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jack21 Newbie
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 9 Wohnort: wohnort ist keine mailaddi
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Verfasst am: 30.März 2006 9:34 Titel: Vorzeitige Löschung von Schufaeinträgen? |
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Im letzten Jahr habe ich alle meine Schulden begleichen können. Jetzt muss ich mir einen neuen PKW kaufen aber habe noch erledigte Schufaeinträge in der Auskunft.
Kennt jemand eine Möglichkeit wie ich vor der Zeit von 3 Jahren die Einträge wieder löschen lassen kann. Sonst bekomme ich ja nirgends nur einen Kredit. Die damaligen Einträge waren soweit berechtig aber wurde alle samt von mir gezahlt.
Weiß jemand eine Lösung?? Wäre dankbar! |
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GM&P Moderator Specialist

Anmeldungsdatum: 20.01.2006 Beiträge: 136
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Verfasst am: 30.März 2006 9:46 Titel: |
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http://www.frag-einen-anwalt.de/L%C3%B6schen-negativer-Schufaeintr%C3%A4ge__f7501.html
| Zitat: |
Grundsätzlich bleiben auch abgegoltene Zahlungsverpflichtungen bis zum Ablauf der Löschungsfristen als Zahlungserfahrung gespeichert und werden als solche beauskunftet. Nach Ablauf der 3 jährigen Löschfrist erfolgt die Löschung unter der Voraussetzung der Erledigung automatisch.
Ein Rechtsanspruch auf sofortige, vorzeitige Löschung außerhalb der Dreijahresfrist besteht lediglich in den Fällen, wo Daten falsch sind oder aber unberechtigt gespeichert werden (§ 35 BDSG).
Um eine Löschung vor Ablauf der Dreijahresfrist zu erreichen, sollten Sie die Gläubiger anschreiben, diesen mitteilen, dass die Verbindlichkeit vollständig und ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde, wie auch aus den Belegen, die den Gläubigern vorliegen, hervorgeht und die Gläubiger unter Fristsetzung auffordern, den Eintrag bei der Schufa löschen zu lassen. Erfolgt die Löschung nicht innerhalb der Frist, besteht weiterhin die Möglichkeit der Schufa ein Schreiben zu übersenden, in welchem Sie die Zahlung der gespeicherten Verbindlichkeiten nachweisen und diese auffordern, die Löschung vorzunehmen. Einen Rechtsanspruch auf vorzeitige Löschung haben Sie jedoch nicht. Die Schufa wird jedenfalls die Begleichung der Forderungen in der Schufa-Datei vermerken. |
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Pullman Newbie
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 30.März 2006 22:53 Titel: |
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Dieser Unsinn soll der Rat eines Anwalts sein?
Einen Gläubiger, bei dem man die Schulden beglichen hat, fordert man nicht unter Fristsetzung auf, den Eintrag bei der Schufa löschen zu lassen.
Die Schufa kann aus vertragsrechtlichen Gründen die Negativ-Auskunft ohne Einwilligung des Gläubigers nicht vorzeitig löschen. Also erübrigt sich ein Anschreiben der Schufa, da nur der Gläubiger die vorzeitige Löschung veranlassen kann.
Sehr wohl ist es aber möglich, unter bestimmten Voraussetzungen einen Negativeintrag löschen zu lassen. Das geht meist nur mit professioneller Hilfe. So weit mir bekannt ist, soll ein Organisation beachtliche Erfolge damit erzielt haben. Ich glaube, daß es sich hierbei um verrik . de handelt. |
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carlsson Specialist
Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 1.Apr 2006 14:03 Titel: |
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hallo
ich kann ihnen empfehlen,der ihre schufaeinträge gelöcht werden und
nicht nach 3 jahren. klicken sie zu
dort erhalten sie informationen.
für fragen stehe ich gerne zur verfügung.
gruss carlsson |
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carlsson Specialist
Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 1.Apr 2006 14:05 Titel: Re: Vorzeitige Löschung von Schufaeinträgen? |
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| jack21 hat folgendes geschrieben:: |
Im letzten Jahr habe ich alle meine Schulden begleichen können. Jetzt muss ich mir einen neuen PKW kaufen aber habe noch erledigte Schufaeinträge in der Auskunft.
Kennt jemand eine Möglichkeit wie ich vor der Zeit von 3 Jahren die Einträge wieder löschen lassen kann. Sonst bekomme ich ja nirgends nur einen Kredit. Die damaligen Einträge waren soweit berechtig aber wurde alle samt von mir gezahlt.
Weiß jemand eine Lösung?? Wäre dankbar! |
hallo
ich kann ihnen empfehlen,der ihre schufaeinträge sofort gelöcht werden und
nicht nach 3 jahren. klicken sie zu
dort erhalten sie informationen.
für fragen stehe ich gerne zur verfügung.
gruss carlsson |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5905
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Verfasst am: 1.Apr 2006 14:18 Titel: |
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So steht es geschrieben - auf der von @ carlsson emsig beworbenen
Webadresse:
| Zitat: |
Wir haben mit Spezialisten (Juristen, Wirtschaftsprüfern, Bankkaufleuten) ein einmaliges Konzept erarbeitet.
