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www.juricon.eu - - Rainer Schuhmacher - König

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Specialist


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2007 17:27    Titel: Kopf einziehen! Menzel (alias Alex) Panzerfaus usw. alias... Antworten mit Zitat

Der Bundestag hat den strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern beschlossen. „Stalking-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, werden künftig strafrechtlich besser geschützt. Das heute verabschiedete Gesetz schließt Strafbarkeitslücken und ermöglicht einen effektiveren Opferschutz. Der Gesetzgeber setzt hiermit ein eindeutiges Zeichen: Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht. Wer solche Taten begeht, den werden wir mit den Mitteln des Strafrechts belangen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der Bundestagsdebatte.

Der neue Straftatbestand § 238 StGB Nachstellung hat folgenden Wortlaut:

§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Durch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr in § 112a StPO wird es künftig die Möglichkeit geben, Haft gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen. Damit wird für extreme Fallkonstellationen die Möglichkeit geschaffen, gefährliche Täter in Haft zu nehmen, um so schwere Straftaten gegen Leib und Leben zu verhüten.

Den Interessen der Medien trägt der neue § 238 StGB angemessen Rechnung. Wer sich presserechtlich korrekt verhält, läuft nicht Gefahr, als Stalker verfolgt zu werden. „Der neue § 238 StGB kriminalisiert nicht den grundrechtlich geschützten Bereich der Pressefreiheit bei Berichterstattung und Informationsbeschaffung“, betonte Zypries. „Der neue Straftatbestand ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, künftig schneller einzugreifen und dadurch die Opfer besser zu schützen. Eine neue Strafvorschrift allein kann das Problem jedoch nicht lösen. Die vorhandenen Möglichkeiten des Strafrechts und Gewaltschutzgesetzes müssen bekannt sein und genutzt werden. Hier bestehen leider noch Informations- und Vollzugsdefizite. Diese Defizite müssen beseitigt und das bestehende polizei-, zivil- und strafrechtliche Instrumentarium konsequent genutzt werden.“
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6866

BeitragVerfasst am: 20.Feb 2007 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Werter User @autor,

Sie haben eine ungültige Mailadresse angegeben, es kann Ihnen keine Nachricht zugestellt werden. Bis zur Klärung der Angelegenheit werden Sie gesperrt.

Eine funktionierende Mailadresse ist Voraussetzung für eine Forenteilnahme.


MfG Mod.
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Panzerfaust
User gebannt


Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 21.Feb 2007 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Schuhmacher – König,
Sie schießen hier mit Ihrem Beitrag geradezu einen Purzelbaum. Einerseits verweisen sie auf gültiges Recht, andererseits brechen gerade Sie bestehende Gesetze.

So gibt es Menschen, die andere mit Liebesschwüren verfolgen, die ihren Opfern vor der Haustüre auflauern, sie zum Arbeitsplatz oder beim Spaziergang durch den Park verfolgen. Die sogenannten Stalker können in fünf verschiedene Gruppen eingeteilt werden, das haben jetzt australische Psychologen von der Monash Universität in einer Studie herausgefunden. Die Einteilung in Kategorien soll es Psychologen erleichtern, die richtige Behandlungsmethode anzuwenden.
Die Bezeichnung Stalking kommt übrigens aus der Jägersprache und bedeutet, sich an eine Beute heranpirschen. Wie ein guter Jäger sammelt ein Stalker alle Informationen über sein Opfer, um es zu jeder Zeit wann und wo stellen zu können. Die Opfer leiden oft unter Schlaflosigkeit, Depressionen und Stress. Der Stalker selbst ist schon eine obsessive Natur, nicht war R.S.K.?.

Die Wissenschaftler unterscheiden:

• Ex-Ehepartner, nahe Verwandte oder Freunde, die durch die Verfolgung eine Aussöhnung erreichen wollen. Diese Gruppe gehört zu den gewalttätigsten, so die Einschätzung von Professor Paul Mullen von der Monash Universität in Australien in einem Interview mit dem amerikanischen Nachrichtensender BBC.

• Manche Stalker sind in ihr Opfer verliebt. Sie versuchen eine intime Beziehung herzustellen. Sie sind sich jedoch nicht bewußt, daß ihre Wünsche sich von denen der Opfer unterscheiden. In dieser Gruppe gibt es eine große Anzahl von Menschen mit psychischen Störungen.

