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Nicht schon wieder Geld aus der Schweiz, oder doch???

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Steuerhunter
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.01.2003
Beiträge: 41
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.März 2004 12:59    Titel: Nicht schon wieder Geld aus der Schweiz, oder doch??? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

folgende Finanzierungsmöglichkeit ist mir "unter die Finger gekommen":

Der Auftraggeber zahlt 10% der gewünschten Darl.summe auf ein Notaranderkonto in Deutschland ein. Zeitgleich werden die Bonitätsunterlagen und Immobilienunterlagen in der Schweiz eingereicht. Die schweizerische Bank bestätigt dem Notar das Darlehen, der Notar überweist dann die 10%.
Im Verwahrungsantrag des Notars steht sinngemäß: "Über das Guthaben dürfen Sie (der Notar) nur verfügen, wenn Ihnen die rechtsverbindliche Zusage einer westeurop.Großbank vorliegt, eine von ihr genehmigte Darlehenssumme auf das Notaranderkonto zahlt und wenn der Betrag auf dem Anderkonto mit erfüllbaren Auflagen eingegangen ist."

Natürlich sind auch Gebühren/Provisionen zu zahlen, allerdings erst dann wenn das Darlehen ausgezahlt wird.

Was hält die Gomopa-Gemeinde von diesem Angebot? Ist es wirklich so einfach, 10% zahlen und dann eine Finanzierung bekommen?
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easycredit von der TeamBank
Elly
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 18.03.2004
Beiträge: 1180

BeitragVerfasst am: 22.März 2004 14:04    Titel: Re: Nicht schon wieder Geld aus der Schweiz, oder doch??? Antworten mit Zitat

Aus eigener leidvoller Erfahrung mit der damaligen APHC oder FIRST UNION INVESTMENT CORPORATION, welche von Hamburg aus über einen Herrn Volker HANSEN und S. NATOLI mit deren Notar Dirk BECKER ihr Unwesen getrieben haben, kann ich sagen, dass das wahrscheinlich ein klassischer Betrug ist. Dass die Leute heute zum Teil im Gefängnis sitzen und ich lediglich einen kleinen Teil meines Geldes nach über 3 Jahren wieder erhalten habe, hilft mir nicht.

Es wird sich auch da herausstellen, dass der Treugeber vom Notar der Darlehensgeber ist. Daher wird der Notar das von Ihnen im guten Glauben bezahlte Geld weiterreichen und dann nicht mehr zur Verfügung haben. Der Notar hat dann alles richtig gemacht, denn Sie waren nicht sein Auftraggeber. Nur, Ihr Geld ist weg.

Warum sollte diese schweizer Bank dem Notar das Darlehen bestätigen? Sie sind doch die Darlehensnehmerin? Allein der Punkt ist unlogisch. Wer bestimmt, ob die Auflagen erfüllbar sind oder nicht? Das ist auch schon so ein Haken.

Wissen Sie, wer diese angebliche Grossbank ist? Solange Sie das nicht wissen, würde ich mich sowieso keinen Millimeter bewegen.

Dann lassen Sie in jedem Fall auch den Notar (Kammerinformation, Versicherung) überprüfen. Warum sollen Sie einen Notar nehmen, der Ihnen vorgeschrieben wird? Damit sich dieser wohl Ihrer Kontrolle entzieht. Lassen Sie sich vom Notar das Geschäft und die Konditionen für die Weiterleitung Ihrer Gelder schriftlich bestätigen, bevor Sie irgendetwas tun.

Und vergessen Sie in jedem Fall eines nicht: Ein Darlehensvertrag ist nicht (ein)klagbar, solange dieser nicht sozusagen ratifiziert wurde. Das erfolgt ausschliesslich durch Auszahlung. Wenn Sie einen Kreditvertrag haben, so ist das etwas anderes.

Wenn Sie am Ende nicht genug Geld übrig haben, um normal zu leben und zu arbeiten und die Bösen zu verklagen, falls es schief geht, lassen Sie sich sowieso am Besten auf nichts ein. Zuviel Betrügereien sind bereits passiert.

