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Fremdwährungskredit

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KIM
Specialist


Anmeldungsdatum: 12.11.2003
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 3.März 2004 14:46    Titel: Fremdwährungskredit Antworten mit Zitat

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easycredit von der TeamBank
Et
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Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 447
Wohnort: Bad Homburg

BeitragVerfasst am: 3.März 2004 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zinssatz ist der optisch günstige Aufhänger,
die Währungsrisiken sind die nicht angesprochene unbekannte Seite.

Wer zu Zeiten des schwachen Euros ein Fremdwährungsdarlehen aufnahm und/oder in der zu Zeit der hohen Börsenkurse (bei Absicherung über Fonds) dürfte sich heute wohl ärgern über die gestiegenen Verbindlichkeiten (sofern die Bank nicht bereits das Darlehen wegen geschmolzener Sicherheiten oder geänderter Geschäftspolitik gekündigt hat).

Ich hoffe sie betreiben im Forum und natürlich vor Abschluss der Vermittlung eine vollständige Aufklärung über Chancen und Risiken und haben eine hohe Berufshaftpflichtversicherung.

Bevor Sie nun mit hunderten von Anfragen überschüttet werden, posten Sie hier bitte die Voraussetzungen zur Darlehensvergabe Objektlage, Bonitätsanforderungen, Sicherheitszuschlag usw.

Zum Vergleich meine Möglichkeiten:

Konditionen für Fremdwährungsdarlehen
Stand: 27.02.2004 Konditionen freibleibend

Zinsfest- Gültig ab Darlehensgewährung in Darlehensgewährung in
schreibung Gegenwert Schweizer Franken (CHF) EUR Zinssatz Anfänglicher Zinssatz Anfänglicher
nominal % eff. Jahreszins %
1 Jahr ab 250.000 € 2,20 3,23
1 Jahr ab 500.000 € 1,65 2,68
1 Jahr ab 1.500.000 € 1,45 2,47
5 Jahre ab 250.000 € 3,65 3,93
5 Jahre ab 500.000 € 3,11 3,37
5 Jahre ab 1.500.000 € 2,92 3,17
10 Jahre ab 250.000 € 4,52 4,73
10 Jahre ab 500.000 € 3,99 4,18
10 Jahre ab 1.500.000 € 3,80 3,98

Auszahlungkurs 100%. Bei der Ermittlung des anfänglichen effektiven Jahreszinses gemäß Preisangabenverordnung ist die einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,00% berücksichtigt.

Darlehen in JPY: 1,10 bis 1,50 % je nach Darlehensgößr, 1 Jahr fest. Zinsfestschreibung 5 und 10 Jahre Mindestbetrag 2,5 Mio. EUR. Konditionen auf Anfrage. Derzeit rät diese deutsche Landesbank von der Kreditaufnahme in JPY ab.

Darlehensgeber Institut mit Sitz in Deutschland
Finanzierbare Objekte Wohnimmobilien (Geschäfts- und Gewerbeimmobilien auf Anfrage)
Mindestbetrag (Gegenwert) Wohnimmobilien ab 250.000 € / Geschäfts- und Gewerbeimmobilien ab 1 Mio. €
Darlehenslaufzeit je nach Objekt 15 bis 20 Jahre
Zinsleistung jährlich nachschüssig (bis auf weiteres)
Direkt-Tilgung keine Direkttilgung mögllich
Tilgungsinstrumente Britische und deutsche Lebens-/ Rentenversicherung, Fondspolice, Aktienfonds, Geldmarktfonds / Geldkonto für Tilgung bei Zinsanpassung
Ansparleistungen CHF-Darlehen: Mindestens 2,00% p.a.
oder JPY-Darlehen: Bei LV / RV mind. 4% bzw. 4,50% bei Fonds / Fondspolicen
Fondseinmaleinzahlung CHF-Darlehen: Mind. 33% des Darlehens bzw. 40% bei JPY-Darlehen
Bewertung Fondsguthaben zu 75% bzw. Lebens- / Rentenvers. Rückkaufswerte zu 100%
Kapitaldienstprüfung Fiktivberechung durchführen mit 9% des Darlehens bzw. 6% bei Einmaleinzahlungen.
CHF-Darlehen = Fondsguthaben/Einmaleinzahlung x Faktor 3.
JPY-Darlehen = Fondsguthaben/Einmaleinzahlung x Faktor 2,5.
Erforderl. Mindesteinkommen monatlich 3.000 € bzw. 3.250 € bei Verheirateten
Sondertilgungsrecht nein (innerhalb der Zinsfestschreibung)
(Teil-) Rückzahlung zum jeweiligen Zinsanpassungstermin möglich
Schätzkosten keine
Bearbeitungsgebühr 1,00% des Darlehens (einmalig bei Darlehensauszahlung)
Sicherstellung Eintragung einer werthaltigen Grundschuld. Aufgrund des Währungsrisikos ist ein Sicherheitszuschlag von 10% (CHF) 25% (JPY) zu berücksichtigen.
Mögliche CHF-Kredit: 90% des Kaufpreises / der Gestehungskosten / des Marktwertes.
Darlehensgewährung JPY-Kredit: 80% des Kaufpreises / der Gestehungskosten / des Marktwertes.
Bei Stellung von Zusatzsicherheiten auch darüber.