• Inkompetente Verehrer nennen die Psychologen diejenigen Stalker, die versuchen ein Treffen mit Menschen zu erreichen, in die sie nicht verliebt sind. Sie sind narzistisch veranlagt, neigen zur Selbstüberschätzung und verstehen nicht, daß ihre Opfer ihnen mit Ablehnung begegnen.

• Die sogenannten ärgerlichen Stalker belästigen ihre Opfer, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Sie sind oft paranoid und verfolgen häufig etwa Rechtsanwälte oder Ärzte von denen sie denken, daß sie ihnen in irgendeiner Weise geschadet haben.

• Zur fünften Kategorie gehören Stalker, die das Ziel haben, ihr Opfer tätlich anzugreifen. Sie verfolgen die Menschen meist über Wochen und Monate. Vergewaltigungen sind in dieser Gruppe häufig. Sie versuchen immer, die Kontrolle zu behalten und zeichnen sich durch eine hohe Gewaltbereitschaft aus. (ine)

Opfer und Täter sind aber auch zwei Gegensätze, die einander auszuschließen scheinen. Doch beide bedingen einander, ohne ein Opfer gibt es keinen Täter und umgekehrt (ohne Betrüger kein Betrogener und umgekehrt). Übermäßige Verbindung erzeugt auch Leid, macht uns zum Opfer, weil wir uns nicht trennen oder abgrenzen.

Siehe auch „Der Chiasmus von Täter und Opfer“ v. Klaus Grochowiak u. Joachim Castella:
„Ich bin Täter und habe ein Opfer und ich bin ein Opfer in der Hand eines Täters, und also bin ich Täter-Opfer und Opfer-Täter und Opfer-Täter und Täter-Opfer und Täter-Täter und Opfer-Opfer und all das bin ich einzeln und für sich und dennoch zugleich und in eins.“

In diesem Sinne!
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6866

BeitragVerfasst am: 22.Apr 2007 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Bitte nicht immer wieder neue Threats zu vorhandenen Themen zu eröffnen hier eingestellt:

Zitat:
Domaindaten
Domain: jurisafe.de
Letzte Aktualisierung: 20.10.2006

Domaininhaber: rowoba GmbH
Adresse: Sachsenwaldstrasse 28
PLZ: D-12157
Ort: Berlin
Land: DE



Administrativer Ansprechpartner
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain jurisafe.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Name: Bettina Herzog
Adresse: Sachsenwaldstrasse 28
PLZ: D-12157
Ort: Berlin
Land: DE
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A. Henning
Specialist


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 22.Apr 2007 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Impressum:

Anbieter : BCD GmbH
Firmensitz :10709 Berlin Kurfürstendamm 139 20357 Hamburg.Ludwigstrasse 12

E-Mail : [E-Mail anzeigen]
WorldWideWeb : www.jursafe.de

-------------------------------------------------------------------------------------

Bundesanzeiger Ausgabe 0227 vom 02.12.2006

BCD Business-Consulting-Development GmbH
Strasse: Ludwigstr. 12
Ort: 20357 Hamburg

Amtsgericht: 20355 Hamburg
Aktenzeichen: HRB 95485 (HRB95485)
Art der Eintragung: 19 Veränderung

Text:
HRB 95485: BCD Business-Consulting-Development GmbH Hamburg (Ludwigstr. 12, 20357 Hamburg ). Bestellt Geschäftsführer: Schuhmacher-König, Rainer, Berlin, *23.05.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hildebrand, Helmuth, Buchholz, *18.06.1941.

Firmen-Nr.: H3979146
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Leitung / Vertretung: Geschäftsführung allgemein
Geschäftsführung alleinvertretungsberechtigt
Geschäftsführung Insichgeschäft




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A. Henning
Specialist


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 24.Jun 2007 7:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ohh uranus,

Dein verletzter Stolz, Selbstgefälligkeit und Dummheit sind Eigenschaften von Menschen, die von unheilvollem Wesen sind, o Partha.
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Panzerfaust
User gebannt


Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 24.Jun 2007 7:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ohhh Uranus,

Stolz, Überheblichkeit, Selbstgefälligkeit und Dummheit sind Eigenschaften von Menschen, die von unheilvollem Wesen sind, o Partha.
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A. Henning
Specialist


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 26.Jun 2007 4:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaften als Strafverfolgungsbehörden verfolgen aufmerksam das GoMoPa.net.; auch die Justiz beweist reges Interesse!

