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BaFin macht den MSF Master Star Fund dicht

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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 18.Jun 2005 9:51    Titel: BaFin macht den MSF Master Star Fund dicht Antworten mit Zitat

Zitat:
Bereits vor gut einem Jahr hatte FONDS professionell in seiner Printausgabe 2/2004 vor dem seltsamen Personalmix im Umfeld der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG gewarnt. Da saßen Politiker wie der ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU), der Berliner Schulsenator a. D. Walter Rasch (FDP) sowie Helmut Holl (SPD), Wighard Härdtl (CDU) und Michael-Andreas Butz, Ex-Pressesprecher des Berliner Senats, als gut beleumundete Werbeikonen in einem Boot mit zweifelhaften „Vertriebsgrößen“ wie Jürgen Rinnewitz, Ex-Konzernchef der Göttinger Gruppe, und Michael Turgut, Lenker des Finanzvertriebs Futura Finanz.

Jetzt hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG (DVF)
Zitat:
http://www.gomopa.net/foren/ptopic/91465/die-deutsche-anlagen-ag-und-alte-bekannte.htm#91465

und deren Komplementärin DPM Deutsche Portfolio Management AG (DPM), beide Braunschweig, das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die unverzügliche Abwicklung angeordnet. Zum Abwickler wurde der Hamburger Rechtsanwalt Georg Henningsmeier bestellt.

Kein Konzept

Der DVF sei es nicht gelungen, innerhalb großzügig gesetzter Fristen ein tragfähiges Abwicklungs- und Umstellungskonzept vorzulegen, erläutert die Behörde in einer aktuellen Mitteilung ihren Schritt. Trotz eindeutiger Vorgaben habe die DVF keine hinreichenden Angaben dazu gemacht, wie sie Ansprüche ausstiegswilliger Anleger unverzüglich und vollständig erfüllen wolle. Um die Interessen der Anleger zu schützen, seien derartige Regelungen unverzichtbarer Bestandteil von Umstellungskonzepten.

Die DVF bot Anlegern seit März 2004 ein als Kommanditbeteiligung konzipiertes Anlageprodukt an, das sich laut Werbeaussagen auch als Altersvorsorge eignen sollte. Die DVF schloss mit den Anlegern Beteiligungsverträge ab, die eine Laufzeit von zehn bis 30 Jahren vorsahen. Die Anleger beteiligten sich über die Treuhandkommanditistin Germanicum Beteiligungstreuhand GmbH (Germanicum), München, mit Einmaleinlagen oder Ratenzahlungen an der DVF Kommanditgesellschaft. Die entgegengenommenen Gelder sollten in verschiedenen Portfolios, entweder in Investmentfondsanteilen oder in Unternehmensbeteiligungen, investiert werden.

„Die DVF und ihre Komplementärin DPM betreiben damit das Finanzkommissionsgeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen“, stellte die Behörde nun fest. Und die Treuhandkommanditistin Germanicum sei in die unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfte der DVF einbezogen. Deshalb untersage die BaFin der Germanicum, Anlagegelder aus den DVF-Geschäften entgegenzunehmen. Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: Fondsprofessionell
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4947
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 21.Jun 2005 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hab da auch noch eine Info gefunden:

Zitat:
BaFin schließt weiteren Portfoliofonds

Wegen eines angeblich betriebenen Finanzkommissions-geschäftes hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin) heute die Schließung des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I der Berliner DA Deutsche Anlagen verfügt. Zudem wurde die Abwicklung des Fonds verfügt. Als Abwickler wurde bereits der Hamburger Rechtsanwalt Georg Henningsmeier eingesetzt.

