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private Insolvenz - Gehaltspfändung

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gnom
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.12.2002
Beiträge: 113
Wohnort: stuttgart

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2003 10:40    Titel: private Insolvenz - Gehaltspfändung Antworten mit Zitat

Eine Hypothese. Was wäre wenn...

Zitat:
Eine Möglichkeit wie Sie Ihrer Gehaltspfändung hundertprozentig entgehen??

Jemand versucht, in ihr Gehalt zu vollstrecken? - Kein Problem:
Jetzt erfahren Sie, wie Sie jede Gehaltspfändung zu ihrem Vorteil nutzen und tatsächlich keinen Pfennig verlieren, selbst als hochverschuldeter Angestellter. Sie haben hohe Schulden und sehen kein Licht am Ende des Tunnels? Sie glauben, den Rest Ihres Lebens arbeiten zu müssen, nur um wieder einigermaßen schuldenfrei zu werden? Ihnen kann geholfen werden.
Selbständige Einzel-Unternehmer bauen Schuldenlasten unkompliziert auf einen Schlag durch eine eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) ab, ganz nach dem Motto: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.
Entgegen der üblichen Ansicht, ist eine eidesstattliche Versicherung noch lange nicht das ,,Ende" für einen Unternehmer, sondern tatsächlich der Eintritt in eine ,,wirtschaftliche Immunität”, was einem schuldenfreien Neuanfang gleichkommt. Vermögenswerte können schließlich lange vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung noch aus der Schulden-/Konkursmasse gezogen und so strategisch gesichert werden. Selbst hartnäckigen Gläubigern bleibt, wenn man es richtig anstellt, kein Zugriff mehr. Bekannt ist die Stammtischversion ,,alles auf die Ehefrau übertragen". Funktioniert manchmal sogar, ist aber blankes Amateurverhalten.

Nachdem die Vermögenswerte gesichert sind, läßt sich der selbständige Unternehmer wieder bei einer zuvor frisch gegründeten Auslandsfirma (z.B. eine Ich-nicht-Ltd/S.L. o.ä.) oder gekauften deutschen GmbH anstellen, die den alten Geschäften nachgeht. Klar, die neue Firma ist schuldenfrei. Nur unser Unternehmer persönlich ist verschuldet. Wenn jetzt alle Einnahmen über die Firma laufen und dem Unternehmer weder die Anteile der Firma gehören noch ein Gehalt ausgezahlt wird, haben die Gläubiger keine Anspruchsgrundlage. Da unser Unternehmer nichts hat, kann ihm auch nichts weggenommen werden. Eine mögliche Vollstreckung läuft ,,mangels Masse" ins Leere.

Selbstverständlich fährt unser Unternehmer trotz EV einen dicken Firmenwagen. Auch trägt die Firma sehr großzügig alle Kosten, zahlt die Wohnung - ,,das ist mein Wohnbüro" - und gewährt großzügig Spesen jeder Art. Bisweilen wird sogar ein Gehalt ausgezahlt, dessen Höhe sich zufällig genau an der Pfändungsfreigrenze orientiert. Will unser Unternehmer ,,guten Willen" beweisen, kann er sich bereit erklären, seinen Gläubigern eine monatliche Rate von 50 Euro zu überweisen...

Wichtig ist nur:
Dem Unternehmer dürfen die Firmenanteile nicht persönlich gehören;
sie können sonst gepfändet werden. Er muß/soll/will diese aber 100% kontrollieren, ohne sie auf Treuhänder etc. zu übertragen.

,,Na toll!", werden Sie sagen. ,,Das mag alles für einen selbständigen Unternehmer fünktionieren, aber nicht für mich. Ich bin schließlich angestellt, und mein Gehalt wird sofort bis zur Freigrenze gepfändet, wenn ich mich für vermögenslos erklären lasse und dann weiter arbeiten gehe." Auch Ihnen kann mit einem Trick geholfen werden, dessen Legalität wir in Ihrem Rechtsbereich hier nicht beurteilen können. Sie sollten also sicherheitshalber Ihren Anwalt fragen!
Die Sache fünktioniert folgendermaßen:

Sie haben sich z.B. trotz hoher Schulden auf das Angebot einer Teilzahlungsbank eingelassen. Diese gewährt Ihnen überraschend ein Darlehen in Höhe von 10.000 Euro, mit dem Sie gegebenenfalls teilweise Ihre Altschulden abtragen. Aus irgendeinem Grund sind Sie unerwartet und plötzlich nicht mehr in der Lage, der Teilzahlungsbank die monatliche Zins-/Tilgungsrate anzuweisen.