Nicht´s für ungut, aber als Kenner der Materie wissen Sie ja, daß sich viele Halbwissende auf diesem Markt versuchen. Der Kunde steht am Ende alleine da.

Et
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volare
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 406
Wohnort: Melk/ Niederösterreich

BeitragVerfasst am: 3.März 2004 19:43    Titel: FW-Darlehen Antworten mit Zitat

Zinssatz als aufhänger?

Als Vergleich dazu die Konditionen in Österreich:

Basiszins(Libor) zzgl. 1,125 % ist Topkondition
1,25 % ist Gute Kondition
1,5 % ist Standart

mehr ist selten, ausser bei der Raiffeisenbank

1,85 % = 0,05125 basis im Yen zzgl. 1,75 % Aufschlag
oder 0,27000 im CHF zzgl 1,625 % (kaufm. gerundet) Aufschlag

Und auch Österreichische Banken finanzieren mit diesen Konditionen in die Schweiz und nach Deutschland
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Et
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Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 447
Wohnort: Bad Homburg

BeitragVerfasst am: 4.März 2004 8:23    Titel: Fremdwährungsdarlehen in ganz Deutschland? Antworten mit Zitat

Leider sind ausländische Banken selten bereit weiter wie 200 - 300 km von der Grenze weg zu finanzieren.

Deutsche Banken glänzen mit Unwillen, Unwissenheit und Unverschämtheit.
Beispiel: Prolongation einer Zinsvereinbarung führte zu einer Margenerhöhung von 1 auf 1,5%= um 50 %, trotz guter Bonität und Auslauf unter 70%. Andere regionale Banken waren nicht in der Lage oder willens Fremdwährungsdarlehen zu vergeben. Durch Umschulden auf ein Euro-Darlehen entstand ein Währungsverlust von gut 10 % der Kreditsumme. Dieser Verlust fraß den Zinsvorteil der beiden Vorjahre mehr wie auf.

Was mich zudem an dem ursprünglichem Beitrag stört: Der unbedarfte Leser ließt und versteht nur den Zinssatz ohne auf die besonderen Herausforderungen dieser Darlehensart hingewiesen zu werden.
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volare
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 406
Wohnort: Melk/ Niederösterreich

BeitragVerfasst am: 4.März 2004 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Schönen Nachmittag Et!

Besondere Herausforderung ist "nett" formuliert

Viel eher tendieren viele Vermittler dazu dem Kreditsuchenden mit günstigen Zinsen und niedriger Belastung zu locken, oder lassen wegen Kampfofferte von Banken die Überdeckung unter den Tisch fallen. DAzu kommt noch das die wenigsten wissen wie sich die Währung die letzten 30 Jahre wirklich entwickelt hat, und dabei sieht es nicht allzu sehr nach Eitel-Wonne-Sonnenschein aus.

Beispiel Japanischer Yen:

seit 1974 hat sich der Wechselkurs stetig nach oben entwickelt:

Kurs 1974: rd. 200 Yen/ Euro
Kurs 2004: rd. 134 Yen/ Euro
Steigerung: + 62%

Oder nehmen wir als Basis 20 Jahre Laufzeit:

Kurs 1984: rd. 160 Yen/ Euro
Kurs 2004: rd. 134 Yen/ Euro
Steigerung: + 19%
Höchststand 2000: rd. 90 Euro
Steigerung: + 78%

Wer kalkuliert denn schon eine Überdeckung von 80% mit ein?
Wer kennt überhaupt die Langfristigen Wechselkurse?
Und ist die Zinsdifferenz eigentlich noch ausreichend für die Laufzeit und die nötige Überdeckung?

Die Volatilität erscheint bei JPY ungleich höher als beim CHF, aber auch der CHF birgt Risiken. Auch er hat gegenüber des Euro langfristig aufgewertet (ca. 20%).