„Die BaFin hat uns erstmalig mit Schreiben von Ende Oktober 2004 vorgeworfen, wir würden ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft betreiben, ohne diese Erlaubnis zu besitzen“, erläutert Walter Rasch, Geschäftsführer des Fonds. „Wir haben diese Haltung der Behörde, wiewohl wir sie rechtlich nicht teilen, akzeptiert.“

Die BaFin habe am 30. Dezember 2004 mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen eine neue Struktur in Form einer GbR erlaubnisfrei wäre. „Seit dem 19. Januar 2005 liegt der Behörde ein dementsprechender vollständiger Vertragsentwurf vor“, so Rasch. „Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt hatten wir die Behörde - bis zum heutigen Tage erfolglos - um Freigabe für ein umfassendes Kundeninformations-Schreiben und für eine Ergänzung des Emissionsprospektes mit Hinblick auf die weiterlaufende Platzierung gebeten.“

Eine Sprecherin der BaFin bestätigte gegenüber cash-online, dass bereits seit Oktober 2004 lebhafte Korrespondenz zwischen der Behörde und dem Emissionshaus ausgetauscht worden sei. Die schließlich seitens der Deutsche Anlagen vorgelegte Alternativ-Lösung jedoch habe nicht akzeptiert werden können, da sie nicht tragfähig im Sinne der Anleger gewesen sei, deren Internessen zu schützen schließlich primäre Aufgabe der BaFin sei.

Nach den Worten von Rasch geht die Entscheidung der Aufsicht jedoch vor allem zu Lasten der Anleger. „Das Fondsvolumen von 200 Millionen Euro ist per Mitte April 2005 voll gezeichnet, und bislang sind über 40 Millionen Euro Einzahlungen geleistet“, sagt der Geschäftsführer. „Typischerweise aber fallen bei Fonds wie dem unsrigen - vergleichbar mit Lebensversicherungen - die wesentlichen Kosten bereits am Anfang an.“

Zudem seien schon 11,4 Millionen Euro plangemäß in das erste Privat-Equity-Investment des Fonds geflossen, die laut Rasch nunmehr aufgrund des Handelns der BaFin als verloren gelten müssen. „Dabei liegt der Behörde ein Plan vor, wie dieses Investment verkauft und damit die Liquidität wieder in den Fonds zurückgeführt werden kann“, so Rasch.

Die Private-Equity-Beteiligung sei durch zwei unabhängige Bewertungsgutachten auf Basis des IDW-Standards ES 1 n. F. mit 10,6 Millionen Euro und mit zwölf Millionen Euro (objektivierter Unternehmenswert) bewertet worden. „Darüber hinaus befinden sich auf dem Fondskonto per 31. Mai bereits sieben Millionen Euro“, sagt Rasch. Dazu aber habe die BaFin jegliches Gespräch verweigert und stattdessen die Schließung verfügt.

„Das Ergebnis wird sein, dass die Anleger aus der Abwicklung des Fonds deutlich weniger als ihre Einzahlungen, im schlimmsten Fall gar nichts wieder sehen werden. Diese Kapitalvernichtung durch die BaFin ist schneller und radikaler als es der schlimmste Vermögensverwalter zustande bekommen hätte“, sagt der DA-Mann. „Das Aufsichtsamt hat den Interessen der Anleger einen Bärendienst erwiesen.“

Hintergrund: Ein Finanzkommissionsgeschäft betreibt, wer im eigenen Namen und auf fremde Rechnung in Wertpapiere wie etwa Investmentfonds investiert. Für solche Geschäfte wird grundsätzlich die Erlaubnis der BaFin benötigt.

Bereits im September vergangenen Jahres sorgte der Fall des MV Capital Management Vermögensfonds des Grünwalder Emissionshauses Emporium für Aufsehen in der Branche. Auch dieser Offerte untersagte die BaFin wegen angeblich unerlaubter Finanzkommissionsgeschäfte die Fortführung der Geschäfte und ordnete die Abwicklung an.

Nachdem zwischenzeitlich das Verwaltungsgericht Frankfurt zumindest den Abwickler – ebenfalls Rechtsanwalt Henningsmeier aus Hamburg - zurückgerufen hat, streiten BaFin und Emporium über den Vorgang bis heute.

Darüber hinaus befinden sich nach Informationen von cash-online hinter den Kulissen weitere Anbieter von Portfoliofonds zum gleichen Thema im Zwist mit der BaFin.