Darauf hat die Bank nur gewartet, denn jetzt fängt das lustige (oder listige) Geldverdienen erst richtig an: Sofort wird hnen ,,vertragskonform" der Gesamtbetrag (hier 10.000 Euro ) plus diverser Kosten wie Spesen, Zinsen, Verzugszinsen, Mahngebühren etc. fälliggestellt.
Folge: Anstelle einer finanziell tragbaren Rate von ein paar hundert Euro monatlich sollen jetzt mehr als 10.000 Euro zurückgezahlt werden - und das bitte sofort.

Da Sie über diese Summe nicht verfügen, wächst der Schuldenberg immer höher. Aus 10.000 werden schnell 20.000 und aus 20.000 schnell 50.000 Euro. Ihre monatlichen Raten - die Sie immer noch zahlen, in der naiven Hoffnung, irgendwann einmal alle Schulden abtragen zu können - decken nicht einmal die Zinslasten. Sie haben es geschafft: Sie sind zum Leibeigenen einer Teilzahlungsbank geworden, der sich - wie ein Sklave –
bis zum Lebensende ausbeuten läßt, und das wegen ganzer 10.000 Euro.

Vergessen Sie nie: Es gibt immer Lösungen. Auch Sie haben ein paar Joker und Tricks im Ärmel.
Während sich Selbständige über einen ,,Offenbarungseid" schnell am eigenen Schopf aus dem Schuldensumpf ziehen können, um dann sorgenfrei neu durchzustarten, wird Ihnen jeder Cent über der Pfändungsfreigrenze sofort von Ihrem Gehalt abgezogen und an die Gläubiger verteilt. Ihr Problem ist also nicht der Offenbarungseid, sondern der schuldenfreie Neuanfang.

Es macht nur dann Sinn, Ihre Schulden durch eine eidesstattliche Versicherung loszuwerden, wenn Sie auch sicher sind, zukünftige Einnahmen für sich nutzen zu können. Sie müssen die Gehaltspfändung aushebeln.Und so nutzen Sie die Gehaltspfändung zu Ihrem Vorteil:
Jedem Gläubiger steht es zu, seine Forderungen gegebenenfalls über eine Gehaltspfändung zu sichern. Bevor jetzt die Teilzahlungsbank Ihren Anspruch anmelden kann, lassen Sie sich Ihr Gehalt von einem unabhängigen Gläubiger erst pfänden - und dann in bar auszahlen.

Dieser ,,Gläubiger" kann ein e.V. (= eingetragener Verein, siehe hierzu unten ,,Wie Sie Ihr Privatvermögen hundertprozentig absichern) oder eine Auslandsfirma sein. Ein inländischer Freund oder eine inländische befreundete Firma könnten eventuell gegen ein in Ihrer Jurisdiktion einschlägiges Gesetz verstoßen.

Wie Ihr ,,Pseudo-Gläubiger" den Titel bekommt? Ganz einfach:
Ihre Ich-nicht-Ltd/S.L. o.ä.(mit der Sie ,,offiziell" natürlich nichts zu tun haben) klagt – zum Beispiel wegen einer Forderung aus einem Lizenzgeschäft oder was auch immer – einen Betrag von Euro 50.000 gegen Sie ein. Dazu verfaßt der deutsche Anwalt, der diese XY-Firma vertritt, eine Klageschrift. Das Gericht nimmt diese an, fordert die AG bzw. deren Anwalt zur Erwiderung auf und beraumt einen Verhandlungstermin an. Zu diesem Termin erscheint der die Ich-nicht-Ltd/S.L. o.ä. vertretende Anwalt nicht

Es ergeht ein Versäumnisurteil (wenn Sie Ihren Anwalt dazu drängen, weil er sonst aus standesrechtlicher Kollegialität darauf verzichten würde), welches nach Ablauf einer zweiwöchigen Widerspruchsfrist ab
Zustellung bestätigt würde. Ihre Ich-nicht-Ltd/S.L. o.ä. bekommt einen wunderschönen rechtskräftigen Titel in die Hand.

