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don2711 Newbie
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 37
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Verfasst am: 11.Apr 2005 0:08 Titel: pfändungen auf schweizer konto? |
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hallo
ich habe leider in der vergangenheit einige fehler gemacht und meine schufa hat so einiges zu bieten
ich lebe seit zwei monaten von hartz4 und habe seitdem ruhe vor meinen gläubigern
ich bin werde nun ab mai wieder selbst für meinen lebensunterhalt sorgen
ich arbeite als sub für zwei verschiedene auftraggeber und werde mein geld auf das postfinance konto in der schweiz überweisen lassen !
ist dieses konto denn 100% vor Pfändungen geschütz??????
was passiert nun wenn ich zur erneuten abgabe der EV gezwungen werde,ich muß ja dann auch wieder meine Auftraggeber nennen,
werden meine gläubiger das geld dann direkt von meinem Auftraggeber pfänden oder wie läuft das ganze ab ? ich kann mir nicht vorstellen das sich meine gläubiger damit geschlagen geben nur weil das geld auf ein schweizer konto geht
eine einigung mit meinen gläubigern ist mir bisher noch nicht gelungen um eine ratenzahlung zuvereinbaren etc ,nun geht es leider auch um ein summe von über 200.000 euro
nun werde ich so ca 6500 euro (brutto) bekommen nach abzug aller kosten werden dann so ca 2000 euro netto überbleiben.
ich bin verheiratet und habe ein kind kann mir da mal jemand meine pfändungsgrenze sagen ? kann all das geld was über der pfändungsgrenze liegt gepfändet werden ?
oder ist es besser wenn das geschäft offiziel über meine frau läuft und sie mir einfach ein gehalt zahlt ?
bin für jeden legalen TIP sehr dankbar
mfg thomas |
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IC2003 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 24.10.2004 Beiträge: 297
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Verfasst am: 11.Apr 2005 9:49 Titel: |
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| Normalerweise kann man JEDES Konto pfänden, wenn der Gläubiger es durchsetzen kann/will. Dazu muss der Gläubiger einen Pfändungsauftrag an die PostFinance senden. Wird zwar etwas schwierig und kostspielig, weil er es über schweizer Anwälte einreichen müsste, aber es geht. |
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mr. web Specialist
Anmeldungsdatum: 23.04.2004 Beiträge: 248
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Verfasst am: 11.Apr 2005 10:13 Titel: Re: pfändungen auf schweizer konto? |
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| don2711 hat folgendes geschrieben:: |
nun werde ich so ca 6500 euro (brutto) bekommen nach abzug aller kosten werden dann so ca 2000 euro netto überbleiben.
ich bin verheiratet und habe ein kind kann mir da mal jemand meine pfändungsgrenze sagen ? kann all das geld was über der pfändungsgrenze liegt gepfändet werden ?
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bei zwei unterhaltspflichtigen personen und einem einkommen von 2000€ beträgt die pfändung 210€..
bzgl. des kontos schliesse ich mich IC2003 an..
bei 200tsd €, möglichst noch ein - zwei gläubiger ist die chance gross das man auch im ausland eine kontopfändung durchführt..
haben sie schonmal an inso gedacht???
würde sich für sie locker lohnen... |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 11.Apr 2005 10:23 Titel: |
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Hallo don2711
Ich schlage Ihnen vor, Ihr Thema in den Bereich "Insolvenz" zu verschieben, da Sie dort mit Sicherheit qualifizierte Auskünfte und Ratschläge erhalten werden. Fragen Sie dort am besten den User Thofa, der sich gerne mit Ihrem Anliegen beschäftigen wird.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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Bierbote Newbie
Anmeldungsdatum: 09.04.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Gelsenkirchen
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 11.Apr 2005 10:32 Titel: |
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Richtig; auch da ist Thofa zugange.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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Alto Specialist
Anmeldungsdatum: 13.08.2002 Beiträge: 235
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Verfasst am: 11.Apr 2005 10:38 Titel: Dafür gibt es eine sehr einfache Lösung... |
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1. Die Überweisungen von Deutschland auf das Schweizer Bankkonto sind natürlich nachweisbar, und werden sehr wahrscheinlich ihrem Finanzamt bekannt sein. Also immer ehrlich versteuern.
