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Pianoman Newbie
Anmeldungsdatum: 16.02.2005 Beiträge: 13 Wohnort: buehl
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Verfasst am: 6.Nov 2006 15:13 Titel: Zwischen Arbeitsamt und Insolvenzverwalter |
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Folgendes Szenario:
Eine Bekannte, gut verdienende Pharmareferentin wurde von einer bekannten Münchner Bank mit Schrottimmobilien über den Tisch gezogen.Gesamtwert: über € 250.000
Ein Zwangsverkauf der Immo ergab etwa 15 % des Kaufwertes, die bestehenden Schulden sind höher als der Kaufwert, ein Verfahren ist anhängig gegen die Bank und mittlerweile anhängig bei einem OLG.
Aufgrund von Pfändungen der Bank wurden andere kleinere Darlehen notleidend und die Bekannte verlor Ihren Arbeitsplatz, seit 01.01.2006 arbeitslos.
Der Schritt in die Privatinso wurde angegangen.
Nun passierte, daß die Bekannte, um mit 53 überhaupt noch Chancen zu haben, zum 01.07.2006 ein Gewerbe als freie Pharmareferentin anmeldete, Überbrückungsgeld für 6 Monate zum Gewerbestart vom AA zugesagt bekam und ab 01.08.06 auch erhielt. Gleichzeit reichte- welches Pech- der beauftragte Anwalt Ende Juli den Insolvenzantrag ein.
Plötzlich war meine Bekannte im Regelinsolvenzverfahren, und der vom Inso-Gericht eingesetzte InsoVerwalter glaubte ihr nicht, daß sie mehr als 3 Monate für erste Einnahmen als Selbstständige brauchen würde- was aber als Dienstleisterin in der Pharmaindustrie normal ist.
Folge:
Der Insoverwalter veranlasste, daß das Arbeitsamt ohne Info an meine Bekannte zum 01.11.2006 die Zahlung des Überbrückungsgeldes einstellte.
Somit ist meine Bekannte seit einer Woche mittellos und ohne die notwendigen AA_ Gelder, die Folgen liegen auf der Hand: Stop der Akquise möglicher Kunden- wg. teurer Fahrtkosten, Telefonkosten, Porto , keine Zahlung KV,RV, Probleme mit Vermieter etc.... keiner - weder Rechtspfleger, noch AA kann und der Insoverwalter will ihr nicht helfen.
Geht der Weg aus der Initiative das Leben wieder in den Griff und in eine Perspektive zu bekommen nunmehr zwangsläufig in das ALG 1, später dann ALG 2 und Hartz??
Wer kann mit Infos helfen, was zu tun ist?? |
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