Mit einem e.V funktioniert diese Strategie entsprechend.
Vorteil des e.V.: Schnell, billig und weniger anrüchig.
Nachteil: Plausibilität. Woher soll ein nichtwirtschaftlich tätiger Idealverein eine so hohe Forderung gegen Sie haben? Das würde unter Umständen leicht nachgeprüft werden können. Folge womöglich: strafbare Vollstreckungsvereitelung, Durchgriffshaftung oder ähnlich unangenehme Konsequenzen.

Ihr ,,privater Gläubiger", also die Ich-nicht-Ltd/S.L. o.ä., vollstreckt jetzt unbarmherzig bis zur Pfändungsgrenze in Ihr Gehalt und zahlt Ihnen diesen Betrag auf ein Offshore- oder/und Trustkonto, von welchem Sie es sich per Kreditkarte bar wieder abholen. Da Ihr Gehalt so offiziell schon gepfändet ist, erhalten andere (tatsächliche) Gläubiger keinen Pfennig.

Nachdem der ,,private Gläubiger" nun durch den Titel einen Gehaltspfändungsanspruch hat, stellen Sie einfach die Zahlung Ihrer Kreditraten ein. Früher oder später werden Sie dann gezwungen, eidesstattlich zu versichern, daß Sie vermögenslos sind. Damit sind Sie Ihre Schulden los. Den Gläubigem bleiben keine weiteren juristischen Schritte. Ihr Gehalt ist schließlich schon gepfändet. Vermögenswerte sind abgesichert (s.o.). Da Sie nichts mehr haben, kann Ihnen auch nichts genommen werden.

Sie beginnen aber mit dem Bargeld-Rücklauf des ,,privaten Gläubigers" ein neues Leben. Schuldenfrei!
Wichtige Anmerkung: Haben Sie bei Aufnahme obiger Kredite (unser Beispiel ,,Teilzahlungsbank") bei Zahlungsunfähigkeit/Ratenrückstand bereits eine Gehaltsabtretung vereinbart, ist es unter Umständen notwendig, sich Ihr Angestelltenverhältnis offiziell kündigen zu lassen und ggf. einige Monate von Sozialhilfe (Arbeitslosenunterstützung etc.) zu leben, oder ein besonderes z.B. ,,freies Mitarbeiterverhältnis" mit Ihrem Chef zu vereinbaren. Sie erhalten dann offiziell nur ein Gehalt bis zur Pfändungsfreigrenze und den Rest als nicht vollstreckbare Kostenerstattungen/ Spesenkonto/ Firmenwagen/ Kilometergeld/ Wohnbüro etc. Eine eventuelle neue Position mit Gehalt oberhalb der Pfändungsgrenze sollte dann sofort über die Ansprüche Ihres ,,privaten Gläubigers" gesichert werden.

Noch besser ist es jedoch, nur noch als freier Mitarbeiter oder selbständig aktiv zu werden, etwa als Vermittler oder Berater. Sie können dann kontrollieren, wer Ihr Gehalt bekommt.

Wie immer Sie auch vorgehen: Lassen Sie den Kopf nicht hängen. Es gibt immer Lösungen. Wenn Ihre Gegner mit schmutzigen Tricks arbeiten, stehen Ihnen moralisch die gleichen Mittel zu. Auch ganz wichtig: Es ist es nicht wert, sich für einen oberflächlichen ,,guten Ruf” in der Firma oder in Ihrem Bekanntenkreis innerlich zu einer Melkkuh oder einem Sklaven erniedrigen zu lassen. Nur, wenn Sie sich strategisch wehren, erhalten Sie Ihr Selbstwertgefühl.


wie gesagt - nur eine Hypothese.... ( auf einer alten Festplatte im Mailpostkasten gefunden )
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gnom
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.12.2002
Beiträge: 113
Wohnort: stuttgart

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2003 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

und noch ein Trick dazu....
der sogar von höchstrichterlicher Stelle abgesegnet ist.