Wir können über diese Spezialisten die Restschuld-befreiung UND Schufa-Bereinigung (auch EV und HB) für Sie durchführen. Und zwar völlig legal und unkompliziert !
Das Ganze in einem Zeitraum von wenigen Tagen bis hin zu ca. 3 Monaten - und nicht, wie sonst üblich, erst nach 6 - 7 Jahren.
Diese Dienstleistung ist mit einer Geld-Zurück-Garantie ausgestattet ! |
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carlsson Specialist
Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 1.Apr 2006 14:21 Titel: |
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| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
So steht es geschrieben - auf der von @ carlsson emsig beworbenen
Webadresse:
| Zitat: |
Wir haben mit Spezialisten (Juristen, Wirtschaftsprüfern, Bankkaufleuten) ein einmaliges Konzept erarbeitet.
Wir können über diese Spezialisten die Restschuld-befreiung UND Schufa-Bereinigung (auch EV und HB) für Sie durchführen. Und zwar völlig legal und unkompliziert !
Das Ganze in einem Zeitraum von wenigen Tagen bis hin zu ca. 3 Monaten - und nicht, wie sonst üblich, erst nach 6 - 7 Jahren.
Diese Dienstleistung ist mit einer Geld-Zurück-Garantie ausgestattet ! |
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Hallo
Ja es richtig!
Danke.
Gruss carlsson |
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confashion Newbie
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 2.Apr 2006 18:24 Titel: Re: Vorzeitige Löschung von Schufaeinträgen? |
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| carlsson hat folgendes geschrieben:: |
| jack21 hat folgendes geschrieben:: |
Im letzten Jahr habe ich alle meine Schulden begleichen können. Jetzt muss ich mir einen neuen PKW kaufen aber habe noch erledigte Schufaeinträge in der Auskunft.
Kennt jemand eine Möglichkeit wie ich vor der Zeit von 3 Jahren die Einträge wieder löschen lassen kann. Sonst bekomme ich ja nirgends nur einen Kredit. Die damaligen Einträge waren soweit berechtig aber wurde alle samt von mir gezahlt.
Weiß jemand eine Lösung?? Wäre dankbar! |
Hallo jack21,
kann dir helfen, schreib bitte zur kontaktaufnahme an
[E-Mail anzeigen]
ich kann dir helfen!
lg
andreas
hallo
ich kann ihnen empfehlen,der ihre schufaeinträge sofort gelöcht werden und
nicht nach 3 jahren. klicken sie zu
dort erhalten sie informationen.
für fragen stehe ich gerne zur verfügung.
gruss carlsson |
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jack21 Newbie
Anmeldungsdatum: 30.03.2006 Beiträge: 9 Wohnort: wohnort ist keine mailaddi
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Verfasst am: 4.Apr 2006 10:01 Titel: |
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@confashion
Kann deine Mailadresse leider nicht sehen, hab kein Abo.
Kannst du mit mir Kontakt aufnehmen. Lege meine Addy sonst in mein Profil. Dann dürfte ein Kontakt zu stande kommen.
Bin immernoch an der Möglichkeit interessiert. Auf der verrik Seite habe ih schon gelesen. Das klang auch sehr gut, endlich mal ein Lichtblick. |
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Tobinsa Newbie
Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 18 Wohnort: Steinfurt
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Verfasst am: 18.Mai 2006 14:42 Titel: Was Verrik kann, kannst Du selbst! |
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Also: Haftbefehl und EV lassen sich problemlos SOFORT löschen, sofern die Forderungen die zum HB oder zur EV geführt haben, beglichen sind.
1. Schreibe den damaligen Gläubiger (bzw. das zuständige Inkassounternehmen) an und verlange ein Erledigungsschreiben, aus dem hervorgeht, dass die Forderungen vollständig beglich sind.
2. Mit diesem Schreiben gehe man zum zuständigen Amtsgericht und verlangt eine Lösching aus dem öffnetlichen Schuldnervereichnis. Man erhält dann eine Löschungsurkunde.
3. Mit dieser Löschungsurkunde gehe man zur Schufa, lege sie vor und verlangt eine Löschung. Diese wird unverzüglich vorgenommen.
Bei anderen Einträgen (also nicht EV und HB) muss der Gläubiger direkt bei der Schufa eine Löschung veranlassen. Da kann man in einem netten, höflichen Schreiben, den Gläubiger darum bitten, dies vorzunehmen. Natürlich auch erst, wenn die Forderungen komplett beglichen sind. Einen rechtlichen Anspruch darauf hat man allerdings nicht, man kann nur auf die Kulanz und das Entegegenkommen des Gläubigers hoffen. Aber mit etwas Freundlichkeit und Darlegung der persönlichen Situation kann das klappen (bin gerade selbst dabei, noch meinen einzigen Eintrag auf diese Weise gelöscht zu bekommen, spielt der Gläubiger nicht mit, muss ich leider noch bis Ende des Jahres warten, bis der Eintrag automatisch gelöscht wird, denn dieser ist dann 3 Jahre als erledigt vermerkt).
Also: Mit einem bisschen Lauferei und Schreiberei bekommt jeder seine EV oder seinen HB sehr schnell gelöscht, sofern die Forderungen beglichen sind. Da braucht es kein Verrik.
Der Tobi. |
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