Siegfried Lang vs. Rainer Schuhmacher-König

In der Sache 324 O 7/07 Siegfried Lang vs. Rainer Schuhmacher-König erschien auf der Beklagtenseite niemand. Trotzdem gab der Vorsitzende Hinweise an den Kläger-Vertreter, Herrn Anwalt M..

Wir haben uns gewundert und im Internet nachgeschaut.
Es scheinen beide - der Kläger und der Beklagte - undurchsichtige Personen zu sein.
Zur Einleitung eine kleine Diskussion aus dem Internet www.gomopa.net:

"Oder warum bin ich, oder meine Kunden, nicht ein einziges mal, wegen Wirtschaftsdelikten Verurteilt worden? Weil keine Straftaten begangen wurden!
Da können Hundertschaften von Staatsanwälten, meinetwegen auch mit Hilfe ihrer Hühneraugen, mich beobachten."
Rainer Schuhmacher-König

Die Antwort:

"Die Frage ist ganz einfach zu beantworten Herr Schumacher.
Sie treten nicht als Firmenaufkäufer auf, sondern als Vermittler zwischen den „Verkäufer“ und den „neuen Geschäftsführer“! Den speisen sie dann mit 500,00 € ab und stecken sich selber 10.000,00 € in die Tasche. Dass der neue Geschäftsführer dabei auf der Strecke bleibt, da er NIE die Unterlagen der alten Gesellschaft erhält, ist doch klar.
Auf Ihr Anraten werden diese vom Altgeschäftsführer „entsorgt“. Auf Grund der fehlenden Unterlagen scheitert jede Insolvenz. An wem sich dann die Gläubiger in Form von Krankenkassen und Finanzämter halten, dürfte klar sein. An den neuen Geschäftsführer. Das sie dann nicht mehr in Erscheinung treten und selbst den von ihnen „vermittelten“ Geschäftsführer in Stich lassen, dürfte ebenfalls klar sein.
Sie sind kein deut besser als Siegfried Lang!
Nur eines Unterscheidet sie von Siegfried Lang. Sie bekämpfen ihn, weil er sie fallengelassen hat. Ihr Ziel ist es den GmbH – Ankaufmarkt allein zu beherrschen."
Helmut Alex

Zur Wahrhaftigkeit der obigen Behauptungen kann ich nichts sagen. Diese Behauptung ist, wie es mir Anwalt Herr Schumacher-König mitteilte, falsch. Diese Zitate sollen lediglich demonstrieren, welches Umfeld bei Buske klagt, in der Hoffnung zu obsiegen. Es ist ein Umfeld, welches nicht gerade freundlich im Internet behandelt wird. Es lohnt sich ebenfalls mit "Siegfried Lang" zu googeln.

Der Vorsitzende:

Für den Kläger erscheint Rechtsanwalt Herr M., für die Beklagte niemand.
Herr Richter Dr. Weyhe geht in den Gang hinaus und ruft zur Verhandlungseröffnung auf.

Der Vorsitzende:

Wollen nur Hinweise geben.

Klägeranwalt Herr M.:
Habe den Klageantrag auf 20.000,00 herunter gesetzt.

Richter Herr Zink:

Können 200.000,00 ... .
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass die Klage in der beantragten Höhe nicht schlüssig ist.
Es fehlt der Vortrag ... Verurteilung des Klägers.

Der Vorsitzende:

Der Klägervertreter erklärt mit Rücksicht auf diese Hinweise, dass ... , und bittet um eine Schriftsatzfrist.

Klägeranwalt Herr M.:

Hatten Sie gespürt?

Der Vorsitzende:

Ja, habe ich gespürt.
(Fristen werden diskutiert.)

Klägeranwalt Herr M.:

Lassen wir die zwei Wochen.

Der Vorsitzende:

Beschlossen und verkündet:

1. Der Klägervertreter kann mit Rücksicht auf ... bis zum 27.04.07 weiter vorbereiten ... .
2. Hierauf kann der Beklagte bis zum 08.05.07 erwidern.
3. Der neue Termin wird auf den Freitag, den 06.08.07, 12:30 anberaumt.
(aus Pressekammer)
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