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pump00 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 26.Sep 2007 12:11 Titel: verschuldet, erst zur schuldnerberatung oder erst zum sozial |
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hallo
mein varter ist 72 jahre alt, und hat circa 15.000 € schulden.
seine rente reicht vorne nicht und hinten nicht.
sein weg sollte erst zum sozialamt sein oder erst zur schuldnerberatung?
er hat seine kreditkarte in anspruch genommen, die ist jetzt aber auch zu.
was passiert jetzt?
er kann doch eine privatinsolvenz machen oder nicht? |
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kupconsulting .

Anmeldungsdatum: 24.02.2006 Beiträge: 92 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 26.Sep 2007 14:18 Titel: |
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Ich kann mir kaum vorstellen, das diese frage Ernst gemeint war. Wenn er zu wenig Rente bekommt, soll er zum Sozialamt gehen. Er wird mit Sicherheit unter der Pfändungsfreigrenze leben. Also kann man Ihn auch nichts wegnehmen. _________________ Geld ohne Kredit
Die Moderne Unternehmensfinanzierung durch Factoring
Web: www.mmfteam.de / Mail: info@mmfteam.de |
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pump00 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 26.Sep 2007 14:32 Titel: |
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das ist es ja es ist nichts da um weg zu nehmen.
er war vor einem jahr schon mal da, da er eine lebensversicherung ausbezahlt bekommen hat, die aber für die beerdingung seiner frau drauf ging. hat er jetzt seine kreditkarte mit circa 15000 belastet.
nur jetzt ist schluss da geht nichts mehr. jetzt hat er schulden kreditkarte und noch einen kredit. denke dann kommt er so auf 25000 schulden.
deshalb die frage erst zur schuldnerberatung und dann zum amt, oder zuerst zum amt?
hat versucht im casino zu gewinnen, was wohl nicht geklappt hat.
jetzt hat er angst da die ihn ins gefängnis schicken, habe ihm schon gesagt soll sagen wies war, war der letzte ausweg und fertig. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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pump00 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 26.Sep 2007 14:47 Titel: |
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das ist mein erster beitrag zu ihm....
aber welcher weg ist jetzt der richtige erst amt oder erst beratung???? |
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kupconsulting .

Anmeldungsdatum: 24.02.2006 Beiträge: 92 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 26.Sep 2007 20:20 Titel: |
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Also das Amt wird bestimmt nicht die Leistungen erhöhen. Geht zur Schuldnerberatung, die werden für Ihren Vater schon alles in die Wege leiten. Es kann nur sein das die Wartezeiten länger dauern.
In dem Alter wird Ihr Vater da wahrscheinlich mit nem Vergleich rauskommen, wenn das so gewollt ist.
Ich weiß ja nicht wie es in Sachen Erbschaft bzw. Vermögen ausschaut. _________________ Geld ohne Kredit
Die Moderne Unternehmensfinanzierung durch Factoring
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 26.Sep 2007 22:53 Titel: |
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Hallo,
ja erzählen Sie mal schön vom Casino, eine Restschuldbefreiung wird er dann nicht erhalten. Somit wird er "nur" ein Jahr Insolvenz machen und kann nicht vom Pfändungsschut der sechsjährigen WVP profitieren.
Ich sehe gerade, dass ich im damaligen Therad geschrieben habe, er müsse bei falschen Angaben zum Kredit ein Jahr warten. Dies war natürlich falsch, drei Jahre hätte es heissen müssen.
Der erste Weg ist immer zuerst die Grundsicherung. Also zunächst zum Amt, um zu sehen, ob er noch staatliche Hilfe bekommen kann.
Danach zur SB und die Schulden klären. Wie gesagt, das Spielcasino sollte man nicht erwähnen. Bei Ihrem Vater ist ohnehin nichts pfändbar, daher dient die Insolvenz und anschließende WVP lediglich dazu, nicht unter Pfändungsmaßnahmen zu leisen.
MfG
ThoFa |
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pump00 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 27.Sep 2007 3:18 Titel: |
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WVP was ist das?
zu erben ist da nichts mehr.
und zu pfänden auch nichts, was soll man denn sagen wenn die fragen was er mit dem geld gemacht hat?
in einem jahr 10000 kredit karte und der kredit der eh noch läuft.... |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 637 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 27.Sep 2007 17:07 Titel: |
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Hallo,
WVP = Wohlverhaltensphase.
Er hat es verlebt, bei der kleinen Rente durchaus realistisch.
MfG
ThoFa |
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