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BaFin macht den MSF Master Star Fund dicht

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Gläubigerversammlung in Sachen MSF Deutsche Vermögensfonds I.

Rechtsanwalt André Tittel (KTAG Rechtsanwälte Berlin) in den fünfköpfigen Gläubigerausschuss gewählt.

Der Gläubigerausschuss besteht aus vier Anlegeranwälten und dem Geschäftsführer der Invictum.
Damit besteht seitens der Anleger eine gute Einflussnahmemöglichkeit auf die wichtigen Entscheidungen des Insolvenzverwalters.
http://openpr.de/news/71240.html


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Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 4.Jan 2006 21:44    Titel: MSF Deutsche Vermögensfonds I / DREI FRAGEN AN ANLEGER Antworten mit Zitat

FÜR ALLE GESCHÄDIGTEN ANLEGER SEHR INTERESSANT !!!

ONLINE -BEFRAGUNG

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Drei Fragen an Anleger

Die Beteiligungen am MSF-Fonds wurden durch eine Vielzahl von Vertriebsmitarbeitern den Endkunden offeriert. Die Kanzlei Göddecke stellt aus gegebenen Anlass die Frage, ob die Beratung der Anleger im allgemeinen am Wohl der geworbenen Geldgeber orientiert war.

In einer Vielzahl von Mandatsaufnahmen hat die Kanzlei Göddecke festgestellt, dass der MSF-Fonds als besonders attraktiv gegenüber Lebensversicherungen und Bausparverträgen hingestellt wurde. In einigen Fällen sei von Vertriebsmitarbeitern empfohlen worden, solche Verträge zu kündigen und das somit zur Verfügung stehende Kapital in den MSF-Fonds einzusetzen.

Um einen Überblick zu gewinnen, ob es sich dabei nur um Einzelfälle handelte, oder gar flächendeckend so argumentiert wurde, greift die Kanzlei Göddecke zur Möglichkeit, die Anleger direkt – via Internet – zu befragen.

20. Dezember 2003 (HG)

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke:


Erstmalig werden auf dieser Internetseite Anleger einer Kapitalanlage direkt befragt. Die Aktion ist befristet bis zum 31. Januar 2006. Jeder Teilnehmer kann sich dann die Ergebnisse der Umfrage per eMail zusenden lassen.


http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_m/MSF_Drei_Fragen_an_Anleger.shtml

Hinweis auf weitere Dokumente / Berichte auf www.kapital-rechtinfo.de:
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 10.März 2006 7:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Master Star Fonds sieht sich bestätigt – BaFin setzt Abwicklungsverfügung aus


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Vollziehung der am 15. Juni 2005 erlassenen Schließungs- und Abwicklungsverfügung gegen die MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG (MSF) ausgesetzt. Damit zieht die Behörde die Konsequenz aus der jüngsten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die im Gegensatz zur BaFin in der Tätigkeit geschlossener Fonds, die in Wertpapiere investieren, kein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft sehen. MSF und deren Komplementärin DPM Deutsche Portfolio Management AG (DPM) hatten seit März 2004 Anlegern ein als Kommanditbeteiligung konzipiertes Anlageprodukt angeboten und damit nach Ansicht der Aufsichtsbehörde das Finanzkommissionsgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben, was letztendlich in der umstrittenen Schließungs- und Abwicklungsverfügung mündete.

„Der jetzt eingeleitete Rückzug der BaFin ist die notwendige Konsequenz aus den bisherigen gerichtlichen Niederlagen“, sagt MSF-Geschäftsführer, Immobilienunternehmer und frühere Berliner Senator Walter Rasch. „Aber die jetzt vorliegenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in den Eilverfahren sind schon so deutlich, dass es eigentlich keinen vernünftigen Zweifel mehr am endgültigen Ausgang geben kann. Damit wird unsere von Beginn an geäußerte Rechtsposition bestätigt. Alle Verantwortlichen dürfen sich damit schon jetzt rehabilitiert fühlen“, so rasch.