Quelle: Cash-Online
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 21.Jun 2005 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem von A. Henneberg titierten Artikel:
Zitat:
Die Private-Equity-Beteiligung sei durch zwei unabhängige Bewertungsgutachten auf Basis des IDW-Standards ES 1 n. F. mit 10,6 Millionen Euro und mit zwölf Millionen Euro (objektivierter Unternehmenswert) bewertet worden. „Darüber hinaus befinden sich auf dem Fondskonto per 31. Mai bereits sieben Millionen Euro“, sagt Rasch. Dazu aber habe die BaFin jegliches Gespräch verweigert und stattdessen die Schließung verfügt.

„Das Ergebnis wird sein, dass die Anleger aus der Abwicklung des Fonds deutlich weniger als ihre Einzahlungen, im schlimmsten Fall gar nichts wieder sehen werden. Diese Kapitalvernichtung durch die BaFin ist schneller und radikaler als es der schlimmste Vermögensverwalter zustande bekommen hätte“, sagt der DA-Mann. „Das Aufsichtsamt hat den Interessen der Anleger einen Bärendienst erwiesen.“


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cash-flow
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 29.Jun 2005 8:45    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant.

Äusserst interessant ist auch, wie die BaFin dabei vorgeht. Das kann man nur als "Axt im Walde" bezeichnen. Aber dazu mal bei Gelegenheit mehr.

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JB777
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 57
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 1.Jul 2005 2:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja mit der Bankenlobby im Hintergrund macht das doch Sinn unerwünschte Konkurenz zu beseitigen
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4947
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 10.Aug 2005 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gericht bestätigt BaFin

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat einen Eilantrag der Deutsche Anlagen, Berlin, im Zusammenhang mit der Schließung des Fonds Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds 1 (MSF 1) abgelehnt. Mit dem Antrag wollte die Deutsche Anlagen die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wieder herstellen und so die Abwicklung des MSF 1 stoppen.

Hintergrund: Mit der Begründung, es werde ein Finanzkommissionsgeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis betrieben, hatte die BaFin bereits im Juni die sofortige Schließung und Abwicklung des Fonds verfügt. Anleger hatten in den Fonds, der in ein Portfolio aus Investmentfonds und Unternehmensbeteiligungen investieren sollte, bis dahin bereits rund 40 Millionen Euro eingezahlt (cash-online berichtete).

Seine jetzige Entscheidung begründet das Verwaltungsgericht Frankfurt vor allem mit dem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vollziehung der BaFin-Verfügung gegenüber dem der Deutschen Anlagen, vorläufig von selbiger verschont zu bleiben. Die von der Deutsche Anlagen angegriffene Verfügung erweise sich im Rahmen der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung als offensichtlich rechtmäßig. Nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand spreche daher alles dafür, dass die Verfügung letztlich Bestand haben werde und auch eine spätere Anfechtungsklage voraussichtlich erfolglos bleibe, schreibt das Gericht in einer Mitteilung.

Der Fonds betreibe in jedem Fall Bankgeschäfte in Form des Investmentgeschäftes gemäß Kreditwesengesetz, ohne in Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein, so die Mitteilung weiter. Nach Auffassung des Gerichts - entgegen der herrschenden Auffassung in der Literatur - erfasse der Begriff des Investmentgeschäftes laut Kreditwesengesetz alle Geschäfte, die sich materiell als die Verwaltung von Investmentvermögen und damit materiell als Investmentgeschäfte darstellten. Damit, so das Gericht, seien diese Geschäfte von der Erlaubnispflicht des Paragrafen 32 Kreditwesengesetz erfasst.

Bemerkenswert: Die entscheidende 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main lässt ausdrücklich offen, ob die Antragstellerin mit ihrem Geschäftsmodell auch Finanzkommissionsgeschäfte betreibe. Nach der früher zuständig gewesenen 9. Kammer des gleichen Gerichts und der sie bestätigenden Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes hätte die BaFin zwar zu Recht das Vorliegen eines Finanzkommissionsgeschäftes im vorliegenden Falle bejaht. Die entscheidende 1. Kammer habe aber Bedenken, ob die weite Auslegung des Begriffs des Finanzkommissionsgeschäftes noch mit der in der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie enthaltenen Definition der Finanzdienstleistung in Einklang zu bringen sei.

