GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Will trotz Insolvenz gut gehende Firma retten. HILFE!!!!

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Insolvenz
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Kiri
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 1.Apr 2006 18:46    Titel: Will trotz Insolvenz gut gehende Firma retten. HILFE!!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe ein großes Problem und hoffe sehr auf Hilfe.

Die Situation:
- Insolvenz wurde vor ca. 6 Wochen eröffnet.
- Habe vor knapp 5 Montaten kurz vor Stellung des Insovenzantrages neue Firma gegründet. Die Firma läuft gut und der Umsatz wird weiter steigen. Konnte schon mehrere Tausend Euro an den Insolvenzverwalter überweisen. Die Insolvenzmasse wäre ohne die neue Firma gleich null.
- Mein Insolvenzverwalter hat die Verwaltung abgelehnt. Ürigens noch bevor er mich und meine Geschäftsidee und -zahlen kannte.
- Er gab mir den Tipp sofort nach Verfahrenseröffnung einen Antrag nach §850i ZPO zu stellen. Das habe ich getan.
-Heute erhielt ich von Gericht die Ablehnung mit der Begründung, dass es sich um wiederkehrendes Einkommen handelte und dafür der Verwalter zuständig sein.

Es muß doch irgendeinen Weg geben, meine Firma fortzuführen und auszubauen, damit meine Gläubiger möglichst viel Ihres Geldes in den nächsten 6 Jahren bekommen. Die Chancen stehen gar nicht schlecht, dass ich meine kompletten Schulden in dieser Zeit begleichen kann.

Hat jemand einen Tipp für mich, welche Wege für mich möglich wären? Ich möchte die Firma weder an jemanden übertragen noch mich ins Ausland absetzten. Es muß doch in Deutschland für mich einen legalen Weg geben, zu arbeiten, zu leben und meine Schulden zu tilgen.

VIELEN DANK!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 1.Apr 2006 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ihr Fehler liegt 5 Monate zurück. Besser wäre es gewesen, Sie hätten mit der Neugründung noch etwas gewartet.

Der IV hat sichetrlich nicht die Verwaltung abgelehnt, sondern möchte keine Fortführung Ihres neuen Unternehmen !?! Dies kann er aber nicht entscheiden! Die Gläubigerversammlung trifft darüber die Entscheidung.

Die Ablehnung des Gerichtes lässt sich von hier nicht beurteilen. Das Gericht schreibt, dass es sich um widerkehrende Einkünfte handelt, was bei einer Selbständigkeit außergewöhnlich ist. Was machen Sie denn ?

Dies alles hört sich nach einem klassischen Fall für einen Insolvenzplan an, ob dieser aber mit den Einnahmen der neuen Firma erfüllt werden kann und/oder die neue Firma sich in diesem Fall noch trägt, wäre zu prüfen.

MfG

ThoFa
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Kiri
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 1.Apr 2006 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist mir klar, dass es besser gewesen wäre, mit der neuen Firma zu warten, aber ich hatte zu dem Zeitpunkt keine Wahl.

Mein Insolvenzverwalter hat mir freigestellt, die Firma in eigener Verantwortung weiter zu führen. Er hat die Verwaltung abgelehnt, da es sich seiner Meinung nach um den Vetrieb eines Nischenproduktes handelt, bei dem er die Erfolgsaussichten nicht einschätzen konnte und ich denke, der bürokratische Aufwand durch mehrere Hundert kleine Rechnungen im Monat war ihm zu groß. Inzwischen habe ich bewiesen, dass dieses "Nischenprodukt" sehr gute Erfolgsaussichten hat. Jetzt muß ich einen Weg finden, dass meine Vision überleen und wachsen kann. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es im Interesse meiner Gläubiger ist, wenn ich mein neues Unternehmen jetzt aufgeben muß.

Was muß ich tun, um einen Insolvenzplan anzustreben? Geht dies überhaupt noch, wenn das Verfahren bereits eröffnet ist?

Wird dann in einem Plan vereinbart, in welchen genauen Raten die Gesamtschuld zurück zu zahlen ist?

Sind die Raten gleichbleibend oder können Sie auch im Laufe der Jahre ansteigend sein? Ich bin ja noch ganz am Anfang mit meiner Firma und die Umsätze werden sicher kontinuierlich steigen.

Vielen Dank und viele Grüße
kiri
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 1.Apr 2006 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kiri hat folgendes geschrieben::

Mein Insolvenzverwalter hat mir freigestellt, die Firma in eigener Verantwortung weiter zu führen.


Hallo,

na dann machen Sie das doch, wo liegt dann Ihr Problem ?