Nach Ansicht von Rasch wird demnächst auch die Einstellung des Insolvenzverfahrens zu erwarten sein, das der von der BaFin eingesetzte Abwickler aufgrund der falschen Rechtsauffassung der Behörde zunächst erfolgreich beantragt hatte. Danach, so Rasch weiter, könne der Fonds seine Arbeit wieder aufnehmen. Allerdings werde es kein „business as usual“ geben können, denn dafür sei der ausschließlich durch das Vorgehen der BaFin entstandene Schaden zu groß.

Auch der Vorstand der Initiatorengesellschaft DA Deutsche Anlagen AG, Matthias Ginsberg, begrüßte den Schritt der BaFin und legte Wert auf die Feststellung, dass deren Notwendigkeit und Aufgabenstellung außer Frage stehe: „Wir brauchen und wollen eine starke Aufsichtsbehörde, aber die Politik muss dafür sorgen, dass deren Verwaltungspraxis für die Fondsgesellschaften und die Anleger berechenbar ist.“ Ginsberg kündigte an, dass die DA AG schon demnächst ein weiteres und fortentwickeltes Fondsprodukt präsentieren werde.

Hintergrund der neuen Wendung im Fall Rasch und seiner MSF ist eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes. Dieser hatte am 14. Februar kollektive Anlageformen in Personengesellschaften in zweiter Instanz als nicht genehmigungsbedürftig eingestuft. Die neuartige Form bankgeschäftlicher Betätigung im Anlagebereich, bei der sich private Anleger an der Gesellschaft beteiligen und das von ihnen eingebrachte Kapital von dieser in Form von Aktien oder anderen Wertpapieren wieder angelegt wird, erfülle nicht den Tatbestand eines Finanzkommissionsgeschäftes und sei daher nicht als genehmigungsbedürftiges Bankgeschäft im Sinne des Gesetzes anzusehen, so die Begründung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes.

„Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses hat die BaFin die Vollziehung ihrer Verfügungen gegenüber der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG von Amts wegen ausgesetzt, bis die Rechtsfrage in dem sich anschließenden Hauptsacheverfahren geklärt wurde“, sagt BaFin-Sprecher Ben Fischer auf Nachfrage von FONDS professionell.

Quelle: FONDS professionell
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3539

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2006 3:28    Titel: Antworten mit Zitat

RA-Kanzlei: Klage gegen Vertrieb des „Politikerfonds“ eingereicht

Kanzlei Göddecke reicht beim Landgericht Duisburg wegen fehlerhafter Anlageberatung und sittenwidriger Schädigung Klage gegen Futura Finanz AG (FF) sowie deren Vorstand Michael Turgut ein. Diese zeichneten sich für den Vertrieb des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG (MSF) verantwortlich.

Bereits Ende Mai reichte die Kanzlei Göddecke beim Landgericht Duisburg Klage gegen die FF sowie deren Vorstand Michael Turgut ein. Gegenstand der Klage ist die nicht anlage- und anlegergerechte Beratung sowie sittenwidrige Schädigung. Rechtsanwalt Corzelius erklärt: „Die Futura Finanz AG hätte meiner Mandantin niemals eine langfristige, rechtlich und wirtschaftlich hoch komplizierte und komplexe Kapitalanlage unter dem Gesichtspunkt etwaig zu erzielender Steuervorteile anbieten dürfen. Meine Mandantin ist Rentnerin, die keinerlei Erfahrungen mit risikoreichen Kapitalanlageprodukten hatte."

Mit vermeintlich integren Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft als Zugpferde, wie beispielsweise Ex-Verteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz, gewann der inzwischen (Eröffnungsbeschluss datiert vom 12.09.2005) insolvente und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossene Fonds hauptsächlich Kleinanleger mit geringen finanziellen Möglichkeiten, so die Kanzlei in einer Presseaussendung.

