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scarlett Newbie
Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 37 Wohnort: niederrhein
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Verfasst am: 6.Dez 2003 11:40 Titel: finanzamtswillkür |
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hallo,
ich lese die beiträge in diesen foren mit großem interesse und möchte nun einen fall ( leider meinen ) schildern - vielleicht kann mir jemand einen rat geben.
ich bin selbständig und eigentlich geht es mir ganz gut.
in den jahren 1993 bis 1999 habe ich mich um die firma meines ehemaligen lebensgefährten gekümmert - sprich diese betreut. ich habe weder das gewerbe getragen noch die einnahmen verwaltet.
nach der trennung gab es viel hass ect.
vor 6 monaten stand plötzlich die steuerfahndung in meinem haus und beschlagnahmte unterlagen - man hatte mich der steuerhinterziehung bezichtigt.
es gab aussagen von meinem ehemaligen lebensgefährten, seiner neuen frau und ein paar freunden von ihm.
dies reichte nun um mir vor acht tagen einen steuerfestsetzungsbescheid von 337.000 € Umsatzsteuer ins haus zu schicken.
ich habe erst an einen scherz geglaubt.
die steufa bezieht sich ausschließlich auf aussagen - papier ect. gibt es nicht - und wie gesagt ich habe kein gewerbe gehabt.
mein steuerberater rät mir zur ruhe und will jetzt dagegen angehen, - ich habe leider nicht so ein dickes fell...
kann denn diese art von vorgehensweise überhaupt rechtens sein ?
für rat wäre ich dankbar. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1438 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 6.Dez 2003 12:57 Titel: Ganz ruhig! |
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Dem Steuerbescheid widersprechen, im schlimmsten Fall landet die Sache vor dem Richter - aber noch leben wir in einem Rechtsstaat. Wenn Sie nichts falsches getan haben, können Sie dafür auch nicht bestraft werden.
Verständlich, daß Sie die Sache nervlich mitnimmt. Aber keine Bange:
Spätestens in einem Gerichsverfahren muß das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen und die Beweise dafür auf den Tisch legen, und dann kann Ihnen ja nichts mehr passieren - wenn Sie alles korrekt abgewicklet haben. _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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scarlett Newbie
Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 37 Wohnort: niederrhein
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Verfasst am: 6.Dez 2003 13:22 Titel: |
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erst mal vielen dank herr schwabenpower für die antwort.
leider hat mir mein steuerberater gesagt, daß es im schlechtesten fall so sein könnte, daß das finanzamt nicht bereit ist - bis zum gerichtstermin ( angeblich so die info der steufa sind die ermittlungen nicht abgeschlossen ) daß die summe erst mal im raum stehen bleibt.- ich habe wie gesagt eine firma und auch ein haus. nun sehe ich in meinen alpträumen 32 arbeitslose und mich obdachlos....
ich kann nicht verstehen wie man ohne gewerbe ( nachweislich ) und ohne je rechnungen erstellt zu haben in diese situation - ausschließlich auf falsche behauptungen aus rache hin - von dem finanzamt einen solchen bescheid bekommen kann.
als ich mich von meinem ex- getrennt haben ( wir waren wie gesagt nicht verheiratet ) hatte er auf meinen namen jede menge schulden gemacht die ich alle bis auf den letzten cent bezahlt habe.
das lächerliche für mich daran ist außerdem noch, daß ich für meine jetzige firma eine erlaubnis nach § 34 c benötigte und diese auch bekommen habe.
nur um es vorweg zu nehmen ich bin kein finanzdienstleister o.ä. |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 6.Dez 2003 23:51 Titel: |
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| Zitat: |
in den jahren 1993 bis 1999 habe ich mich um die firma meines ehemaligen lebensgefährten gekümmert - sprich diese betreut. ich habe weder das gewerbe getragen noch die einnahmen verwaltet. ...
als ich mich von meinem ex- getrennt habe, hatte er auf meinen namen jede menge schulden gemacht die ich alle bis auf den letzten cent bezahlt habe |
für einen außenstehenden schaut dies so aus, als ob Du die schulden veranlasst hättest, denn warum sonst hättest DU diese bezahlt? und weshalb solltest DU dann nicht auch die einnahmen (mit-)kassieren?
um ein gewerbe auszuüben, soll man dieses beim gewerbeamt anmelden. manche lassen diese anmeldung auf einen strohmann (den ex-mann?) laufen, manche melden es gar nicht an und betrügen so die allgemeinheit/den fiskus.
| Zitat: |
| ...im schlechtesten fall es so sein könnte, daß die summe erst mal bis zum gerichtstermin im raum stehen bleibt. |
falls du das finanzamt nicht davon überzeugen kannst, dass du persönlich mit der firma deines ex nichts zu tun hattest, und es diesen umsatzsteuerbescheid zu deinen gunsten ändert, könnte das nicht nur, sondern wird so sein.
ich persönlich glaube dir, dass du mit dem gewerbe deines ex nichts am hut hattest. aber für den fiskus musst du dir gute antworten auf obige fragen überlegen! interessant ist auch, was als erläuterung in den umsatzsteuerbescheiden drinsteht, weshalb du diese umsatzsteuern zahlen sollst. |
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scarlett Newbie
Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 37 Wohnort: niederrhein
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Verfasst am: 7.Dez 2003 9:45 Titel: |
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im prinzip hättest du recht, aber die schulden die mein ex gemacht, und mir hinterlassen hat, sind auf meinen namen gelaufen - z. b. telefonrechnung, versandhäuser ( ich trage eigentlich keine herrenanzüge ...) bestellung beim lieferranten ( auf meinen namen ) - also keine dinge die mit dem geschäft zu tun hatten.
