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kmarcus Newbie
Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 27.Jun 2005 8:41 Titel: brauche dringend einen RAT |
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Hi !
habe folgendes Problem vielleicht kennt sich jemand aus !
Habe 2003 den Antrag auf Privateinso gestellt eröffnet wurde 2004 und der abschluss kommt in den nächsten tagen !
jetzt habe ich folgendes problem.
ich bin alleiniger besitzer einer immobilien. damals wurde der kredit bei einer volksbank aufgenommen haben da nur zinsen gezahlt der rest über die bausparkasse ( tilgung sollte darüber erfolgen ) sowohl den kreidtvertrag als auch der bausparvertrag wurde von mir und meiner frau unterschrieben "wichtig ich bin alleiniger besitzer der immobilie" so nun hat die bank mir uns die kredit gekündigt und sich das geld von der bausparkasse auszahlen lassen. dann wollte die bank meine frau auch heran ziehen ! das landgericht endscheid aber da meine frau nicht inhaber der immo ist kann sie nicht zur zahlung heran gezogen werden. das war im mai 2005 die klage der bank wurde abgewiesen.
so nun versucht meine frau die hälfte des bausparvertrages wieder zubekommen da sie die hälfe selber eingezahlt hat.
weiss jemand ob so ein fall schon mal war und wie er aus gegangen ist ?
laut dem landgericht haben wir gute chancen das geld zu bekommen jedoch unser rechtsanwalt kennt sich da nicht aus brauche ganz schnell einen tipp
danke |
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Schelm2004 Specialist
Anmeldungsdatum: 09.12.2004 Beiträge: 74
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Verfasst am: 27.Jun 2005 11:59 Titel: Ichz verstehe etwas nicht! |
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Wenn Ihre Frau sowohl den BSV als auch den Kreditvertrasg mit unterschrieben hat, dann ist sie doch auch haftbar zu machen, oder?
Auf welcher Grundlage hat das Gericht was entschieden?
Wenn noch dazu ein Insolvenzverfahren anhängig ist und Sie zu 100% Eigentümer der Immobilie sind, dann stellt sich ja auch dort die Frage, was der bestellte Verwalter so veranlasst hat - wurde die Immobilie vielleicht frei gegeben?
Um hier etwas Aussagekräftiges von sich zu geben, werden weitere Informationen benötigt!
Viele Grüsse
Schelm2004 |
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kmarcus Newbie
Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 27.Jun 2005 12:57 Titel: |
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also zu meiner frau !
das haus habe ich gekauft und auch finanziert ! die schluss finanzierung 50 TEURO erfolgte über unsere hausbank wo sie mit im kreditvertrag als vertragspartner steht.
das gericht sah die sache so, da meine frau keinen nutzen von der immbonilie hat
Ehegatte als Mitdarlehensnehmer Nimmt ein Ehegatte ein Darlehen auf, so ist sein Ehepartner nur dann Mitdarlehensnehmer, wenn er ein eigenes sachliches oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme hat und als gleichsam gleichberechtigter Partner über die Verwendung des Geldes mitbestimmen darf. Daher nahm das Gericht an, dass der Ehepartner Mitdarlehensnehmer eines Darlehens war, das zur allgemeinen Lebensführung verwendet wurde. Es verneinte aber die Eigenschaft als Mitdarlehensnehmer in Fällen, in denen das Geld zur Renovierung eines Hauses gebraucht wurde, das im alleinigen Eigentum eines der Ehegatten stand. Hier nahm nur der Ehegatte, der Eigentümer war, das Darlehen auf.
Die Immobile ist weder ferigegeben noch verwertet noch zwangsversteigert worden ! warum acuh immer |
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Schelm2004 Specialist
Anmeldungsdatum: 09.12.2004 Beiträge: 74
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Verfasst am: 27.Jun 2005 14:56 Titel: Also, |
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da ich kein Jurist bin und der Gesamtzusammenhang sicherlich auch mit intensiver Sichtung des LG-Urteils einhergehen müsste, kann ich hier nicht wirklich weiterhelfen.
Den kausalen Zusammenhang zwischen der festegstellten Nicht-Mithaftung und der 50%igen Guthabenssumme beim Bausparvertrag verstehe ich, juristisch einwerten kann und darf ich ihn nicht.
Wenn Ihr Anwalt aber diesen Erfolg beim LG schon erzielt hat, dann frage ich mich, warum er Ihnen bei der Angelegenheit Bausparkasse nicht weiter helfen kann?!
Schelm2004 |
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