Überdies hätte die FF ihren Kunden die enge Verstrickung mit der Göttinger Gruppe verschwiegen. „Auch hinter der Invictum, einer Gesellschaft, in die die MSF das Anlegergeld investierte, steckte ausschließlich die Göttinger Gruppe. Von Beginn an sollten ausschließlich Unternehmen der Göttinger Gruppe bei der Abwicklung der Fondsgeschäfte tätig werden. Wir gehen davon aus, dass die Zwischenschaltung der anderen Unternehmen lediglich zu dem Zweck erfolgte, die Beteiligung der Göttinger Gruppe zu verschleiern", so Corzelius.

Auch über die spätestens seit Anfang Oktober 2004 drohende Schließung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – die MSF verfügte über keine Erlaubnis zur Betreibung von Bankgeschäften gemäß § 32 Kreditwirtschaftsgesetz (KWG) – hätte die FF ihre Kunden nicht aufgeklärt. „Vielmehr drängte die FF auf Vertriebsveranstaltungen ihre Vermittler dazu, schnell weitere Verträge abzuschließen, damit die von der FF übernommene Platzierungsgarantie, aus der sich nicht unerhebliche Regressrisiken für die FF ergaben, eingehalten werden konnte."

Quelle: FONDS professionell / -- RA Mathias Corzelius
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3539

BeitragVerfasst am: 28.Jun 2006 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Erstes Urteil gegen „MSF Master Star Fund“ – Anwälte rechnen mit Klagewelle

Das Landgericht Potsdam hat einem Anleger des „MSF Master Star Fund“ Schadensersatz in voller Höhe seines eingezahlten Eigenkapitals zugesprochen. (Urteil vom 16. Juni 2006, Az. 10 O 594/05) Wie die in Bremen und Berlin ansässige Kanzlei KTAG Rechtsanwälte mitteilte, kann der Kläger nach Rechtskraft des Urteils gegen die Abtretung seiner Rechte aus der Fondsbeteiligung rund 14.600 Euro zurückverlangen. „Ich rechne damit, dass jetzt mehrere Hundert weitere Klagen auf die Fondsverantwortlichen zukommen“, sagt Rechtsanwalt André Tittel. Viele Anleger hätten zunächst den Ausgang des ersten Verfahrens abwarten wollen, bevor sie sich ebenfalls zur Klage entschließen. Allerdings, so Tittel auf Nachfrage von FONDS professionell , ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die beklagte MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG habe bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Die Insolvenz der Fondsgesellschaft sorgte im Sommer 2005 für große Aufmerksamkeit, da eine Reihe von prominenten Persönlichkeiten vor allem aus der Politik für die Anlage geworben hatten. In den Prospekten und Produktunterlagen der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG empfahlen unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU) und der seinerzeitige PR-Direktor der Expo 2000, Matthias Ginsberg, die spekulative Geldanlage. Außerdem bewarben die Ex-Staatssekretäre Härdtl, Holl und Butz den MSF Master Star Fund.

Ein Geschäftsmodell, das KTAG Rechtsanwalt Tittel als äußerst fragwürdig bezeichnet. Die Anleger seien von einem einschlägig bekannten Strukturvertrieb, der Futura Finanz AG, geworben worden, um primär einen neuen Strukturvertrieb zu finanzieren. Tittel: „Das ist schon einzigartig, dass die Anleger quasi den Strukturvertrieb von morgen finanzieren, um dann von diesem wohl weitere Offerten für hochgradig fragwürdige Kapitalanlagen der Göttinger Gruppe zu erhalten.“ Das Geschäftsmodell werde für Anleger vollends zur Makulatur, wenn sich der neue Finanzvertrieb nun seinerseits wiederum der Futura Finanz als Mehrfachagenten bedient und für die Vermittlung fast zehn Millionen Euro bezahlt. Rechtsanwalt Tittel will jetzt auch einen der prominenten Werber zur Kasse bitten: „Wenn bekannte Politiker, wie der Ex-Senator Rasch, für einen derartigen Fonds werben, haften sie meiner Ansicht nach auch persönlich.“