Ich weiss, wovon ich rede, denn ich selbst habe grosse Summen bei solchen Phantastereien selbst verloren.
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Taeaen
User gebannt


Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 1940
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 22.März 2004 15:25    Titel: Depositendarlehen Antworten mit Zitat

An anderer Stelle habe ich bereits beerichtet, mit welcher Vorsicht solche Treuhand/Notarklamotten zu behandeln sind.

Elly ist da voll zuzustimmen, in meinem Umfeld sind auch schon erhebliche Beträge durch das Mitwirken von Treuhändern und Notaren verschwunden.
In den meisten Fällen haben die Notare nicht einmal formal unrechtmässig gehandelt, sondern sich lediglich klar an ihre Vertragsvorgaben gehalten.

Solche Konstrukte sollten daher zwingend vorher von einem eigenen Juristen des Vertrauens überprüft werden.

Im übrigen ist es bei solchen Finanzierungsformen unüblich, dass Gelder auf ein Notarkonto überwiesen werden.
Wenn, geschieht dies durch Einzahlung auf ein eigenes Konto bei der abwickelnden Bank, denn nur dann kann diese auch 100% sicher sein, dass das erforderliche EK in ihrem Einflussbereich ist.

Freundliche Grüsse
Taeaen
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Steuerhunter
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.01.2003
Beiträge: 41
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.März 2004 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Um den genauen Ablauf darstellen zu können, werde ich in kürze die kompletten Verträge (Geschäftsbesorgungsvertrag, notarieller Verwahrungsbetrag) hier einstellen. Dann können wir die Verträge "auseinander nehmen"...
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eumel
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.03.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.März 2004 18:33    Titel: Tip erbeten.. Antworten mit Zitat

wie kann man sich denn absichern, damit nicht auch noch Geld vom Notarkonto (Sperrkonto) verschwindet, bevor der Vertragspartner seinen Teil des Geschäfts erfüllt?

Danke und Gruss,

D.
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Trader
Insider


Anmeldungsdatum: 28.10.2003
Beiträge: 931
Wohnort: Weesen

BeitragVerfasst am: 22.März 2004 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte zwar wenig bis gar nichts von derart widersinnigen Konstrukten.

Wenn es denn aber schon sein muss könnte man das ganze doch ähnlich wie ein Escrow-Account abhandeln. Da ist wenigstens sichergestellt, dass Geld nur unter genau definierten Bestimmungen den Besitzer wechselt.

Allerdings ist der Aufwand recht gross, die Summen müssten also schon im Mio-Bereich sein, sonst bringt's nix.

Oder habe ich jetzt etwas zu aufwändiges gewählt?

Grüsse
Trader
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Steuerhunter
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.01.2003
Beiträge: 41
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.März 2004 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

@ eumel

die genauen Verträge stelle ich demnächst ein

@ trader

Darlehen sind erst ab 1 Mio € möglich. Angeblich werden Tranchen von je 50 Mio auf das Noataranderkonto gezahlt, welche der Notar entsprechend den Auszahlungsbedingungen wieder auskehrt.
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Elly
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 18.03.2004
Beiträge: 1180

BeitragVerfasst am: 22.März 2004 20:18    Titel: Re: Tip erbeten.. Antworten mit Zitat

Eine Absicherung ist nur möglich, wenn Sie sich den Notar Ihres Vertrauens selbst aussuchen und diesen selbst als Treugeberin beauftragen. Dieser Notar legt die Konditionen der Abwicklung in Ihrem Sinne und zu Ihrem Schutze fest.

Wetten, dass das niemals von den Darlehensanbietern akzeptiert wird?

Die Antwort wird sicherlich so ausfallen, dass man Sie unter psychischen Druck setzt und Ihnen die Schuld für das Misslingen zuschreiben wird - um Sie dann doch noch zu veranlassen deren Bedingungen zu akzeptieren. Und Tschüss, liebes Geld. Sag hallo zu einer Menge Sorgen.

[quote="eumel"]wie kann man sich denn absichern, damit nicht auch noch Geld vom Notarkonto (Sperrkonto) verschwindet, bevor der Vertragspartner seinen Teil des Geschäfts erfüllt?

Danke und Gruss,

D.[/quote]
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