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mci1976 Newbie
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 7.Sep 2007 12:06 Titel: Zurück in die Selbständigkeit nach Insolvenz |
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Hallo liebe Community,
seit ca. einem Jahr befinde ich mich aufgrund einer Firmenpleite im Regelinsolvenzverfahren, finde keinen festen Job mehr und würde mich gerne wieder selbständig machen. In diesem Forum findet man hier ja einige Kontrukte, wie zum Beispiel die Eröffnung einer englischen Ltd oder einer US Inc, sowie einer Spanischen SL. Leider empfinde ich einige Aussagen hier als unseriös und würde mich über eine tatsächliche Unterstützung freuen.
Logisch erscheint mir die Eröffnung einer Gesellschaft mit einem Treuhänder, wobei ich mich selbst als Geschäftsführer oder Repräsentent einsetzen lassen könnte. Interessant wäre natürlich, wenn die Gesellschaft nicht ins deutsche Handelsregister eingetragen werden muss - manche behaupten, dieses wäre bei einer US Inc nicht notwendig.
Ich würde mich gerne wieder im IT- und Marketingbereich selbständig machen, also vornehmlich in der Beratung
Wer kann mir weiterhelfen? |
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zonk Specialist
Anmeldungsdatum: 06.12.2003 Beiträge: 89
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Verfasst am: 7.Sep 2007 20:42 Titel: |
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Frage vorab: „Warum gleich eine Auslandsgesellschaft!?“
Eine Personengesellschaft reicht in Ihrer Branche genauso gut aus!
Wirtschaftlich macht es keinen Unterschied. Wenn wir Geschäfte mit einer Firma eingehen, prüfen wir auch die Privatperson - sprich den Geschäftsführer des Kontaktes. Also bringt es nichts, sich hinter einer Firma zu „verstecken“. Ihre Insolvenz kommt so oder so zum Vorschein.
Auch hat meines Erachtens eine Personengesellschaft ein höheres Ansehen, wie z.B. eine Ltd. oder US-Inc. Bei uns gilt der Leitsatz: „Eine Ltd. bekommt kein Limit. Nur Vorkasse!
Wenn es denn unbedingt eine Auslandsgesellschaft sein soll, so würde ich persönlich zu einer S.L. tendieren. Diese hat halbwegs eine vernünftige Kapitalausstattung und schützt Sie vor Haftung. (Großteils zumindest)
Als Hausnummer: Eine S.L. ist für rd. 2.000,- Euro komplett über einen Dienstleister zu haben. Wenn sie sich direkt kümmern, für rd. 600 - 800,- Euro. Je nach Notar!
Beachten Sie unbedingt die Folgekosten wie z.B. die Sozialversicherung, die Sie als Geschäftsführer zu entrichten haben!
Verzichten Sie unbedingt auf sogenannte Komplettpakete. Hier wird i.d.R die Hand aufgehalten. Googeln Sie lieber. Gerade auf Mallorca gibt es zahlreiche „gute“ Steuerberater mit enormem Freizeitüberschuss, die Ihre Buchführung für ein paar Euros erledigen.
Bei der Gründung ist Ihnen z.B. die spanische Handelskammer in Deutschland behilflich. Das gibt Ihnen halbwegs Rechtsschutz.
Eine S.L. zu gründen, ist kein Hexenwerk. Hierüber wurde bereits ausführlich geschrieben, welche Schritte in welcher Reihenfolge notwendig sind.
Bereiten Sie sich gut vor, mit dem was Sie wollen und setzen Sie es in die Tat um.
Auch würde ich dringend davon abraten, die Gesellschaft zu gründen und dann – wenn Sie Ihrer Tätigkeit in Deutschland nachgehen – kein Gewerbe, sprich Niederlassung anzumelden/zu gründen.
Spätestens bei der ersten Rechnung, die Sie an einem deutschen Kunden ausstellen, die geprüft wird, schaut der Finanzbeamte nach, wer denn noch so alles seinen Sitz an dieser Briefkastenwand hat. Hier also auch bei Gründern von der „Stange“ aufpassen.