Der ehemalige Berliner FDP-Schulsenator Walter Rasch und heutige Chef des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) hatte als Geschäftsführer des MSF die KTAG Rechtsanwälte mit Unterlassungsverfügungen überzogen. Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus der Berliner KTAG-Kanzlei will sich nicht einschüchtern lassen: „Er kann uns zwar bestimmte Äußerungen verbieten, nicht jedoch das Klagen.“

Die KTAG Rechtsanwälte vertreten mittlerweile rund 150 Geschädigte in Sachen „MSF Master Star Fund“. Für den „Promifonds“ sollten bei Anlegern bundesweit 200 Millionen Euro eingesammelt werden. Neben einer Steuergutschrift von 81 Prozent auf das eingezahlte Kapital sollten bei einer Laufzeit von 30 Jahren gut zehn Prozent Rendite herausspringen, was einem Vielfachen einer gängigen Festgeldanlage entsprochen hätte.

Als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Unternehmen im vergangenen September die Geschäfte untersagte, waren von rund 7.000 Anlegern bereits knapp 44 Millionen Euro eingesammelt worden. Rechtsanwalt Tittel: „Der Insolvenzverwalter fand gerade noch etwas mehr als fünf Millionen in der Fondskasse.“ Um Ansprüche gegen den MSF durchzusetzen, rät Tittel den Geschädigten, nicht mehr zu warten. Spätestens drei Jahre nach Beitritt seien die Ansprüche verjährt.


Quelle: FONDS professionell
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3539

BeitragVerfasst am: 3.Aug 2006 9:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
MSF Master Star Fund: Ex-Senator Rasch zu Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht Berlin (Az. 18 O 16/06 und Az 18 O 577/05) hat am Montag zwei Mandanten der Kanzlei KTAG Rechtsanwälte Bremen/Berlin, die Anleger des MSF Master Star Fund
sind, Schadensersatz gegen Walter Rasch zugesprochen. Seit Wochenbeginn wurden zudem noch weitere Klagen verhandelt, sodass Rechtsanwalt Andrè Tittel von der Berliner KTAG Niederlassung kurzfristig mit zehn bis fünfzehn Urteilen zugunsten seiner Mandaten
rechnet. Die Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor.

Der ehemalige Berliner FDP-Schulsenator Walter Rasch und heutige Chef des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) hatte als Geschäftsführer des MSF die KTAG Rechtsanwälte mit Unterlassungsverfügungen überzogen.
Tittel ist zufrieden: „Politiker, die mit ihrer Prominenz für fragwürdige Kapitalanlagemodelle werben, haften nach unserer Ansicht zu Recht persönlich. Wir hoffen, dass diese Rechtsprechung ausgeweitet und verstärkt wird. Wir werden jedenfalls die Klagen auf weitere Politiker ausweiten.“

In den Prospekten und Produktunterlagen der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG empfahlen unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU) und der seinerzeitige PR-Direktor der Expo 2000, Matthias Ginsberg, die spekulative Geldanlage. Außerdem bewarben die Ex-Staatssekretäre Härdtl, Holl und Butz den MSF Master Star Fund.

Quelle: FONDS professionell
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3539

BeitragVerfasst am: 10.Apr 2007 4:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Anleger des Deutschen Vermögensfonds (MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co KG) können auch gegenüber den Anlageberatern auf Entschädigung hoffen.

In den vergangenen Wochen hat die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte von zahlreichen Anlageberatern, die den Deutschen Vermögensfonds als sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen hatten, im Vergleichswege Schadensersatz zugunsten der geschädigten Anleger erstreiten können.