2. Das Geld dort ist generell erstmal pfändbar, und hier greift meines Wissen eine krasse Lücke im Schuldnerschutz. Es ist nämlich erstmal völlig wurscht, welches Geld Ihnen zum Leben bleiben müsste, wenn Sie selbständig sind. Der Pfändungsschutz ist hier sehr labil. Normal dürfte das dortige "Firmenvermögen" erstmal gar nicht angetastet werden, bis raus ist, ob Sie ÜBERHAUPT Gewinn machen. Und dann müsste berechnet werden, was Ihnen persönlich zum Leben bleibt. Und dann den Pfändungsschutz berechnen. Was bei Arbeitnehmern mühelos gelingt, ist bei Gewerbetreibenden kaum machbar. Hier werden Firmen in den Ruin getrieben, und Existenzen zerstört, weil Firmen keine Geld mehr haben, nur weil der Chef Schulden hat.
Lösung:
Gewerbe nicht auf Ihren Namen laufen lassen.
oder
Ein 2. Schweizer Konto eröffnen und dorthin das Post-Finanz-Konto-Geld sofort nach Eingang überweisen. Dort ist das Geld sicher.
Dann entgeht Ihnen maximal ein Zahlungseingang falls wirklich eine Pfändung kommt. Sollte verschmerzbar sein.
Das 2. Schweizer Konto sollte auf den Namen Ihrer Ehefrau, Kegelkumpels oder sonstwen laufen. Und schon haben Sie dauerhaft Ruhe, auch WENN Sie eine EV ablegen müssen.
Tja, so würde ich es zumindest machen.
Gruß
Alto |
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don2711 Newbie
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 37
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Verfasst am: 11.Apr 2005 10:52 Titel: @ Alto |
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danke für die Beiträge und Alto du hast natürlich recht was die krasse Lücke im Schuldnerschutz betrifft
mir ist es in der vergangenheit schon öfters passiert das, das geld auf meinem konto komplett gepfändet wurde durch die tatsache das ich selbständig bin und nach der auslegung der gläubiger dieses geld ein honorar etc ist und dies unterliegt keiner freigrenze
aber wie verhält es sich denn wenn die gläubiger direkt an meine auftraggeber herantreten ? oder ist das nicht möglich |
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don2711 Newbie
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 37
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Verfasst am: 11.Apr 2005 12:50 Titel: |
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hi
macht es denn sinn eine Ltd zu gründen ? |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 11.Apr 2005 18:13 Titel: |
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Hallo,
nein eine LTD macht keinen Sinn, jedenfalls nicht um damit ein Schuldenproblem zu lösen.
Ein Konto in der Schweiz ist natürlich auch pfändbar, aber - wie schon geschrieben - erheblich aufwendiger als eine Pfändung in Deutschland.
In einer EV müssen Sie die Auftraggeber nennen, Gläubiger werden dann mit 100 % Sicherheit direkt beim Auftraggeber pfänden. Daher sollte der Termin einer EV geschickt gesteuert werden. Sollten Sie aber einen einigermaßen kundigen Gläubiger haben, wird er Sie mit (zulässigen) Zusatzfragen löchern, die Ihnen erhebliche Schwierigkeiten einbringen werden.
Als Selbständiger hat man keine Pfändungsgrenze, jedenfalls eine solche wie es ein Arbeitnehmer hat. Zunächst kann alles gepfändet werden, mn muss sich um eine Freigabe selbst kümmern.
Es könnte durchaus eine Lösung sein das Gewerbe auf einen anderen Namen lufen zu haben, sofern es sich auch trägt. Lösen wird es aber die Schuldenprobleme nicht und dies sollten Sie schnellmöglich angehen. Bei einer Summe von 200.000,00 € halte ich eine Insolvenz (auch wirtschaftlich) am sinnvollsten. Nach ca. einem Jahr können Sie dann wieder eine Selbständigkeit auf Ihren Namen laufen lassen und sehr viel verdienen, bei verhältnismäßiger geringer Abzahlung.
