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karinaz Newbie
Anmeldungsdatum: 26.12.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 14.Jan 2006 10:56 Titel: kontopfändung |
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hallo,
ich beziehe alg i ca. 1100 euro und habe ein guthabenkonto bei der postbank. mit dem service dort war ich eigentlich nie recht zufrieden.
nun habe ich seit donnerstag einen pfändungsbeschluß für mein konto. ich war schon bei einer schuldenberatung und habe leider erst im juni wegen der langen wartezeiten einen termin. die schuldenberatung hat mich vorgewarnt, daß mir die postbank wahrscheinlich das konto sperren wird. nun möchte ich daher bei der stadtsparkasse münchen ein girokonto auf guthabenbasis eröffnen. meine frage: muss ich der stadtsparkasse von dem pfändungsbeschluß bescheid sagen. hat jemand schon erfahrungen und kann mir tipps geben.
im voraus schon vielen dank und liebe grüße |
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Susanne Bäumler Newbie
Anmeldungsdatum: 16.01.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Weihersberg
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Verfasst am: 16.Jan 2006 18:39 Titel: Kontopfändung |
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Hallo,
Du musst der Sparkasse nichts davon erzählen. Nachdem die Kontoer-
öffnung aber bei der SCHUFA gemeldet wird, kann Dich die Kontopfändung
auch bei der Sparkasse einholen sobald der Gläubiger von der Eröffnung
"Wind" bekommt.
Wenn Du noch etwas wissen möchtest melde Dich nochmal in diesem Forum.
Liebe Grüße |
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