So konnte für einen geschädigten Anleger bei der Futura Finanz AG in einem vor dem Landgericht Berlin geschlossenen Vergleich Schadensersatz realisiert werden; ein Anlageberater aus Kempten ersetzte aufgrund eines vor dem Landgericht Kempten geschlossenen Vergleiches, über 40 % des erlittenen Schadens eines von den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten vertretenen Anlegers. Dr. Henning Leitz, der die geschädigten Anleger vertreten hat: „Gerade beim Deutschen Vermögensfonds wurden in vielen Fällen die nach Ansicht des Landgerichts Berlin sowie des Landgerichts Potsdam fehlerhaften Prospekte verwendet, die weder ordnungsgemäß über die Vertragskosten des Fonds noch über die Geschäftstätigkeit der INVICTUM aufklärten und welche die Risikostreuung hervorhoben und damit die tatsächlichen Verlustrisiken nicht hinreichend verdeutlichten. Diese Mängel wurden auch von den Vermittlern in den Beratungsgesprächen in allen unserer Kanzlei bisher bekannten Fällen nicht behoben, weshalb hier gute Chancen auf Schadensersatz bestehen.“

Daneben laufen nach wie vor die Klageverfahren gegen den Prospektverantwortlichen Walter Rasch, die derzeitig in der Berufungsinstanz beim Kammergericht anhängig sind. Alleine seitens der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte konnten über 20 obsiegende Urteile gegen den Prospektverantwortlichen Walter Rasch vor dem Landgericht Berlin erstritten werden.

Anleger des Deutschen Vermögensfonds sollten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche gegenüber Anlageberatern beachten, dass bei Beteiligungen, die in 2004 gezeichnet wurden, gegebenenfalls bereits zum Jahresende 2007 Verjährung eintritt, wenn noch in 2004 Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen vorlag.


Pressemitteilung von: BSZ®
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RA Göddecke
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Anmeldungsdatum: 26.02.2007
Beiträge: 43
Wohnort: Siegburg

BeitragVerfasst am: 10.Jul 2007 11:46    Titel: MSF: Michael Turgut verurteilt Antworten mit Zitat

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Michael Turgut verurteilt

Das Amtsgericht Neukölln hat mit einer fundiert begründeten Entscheidung vom 05.07.2007 den Chef der Futura Finanz GmbH & Co. KG (Futura), Herrn Michael Turgut, zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Er ist für den fehlerhaften Prospektinhalt als sog. Hintermann verantwortlich. Nach diesseitiger Kenntnis ist es das erste Urteil gegen Herrn Turgut im Zusammenhang mit seiner Vertriebstätigkeit für MSF.

Er hat sich gewunden wie ein Aal. Allerdings ohne Erfolg. Zu dicht war das Netz, in dem sich Herr Turgut schließlich verfing. Das Gericht sah es nach den von der KANZLEI GÖDDECKE vorgelegten Unterlagen letztlich als erwiesen an, dass Herr Turgut ganz erheblichen Einfluss auf die Geschicke der Fondsgesellschaft ausübte und die Herausgabe der Emissionsprospekte maßgeblich steuerte.

Neben seiner formalen Stellung als Aufsichtsratsmitglied der Muttergesellschaft (Deutsche Anlagen AG), hatte Herr Turgut innerhalb des Konzerngeflechts eine entscheidungserhebliche Stellung, die nach außen zunächst gar nicht erkennbar war. Zwar spielte er seinen tatsächlichen Einfluss im Rahmen des Prozesses stets herunter. Doch blieb es insoweit nur bei untauglichen Versuchen. Die KANZLEI GÖDDECKE konnte zu viele Verbindungen zu einzelnen Konzerngesellschaften sowie unmittelbare Einflussnahmemöglichkeiten darlegen, so dass das Gericht gar nicht umhin kam, die Voraussetzungen, die der Bundesgerichtshof (BGH) für eine Haftung so genannter Hintermänner aufstellt, festzustellen.

Nebenbei verurteile das Gericht auch die Futura zur Zahlung von Schadensersatz, weil der Anleger im Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäß über die wesentlichen Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden war. Einer Beweisaufnahme bedurfte es erst gar nicht, da die Verfehlungen auch so feststanden. Dabei kam dem Anleger entgegen, dass die Futura offensichtlich nicht wusste, um welches konkrete Beratungsgespräch es im hier entschiedenen Fall genau ging. Dies ist ihr letztlich zum Verhängnis geworden, und auch das Gericht hat insoweit deutliche Worte gefunden.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Hinsichtlich der Verurteilung der Futura reiht sich das Urteil in die immer größer werdende Anzahl entsprechender Entscheidungen anderer Gerichte ein. Besonders hervorzuheben ist es aber wegen der persönlichen Verurteilung von Herrn Turgut. Denn ob dieser prospektverantwortlich ist der nicht, hatte bislang noch kein Gericht entschieden. Die Ausführungen des Amtsgericht Neukölln sind indes eindeutig und stichhaltig, so dass die KANZLEI GÖDDECKE davon ausgeht, dass das Urteil auch in der zweiten Instanz Bestand haben wird.