Ein Fremdwährungsdarlehen zu verkaufen über die Zinsdifferenz ist noch dazu nur momentan möglich.
Zinssätze 1990 (damals ATS, DM):ca. 10%
Schweizer Franken: ca.9 %
Japan. Yen: ca. 8 %

Zinsen blieben bis Ende 1992 annähernd auf dieser Höhe bis dann die Zinsen sich langsam senkten.
Und auch langfristig war der CHF teilweise teurer im Basiszins als der Euro (DM, ATS).

Damit bleibt für mich auch weiterhin eine Fremdwährungsfinanzierung nichts anderes als eine Übergangsfinanzierung:

Finanziere in der Fremdwährung, aber bei der gleichen monatlichen Belastung wie ein Euro-Darlehen.
d.h. die Zinsdifferenz auf ein Sparbuch und nicht in den KONSUM!

mfg
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KIM
Specialist


Anmeldungsdatum: 12.11.2003
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 4.März 2004 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag

Vielen dank für die Anregungen und Informationen.

hier versucht keine jemanden mit günstigen Zinsen zu locken, den die Zinsen mache nicht ich, falls das jemand verwechselt.

Dieses Angebot gilt für Menschen die sich über alle Chancen und Risiken der Fremdwährungfinanzierung gut Infomiert haben und wissen das Sie am Ende jeder Zinsperiode ( in der Regel 4 mal im Jahr ) in eine andere Währung wechseln können und daduch doch günstiger finanzieren können.

MFG
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volare
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 406
Wohnort: Melk/ Niederösterreich

BeitragVerfasst am: 5.März 2004 1:18    Titel: Günstige Konditionen Antworten mit Zitat

Sehr geehrter KIM!

Ich wollte Sie mit meinem vorigen Beitrag nicht persönlich angreifen mit dem Hinweiß auf die günstigen Zinssätze. Vielmehr wollte ich nur darauf hinweisen das es oft die Praktiken von vielen Vermittlern sind die diese Finanzierungsform dazu nutzen um bei Ihren Kunden zu punkten und abzuschließen. Über die arbeitsweise anderer, noch dazu wenn ich diese nicht kenne, erlaube ich mir diesbezüglich keine persönliche Angriffe.
Vielmehr reinigt sich der Markt ja selbst mit der Zeit.

Dazu muß ich auch sagen das sich scheinbar die Bedingungen stark zwischen Österreichische und Deutsche Banken unterscheiden.
In Ö. bieten einige Banken an täglich die Währung zu wechseln.

Das Sie die Zinsen nicht selbst bestimmen ist auch klar, Sie sind keine Bank, aber dafür Vermittler der die unterschiedlichen Konditionen und Nebengebühren von Banken kennen sollte und diese auch nutzen kann.

Ein Punkt ist aber, z.b. nach Österreichischen Recht, nicht so wie Sie darstellen (sollte es in Deutschland anders sein, dann korrigieren Sie mich bitte):
Hierbei sagt der Gesetzgeber das der Vermittler in der Pflicht steht, egal wieviel er über ein Fremdwährungsdarlehen weiß, seine Kunden auf die Risiken eines Fremdwährungsdarlehens aufmerksam zu machen und hat auch die Pflicht diese zu protokolieren.
Also auch wenn Sie Kunden suchen wollen die sich schon informiert haben über Fremdwährungsdarlehen, dann sollten Sie, in Ihrem eigenen Interesse, diese trotzdem auf die Risiken hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen
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Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 447
Wohnort: Bad Homburg

BeitragVerfasst am: 5.März 2004 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Auch in Deutschland leidet der Berater und Vermittler unter umfangreichster Haftung.

Unzureichende Aufklärung des Kunden: Haftung des Beraters
Unzureichendes Verständiss des Kunden: Haftung des Beraters
Ceverer Kunde (und dessen Anwalt) tricks Kunden aus (z.B. mit Aussagen der am Beratungsgespräch anwesenden (in der Küche!) Verwandten: Haftung des Beraters.

Aktuelles Beispiel: geschlossener Immofonds mit positiver Wirtschaftlichkeitsprognose und steuerlichem Gutachten von einem Wirtschaftsprüfer, seriöse Bank als Darlehensgeber.
Der Generalunternehmen geht in der Bauzeit pleite, in Folge der Mehrkosten für die Bauweiterführung auch der Fond. Nicht die beteiligte Bank oder der WP müssen grade stehen sondern der Vermittler. Er hätte die Angaben des WP prüfen müssen, so das OLG in letzter Instanz.