Melden Sie Ihr Gewerbe in Deutschland an. Dafür kann die S.L. & Co KG gegründet werden. Versteuert wird in Deutschland. In Spanien geben Sie eine „Nullmeldung“ ab. Die kostet Sie 45,- Euro im Jahr. Mehr nicht!
Treuhänder im Regelinsolvenzverfahren!? Vergessen Sie es. Ich wüsste es zu verhindern, wie Ihre Restschuldbefreiung NICHT durchgeht, wenn Sie mir Geld schulden würden und ich Ihr Gläubiger wäre.
Sehen Sie anfangs komplett von irgendwelchen Steuerkonstrukten ab. Die kosten erstens i.d.R. nur Ihr Geld und wenn es schief geht Ihren Kopf.
Bauen Sie sich langsam eine neue Existenz auf. Alles über den Pfändungsfreibetrag wird Ihnen eh abgezogen.
Ich habe keine Ahnung, wie alt Sie sind, aber Personen in der IT-Branche sind normalerweise noch keine 60. Also haben Sie das Leben noch vor sich. Eine Insolvenz ist heute keine Brandmarkung mehr. Das Leben geht weiter. Auch in meinem Bekanntenkreis hat es ein paar (leider) erwischt. Die gehen einem ganz normalen Leben nach.
Dies ist keine Klugsch…ei, sondern verstehen Sie es als Tipp, um Sie vor Abzockern zu schützen. (an die Gründer hier: Dies ist kein Generalverdacht!)
Hier im Forum könnte ich Ihnen durch deren fundierte Beiträge, eine kleine Handvoll Gründer empfehlen, die scheinbar wirklich Ihr Handwerk verstehen. Aber Sie brauchen das noch nicht in Ihrer Situation, weil gerade die wirklich guten auch entsprechende Tarife haben.
Kommen Sie erst mal wieder auf die Beine,
Das ist wie gesagt meine persönlichre Meinung zu Ihrer Situation.
Gründen Sie eine Personengesellschaft (Einzelgewerbe) und kommen Sie wieder auf die Beine.
Sollte es dann doch unbedingt eine Auslandsgesellschaft sein, so gründen Sie eine S.L.
Wenn Sie weitere Fragen zu einer S.L. Gründung haben, bin ich gerne bereit – sofern ich es zeitlich schaffe – diese hier im Forum zu beantworten. Gründen kann ich sie Ihnen nicht. Das ist nicht mein Geschäftsbereich.
In diesem Sinne: Viel Erfolg! |
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mci1976 Newbie
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 7.Sep 2007 21:58 Titel: |
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Herzlichen Dank,
sie haben mir weitergeholfen - ich bin übrigens 31. Zumindest meine Investition in dieses Forum hat sich somit gelohnt.
Beste Wünsche |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 9.Sep 2007 1:13 Titel: |
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Hallo,
na dann wollen wir mal dafür sorgen, dass sich Ihre Investition noch etwas mehr lohnt, bekommt man eigentlich etwas dafür von GoMo Pa ?
Diese Aussage von User zonk
| Zitat: |
| Bauen Sie sich langsam eine neue Existenz auf. Alles über den Pfändungsfreibetrag wird Ihnen eh abgezogen. |
kann ich nicht so stehen lassen.
Ein Selbständiger hat in der Wohlverhaltensphase* und unter bestimmten Bedingungen auch in der Zeit der akuten Insolvenzphase** soviel abzugeben als sei er angestellt tätig. Auch dies spricht für eine Einzelpersonfirma.
MfG
ThoFa
| Code: |
| * Wohlverhaltensphase wird im Volksmund die Zeit genannt, welche sich an das Insolvenzverfahren anschließt und bis zur endgültigen Restschuldbefreiung andauert. |
| Code: |
| ** Die eigentliche Insolvenz dauert i.d.R. 12-18 Monate, danach befindet ich der Schuldner "nur" noch in der sogenannten Wohlverhaltensphase. |
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Kiri Newbie
Anmeldungsdatum: 01.04.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 17.Sep 2007 9:49 Titel: |
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| ThoFa hat folgendes geschrieben:: |
Ein Selbständiger hat in der Wohlverhaltensphase* und unter bestimmten Bedingungen auch in der Zeit der akuten Insolvenzphase** soviel abzugeben als sei er angestellt tätig. Auch dies spricht für eine Einzelpersonfirma.