Zitat:
So werden Sie Ihre Schulden auf einen Schlag los

Wenn Schulden zu einem Problem werden, müssen die Vermögenswerte, die noch nicht belastet sind, gesichert werden. Nur wer nichts zu verlieren hat, kann richtig taktieren. Gläubiger können nur das vollstrecken, was offiziell da ist. Sollten Sie in einer ähnlichen Situation sein, ist das Schlimmste, was ihnen noch passieren kann, die eidesstattliche Versicherung oder, um es populär zu formulieren: Sie müssen unter Umständen den Offenbarungseid ablegen. Für viele ist der Offenbarungseid ein Horrorszenario, das es unbedingt zu vermeiden gilt. Doch es lebt sich mit dieser ,,Immunität" gar nicht so schlecht. Zwar befindet man sich außerhalb der gutbürgerlichen Normen, ist aber dafür von Stund an gegen jeden Angriff in Form einer Vollstreckung immun.
,,Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert",
ein Spruch, der eine durchaus positive Lebensweise werden kann.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil mit dem Aktenzeichen VIII Zr 297/84 folgenden uralten, aber bis heute immer wieder funktionierenden Trick für rechtskräftig erklärt und ihm damit die höchsten Weihen verliehen:
Schicken Sie Ihrem Gläubiger einen gedeckten Scheck über einen geringen Teilbetrag Ihrer Schuldenlast ( 15% - 30% ). Diesem Scheck muß unbedingt ein Schreiben beiliegen, in dem Sie darauf hinweisen, daß der Scheck nur dann eingelöst werden darf, wenn der Gläubiger in Zukunft keine weiteren Forderungen mehr erheben wird. Löst dieser den zugeschickten Scheck dann widerspruchslos ein, sind Sie Ihre Schulden mit einem Schlag und dem Segen des Bundesgerichtshofes los.

Diese Strategie funktioniert vor allem bei den Gläubigern, die täglich sehr viele Schecks erhalten und diese gewissermaßen automatisch von einer Sekretärin einlösen lassen. Sekretärinnen kennen in der Regel die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes nicht. Manche kennen nicht einmal den Bundesgerichtshof an sich. Außerdem empfinden sie derartige Unverfrorenheiten als so frech, daß sie mit einem gedanklichen ,,na warte" den Scheck erst recht einlösen, um den Aussteller etwas zu ärgern. Um spätere Interpretationsversuche (z.B. ,,dem Scheck lag kein Schreiben bei") auszuschließen, vermerken Sie einfach das oben genannte Aktenzeichen klein aber sichtbar auf dem Scheck. Wenn sie ihn per Einschreiben mit Rückschein an den Gläubiger schicken und zur absoluten Absicherung alles noch unter notarieller Aufsicht tun, haben Sie eine große Chance, daß Ihre Schulden schlagartig den Weg allen Irdischen gehen und spurlos verschwinden.
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nicole
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.11.2002
Beiträge: 17
Wohnort: 57339 erndtebrück

BeitragVerfasst am: 10.Feb 2003 9:26    Titel: zitate Antworten mit Zitat

guten morgen

ich habe deine zitate gelesen!
hast du es schon selbst einmal ausprobiert?
mfg nicole
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Florida-Andy
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.04.2002
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 10.Feb 2003 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Was passiert wenn der Gläubiger aber einen Wiederspruch einlegt und trotzdem den Scheck einlößt???
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 10.Feb 2003 17:21    Titel: Wie wahr, wie wahr... Antworten mit Zitat

..mein lieber gnom. Hört sich sehr nach meinem guten Freund K....witz an dieser Report.