Quelle: Amtsgericht (AG) Neukölln, Urteil vom 05.07.2007 – 12 C 394/06, nicht rechtskräftig

10. Juli 2007 (MC)
[/b]
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Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg

Fon: 02241 - 17 33 0
Fax: 02241 - 17 33 44

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GM&P Mod. Team
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 20.Jul 2007 7:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Vollständigkeit der Information:

Zitat:
M. Turgut gab gegenüber cash-online durch einen Sprecher folgende Stellungnahme seiner Anwälte ab:
Zitat:
„Gegen das Urteil des Amtsgericht Neukölln wurde am 9. Juli 2007 Berufung zum Landgericht Berlin eingelegt, da zum einen in Bezug auf die Futura Finanz das Amtsgericht ohne erforderliche Beweisaufnahme entschieden und damit gegen das Willkürverbot verstoßen hat. In Bezug auf die vermeintliche Prospekthaftung halten wir das Urteil bereits deshalb für fehlerhaft, da von Klägerseite noch nicht einmal vorgetragen wird, dass er den Emissionsprospekt vor dem Zeichnen der Anlage zur Kenntnis genommen habe und seine Beitrittsentscheidung auf dem Prospektinhalt beruhe. Im übrigen ist der Emissionsprospekt nach den allgemein anerkannten Prüfungsstand IDW S 4 von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und nicht beanstandet worden. In Bezug auf die Untersagungsverfügung der BaFin hat bereits das Landgericht Berlin mit Urteil vom 23. November 2006 festgestellt, dass ein Verstoß gegen das KWG nicht vorliege und dass das ein Einschreiten der BaFin rechtswidrig sei.“ Auch gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig sei bereits Berufung eingelegt worden.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3539

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2007 8:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kammergericht Berlin bestätigt Verurteilung von Walter Rasch beim MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG

Die CLLB Rechtsanwälte konnten zugunsten geschädigter Anleger des Deutschen Vermögensfonds in zwei Verfahren vor dem Kammergericht Berlin eine Bestätigung der Verurteilung von Walter Rasch durch das Landgericht Berlin erreichen. Soweit bekannt, handelt es sich bei den beiden Beschlüssen des Kammergerichts Berlin, Az.: 17 U 33 / 06 und 17 U 31 / 06 um die ersten beiden obergerichtlichen Entscheidungen, in welchen Walter Rasch als Prospektverantwortlicher zum Schadensersatz verurteilt wurde.

Nachdem im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutschen Vermögensfonds mit einer Quote von ca. 10 % zu rechnen sein dürfte, sollten Anleger, die nicht auf dem ihnen entstandenen Schaden sitzen bleiben wollen – wegen drohender Verjährung – möglichst umgehend prüfen lassen, ob Ihnen gegen Anlageberater und Prospektverantwortliche Schadensersatzansprüche zustehen.

„Gerade auch Anlageberatungsgesellschaften wie Die Wirtschaftskanzlei aus Kempten und die Futura Finanz AG aus Hof, welche den Deutschen Vermögensfonds vertrieben haben, mussten wegen fehlerhafter Anlageberatung bei der Empfehlung zum Erwerb von Beteiligungen am Deutschen Vermögensfonds bereits in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatz leisten“, sagt Dr. Henning Leitz, der auch die beiden Entscheidungen beim Kammergericht Berlin erstritten hat.

