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treuhänderloses Entschuldungsverfahren in D = 8 Jahre

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
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BeitragVerfasst am: 11.Aug 2005 13:46    Titel: treuhänderloses Entschuldungsverfahren in D = 8 Jahre Antworten mit Zitat

Brigitte Zypries: Das bisherige Verfahren der Restschuldbefreiung hat sich in der Praxis als unwirtschaftlich erwiesen.
Zitat:
Brigitte Zypries: Für masselose Schuldner schlagen wir ein so genanntes »treuhänderloses Entschuldungsverfahren« vor. Dabei soll die Entschuldungswirkung künftig nach acht Jahren eintreten.


Zitat:
Interview »Der Staat zieht sich aus dem Verfahren zurück«

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries über die geplante Änderung des Insolvenzrechts für Verbraucher

DIE ZEIT: Erst vor wenigen Jahren hat die Bundesregierung das Insolvenzrecht grundlegend geändert. Warum wollen Sie das Verfahren für eine Verbraucherinsolvenz jetzt schon wieder ändern?

Brigitte Zypries: Das bisherige Verfahren der Restschuldbefreiung hat sich in der Praxis als unwirtschaftlich erwiesen. Nach geltendem Recht kann jede natürliche Person bei Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen, und in jedem Fall bestellt ein Gericht einen Insolvenzverwalter oder einen Treuhänder. Doch in mehr als achtzig Prozent aller Fälle werden überhaupt keine Schulden beglichen, weil der Schuldner völlig mittellos – in der Sprache des Insolvenzrechts »masselos« – ist. In diesen Fällen sind die Kosten, die der Staat für ein Verbraucherinsolvenzverfahren aufwendet, unnötig.

ZEIT: Wie soll das Verfahren künftig aussehen?

Zypries: Für masselose Schuldner schlagen wir ein so genanntes »treuhänderloses Entschuldungsverfahren« vor. Dabei soll die Entschuldungswirkung künftig nach acht Jahren eintreten. Es sieht keinen Treuhänder mehr vor und reduziert so die Beteiligung der Gerichte. Das Verfahren ist billiger und unbürokratischer.

ZEIT: Wie viel billiger?

Zypries: Bislang muss sich der Insolvenz beantragende Schuldner mit 1600 bis 2000 Euro an den Kosten beteiligen. In masselosen Verfahren schießt der Staat die Kosten vor. Hier wollen wir ansetzen: Durch den Wegfall des Treuhänders und eine wesentlich reduzierte Beteiligung des Gerichts kostet das Verfahren praktisch nichts mehr.

ZEIT: Wie ändert sich das Verfahren aus Sicht des Schuldners?

Zypries: Im neuen Verfahren muss der Schuldner – ähnlich wie bisher – zunächst nachweisen, dass er von einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt beraten worden ist. Er muss dem Gericht eine Vermögensübersicht, ein Gläubigerverzeichnis und eine Zusammenstellung der gegen ihn gerichteten Forderungen vorlegen. Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen und schickt den Gläubigern die Vermögensübersicht mit der Belehrung zu, dass die genannten Forderungen nach acht Jahren nicht mehr vollstreckt werden können. Anders als bisher können die Gläubiger die Forderungen innerhalb dieser Frist selbst vollstrecken. Für das Gericht ist der Fall mit der Benachrichtigung der Gläubiger erledigt – der Staat zieht sich aus dem Verfahren zurück.

ZEIT: Und lässt den Schuldner in der Krise allein – so die Kritik von Verbraucherschützern. Sie warnen, den Gläubigern die Zwangsvollstreckung zu erlauben. Diese könne den Schuldner eventuell sogar den Job kosten.

Zypries: Das ist Spekulation. Zudem kann der Schuldner mit seinen Gläubigern aushandeln, dass sie nicht beim Arbeitgeber pfänden, sondern beim Girokonto, auf das das Gehalt überwiesen wird. Um zu verhindern, dass dann der eigentlich unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens auf dem Girokonto gepfändet wird, wollen wir auch das Kontenpfändungsrecht ändern.

ZEIT: Was wird aus Ihrem Entwurf, sollte die Regierung abgewählt werden?

Zypries: Bis Ende September wird das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf formulieren. Dieser dürfte unabhängig vom Ausgang der voraussichtlichen Neuwahlen Bestand haben. Schließlich haben wir das treuhänderlose Entschuldungsverfahren im Konsens mit allen Bundesländern entwickelt.

Zitat:
Die Fragen stellte Julia Meichsner

http://www.zeit.de/2005/33/G-Verbraucherinsolvenz-Kasten
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