Jedenfalls funktionieren diese Dinge teilweise tatsächlich, aber es gilt wirklich so einiges zu beachten, sonst sitzt man ruckzuck im Knast. In Deutschland gibt es sogenannte "Profischuldner", das sind Leute mit sehr viel Schulden, die sich nicht im Geringsten jucken deswegen. Ihre hier geposteten Erkenntnisse sind den meisten davon bestens bekannt. Allerdings funktionieren diese nicht bei Unterhaltsschulden. Gem. § 830 ZPO (wenn ich mich richtig erinner) sind Unterhaltsschulden grundsätzlich vorrangig. Soll heissen: wer seiner Ehefrau oder unterhaltsbedürftigen Kindern etwas schuldet hat nichts von diesen Tricks. Da sind manche schon böse reingefallen mit. Und machen sich evtl. sogar strafbar nach § 137 STGB. Zudem müssten Sie nachweisen, wie diese Forderung enstanden ist. (Hab vergessen die Kokain-Lieferung zu bezahlen wär da ein schlechtes Argument)

Und: das Finanzamt (grüss euch Leute an dieser Stelle mal, Ihr lest ja auch gern gewisse Foren) kennt die Reporte oft besser als der, der sie geschrieben hat. Steuerschulden und dann solche Dinger abziehen ? Das riecht nach vielen Jahren Knast wenns raus kommt. Lediglich bei einem Privatschuldner laesst das Gericht evtl. Milde walten.

Das mit Scheck ist tatsächlich ein guter Trick, was aber, wenn der Gläubiger Ihnen zurückschreibt, das er nicht darauf eingeht, aber den Scheck als Anzahlung für seine bereits pfändbaren Forderungen nimmt ? Dann müssten Sie klagen, ob das gut geht ??? Gefährlich, gefährlich.... natürlich können Sie den Scheck sperren, aber was ist , wenn die Antwort erst viel später eintrifft bei Ihnen als die Abbuchung ?

Noch besser finde ich als Folgetrick, falls der Erste nicht funktioniert oder nicht gewollt wird:

Ummelden nach Thailand, dem Gläubiger schreiben, daß sie nun in Thailand wohnen (bleiben Sie ruhig eine Weile da, ist schön und billig). Und ihm klar sagen: " ich verdiene hier so gut wie nichts, reicht gerade zum Leben, aber leider, leider wegen meinem Asthma.. blabla.. und nun habe ich hier die reizende Lilalong kennengelernt und sie ist schwanger, welch ein Glück. Wir haben eine kleine Hütte im Dschungel und leben von den paar Touristenführungen die ich mache. Sind so ca. 100 Euro im Monat für mich und meine baldige, kleine Familie, naja.. wenigestens geht es meinem Asthma besser. Ich würde Ihnen ja gerne Ihre 10.000 Euro zahlen, aber wie Sie ja wissen: leere Taschen. Nun hat mir ein guter Freund/ Schwiegervater ob meines schlechten Gewissens meinen Gläubigern gegenüber sich bereit erkärt, Ihnen 1000 Euro anzubieten gegen Aushändigung des Titels, abzuwickeln über seine Anwalt in Deutschland. Schlagen Sie ein oder das wars mit dem Geld !" (hier grinst Alto böse.. hehe) Es ist nicht absehbar das ich wieder komme... sorry, tut mir ja so leid. Aber wenigstens kann ich Ihnen etwas anbieten. "

Wichtig ist: 10 % der Ursprungssumme sind immer noch mehr als gar nix. Seien Sie ruhig unverschämt, das ist nicht strafbar, beim besten Willen nicht. Sie WERDEN sich wundern, wie viele darauf eingehen, nachdem man Ihre letzte Adresse geprüft hat und der Brief aus Phuket kam.

Dann haben Sie den Titel = das wars für den Gläubiger. Nachdem alle Gläubiger, oder zumindest fast alle (langsam erhöhen bei Ablehnung) zugestimmt haben, und Geld und Titel getauscht worden sind kommt erst der richtig, grosse Showdown: Lilalong brennt samt Baby (welche Liebe hält schon ewig) durch mit einem Fischer (wie romantisch), ob Ihres gebrochenen Herzens kommen Ihnen bei dem Namen Thailand bereits die Tränen. Also entscheiden Sie sich heimzukehren nach Deutschland. SCHULDENFREI !