MfG

ThoFa
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Kiri
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 1.Apr 2006 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Problem ist, dass ich ja als Selständige alle Einnahmen komplett abführen muß. Wie lange überlebt eine Firma ohne Geld?

Im Moment habe ich eine Regelung, wo ich wöchentlich bei meinem Insolvenzverwalter abrechne und Ausgaben beantrage. Das klappt eigentlich ganz gut, aber es war nur bis zu dem Zeitpunkt gedacht, bis das Gericht mir nach §850i ZPO einen Pfändungsfreibetrag bewilligt. Das wurde nun abgelehnt. Was mache ich, wenn er jetzt auf einer komplette Abführung der Einnahmen besteht?

Das Wochenende ist, konnte ich noch nicht mit meinem Insolvenzverwalter reden, wie es jetzt seiner Meinung nach weiter gehen soll. Selbstverständlich beschäftigt mich dieses Thema sehr, denn mein Traum steht auf dem Spiel. Deshalb versuche ich jetzt schon einmal gangbare Wege zu finden.

Viele Grüße
Kiri
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 1.Apr 2006 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erkann nicht auf die komplette Abführung bestehen, da Ihnen mindestens Ihr pfändungsfreie Einkommen zusteht und die Kosten der Selbständigkeit zuvor abzuziehen sind.
Sie haben anscheinend gleichbleibende, widerkehrende Einkünfte ansonsten hätte das Gericht Ihren Antrag statt gegeben. Um so einfacher ist doch der pfändbare Betrag zu berechnen.

MfG

ThoFa
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Kiri
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 1.Apr 2006 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn es so einfach wäre, dann wäre ja alles okay. Nur ich denke die Pfändungsfreibeträge gelten nur für Angestellte? Im Gesetz steht doch, dass alle Einkünfte eines Selbständigen zur Insolvenzmasse zählen???

Wo steht, dass ich einen Pfändungsfreibetrag habe und die Kosten der Selbständigkeit auch angerechnet werden müssen?

Das Gericht hat meinen Antrag nach § 850i ZPO mit folgender Begründung agelehnt:

"Diesem Antrag kann nicht stattgegeben werden, da es sich dabei um eine nicht wiederkehrende Vergütung handeln müßte.

Bei Ihnen handelt es sich aber um Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, bei dem entsprechend den Einkommen durch den Verwalter der pfändbare Betrag festgesetzt werden muß."


Ich bin echt verzweifelt. Ich betreibe meine Firma nicht nur zum reinen Geldverdienen, sondern es steht eine Vision dahinter. Außerden gehöre ich zu der scheinbaren Minderheit, die alles dafür tun möchten, damit die Gläubiger möglichst viel wenn möglich die gesamte ihnen zustehende Summe zurück bekommen. Ich habe in den letzten Monaten so viele Tipps bekommen, wie ich dafür sorgen kann, dass meine Gläubiger nichts bekommen, aber niemand konnte mir bisher helfen, wie ich das Gegenteil erreiche.

Viele Grüße
Kiri
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 2.Apr 2006 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Kiri,

Kiri hat folgendes geschrieben::

mein Problem ist, dass ich ja als Selständige alle Einnahmen komplett abführen muß.

Im Moment habe ich eine Regelung, wo ich wöchentlich bei meinem Insolvenzverwalter abrechne und Ausgaben beantrage.


diese Aussagen kann ich nicht nachvollziehen. Natürlich muss der Selbständige nicht alle Einnahmen abführen. Zugrundegelegt werden kann nur der Gewinn, den er erzielt!
Ausgaben beantragen? Fragen Sie jedesmal vorher, ob Sie eine Dienstfahrt zur Bank, Briefkasten, Finanzamt, Steuerberater etc. machen dürfen?

Vom Gewinn dürfen Sie Versicherungen, Steuern ... (das können die Insolvenzspezialisten beantworten) abziehen und dann den Rest nach Abzug des pfändungsfreien Betrages abführen.

Bei den Insolvenzverwaltern gibt es solche und solche. Ich habe es auch schon erlebt, dass die ein funktionierendes Gewerbe nicht genehmigen wollten und auf Einstellung drängten. Der Richter klopft denen dann regelmäßig auf die Finger. Da brauchen Sie dann wohl einen Rechtsanwalt. Oder sonstige kompetente Hilfe.

Gruß

Cob
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Kiri
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 2.Apr 2006 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Leider helfen mir die Aussagen, dass ich nur vom Gewinn den pfändaren Anteil abführen müßte bzw. das ich auch als Selständige Pfändungsfreibeträge hätte im Moment nicht weiter.

