Verfasst am: 28.Jan 2005 12:57 Titel: schuldenbefreiung in frankreich
ich habe von der deutsch-französischen handelskammer in paris adressen von rechtsanwälten erhalten, die in fr/elsaß den schuldner beraten bzw. alles abwickeln. bei interesse kann ich diese adressen zusenden.
Verfasst am: 21.Feb 2005 12:50 Titel: Re: schuldenbefreiung in frankreich
Hallo
helscha hat folgendes geschrieben::
ich habe von der deutsch-französischen handelskammer in paris adressen von rechtsanwälten erhalten, die in fr/elsaß den schuldner beraten bzw. alles abwickeln. bei interesse kann ich diese adressen zusenden.
aber was ist der Unterschied zwichen D und F geht das über hat wenn man D ist.
Na das kann ich ja schon fast (ganz) selbst beantworten:
Eine sog. Schnellentschuldung in Frankreich kostet auch nicht mehr als bei uns. Schon gar keine 10.000 Euro.
Sie wissen aber schon, dass Sie nach Frankreich komplett umziehen müssen und erst nach ca. 4-6 Monaten die Inso beantragen können???
Ihr Lebensmittelpunkt muss also in F sein (leben und arbeiten)
Sollte dies nicht der Fall sein, dann kann das deutsche Insolvenzgericht die Insolvenz anfechten. AUsserdem können und werden die Gläubiger die Erteilung der RSB verhindern. Dies kenne ich aus mehreren Fällen mit Inso in F.
Also bitte vorsichtig sein. Grundlegend ist aber wichtig, dass Sie nach F ziehen.
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