Das kleine A---h hätte jetzt gesagt: SO MACHT MAN DAS, IHR SÄCKE ! Geht natürlich nur, wenn man ein bischen was zum verteilen hat. Aber 5000 Euro reichen für 100.000 Euro vollkommen aus.

Selbstverständlich war das nur eine theoretische Abhandlung, wie gewisse Elemente sowas handhaben. Ich heisse das nicht gut und verurteile es aufs Schärfste. Pfui !!!!



Mit angeekeltem Gruss

Alto
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 10.Feb 2003 17:34    Titel: Aber Hallo... Antworten mit Zitat

.
Was für ein Schelm ich wieder bin...

Ist unser Alto nicht ein 'kleiner Schlingel'?

Guter Beitrag!
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4947
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 3.März 2003 12:10    Titel: Erledigung einer Forderung durch eine einmalige Zahlung Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil mit dem Aktenzeichen VIII Zr 297/84 folgenden uralten, aber bis heute immer wieder funktionierenden Trick für rechtskräftig erklärt und ihm damit die höchsten Weihen verliehen:
Schicken Sie Ihrem Gläubiger einen gedeckten Scheck über einen geringen Teilbetrag Ihrer Schuldenlast ( 15% - 30% ). Diesem Scheck muß unbedingt ein Schreiben beiliegen, in dem Sie darauf hinweisen, daß der Scheck nur dann eingelöst werden darf, wenn der Gläubiger in Zukunft keine weiteren Forderungen mehr erheben wird.

Zitat:
XY-Bank
Rechtsabteilung
Bankenstr. 3

00000 Bankstadt

Forderungsangelegenheit
Gläubiger: Gläubigername, Ort
Schuldner: «Name», «Vorname» ,Ort
Ihr Zeichen: Aktenzeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich/wir kommen auf die o.g. Angelegenheit zurück und unterbreite/n Ihnen folgenden Zahlungsvorschlag zur Erledigung der o.g. Forderung.

Die o.g. Forderung der XY-Bank gegen mich/uns aus dem Darlehensvertrag vom 00.00.0000, tituliert durch Vollstreckungsbescheid (Urteil, gerichtlichen Vergleich, notarielles Schuldanerkenntnis) des Amtsgerichts XY (Notariat) vom 00.00.000, Az.: 00.000.00.123 wird gegen eine einmalige Zahlung in Höhe 000,00 EURO erledigt.

Die Zahlung wird fällig zum 00.00.0000.

Vor Zahlung erklärt sich die Gläubigerin bzw. deren Vertreterin schriftlich und rechtsverbindlich mit dem Vorschlag einverstanden.

Nach ordnungsgemäßer Zahlung wird die restliche Forderung einschl. sämtlicher Nebenforderungen (Zinsen und Kosten) dem Schuldner/den Schuldnern in vollem Umfang endgültig erlassen.

Nach Eingang des Betrages bei der Gläubigerin bzw. deren Vertreterin sind die Originale des in Ziffer 1. genannten Titels unverzüglich an den Schuldner/ die Schuldner auszuhändigen.

Die durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Xy (Az.: 00.00.) vom 00.00.0000 erwirkte Lohnpfändung (Kontenpfändung) ist ebenfalls unverzüglich einzustellen bzw. aufzuheben, dem Drittschuldner (Fa. XY GmbH, Firmenstr. 00, 00000 Ort) ist entsprechende Nachricht zu erteilen.
Bei der zuständigen SCHUFA-Stelle ist eine Erledigungsmeldung zu veran-lassen.
Dem Schuldner/den Schuldnern wird die Löschung erfolgter Einträge im Schuldnerverzeichnis erlaubt.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des in Ziffer 2. genannten Betrages lebt die ursprüngliche Forderung wieder auf.

