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frankreich-insolvenz.de W&D Vermarktung von Wirtschaftsgüter

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Kaufmann
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Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 20.Mai 2006 14:46    Titel: frankreich-insolvenz.de W&D Vermarktung von Wirtschaftsg Antworten mit Zitat

Schuldenfrei in 12-18 Monaten! Geschäftlicher Neustart sofort!
Wollen Sie endlich wieder unternehmerisch tätig werden und die Fesseln der Insolvenz abstreifen? Wir zeigen Ihnen den Weg in eine selbstbestimmte, altlastenfreie berufliche Zukunft.

Das deutsche Insolvenzrecht ist sehr langwierig. Mithin dauert die "Wohlverhaltensperiode" 6 Jahre. So kann gut und gern ein Zeitraum von 7-9 Jahren vergehen, bis die Restschuldbefreiung eintritt.

Das EU-Ausland ist bedeutend schuldnerfreundlicher und gibt seinen Bürgern wesentlich schneller die Möglichkeit ein normales Leben schuldenfrei zu führen.

Der von uns aufgezeigte Weg entschuldet Sie durch eine in Frankreich durchgeführte und in Deutschland anerkannte Insolvenz in nur 12-18 Monaten.
Die notwendige Rechtsberatung wird von erfahrenen Fachanwälten durchgeführt.

Grundlage für die französische Restschuldbefreiung nach 12-18 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00,
Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: Frankreich ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00

www.frankreich-insolvenz.de
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