MfG
ThoFa |
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don2711 Newbie
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 37
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Verfasst am: 11.Apr 2005 18:57 Titel: |
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@ ThoFA danke für die Ausführliche Antwort
nur denke ich das ich keine privatinsolvenz machen kann da einiges nicht mit rechten dingen gelaufen ist . habe nur mal gehört das es bei strafrechtlichen sachen nicht möglich ist privatinsollvenz anzumelden stimmt das?
also dies bezieht sich nicht auf meine geldstrafe dafür bezahle ich |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 11.Apr 2005 19:04 Titel: |
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Hallo,
dies kommt auf die Strafsache an. Wenn Sie gem. 283 bis 283 c StGB verurteilt wurden könnte der Weg zur Restschuldbefreiung durchaus versperrt sein.
MfG
ThoFa |
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don2711 Newbie
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 37
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Verfasst am: 11.Apr 2005 19:38 Titel: |
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@ThoFA
also dies trifft auf mich nicht zu
dann werde ich mich in den nächsten tagen mal mit einen kompetenten Rechtsanwalt zusammen setzen
ich danke Dir für die schnellen und kompetenten Antworten |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 11.Apr 2005 22:57 Titel: |
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Hallo,
| don2711 hat folgendes geschrieben:: |
dann werde ich mich in den nächsten tagen mal mit einen kompetenten Rechtsanwalt zusammen setzen
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na dann , viel Spaß beim Suchen .
MfG
ThoFa |
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don2711 Newbie
Anmeldungsdatum: 11.10.2004 Beiträge: 37
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Verfasst am: 12.Apr 2005 12:37 Titel: |
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@ ThoFa
du bist nicht zufällig Anwalt ? weil du dich so gut damit auskennst ?
wenn du Anwalt seinen solltest dann müste ich ja nicht lange suchen dann bist du der richtige für mich
mfg thomas |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 12.Apr 2005 16:17 Titel: |
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Hallo,
wäre ich Anwalt wäre ich ganz sicher nicht der richtige Ansprechpartner für Dich, denn diese haben von Insolvenz soviel Ahnung wie ich vom Schafezüchten.
Ausnahmen bestätigen (wie immer) die Regel.
Du kannst mich aber auch gerne mal anmailen [E-Mail anzeigen] .
MfG
ThoFa |
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odin Newbie
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 17
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Verfasst am: 15.Apr 2005 16:41 Titel: |
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Hallo don2711,
hast ja nun viele Ratschläge bekommen, aber etwas konkretes ist wohl nicht dabei.
Ein Schweizer Konto ist nur so lange gut wie kein Gläubiger etwas erfährt.
Sicher erschwert es eine Pfändung erheblich, aber wenn es dann soweit kommt, bist Du das Konto auch gleich los. Wo soll dann das nächste Konto sein?
Eine Insolvenz sollte man nicht zu voreilig eingehen, zumal man durch die bestehende E.V. zumindest 3 Jahre Ruhe hat.
Sorge erst mal für Dich und die Sicherheit Deiner Familie und mache eine Gütertrennung, falls noch nicht geschehen. Gründe eine Limited in der Du angestellt bist und Deine Frau die Gesellschafterin ist.
Solltest Du der Geschäftsführer sein (wäre zu empfehlen um Deine Frau aus dem aktiven Geschäft raus zu halten), wirst so oder so dann ein Konto im Ausland (z.B. Schweiz) eröffnen müssen.
Deine Schuldenprobleme kannst Du danach angehen, denn als Angestellter mit einem fixen Einkommen, welches an der Pfändungsgrenze liegt, lässt sich mit den Gläubigern einfacher verhandeln.
Die Gewinne gehören der Firma und die wiederum Deiner Frau!
Viel Glück! |
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