Leider bin ich /sind wir auf Dauer nicht in der Lage, den gesamten geschuldeten Betrag an Sie zurückzahlen zu können. Ich bin/wir sind überschuldet und zahlungsunfähig. Insgesamt bestehen gegen mich/uns Forderungen in Höhe von 00.000,-- EURO bei 00 Gläubigern (siehe beigefügte ausführliche Schulden-übersicht). Von dritter Seite steht mir/uns jedoch ein fester Betrag zur außergerichtlichen Schuldenregulierung zur Verfügung.

Textblock mit kurzer und knapper (vor allem sachlich gehaltener) Schilderung der individuellen persönlichen, familiären, beruflichen und finanziellen Situation (z.B. unpfändbares Einkommen aufgrund Zahl der Unterhaltsberechtigten, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit, Prognose der zukünftigen finanziellen Entwicklung, gfs. entsprechende Belege wie geschwärzte Lohnabrechnungen, ALG-Bescheide u.ä. Hilfreich könnte auch sein, darauf hinzuweisen, dass bereits vorangige Pfändungsbeschlüsse beim Arbeitgeber in Höhe von 00000 EURO vorliegen. Dieser Teil muss einerseits individuell, andererseits aber nachvollziehbar bzw. nachweisbar gestaltet werden.)

Angesichts meiner/unserer persönlichen und finanziellen Lage stellt mein/unser Vorschlag die einzige Möglichkeit dar, Ihnen im Rahmen meiner/unserer finanziellen Möglichkeiten wenigstens eine angemessene Zahlung zur teilweisen Realisierung Ihrer Forderung zu ermöglichen. Durch die Zahlung eines einmaligen Betrages, der Ihnen die weitere zeit- und kosten- und arbeitsaufwendige Forderungsüberwachung erspart, entsteht Ihnen auch ein nicht unerheblicher Barwertvorteil.

Angesichts der begrenzten Mittel, die mir zur Regulierung meiner/unserer Schulden zur Verfügung stehen, weise ich/wir abschließend darauf hin, dass ich/wir mein/unser Angebot nicht weiter erhöhen können.

(Einigungsvorbehalt: Falls eine Gesamtregulierung z.B. im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuches nach der InsO angestrebt ist, sollte noch folgende Ergänzung eingefügt werden:

Mein/unser Vorschlag steht unter dem Vorbehalt, dass eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern erfolgt.)

Wir bitten deshalb, unser Angebot wohlwollend zu prüfen und sehen Ihrer Stellung-nahme entgegen.

Mit freundlichen Grüßen


Bitte beachten: Nachweise über Einkommen sind grundsätzlich nur geschwärzt vorzulegen! Insbesondere sollten folgende Angaben für den Gläubiger unkenntlich gemacht werden:

Name und Anschrift des Arbeitgebers/der auszahlenden Stelle Sozialversicherungsnummern,

Angaben über die Krankenversicherung

Bankverbindung auf die die Zahlung erfolgt

gfs. Angaben wie Personalnummern o.ä.

Leider zeigt die Erfahrung, dass manche Gläubiger sonst diese Angaben unverzüglich zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nutzen.

Quelle: Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg e.V.
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Fesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 89
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 4.März 2003 7:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das war dann die freundliche Variante.

Es gibt aber auch noch die sogenannte KAROTTE:

Biref an den Gläubiger schreiben, der ungefähr dieses beinhaltet:

Sehr geehrter Gläubiger,

ich werde Ihnen in den nächsten Tagen einen Scheck als Vergleich für die-und-die Forderung zusenden.

Mit der Einlösung erklären Sie sich damit einverstanden, dass alle Forderungen gegen mich erledigt sind und werden direkt nach Einlösung evtl. vorhandene Titel an mich zurückgeben.

Der Scheck ist ausdrücklich als Vergleichsvorschlag zu sehen. Eine Einlösung zu einer Aufrechnung meiner Schuld ist nicht erlaubt, da der Scheck mir von dritter Seite nur zum Zwecke eines Vergleichs zur Verfügung gestellt wurde. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so senden Sie den Scheck bitte unverzüglich an mich zurück.

Mit freundlichen Grüssen...



