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insolvenz ohne anwalt eröffnen - anwalt j.franzke bekannt?

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Alex45
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.März 2006 17:38    Titel: insolvenz ohne anwalt eröffnen - anwalt j.franzke bekannt? Antworten mit Zitat

hallo leute,

ich habe rd 30.000 euro schulden.

ein berliner anwalt namens jörg franzke - www.ra-franzke.de - hat nen schuldenbereinigungsplan erstellt, der aber nur von einigen wenigen gläubigern akzeptiert wurde.
es gibt abzahlungsvereinbarungen mit privatleuten.
franzke lässt mich inzwischen hängen. 600 € hat mich der spaß gekostet.

hat jemand ähnlich negative erfahrungen mit ihm gemacht?

nun soll ich meine steuerschulden - ca. 7000 € - bis ende märz begleichen haben. daraus wird natürlich nichts und ich werde verbraucherinsolvenz beantragen.

ich beziehe ein nettoeinkommen von 1100 €, außerdem mieteinnahmen i.h.v. durchschnittlich 900 €.

nun noch drei fragen:
ist es ok, ohne anwalt auf eigene faust in die inso zu gehen?
und da mein gehalt unterhalb der pfändungsgrenze liegt - habe ein unterhaltspflichtiges kind - wird sich das fiamt wohl gleich meinen immobilienanteil unter den nagel reißen, oder?
gibt´s vielleicht noch irgendwelche tricks zur zeitgewinnung oder so?

danke im voraus für eure antworten.

viele grüße
alex
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fkh123
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: 06237 Leuna

BeitragVerfasst am: 13.März 2006 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alex45,

Anwalt ist mir nicht bekannt.

Es ist ok, ohne Anwalt in InSo zu gehen, jedoch nicht auf eigene Faust. Es gibt die (öffentlichen) Schuldnerberatungsstellen in jedem BL. Die sind qualifiziert und zugelassen für das Verfahren. Bitte informieren!

Das FA würde eine Sicherungshypothek eintragen lassen als Zwangsmaßnahme. Damit könnte es nötigenfalls die Zwangsversteigerung bewirken.

Versuche ev. mit einer Ratenzahlung beim FA Zeit zu gewinnen.
Die Immobilie könnte dann ev. über einen Verkauf an eine Person des Vertrauens gerettet werden. Muss aber alles so, wie unter Fremden üblich abgewickelt werden. Echter Verkauf also, mit nachweisbarer Kaufpreiszahlung auf marktüblichem Niveau. Sonst ist das ganze als Vermögensverschiebung 10 Jahre lang anfechtbar.

Vorstehendes stellt keine Rechtsberatung im Sinne des zuständigen Rechts dar, sondern lediglich meine Meinung/Erfahrung. Obendrein kann auf Grund der vorliegenden Informationen keine umfassende Betrachtung der Gesamtsituation erfolgen.

Wenn ein Tipp, dann: schnellstens zur Schuldnerberatung, aber nicht zu einer gewerblichen!!!

MfG
fkh123
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Bierschlucker
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: 13.März 2006 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Alex,

Zitat:
und da mein gehalt unterhalb der pfändungsgrenze liegt - habe ein unterhaltspflichtiges kind - wird sich das fiamt wohl gleich meinen immobilienanteil unter den nagel reißen, oder?


Da täuscht du dich gewaltig. Mit Mieteinnahmen beträgt dein Gesamteinkommen 2000 € Netto, die Pfänfungsgrenze liegt bei 980 €. Da wird der Unterhalt deines Kindes dazugezählt, der Rest ist pfändbar.

Wie schon fkh123 sagt, lass dir einen Termin bei ner Schuldnerberatung geben (kann aber etwas dauern), es ist möglich das du ne EV (eidesstattliche Versicherung) ablegen musst. Ein Besuch beim FA schadet sicher auch nicht, da sind auch blos Leute, möglicherweise kannst du dich da auf Ratenzahlung oder eine Stundung verständigen um die EV zu verhindern. 30 000 € sind zwar ein ganz schöner Batzen aber nicht unbezahlbar. Da ich hier keine Rechtsauskunft geben kann und darf ist die Schuldnerberatung für dich die beste Wahl. Die können dir dann auch konkrete und vor allem kompetente Hilfe anbieten, jetzt da überstürzt die Immobilie zu verkaufen wie fkh123 es vorschlägt ist das Schlechteste was du machen kannst (Sowas verkauft man nicht wie Bratwürste)...
Also ab und nen Termin mit der Schuldenberatung ausmachen, alle Unterlagen mitnehmen, die helfen dir bestimmt weiter...

Viel Glück

Bierschlucker
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fkh123
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: 06237 Leuna

BeitragVerfasst am: 13.März 2006 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alex45 und Bierschlucker,

das mit dem Hinweis auf den Immo-Verkauf war keine Aufforderung zum Handeln!!!
sondern nur ein Hinweis auf EINE Möglichkeit.

MfG
fkh123
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fkh123
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: 06237 Leuna

BeitragVerfasst am: 13.März 2006 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Pfändungsfreigrenze:

http://www.11millionen.de/phpkit/include.php?src=http://www.11millionen.de/tabelle2.html[/url]
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Dirk 030370
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 14.März 2006 14:21    Titel: Mieteinnahmen voll pfändbar! Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Alex45,
sehr geehrte Antworter,

zur Pfändungsgrenze habe ich noch eine Anmerkung:

Die Pfändungsgrenzen beziehen sich lediglich auf Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen (auch bei Untervermietung) sind grundsätzlich in voller Höhe pfändbar, egal wie hoch diese sind, und egal, wie hoch das übrige Einkommen ist, d.h. selbst wenn jemand lediglich EUR 400,-- monatlich aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung verdient, und zusätzlich EUR 200,-- Einnahmen aus Untervermietung eines Zimmers in seiner Wohung hat, also insgesamt nur monatliche Einnahmen in Höhe von EUR 600,--, hat, können die EUR 200,-- aus der Untervermietung in voller Höhe gepfändet werden!

Somit wird derjenige, der Eigeninitiative ergreift, in dem er z.B. untervermietet, statt dem Staat auf der Tasche zu liegen, mal wieder bestraft! - So ist es in unserem angeblich so tollen "Rechtsstaat"!
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