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hoffnung Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 5.Jan 2006 23:43 Titel: private insolvenz brauche da mal hilfe |
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Hallo zusammen!
mein mann und ich machen private insolvenz (als privatverbraucher)nun vobei jeder von uns sein eigenes erröffnen musste.nun befinden wir uns in dieser wohlverhaltensphase.nun wollte ich wissen wie das ausschaut wenn ich auf 400€ arbeiten gehen würde,würde mann mir dies wieder weg nehmen dann um damit die schulden zu tilgen.da mein mann ja auch arbeiten geht aber meistens nie über diese pfhändungsgrenze kommt.für mich ist dies wichtig da ich ein großes problem habe,habe leider meine beiserschen verloren.(voll zum lachen) ist aber leider so,nun soll ich laut kasse 1157,80€ selber zahlen für die neuen.dies kann ich aber leider nicht aufeinmal,und auf raten geht beim zahnarzt auch nicht.nun wollte ich halt versuchen mir eine putzstelle zu suchen wo ich halt 400,00€ verdiene um entlich mal wieder herzhaft zu lachen.leider kann ich auch nicht vollzeit gehen da ich noch kleine kinder habe,die nur vormittags in denn kindergarten gehen.vieleicht kann mir ja da jemand helfen und mir sagen wie das gemacht wird. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 6.Jan 2006 8:20 Titel: |
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Hallo,
ein Verdienst in Höhe von 400,00 € ist nicht pfändbar. Unter Umständen könnten Sie aber alsunterhaltsberechtigte Person bei Ihrem Ehemann wegfallen. Daher werden folgende Daten gebraucht, um eine bessere Auskunft geben zu können:
1. Nettoeinkommen Ehemann
2. Wieviele Kinder
MfG
ThoFa |
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Ronald Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 781
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Verfasst am: 6.Jan 2006 12:24 Titel: |
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| Zitat: |
| ...nun soll ich laut kasse 1157,80€ selber zahlen für die neuen.. |
Nun befinde ich mich in einem Alter in dem mir solche Preise nicht unbekannt sind. Dafür gibt es schon eine Vollausstattung.
Zumindest meine Kinder sind bereits seit langem verheiratet. |
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hoffnung Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 6.Jan 2006 15:08 Titel: |
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hallo
also mein mann hat netto circa 1600,00 bis 1700,00 € netto
unterhaltspflichtige kinder hat er 2 und ich habe laut anwalt drei.
da wir drei kinder haben aber nur zwei von ihm sind.versteh das nicht so ganz da mal einer gesagt hat das er dreiunterhaltspflichte personen hat und ich auch.
gruß hoffnung |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 6.Jan 2006 22:30 Titel: |
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Hallo,
sofern Sie als unterhaltsberechtigte Person Ihrem Mann "erhalten" bleiben, ist weder bei Ihnen noch bei Ihrem Mann etwas pfändbar.
Sollten Sie als unterhaltsberechtigte Person wegfallen - was ich nicht annehme - wären bei Ihrem Mann zwischen 15.00 und 55,00 € pfändbar.
Leider gibt es keine einheitliche Regelung, ab wann jemand nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. Ich persönlich halte die 400,00 € für zu wenig.
Und noch kurz zu den unterhaltsberechtigten Personen:
Sie haben Ihre drei Kinder als Unterhaltsberechtigte.
Und Ihr Mann die zwei eigenen Kinder sowie Sie als Ehefrau (mit der o.g. Einschränkung bei eigenen Verdienst).
MfG
ThoFa |
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