Das ganze geht per FAX kurz vor Mitternacht an den Gläubiger (und dort am besten an die Zentrale). Vorher wurde aber der Brief mit dem Scheck von Oma (unbedingt gross den Verwendungszweck darauf vermerken. Auf der Rückseite klein schreiben: "Gem. Schreiben vom XX.XX.2003) aber bereits mit der Post per Einwurf-EBF verschickt.

Durch die Einlösung geht der Gläubiger den "Vertrag" ein.

Damit sollte es das gewesen sein.

Allerdings...:
Wichtig ist nur, dass der Betrag nicht zu klein ist. Es sind schon Leute vor Gericht abgeblitzt, die auf eine 100.000,- Forderung mit einem 10,- Scheck bezahlt haben. Da fühlt sich selbst der Richter auf die Schippe genommen.

Fesser
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gepainc
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.05.2003
Beiträge: 38
Wohnort: ösi

BeitragVerfasst am: 8.Mai 2003 4:16    Titel: Antworten mit Zitat

LOL. Also ich bin echt fassungslos, welcher Depp zahlt dann eigentlich noch seine Kredite zurück?

Geht das nur in Deutschland so "leicht" oder auch zb in Österreich ( ohneHintergrundfrag ) *gg* Gibts zu Österreich dazu auch Tipps?
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gnom
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.12.2002
Beiträge: 113
Wohnort: stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.Sep 2003 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Privatleute müssen aber ihre Maestro-Karte (EC-Karte) weder an die Bank noch an die Gläubiger herausrücken. Der Bundesgrichtshof hat entschieden das Pfändung und Gebrauch der Karte nichts miteinander zu tun haben. (Az. IXa ZB 53/03)
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tifinaa
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 1176

BeitragVerfasst am: 22.Nov 2003 13:18    Titel: Private Insolvenz Antworten mit Zitat

Einen guten Tag an alle und nachdem ich ausgiebig gestöbert habe, die
Forengemeinde für ok befinde, hier auch gleich eine Frage.

Meine Frau und ich haben den Eid geleistet, bei mir ist nichts zu holen,
aber bei meiner Frau liegen 3 Gehaltspfändungen vor. Sie ist im öffent.
Dienst als Erzieher beschäftigt, ihr Gehalt liegt unterhalb der Pfändungsgrenze.
Damit kann man leben, wenn man meiner Frau nicht mitgeteilt hätte
Zitat sinngemäss: " Noch so ein Ding und wir können und werden Sie kündigen"

Geht das? Dürfen die das?

Ich bedanke mich bereits jetzt für die Antwort

MfG
tifinaa ,männl. , 48 Jahre, Ossi, schmücke mich mit dem Titel Selbständig,
bin als 1-Mann-Firma den Bach runter.
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 27.Dez 2003 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Kündigung - gerade im öffentlichen Dienst - ist nicht möglich , jedenfalls nicht mit dem Kündigungsgrund "Lohnpfändung".

Bei einem kleinen Betrieb , wäre es unter Umständen anders, wenn die Kosten der Pfändungen nicht mehr tragbar für den Arbeitgeber wären.

MfG

ThoFa

NB: Eventuell wäre es für Ihre Frau ratsam sich Gedanken über eine Insolvenz zu machen ?
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Docigel
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.10.2003
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2004 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

wie sieht es den bei 10.000 euro aus, was soll mann den da auf dem Scheck schreiben ???
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Marzenka
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.07.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 6.Aug 2004 9:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, noch mal zu den Schulden und den Scheck.

Meines Wissens funktioniert das fast 100%ig nur, sofern der Scheck von einem Dritten (Hier in einem Bsp die Oma) ausgestellt wurde. Es gibt Urteile bei welchen Versuche ohne Dritten nicht geklappt haben.
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Händler1
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 22
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 8.Apr 2006 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Funktioniert der Schecktrick auch bei T - Mobile?

Händler1
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7542

BeitragVerfasst am: 8.Apr 2006 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Augen auf:

Zitat:
Verfasst am:Fr Aug 06, 2004 10:44 Titel:
Hallo, noch mal zu den Schulden und den Scheck
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