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Wie vermeide ich dereinst drohende Insolvenz?

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käfer
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.Sep 2005 5:04    Titel: Wie vermeide ich dereinst drohende Insolvenz? Antworten mit Zitat

Moin.
Die Sachlage in Stichworten:
-ich bin Einzelunternehmer
-meine Firma hat keine Schulden und arbeitet mit (bescheidenem) Gewinn
-meine Geschäftsaussichten sind trotz grassierender Sozialdemokratie nicht schlecht
-ich bin vor Jahren von einer Firma im EU-Ausland wg. einer Domain im Bezug auf Markenrecht verklagt worden
-Prozeß läuft immer noch
-die erste Instanz habe ich gewonnen (ohne am Verfahren teilgenommen zu haben)
-die zweite Instanz ist gelaufen ohne daß ich davon wußte (keine Ladung)
-in der zweiten Instanz ist dank falschem Vortrag und Prozeßbetrug gegen mich entschieden worden
-es besteht die Möglichkeit der Revision
und damit auch die Möglichkeit, dereinst, zu verlieren.
Alles in allem würde das zwischen 50.000 und 60.000 Euronen für mich bedeuten, die ich weder zahlen kann und wenn doch, will.
Nach deutschem Recht wäre dieser Prozeß erst gar nicht zustandegekommen.
Worum es mir geht: das voraussichtliche Ende dieser Odyssee dürfte ca. 2006/2007 sein. Wie kann ich einer dann möglichen Insolvenz entgehen, die bei einer möglichen Vollstreckung auf mich zukommen würde, denn diese Summe bin ich wie gesagt nicht in der Lage tutto completti zu zahlen?
Ich habe in den vergangenen Jahren einige Ltd.'s gegründet, leider die erste erst nach dem Beginn des Prozesses, allerdings vor der Berufung.
Frage:
-wäre es möglich, die Geschichte so zu deichseln, daß die erstgegründete Ltd. für die Folgen aus dem Prozeß eingesetzt werden kann? Wäre die Nachhaftung auf irgendeine Art wegzuräumen um dann die Ltd. elegant dahinscheiden zu lassen (und damit die Forderungen aus dem fadenscheinigen Prozeß?)
-ist (m)eine Insolvenz bei gleichzeitiger Fortsetzung der geschäftlichen Tätigkeit über Mittelsmänner in den Ltds. anzuraten oder soll ich (obwohl mir bei dem Gedanken die Nackenhaare hochgehen) die möglicherweise anfallende Summe in Raten bezahlen? Das würd bedeuten, daß ich einige Jahre für Straßenräuber arbeiten müßte, was mir erhebliche Motivationsprobleme bereitet.
Gibt es andere Möglichkeiten (ausser ZPO) der Vollstreckung eines EU-Urteils bis zur Verjährung aus dem Wege zu gehen ohne gleich jahrelang unter Heu in einer holländischen Scheune leben zu müssen??

Wie gesagt, das alles ist noch reichlich an Zeit bis es dazu kommen könnte aber besser man hat als man hätte gehabt.

(P.S.: Ich kann ja auch noch gewinnen- denke aber trotzdem mal an den worst case, da man vor Gericht immer in Gottes Hand ist...)
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 226
Wohnort: 86899 Landsberg

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2005 16:40    Titel: Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo Käfer,

vorab das positive. Da Sie noch Zeit haben kann man gestalten.
Jetzt das negative: Was Sie vorhaben, mit der "Vorschaltung" der Ltd. ist Käse. Auch wenn jetzt das Unternehmen die Rechtsform ändert, bleibt Ihre persönliche Haftung bestehen. Es sei denn, Ihr gegnerischer Anwalt ist ein Idiot (was vielleicht nicht ausschließen wäre, wovon aber nicht immer auszugehen ist!).

Zunächst zu Ihrem Fall. Was Sie schildern, Prozess ohne Ladung, etc, klingt nicht gerade nach rechtsstattlichem Vorgehen. In welcher Bananenrepublik werden Sie denn verklagt?
Sollte es keine Bannanenrepuplik sein, muß man sich fragen, welchen Winkeladvokat Sie beauftragt haben Sie zu vertreten.
Was ich damit sagen will, Sie sollten hier die Kosten nicht scheuen, Ihren Rechtsfall einem Profi vorzulegen, damit beurteilen kann, ob tatsächlich dieses Damoklesschwert über Ihnen schwebt. (Wenn Sie keinen guten Anwalt kennen, aknn ich Ihnen helfen, wenn ich weiß um was und wo, sich Ihr Prozess abspielt!)

Muß man nach dieser Prüfung tatsächlich davon ausgehen, daß Ihnen einen Urteil droht (das dann auch in Deutschland vollstreckt werden kann!!) gibt es mehrere Möglichkeiten das Problem zu lösen. Hier muß mann jedoch aufpassen, daß diese Lösung sowohl legal sind, als auch möglichen Anfechtungen standhält.

Wie das in Ihrem Fall aussehen kann, können Sie gerne mit mir besprechen. Dies sollte aber nicht hier im Forum passieren!

Grüße aus Bayern
_________________
Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
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