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sweetpartner Newbie
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 2.Dez 2005 16:46 Titel: Wohnsitz Hotel/Postfach bei Auslandstätigkeit ? |
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Ich stehe kurz vor der Entscheidung zur kombinierten Firmen-Privatinsolvenz mit einer ICH-AG, die im Handelsregister eingetragen ist. Kunden habe ich nur im fernen Ausland, wo die Einnahmen erzielt und nach DL überwiesen wurden.
Aufgrund der Geschäfts- und Servicesituation sowohl privat als single bin ich in der Regel 4 Wochen im Ausland und ca. eine Woche in meinem Büro in DL. Während der 4 – 5 Tage wohne ich im Hotel ( eine preiswerte Lösung ), wo ich auch offiziell als Wohnadresse gemeldet bin.
Nach den starken Umsatzrückgängen beim Kunden im fernen Ausland und damit verbundenen Liquiditätsaufzehrung, ließen sich seit einigen Wochen in DL nicht mehr die Zahlungsverpflichtungen erfüllen, so dass ich jetzt finanziell mit dem Rücken an der Wand stehe.
Mehr als 15 Gläubiger haben Ihre Rückforderungen nach den Mahnstufen schon in entsprechender Weise schriftlich zum Ausdruck gebracht. Ich habe alle per fax angeschrieben und bis zum 10.12. um Geduld gebeten und Lösungswege zu finden, die offenen Zahlungen schrittweise auszugleichen, da ich gerade erst seit 4 Tagen nach fast 4 Monaten wieder in DL zurück bin. Vollstreckungen und Pfändungen sind noch nicht aktiviert.
Derzeit wieder in DL kann ich NICHT das Hotel zur Übernachtung bezahlen und übernachte so bei einem Freund.
Unglücklicherweise hat der Vermieter die Räumlichkeiten, die wir uns mit der befreundeten Firma teilen, aufgrund des anstehenden Umzuges zum 31.12.2005 gekündigt, so dass ich zusammen mit der desolaten Umsatzsituation und Finanzlage das Büro auch aufgebe. Die Büroeinrichtung wird kurzfristig veräußert, deren Wert zusammen ca. EUR 800 ausmacht, damit ich meine aktuellen Überlebensnotwendigkeiten gerade noch erfüllen kann. Das Auto ist bereits verkauft und deren Erlös aufgrund der Sicherheitsübereignung an die Bank abgetreten.
Im fernen Ausland und zusammen mit dem Kunden ergibt sich eine feste Anstellungsmöglichkeit im gleichen Geschäftsbereich, wo ich seit vielen Jahren tätig bin. Nach 15 Jahren Selbstständigkeit, bedingt durch mein Alter von 54 Jahren und Ausbildung, ist dies der einzige Weg für mich, wieder zu festen monatlichen Einnahmen zu kommen und qualifiziert zu arbeiten.
Vermögen, Eigentum oder eine Familie habe ich in DL und im Ausland ebenfalls nicht.
Unter diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen :
1.Wenn ich den Insolvenzantrag stelle, welche Wohn- oder Postadresse ist anzugeben ?
2.Da ich in DL NICHT mehr im Hotel wohnen und dies bezahlen kann ( mein Lebensmittelpunkt ist im fernen Ausland wo meine zukünftige Anstellung in Aussicht steht ) sollte ich mich im Hotel abmelden und ein Postfach bei der Post eröffnen ?
3.Meine Freunde oder andere Mitmenschen kann ich NICHT mit der eingehenden Post dem anstehenden Schriftwechsel belasten.
4.Welche Lösungs- und Auswege bieten sich in diesem Dilemma an ?
5.Zum einen mit der Adresse und Post, sowie den anstehenden Fristeinhalten und Beantwortungen usw. ( geschäftlich hat die Email Kommunikation und Erreichbarkeit seit drei Jahren gut funktioniert ) und zum anderen den Gläubigern oder Insolvenzverwalter schrittweise das Geld wieder zurück zuzahlen. |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 5.Dez 2005 13:42 Titel: |
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hallo,
ohne den Spezialisten (thofa) vorzugreifen, aber "unabhängig" Ihrer momentan desolaten Situation, sind doch ein paar Grundlagen bei Ihnen vorhanden:
1. Sie arbeiten im Ausland - nicht in Deutschland
2. Sie wohnen im Ausland - Sie halten sich nur vorübergehend in Deutschland auf
3. Sie haben oder werden die Geschäfte in Deutschland beenden
Sie sagen ferner, daß Sie sich wahrscheinlich ganz aus Deutschland verabschieden werden. Also, warum nicht gleich Nägel mit Köpfen. Melden Sie sich doch offiziell in's Ausland mit Ihrer neuen Wohnadresse ab. Dies hat nichts mit "Flucht" vor den Gläubigern zu tun, man kann Sie schließlich nicht zwingen, in Deutschland zu wohnen. Außerdem melden Sie sich ja nicht mit "unbekanntem" Wohnort ab, ich weiß gar nicht ob das überhaupt noch geht???, sondern ordnungsgemäß mit Adresse und damit für alle Gläubiger erreichbar.
Sicherlich "könnte" dies für Sie einige Vorteile haben. Einige Gläubiger werden vielleicht auf Zustellungen ins Ausland verzichten, da dies oftmals nicht oder nur schwer möglich ist. Häufig ist dann auch die Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung bei den Gläubigern höher. Nur zur Erreichbarkeit für die Gläubiger eine "Zustelladresse" aufrechtzuerhalten erachte ich für "problematisch" und eigentlich unnötig. Ausnahme könnte evt. bei der Ableistung der EV nötig sein (öffentliche Zustellung).
Vielleicht bietet sich ja auch die Möglichkeit, je nach Land, ein dortiges privates Insolvenzverfahren durchzuführen?????Ob dies sinnvoll oder möglich ist, sollten Sie von den Gläubigerverhandlungen abhängig machen und in aller Ruhe überlegen.
Außerdem stellt sich mir die Frage, warum Sie überhaupt in Deutschland Insolvenz anmelden "müssen"???? Das hat sich mir bislang noch nicht erschlossen???
Bin aber gespannt, was die anderen sagen...
grüße
gundel |
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Adelante Newbie
Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 40 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 5.Dez 2005 23:57 Titel: |
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Hallo Gundel,
ich glaube eher unser Freund sweetpartner will wissen ob er mit Repressalien in Deutschland bzw. evt. in seiner neuen Heimat rechnen muss evt. auch bei einer Rückkehr, wenn er alle Gläubiger vorerst mal an der kurzen Leine hält ohne Sie komplett zu verprellen.
Besser ist für Ihn sich komplett abzumelden und eine Nachsendung ins Auslandsdomizil zu organisieren. Viel wichtiger erscheint mir das er sich auf seine neue Herausforderung vorbereitet.
Grüsse Adelante |
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