Ein für mich irrwitziges Urteil. Kein Berater kann gründlicher wie der WP und die Bank prüfen. Dies wäre so wie wenn der PKW-Verkäufer die Bremsen und den Airback des von ihm verkauften Autos prüfen müsste.

Generell gilt vor deutschen Gerichten: der Kunde ist Laie (unabhängig von seinen Vorkenntnissen), der Berater ist Fachmann. Folglich haftet der Berater mit seinem ganzen Vermögen, wenn der Kunde nicht vollständig aufgeklärt wurde und die Aufklärung auch verstanden hat.
Der Nachweis der vollständigen Aufklärung und des Verstehens des Kunden im Streitfall, ist derzeit alleinige Aufgabe des Beraters.

Banken und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben es da in Deutschland mit der Rechtsprechung erheblich einfacher. Schwer zu verstehen, jedoch Realität.

Et.

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
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piklusch
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 287

BeitragVerfasst am: 5.März 2004 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Tja,

das liegt leider an dem Umstand, daß für die Finanzierungsvermittlung/Immobilenvermittlung/Anlagevermittlung hier in Deutschland nicht genug Qualifiaktion verlangt wird.

Durch das "einfache" kaufen des §34c kann eben jeder aus einer Pommesbude heraus Anlagen verkaufen, bzw. Finanzierungen vermitteln.

Daß dies natürlich für Gerichte und Anwälte dann ein gefundenes Fressen ist, ist leider das unschöne Resultat für alle ehrlichen/seriösen Vertreter dieser Branche.
Ohne Vermögensschadenshaftpflicht würde ich keinen Schritt vor die Tür machen.

P7
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volare
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 406
Wohnort: Melk/ Niederösterreich

BeitragVerfasst am: 5.März 2004 16:54    Titel: Haftung v. Vermögens- u. Anlageberater, Hypothekarkreditverm Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Piklusch! (deine Pic7 erinnert mich immer an Alice in Wunderland
Sehr geehrter Et!

Folgerichtig ist das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung ein Umstand der mittlerweile über sein oder nichtsein entscheidet, spätestens dann wenn es um die Haftungsfrage und dementsprechende Schäden in existenzbedrohlicher Höhe geht. Vielleicht doch ein Vorteil wenn man in Österreich arbeitet, denn hier obliegt die Haftung weiterhin der Kreditgewährenden Bank, denn auch diese MUSS den Kreditnehmer über sämtliche Risiken (und dessen Nebenwirkungen) aufklären und diesen Risikohinweiß, unabhängig vom Berater, selbst vornehmen.

Ein weiterer Punkt ist die sogenannte Haftpflichtversicherung.
Lloyds versichert, als eine der wenigen (meines wissens nur noch 3 Anbieter in Ö.) die Haftung eines Vermittlers. ÜBer die Prämien brauchen wir nicht zu diskutieren, die sind in den letzten Jahren rasant gestiegen.
Das sie verpflichtend mittlerweile wird, ist aber ein positiver effekt, denn somit werden mehr Personen versicherungspflichtig und wenn mehr versichert sind, und mehr Prämien bezahlt werden, dann wird auch diese wiederum billiger (hoffentlich).

Das mit Haftung bei Produkten, speziell bei Wp-Fonds oder Immofonds (die in Österreich ja so jung sind das sie fast keiner kennt), denk ich mal dass das der falsche Weg ist diese Haftung auf den Vermittler abzuwälzen.
Was soll ich denn als Vermittler noch alles machen?
Den Markt sollte man kennen (und der ist in Deutschland ungleich größer als in Österreich), die Produkte der einzelnen Anbieter (damit quadriert sich schon der Aufwand), die entsprechende Weiterbildung, und dann noch nebenbei zum Kunden gehen und zuvor diese Produkte noch prüfen?
Abgesehen davon das selten der Vermittler die nötigen Unterlagen einfach so bekommt, wie soll er das zeitlich bewältigen? Aber mit dieser Meinung steh ich mit Sicherheit nicht alleine da.

Das "erwerben" einer Gewerbeberechtigung ist ja auch in Österreich sehr einfach! Man gehe zu AWD, OVB, DVAG usw., durchlaufe die Ausbildung (und bei manche nicht mal das), wird angemeldet zur Prüfung, erhält vorab die Prüfungsfragen (Mitarbeiter der Zentralen sitzen ja jedesmal selbst bei den Prüfungen) und besteht ohne Praxis und Vorkenntnis die Prüfung. Nicht umsonst war die Finanzdienstleistungsbranche in den letzten Jahren eine der am stärksten wachsenden. Wohin soll das noch führen?

In diesem Sinne

Schönes Wochenende
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