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Das kann ich unterschreiben. Befinde mich auch in der Wohlverhaltensphase und bin selbständig. Das Gesetz sagt aus, dass man nach dem fiktiven Einkommen, dass man in einem seiner Ausbildung entsprechenden Beruf erzielen könnte, abführen muss und nicht entsprechend seinem realen Gewinn. Gut für diejenigen, die in der Selbständigkeit mehr verdienen würden als im Angestelltenverhältnis. Schlecht für die, wo es andersherum ist. Mist ist nur generell, dass die neue Gesetzeslage irgendwie nicht so wirklich bei allen Richtern und Treuhändern anzukommen scheint. Meinem hab ich mein fiktives Einkommen schon destailliert sogar mit Gehaltsnachweis einer Freundin, die noch in meinem erlernten Beruf (mein höchster Berufsabschluss) tätig ist, nachgewiesen und trotzdem verlangt er hartnäckig ohne darauf einzugehen immer wieder meine Einkommensnachweise und sogar Kontoauszüge. Was tut man gegen so viel Ignoranz?
VG
Kiri[/quote] |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 25.Sep 2007 0:03 Titel: |
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Hallo,
| Kiri hat folgendes geschrieben:: |
| Was tut man gegen so viel Ignoranz? |
ignorieren !?!
MfG
ThoFa |
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Behr Newbie
Anmeldungsdatum: 09.09.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 6.Okt 2007 7:00 Titel: Re: Zurück in die Selbständigkeit nach Insolvenz |
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| mci1976 hat folgendes geschrieben:: |
Hallo liebe Community,
seit ca. einem Jahr befinde ich mich aufgrund einer Firmenpleite im Regelinsolvenzverfahren, finde keinen festen Job mehr und würde mich gerne wieder selbständig machen. In diesem Forum findet man hier ja einige Kontrukte, wie zum Beispiel die Eröffnung einer englischen Ltd oder einer US Inc, sowie einer Spanischen SL. Leider empfinde ich einige Aussagen hier als unseriös und würde mich über eine tatsächliche Unterstützung freuen.
Logisch erscheint mir die Eröffnung einer Gesellschaft mit einem Treuhänder, wobei ich mich selbst als Geschäftsführer oder Repräsentent einsetzen lassen könnte. Interessant wäre natürlich, wenn die Gesellschaft nicht ins deutsche Handelsregister eingetragen werden muss - manche behaupten, dieses wäre bei einer US Inc nicht notwendig.
Ich würde mich gerne wieder im IT- und Marketingbereich selbständig machen, also vornehmlich in der Beratung
Wer kann mir weiterhelfen? |
Nun so ganz leicht ist das nicht.
Es kommt ja auch darauf an ob Sie in dieser wie Sie sagen pleite auch Schulden beim Finanzamt hinterlassen haben, dann nutzt der Treuhänder nichts, den der Notar muss gegenüber dem Finanzamt anzeigen, wer der Treugeber zum Treuhänder ist; also nur Kosten und vertane Liebesmüh, in so einem Fall.
Mit den ausländischen Firmen ist das so eine Sache, sie müssen auch über die Pflichten in derem Land bescheid wissen, sonst kommend da erhebliche Strafen auf Sie zu, wie´s legal, sauber im Ramen der Deutschen Gesetz trotzdem geht, würde ich schon wissen, das sprengt aber an dieser Stelle den Rahmen.
Schreiben Sie mir doch eine Mail an [E-Mail anzeigen], dann kann ich Ihnen ein paar Tipps aufgeben. H. Behr |
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eurofetischist Specialist
Anmeldungsdatum: 26.02.2006 Beiträge: 106
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Verfasst am: 6.Okt 2007 15:50 Titel: |
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| Zitat: |
Was tut man gegen so viel Ignoranz? |
meinen sie damit nun ihre ignoranz gegenüber ihren gläubigern? die auf ihren forderungen sitzen bleiben während sie ihr einkommen grossteils behalten wollen? |
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