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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Troyer Christian Specialist
Anmeldungsdatum: 29.08.2003 Beiträge: 130 Wohnort: Welden
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Verfasst am: 1.Okt 2003 14:20 Titel: |
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@money-baer,
STIMMT!!!
Man sehe sich nur mal Strukturvertriebe, wie die DVAG, Bonfinanz oder HMI an, welche nicht mal ein Beratungsprotokoll kennen.
Vermittler (auch von Banken) sollten noch, viel mehr in Haftung genommen werden.
Gruß,
Christian Troyer |
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Bernd M. Leimer Newbie
Anmeldungsdatum: 14.01.2003 Beiträge: 46 Wohnort: ad libitum
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Verfasst am: 11.Okt 2003 17:24 Titel: |
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Urteil: Vermittler haftet für Beratung
Vermittler können für fehlgeschlagene Geldanlagen zur Haftung herangezogen werden. Das gilt, wenn der Kunde zuvor deutlich gemacht hat, dass er die „besonderen Kenntnisse und Verbindungen“ des Vermittlers für seine Anlageentscheidung benötigt und der Vermittler daraufhin die Tätigkeit beginnt. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass ein beklagter Vermittler gegenüber Anlegern zu Schadenersatz verpflichtet ist. (Az.: III ZR 381/02).
Im vorliegenden Fall hat ein Ehepaar Anteile einer stillen Beteiligung gezeichnet. Anschließend stellte sich die Gesellschaft als Schneeballsystem heraus. Der Vermittler hatte auf die Eigenwerbung der Beteiligung aufmerksam gemacht. Demnach sollten „91 Prozent der Nettoanlagesumme ohne Abschlussgebühr“ abgesichert sein. Diese Aussage des kapitalsuchenden Gesellschaft hätte sich der Vermittler nach Ansicht des Gerichts zu eigen gemacht und daher wäre er dafür haftbar.
Laut BGH müssen Vermittler richtige und vollständige Information über alle Punkte weitergeben, die für die Anlageentscheidung wesentlich sind. Es genügt nicht, lediglich die Aussagen des Produktgebers zur Sicherheit des Produkts wiederzugeben. Der Bundesgerichtshof hatte mit seiner Entscheidung die erstinstanzlichen Urteile des Landesgerichts Detmold und des Oberlandesgerichts Hamm aufgehoben.
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Die Gerichte entscheiden zunehmend für die Kunden, ein gutes Zeichen. |
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