Kann mir jemand mit § oder Urteilen weiter helfen?

§ 295 InsO klingt gut, gilt aber wohl erst in der Wohlverhaltensphase.

Habe seit gestern fast die ganze InsO studiert, aber nichts gefunden, was mir wirklich weiter hilft. Natürlich muß ich mir einen Anwalt nehmen, wenn alle Stricke reißen.

Kenne mehrere insolvente Selbständige, bei denen denen läuft alles ganz einfach und die können vom Gewinn sogar investieren, ohne zu fragen. Dann wird nur vom übrig gebliebenen Gewinn abgeführt.

Ich war deshalb so naiv, dass ich dachte, dass läuft immer so. Damit hätte ich sehr gut leben können.

Viele Grüße
Kiri
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 2.Apr 2006 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Kiri,

langsam habe ich den Eindruck, dass nicht der Insolvenzverwalter Ihnen das Leben schwer macht, sondern SIE selbst!

Der Verwalter stellt Ihnen frei, die Firma in eigener Verwaltung zu führen. Warum - siehe ThoFa - tun Sie es dann nicht? Und wenn Sie mehrere insolvente Selbständige kennen, warum fragen Sie die denn dann nicht einfach?

Und JA: mit §§ und Urteilen kann Ihnen der Insolvenzverwalter weiterhelfen! Wer sonst? Und das auch noch umsonst!

Gruß

Cob
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Kiri
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 2.Apr 2006 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cob,

vielleich drücke ich mich ja etwas undeutlich aus, dann bitte ich dies vielmals zu entschuldigen, aber ich bin seit gestern ziehmlich aufgewühlt.

Hier noch einmal ein Versuch:

Mein Insolvenzverwalter hat mir im ersten Gespräch offenbart, dass er die Verwaltung meiner Firma nicht übernimmt und dass ich als Selbständiger alle Einnahmen (nicht etwas nur den Gewinn, wie ich erst dachte) abführen müßte. Einziger Ausweg laut ihm: Sofort nach Verfahrenseröffnung einen Antrag nach §850i bei Gericht stellen, um einen Pfändungsfreibetrag für privaten Lebensunterhalt und firmenbedingte Ausgaen zu erhalten. Damit ich bis zu Entscheidung des Gerichtes meine Firma weiterführen kann, hat er eine Vereinbarung mit mir getroffen, wonach ich wöchentlich alle Einnahmen offenlegen muß und unbedingt nötige Ausgaben beantragen kann. Habe jede Woche mehre Hunder Euro auf das Anderkonto üerwiesen. Gestern wurde mir nun die Ablehnung meines Antrages nach §850i zugestellt.

Was mache ich nun, wenn er morgen von mir verlangt, ab sofort alle Einnahmen auf das Anderkonto zu überweisen? Dann muß ich eine gut funktionierende Firma sofort schließen, um Schaden abzuwenden.

Glauben Sie wirklich, dass mir mein Insolvenzverwalter dann Paragrafen nennt, die gegen sein Handeln sprechen????

Meine insolventen Bekannten können mir leider nicht weiterhelfen, da bei ihnen der Verwalter auch die Verwaltung der Firmen übernommen hat und sich trotzdem um kaum etwas kümmert. D.h. sie haben freie Hand und können damit meine Probleme nicht nachvollziehen. Übrigens beide Firmen laufen geschmeichelt ausgedrückt schlecht. Aber all dies hilft mir nicht weiter.

Viele Grüße
Kiri
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 2.Apr 2006 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Kiri,

Kiri hat folgendes geschrieben::


Glauben Sie wirklich, dass mir mein Insolvenzverwalter dann Paragrafen nennt, die gegen sein Handeln sprechen????



nein, das glaube ich nicht, aber da er ja Geld von Ihnen will, muss er sagen, auf welcher Grundlage er seine Ansprüche stellt. Sie müssen doch kein Geld bezahlen, ohne zu wissen, warum. Und da können Sie dann einhaken.

Gruß

Cob
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
seidl
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 35
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 3.Apr 2006 16:13    Titel: Will trotz Insolvenz gut gehende Firma retten. HILFE!!!! Antworten mit Zitat

Hallo,
nur nicht aufgeben! Insolvenz in Deutschland ist schon lang keine Schande mehr! Das mit deiner neuen Firma hätte ich anders geregelt. In Deutschland bist ja eh nur der Depp als Unternehmer. Alles Weitere kann ich hier leider nicht schreiben - Ich habs aber im Kopf. Maile mir bitte an info@globalconect.de
Ich denke, daß da geholfen werden kann. Was poduziert deine neue Firma?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
schwedenigel
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 2.Mai 2006 9:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also das die Pfändungsfreigrenzen nur für Angestelle gelten ist gequirlte Kacke. Du hast als Selbständiger genauso das Recht auf ein Stück pfändungsfreies Einkommen und zwar genau nach der Tabelle die auch für Angestellte gilt, das Gesetz sagt dazu sogar das der SElbständig Insoilventer nicht schlechter gestellt werden darf als der Angestellte.

