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Wie teuer wird "anwaltliche Hilfe" bei einer GmbH Insolvenz?

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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2005 13:35    Titel: Wie teuer wird "anwaltliche Hilfe" bei einer GmbH Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

meinem Vater geht es wirtschaftlich sehr schlecht.

Er hat sich bei einem Großauftrag verkalkuliert und nun quält er sich schon seit einigen Jahren mit nur noch 2 Angestellten. Alleine schafft er das nicht mehr lange ....

Ich bin nun schön längere Zeit am Überlegen ob man bei dieser Sache mit einer GmbH-Insolvenz - halbwegs heil aus dieser Sache raus kommt.

Allerdings habe ich keine Ahnung von Insolvenzrecht und "Geschäftsführer-Haftung" usw.

Daher sollte man sich professionelle Helfe ins Boot holen.

Nun meine Frage .....

In welchem preislichen Rahmen bewegt man sich da?????? Mir ist klar, dass man dies nicht so Pauschal sagen kann aber ich benötige nur einen Richtwert.

Danke schonmal im Voraus ........

Berliner
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 3.Jun 2005 7:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

na wenn sonst keiner antworten möchte. Rechnen Sie mit 3.000,00 € aufwärts, wenn es weniger wird, können Sie sich dann freuen.

Weiterhin sollten Sie sich überlegen, ob ein Anwalt der richtige Berater ist.


MfG

ThoFa
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 3.Jun 2005 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


danke für Deine Antwort. Ich hatte schon gedacht, dasss niemand antwortet.

Du sagst, dass ein Anwalt möglicherweise nicht der richtige Berater wäre.... Da hast Du vielleicht Recht...


Tja .... aber wer wäre denn der Richtige Berater bei solch einer Sache????

Danke schonmal im Voraus

Berliner
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 3.Jun 2005 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man liest sich hier das Insolvenzforum durch und schaut wer die meisten Beiträge zum Thema hat und schon ist man fündig geworden.

MfG

ThoFa
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Berliner-27
Specialist


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: 3.Jun 2005 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ThoFa,

da hast Du natürlich Recht....

Ich werde mir das heute Abend mal genauer ansehen .....

Danke .....

Gruß Berliner
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Klever
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 3.Jun 2005 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zwar kosten Anwälte Geld, doch sollten sie in der Regel rechtlich bewandert sein. Jede Insolvenz wird von der Staatsanwaltschaft überprüft, bei den vielen Insolvenzen liegen Straftaten vor, meist aber schon vor dem Insolvenzantrag begangene. Einigermaßen geeignete Berater sind auch noch die meisten Steuerberater. Aber auch die beachten oft schon nicht, dass handelsrechtlich (und damit strafrechtlich) die Bilanzen früher erstellt sein müssen, als das Finanzamt verlangt.
Das wichtigste ist, den Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen und nicht erst, wenn es zu spät ist.
Je rechtzeitiger der Insolvenzantrag gestellt ist, desto geringer sind die privaten Haftungsrisiken. Haftungsrisiken sind insbesondere nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge, nicht abgeführte STeuern und die Haftung gegenüber Gläubigern wegen Insolvenzverschleppung für die Aufträge und BEstellungen, die zu einem Zeitpunkt ausgelöst worden sind, als schon Insolvenzreife bestand. Letzteres ist am schwierigsten beweisbar, also noch das geringste Risiko. Ganz wichtig ist, die SV-Beiträge pünktlich zu bezahlen. Denn jeder mäßig begabte Staatsanwalt in den Wirtschaftsabteilungen ist in der Lage, nicht oder zu spät gezahlte Arbeitnehmeranteile festzustellen (§266a StGB).
Hier im Forum tauchen auch sog. Firmenbestatter (oder in Zeitungsanzeigen "Droht Insolvenz ? etc.) auf. Davon ist dringend abzuraten. Sie kosten Geld und bringen nichts, vielmehr werden die Strafverfolgungsbehörden aufgrund der Einschaltung der namentlich bekannten Firmenbestatter erst richtig interessiert.
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Schelm2004
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 6.Jun 2005 11:16    Titel: Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ! Antworten mit Zitat

Darauf sollte man dann schon Wert legen !

Natürlich ist es grundsätzlich sinnvoll, Hilfe durch einen insolvenzrechtserfahrenen Anwalt beizuholen, da er nunmal den noch immer zementierten Berufsstand des rechtlichen Beraters inne hat und alle anderen Berater dies nicht dürfen.

Die Frage ist nur: Was bringt es ? Existente strafrechtliche Tatbestände beispielsweise kann auch er auch nicht wegdiskutieren.

In meinen Augen ist die hier die Frage der Zielstellung für die Wahl eines "Helfers" und "Beistandes" wichtig. Soll es irgendwie weiter gehen oder soll einfach nur ein Schnitt gemacht werden ? Was ist bisher unternommen worden und wie ist denn der aktuelle - vor allem betriebswirtschaftliche - Status ?

Das Grundwissen über die Abläufe ist wichtig, noch wichtiger ist jedoch, Kreativität und gesunden Menschenverstand gepaart mit viel psychologischer Arbeit an den Tag zu legen.

Keinesfalls, und da schließe ich mich meinem Vorredner an, sollten hier Firmenbestatter beauftragt werden. Spätestens dann schlägt nämlich meist das Strafrecht zu.