das finanzamt hat ausschließlich aussagen - sonst nichts.
ich denke auch, da ich ja meine einkommenssteuer - erklärungen immer abgegeben habe, kommt diese ganze geschichte ziemlich spät. für mich ist hier einfach willkürlich losgeschlagen worden.
doch nun ist der bescheid in der welt.
eigentlich habe ich immer an den rechtsstaat deutschland geglaubt - das werde ich nochmal überdenken. |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 7.Dez 2003 11:16 Titel: |
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| Zitat: |
mein steuerberater rät mir zur ruhe und will jetzt dagegen angehen, - ich habe leider nicht so ein dickes fell...
kann denn diese art von vorgehensweise überhaupt rechtens sein ?
für rat wäre ich dankbar. |
unser mitleid und unsere empörung sind dir sicher. weitere ratschläge sind in unkenntnis der sachlage jedoch kaum zu erwarten.[/quote] |
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scarlett Newbie
Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 37 Wohnort: niederrhein
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Verfasst am: 7.Dez 2003 18:02 Titel: |
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@ el condor:
ich feilsche hier sicher nicht um mitleid, ich denke daß ich blöde genug war mich vor den karren spannen zu lassen.
ich hatte eher die hoffnung, daß es hier den ein oder anderen leidensgenossen gibt, der mir einen rat oder tip geben kann wie man sich am besten verhält oder wohin man sich ( außer an den üblichen steuerberater ) noch wenden kann oder sollte.
mir fehlt leider ( oder besser gott sei dank ) die erfahrung mit der steufa und ich weiß auch nicht welche wege man am besten geht.
da ich immer der meinung bin daß man sich mehrere seiten anhören sollte, war das forum ein idee.
vielleicht findet sich ja doch noch ein ratgeber.
allen die mir geantwortet haben erst mal besten dank |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 7.Dez 2003 21:25 Titel: ESt und USt sind zwei verschiedene Dinge... |
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Hallo Scarlett,
aus zweien Ihrer Nachrichten...
| Zitat: |
ich denke auch, da ich ja meine einkommenssteuer - erklärungen immer abgegeben habe, kommt diese ganze geschichte ziemlich spät. für mich ist hier einfach willkürlich losgeschlagen worden.
es gab aussagen von meinem ehemaligen lebensgefährten, seiner neuen frau und ein paar freunden von ihm.
dies reichte nun um mir vor acht tagen einen steuerfestsetzungsbescheid von 337.000 € Umsatzsteuer ins haus zu schicken. |
Wie dem auch sei... Einen Steuerfestsetzungsbescheid über USt erhalten Sie nur, wenn in der Vergangenheit Umsätze unrichtig (um es vorsichtig auszudrücken...) deklariert wurden; mit der ESt hat das insoweit nichts zu tun...
Vielleicht überlegen Sie noch einmal genau, wie die Sachlage tatsächlich ist / war... |
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scarlett Newbie
Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 37 Wohnort: niederrhein
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Verfasst am: 8.Dez 2003 8:49 Titel: |
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hallo,
genau da sprechen sie die punkte an.
ich dachte immer - für umsatzsteuer muß man gewerblich tätig gewesen sein ( war ich damals nachweislich nicht ) und rechnungen erstellt haben ( ist auch nie der fall gewesen ) - es gibt absolut keinerlei papier aus dem man solche rückschlüsse ziehen könnte.
ich weiß es klingt wie ein witz ( ich kann gar nicht darüber lachen ) es gibt ausschließlich aussagen.
vor allem frage ich mich wieviel umsatz hat ( oder soll ) mein ex gemacht haben um diese steuer zu rechtfertigen? dann habe ich wohl viele jahre nichts mitbekommen... |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 8.Dez 2003 18:43 Titel: |
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| Zitat: |
| ich dachte immer - für umsatzsteuer muß man gewerblich tätig gewesen sein ( war ich damals nachweislich nicht ) und rechnungen erstellt haben ( ist auch nie der fall gewesen ) |
kommt drauf an, wie du "gewerblich tätig" definierst. gewerblich hat im umsatzsteuerrecht wenig mit Gewerbe zu tun.
s. hierzu § 2 abs. 1 satz 2 ustg:
| Zitat: |
| Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. |
http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20011219/p2.html
auch die vermietung von immobilien oder das mehrmalige (nachhaltige) verkaufen von omas hausstand wg. haushaltsauflösung auf den umliegenden flohmärkten fällt deshalb unter den begriff der unternehmerischen tätigkeit (auch wenn diese tätigkeiten aufgrund verschiedener regelungen im ustg im allgemeinen umsatzsteuerfrei sind).
für jede tätigkeit kann der leistungsempfänger eine rechnung verlangen. zwingende voraussetzung für die umsatzbesteuerung sind sie jedoch/natürlich nicht. |
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scarlett Newbie
Anmeldungsdatum: 11.11.2003 Beiträge: 37 Wohnort: niederrhein
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Verfasst am: 8.Dez 2003 18:58 Titel: |
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hallo,
die auslegung ist mir bekannt.
ich war jedoch ausschließlich im auftrag - (gleichzustellen mit einer angestellten tätigkeit) innerhalb der beziehung tätig.
d.h.
ich habe telefoniert, die kassenabrechnung gemacht, miete überwiesen, strom ect.
die abrechnung habe ich dann täglich an ihn übergeben.
wenn er keine zeit hatte war ich im geschäft. |
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