Mir ging es ähnlich wie Dir, habe auch Insolvenz angemeldet und danach neue Firma in Eigenverwaltung aufgemacht. Ich muss meinem IV den Jahresabschluss vorlegen, und dann wird der Gewinn auf die Monate runtergerechnet und was dann noch über der Pfändungstabelle liegt das wird ordnungsgemäß abgeführt. Ich kann müber meine Firmeneinnahmen erst einmal frei verfügen und muss dann wie gesagt nur sauber abrechnen.

Wenn wir mal ausführlicher drüber quatschen wollen schreib mir ne Mail
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
seidl
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 35
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 2.Mai 2006 12:24    Titel: Will trotz Insolvenz gut gehende Firma retten. HILFE!!!! Antworten mit Zitat

Hallo, wer in Deutschland einmal Insolvenz anmelden mußte ist wie gestempelt. Wohlverhaltensphase gut und recht. Aber das sind ja Jahre... Ich habe vor kurzem einen Skilift in der Nähe von Marquartstein mit meiner Methode gerettet und befasse mich intensiv, auch Beruflich, mit solchen Fällen. Ich kann Ihnen sagen, daß es, gerade mit dem EU Recht, schon gute Möglichkeiten gibt. Dazu müßte ich aber Ihren Fall näher kennen. Bitte senden Sie mir eine Mail an [E-Mail anzeigen]! Dazu müssen Sie bei Gomopa angemeldet sein, sonst sehen Sie die Mailadresse nicht und das kostet glaub ich 15 € im Monat. Ich denke, ich kann helfen.

Freundliche Grüße aus Niederbayern

Chr. S.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Kiri
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2006 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank an alle, die helfen wollten. Meine Probleme haben sich geklärt (nicht auf einem hier beschrieben Weg). Jetzt sehe ich erwartungsvoll dem Ende meines Insolvenzverfahrens entgegen.

Mir hat zwar das Forum nicht helfen können, aber das genaue Studium der InsO, an dass ich mich gemacht habe, nachdem ich hier nicht wirklich weiter gekommen bin. Daher weiß ich auch, dass einige Antworten hier zwar gelebte Praxis sein können, aber nicht gesetzlich durchsetzbar sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Insolvenz Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Hilfe bei Finanzierung einer Pension ... mia-bella Kapitalbeschaffung 2 12.Jul 2008 22:17 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge -- Hilfe für Kinder in Not -- CFO-ICOA Kommentare & Meinungen 0 30.Jun 2008 10:12 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Notfall! Schnelle Hilfe gesucht! Thomaeck Privat: Kredite & Finanzierungen 3 16.Jun 2008 19:45 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Frankreich Insolvenz - Kosten und Umfang miniprint Insolvenz 9 9.Jun 2008 12:28 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Insolvenz und PKW namenlosw40 Insolvenz 8 28.Mai 2008 23:25 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge EECH Windkraft Italien - Insolvenz er... CLLB Rechtsanwälte Kapitalanlage 0 26.Mai 2008 15:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Erfahrungen mit Eu-Insolvenz in England? opus2008 Insolvenz 6 30.Apr 2008 22:20 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Drohende Insolvenz - juristische Unsi... Xanthariel Insolvenz 3 30.Apr 2008 9:44 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wer kennt die Firma F.I.C in Ankara claus56 Privat: Kredite & Finanzierungen 1 24.Apr 2008 12:08 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Firma LBN.Soft-Tehnologia - GF Jurgen... GM&P Info VORSICHT! 7 15.Apr 2008 6:44 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Insolvenz in England ly3 Insolvenz 8 24.März 2008 14:28 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Telemarketing Firma sucht Vertriebspa... Skorona Geschäftsverbindungen 2 21.März 2008 15:57 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge In eine Firma mit Private Free Zone I... Unikat Firmengründung und Offshore 4 18.März 2008 23:21 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Zur Insolvenz nach Frankreich GM&P Info Insolvenz 7 14.März 2008 6:06 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Insolvenz und kein Recht Lohn oder Re... sternchen600 Insolvenz 5 11.März 2008 22:13 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen