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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 10.Okt 2003 14:04 Titel: Anlageberatung - Hinweispflicht auf fallende Kurse |
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| Nicht nur Hinweise auf positive Entwicklungen, auch die Warnung vor möglicherweise fallenden Kursen gehört zur Informationspflicht eines Anlageberaters. Andernfalls liegt nach juristischem Fürhalten ein Beitragsverschulden vor, berichtet das Fachmagazin VERBRAUCHER UND RECHT unter Berufung auf einen Schiedsspruch des Amtsgerichts Hamburg-Altona. Im verhandelten Fall hatte eine 66-jährige Rentnerin geklagt, die auf Anraten einer Bankmitarbeiterin ihr Sparbuch aufgelöst und für mehr als 9000 Euro Anteile an einem Investmentfonds gekauft hatte. Als die Klägerin die Anteile nach 1 ½ Jahren mit ständigen Wertverlusten verkaufte, erzielte sie noch knapp 5800 Euro. Das Gericht schlug einen Vergleich vor, nach dem die Bank zwei Drittel und die Klägerin ein Drittel des Verlusts tragen sollte. Die Klägerin akzeptierte nicht und ging in die Berufung. |
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Wolfgang Wegele Newbie
Anmeldungsdatum: 28.08.2003 Beiträge: 40 Wohnort: Süddeutschland
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Verfasst am: 11.Okt 2003 9:02 Titel: BERATERHAFTUNG |
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HALLO LIEBE USER;
UM DAS HAFTUNGSRISIKO MÖGLICHST GERING ZU HALTEN, EIN TIPP, ARBEITET IMMER MIT BERATUNGSPROTOKOLLEN!
WENN IHR DANN EINE ANLAGE EMPFIEHLT MIT KAPITALSTOCKGARANTIE UND EINER ABSICHERUNG DER GEWINNE VON 80 PROZENT VOM HÖCHSTKURS, DANN SOLLTE MANN ALS BERATER AUF DER SICHEREN SEITE SEIN.
SCHÖNE GRÜSSE
WOLFGANG WEGELE |
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