In dem Sinne


Schelm2004
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 7.Jun 2005 9:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es mag sie geben, die Anwälte und Steuerberater, die sich tatsächlich mit dem Insolvenzrecht auskennen, mir sind sie vielleicht nur nicht begegnet.

Dafür kann ich etliche Beispiele für dilettantische Beratungen der oben erwähnten Berufsgruppen nennen. Teilweise handelte es sich gar um Personen, die auch noch als Insolvenzverwalter tätig sind.

MfG

ThoFa
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Geruk
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 11:22    Titel: So schlimm ist das alles nicht ! Antworten mit Zitat

So schlimm ist das alles nicht, Vorraussetzung einer insolvenz ist wenn das Stammkapital aufgebraucht ist also die 25 000 € oder die Schulden mehr sind als die Einnahmen. Nicht lange warten zur zeit sind die Staatsanwälte richtig hinterher, in den msieten fällen allerdings können sie nichts ausrichten.

einige wichtige Sachen damit dein Vater zum schluss nicht mit leeren taschen steht und alle noch was wollen.

Haften tut eigentlich nur der GF er ist für alles verantwortlich was wichtig ist das SV / Finanzamt / BG bezahlt sind die haben Durchgriffshaftung. Liefernaten und subis haben meistens keine chance. Auch wenn eine Anzeige kommt kommt man meistens mit einer strafe von ca 3000 € weg die musst du bezahlen sonst gehts ab ins gefängniss. Der Staat hat vorrang. Alles hir schreiben ist eigentlich quatsch kann dir zwar kostenlos Infos geben aber ich müsste dazu noch einzelheiten wissen. Weil verallgemeinern kann man dieses Thema nicht oder du kennst die Pflichten und Rechte der GmbH. Kannst dir also Steuerberater und Rechtsanwalt sparen ausser du hast Millionen in der Schweiz gebunkert.
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 11:46    Titel: Re: So schlimm ist das alles nicht ! Antworten mit Zitat

Hallo,

Geruk hat folgendes geschrieben::
So schlimm ist das alles nicht, Vorraussetzung einer insolvenz ist wenn das Stammkapital aufgebraucht ist also die 25 000 € oder die Schulden mehr sind als die Einnahmen.


Ach, wenn es doch immer so einfach wäre. Wo steht, dass man Insolvenz anmelden muss, sobald das Stammkapital verbraucht worden ist ?

Was haben Schulden mit Einnahmen zu tun ?

Zitat Gmbh-Gesetz
GmbHG § 64 Insolvenzantragspflicht
vom 5. Oktober 1994 / nach dem Stand des Gesetzes vom 25.10.2002

(1) Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig, so haben die Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dies gilt sinngemäß, wenn sich eine Überschuldung der Gesellschaft ergibt.

(2) Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 43 Abs. 3 und 4 entsprechende Anwendung.



MfG

ThoFa
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Geruk
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 13:09    Titel: Na siehste Antworten mit Zitat

Da hat doch einer das Buch, will jetzt nicht sagen das das alles blödsinn ist, aber zum grössten teil alles nicht umsetzbar. Nun wollte ich auch nicht sagen los macht mal alle den leider kennen das Buch viele gründen eine GMBH zocken und weg sind sie. Nur wer Ehrlich ist denn hauen sie eins drüber kenne das am eigenen leib. Wenn Du genau gelesen hast wenn das Stammkapital nicht vorhanden ist ist konkurs anzuzeigen. Nun zeige mir mal GmbH s wo das nach 5 tagen noch existiert ? Gibt sehr wenige schnel mal gebort gegründet und weg. Also wenn man nachweisen kann das man keine eigene Schuld hat kann einem fast nichts passieren, ausser Mangels Masse abgelehnt.
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hm also ich hab sogar mehr als ein Buch. Wissen Sie nicht, dass der Trend zum Zweitbuch geht ?

Ich weiß zwar nicht, welches Buch Sie nun meinen, aber gerne gebe ich Ihnen einen kleinen Auszug, was so vor, neben und hinter mir steht:

Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung
Münchener Kommentar zu Insolvenzordnung
BGB-Kommantar Palandt
ZPO-Kommentar Zöller

und..und..und..und..und..und..und..und..

Zitat:
Wenn Du genau gelesen hast wenn das Stammkapital nicht vorhanden ist ist konkurs anzuzeigen.


Insolvenz und nicht Konkurs heisst das schon seit einiger Zeit und nennen Sie mir bitte eine Gesetztestext, in dem steht, dass man bei Verlust des Stammkapitals automatisch Insolvenz anmelden muss !

Zitat:
Also wenn man nachweisen kann das man keine eigene Schuld hat kann einem fast nichts passieren, ausser Mangels Masse abgelehnt.


Und Zitronenfalter falten Zitronen.

Nichts für ungut.

MfG

ThoFa
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1127
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2005 13:45    Titel: grins ..... Antworten mit Zitat

@ThoFa,

der Baumbach/Hueck, Lutter/Hommelhoff, Hach, Scholz etc., oder gar Smind sind ebenfalls äußerst lesenswerte, geradezu grandiose Bücher ....



Beste Grüße

tropico
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