Dem als „Promi-Fonds“ bekannt gewordenen Deutschen Vermögensfonds I, an dem sich über 6.000 Anleger beteiligt hatten, war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt worden, weiter Finanzkommissionsgeschäfte zu betreiben und hierfür zu werben. Der Deutsche Vermögensfonds I verfügte nicht über die nach Ansicht der BaFin notwendige Erlaubnis nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz). Zwischenzeitlich wurde über das Vermögen des Fonds das Insolvenzverfahren eröffnet.


Auszug Pressemeldung BSZ®
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3539

BeitragVerfasst am: 23.Aug 2007 7:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
MSF Master Star Fund:
Ex-Bundesverteidigungsminister Scholz zu Schadensersatz verurteilt


Das Landgericht Mosbach hat den Ex-Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz dazu verurteilt, an zwei von der Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel vertretene Anleger der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG Schadensersatz in Höhe von rund 35.000 Euro zu leisten (Urteil vom 15. August 2007, Az.: 1 O 135/06). Das Urteil des Landgerichts Mosbach ist noch nicht rechtskräftig, Kälberer & Tittel rechnet mit einer Berufung.

Die Insolvenz der Fondsgesellschaft (6.800 Anleger) sorgte im Sommer 2005 für große Aufmerksamkeit, da die Anlage mit den Namen prominenter Persönlichkeiten beworben wurde. Darunter befand sich auch der frühere Bundesverteidigungsminister und Inhaber eines Lehrstuhls für Finanzrecht an der Universität München, Prof. Dr. Rupert Scholz. Nach Angaben der Kanzlei Kälberer & Tittel hatte Scholz in einem Interview erklärt, erst nach einer genauen Prüfung der Strukturen und der Personen seine persönliche Mitwirkung und Unterstützung zugesagt zu haben. Das Landgericht Mosbach hat nun entschieden, dass Scholz für entstandene Schäden der beiden Anleger haftet. Scholz, heißt es in der Mitteilung von Kälberer & Tittel, habe durch seine Aussagen den Eindruck erweckt, sich von der Qualität des Anlagemodells überzeugt zu haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im Juni 2005 die Schließung und Abwicklung des Fonds verfügt.

Laut Rechtsanwalt André Tittel ist es bei Anbietern von Fonds durchaus beliebt, als Zugpferde für den Vertrieb prominente Namen einzubinden. „Nach unserer Erfahrung verleihen bekannte Namen, insbesondere von namhaften Politikern, Anlageprospekten eine hohe Glaubwürdigkeit und Seriosität. Mit dem Vertrauensbonus prominenter Namen können damit auch unattraktive und sogar recht fragwürdige Anlagen erfolgreich vertrieben werden“, so Tittel. „Wenn sich Politiker als ‚Werbeikone' vor den Karren von fehlerhaften oder gar dubiosen Anlagemodellen spannen lassen, müssen sie nach dem Grundsatzurteil des Landgerichts Mosbach damit rechnen, für entstandene Schäden haftbar gemacht zu werden.“(rmk)

Quelle: FONDS professionell
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purplepeopleeater
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 483
Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü

BeitragVerfasst am: 24.Aug 2007 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

und was wird dann wohl aus den beiden ex- tatort-kommissaren und hobby-jazz-sängern stöver und brockmüller, die vor einigen jahren

sooo T durch die gegend liefen?
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Xenia
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Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 516

BeitragVerfasst am: 9.Jan 2008 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Re: VG Frankfurt/ Main, Urteil vom 11.10.2007, AZ: 1 E 3941/06(V)

Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Main hat am 11.10.2007 eine Klage der Fondsgesellschaft gegen die Untersagungsverfügung der BaFin vom 15.06.2005 abgewiesen. Das VG hielt die Klage schon für nicht zulässig, da die Fondsgesellschaft nicht mehr existiere. Denn die beiden Gesellschafter (die DPM AG und die Germanicum GmbH) seien mittlerweile ausgeschieden. Nunmehr muss der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel entscheiden.
(...)

www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_m/2008010235826882_VG_Frankfurt_Main_Klageabweisung_MSF.shtml
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