Laut Mitteilung des Gerichts hat die Deutsche Anlagen gegen den Beschluss umgehend Beschwerde eingelegt, über welche der Hessische Verwaltungsgerichtshofs entscheiden wird. Darüber hinaus hat sie den Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, um die Schaffung vollendeter Tatsachen aufgrund des ablehnenden Beschlusses des Verwaltungsgerichts zu verhindern.

In einer Stellungnahme macht die Deutsche Anlagen darauf aufmerksam, dass ihrem Antrag auf Aussetzung der Abwicklungsmaßnahmen des von der BaFin eingesetzten Abwicklers vom Gericht inzwischen bereits stattgegeben wurde.

„Der DVF I bedauert, dass es durch die unvorhersehbare Entscheidung des Frankfurter Gerichtes zu einer weiteren Verzögerung kommt", schreibt Fondsgeschäftsführer Walter Rasch. „Die weitere, hoffentlich sehr bald fallende Entscheidung könnte dann den Weg zu einer Umstellung des Geschäftskonzeptes auf ein bankaufsichtsrechtlich unbedenkliches Konzept öffnen."

Quelle: Cash-Online


Weitere Links aus dem Forum:
http://www.gomopa.net/foren/htopic/100390/master+star+fund/die-deutsche-anlagen-ag-und-alte-bekannte.htm

http://www.gomopa.net/foren/htopic/95083/master+star+fund/msf-master-star-fund-deutsche-vermoegensfonds-i-ag-undamp-co-kg.htm

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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 57
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 18.Aug 2005 3:17    Titel: Antworten mit Zitat

"Nach Auffassung des Gerichts - entgegen der herrschenden Auffassung in der Literatur - erfasse der Begriff des Investmentgeschäftes laut Kreditwesengesetz alle Geschäfte, die sich materiell als die Verwaltung von Investmentvermögen und damit materiell als Investmentgeschäfte darstellten. Damit, so das Gericht, seien diese Geschäfte von der Erlaubnispflicht des Paragrafen 32 Kreditwesengesetz erfasst."

Finde ich wirklich interessant, eigentlich geht die Mehrheit der Fachleute davon aus, dass das Gesetz dies nicht so vorsieht, aber das Gericht nimmt sich die Freiheit raus das anders zu sehen, obwohl es weiss, dass es entgegen der allgemeinen Rechtsauffassung entscheidet...

Da frage ich mich schon wie es denn mit der Rechtssicherheit in D steht. Wenn jemand Geschäfte macht (ich meine das nicht auf den aktuellen Fall gemünzt), die vermutlich jeder RA als ok ansehen würde, kann das Bafin und die Gerichte das halt eben anders sehen.
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4947
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 8.Sep 2005 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Finanzskandal um Berliner Ex-Senator –36 Millionen Euro verschwunden

Im Finanzskandal um die MSF Master Star Fund Deutscher Vermögensfonds I AG & Co. KG und deren geschäftsführenden Gesellschafterin DPM Deutsche Portfolio Management AG ist die erste Klage eingereicht worden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) hatte im Juni beiden Gesellschaften die weitere Geschäftstätigkeit untersagt, da diese ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben. Diese Verfügung wurde nach Angaben der KTAG Rechtsanwaltsgesellschaft, die aus der Fusion der drei auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien RA Ahrens, Bremen, RA Gieschen, Bremen und RAe Kälberer & Tittel, Berlin, entstanden ist, am 25. Juli 2005 durch das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt.

Wie mittlerweile bekannt wurde, sind von den eingezahlten Anlegergeldern in Höhe von ca. 43,5 Millionen Euro auf den Konten der Fondsgesellschaft gerade noch 7,7 Millionen Euro vorhanden. Der Verbleib der übrigen 35,8 Millionen Euro ist noch ungeklärt, so die KTAG weiter. Eigenen angaben zufolge vertritt die Kanzlei derzeit rund 60 Geschädigte gegen den ehemaligen Berliner Schulsenator, Walter Rasch und andere Hintermänner der dubiosen Anlage. Walter Rasch war Alleinvorstand der DPM. Die Fondsanlage wurde auch von diversen anderen Politikern beworben, unter anderem vom früheren Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz. „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften die Verantwortlichen persönlich für den entstandenen Schaden, wenn ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben werden“, begründet der auf Kapitalrecht spezialisierte Rechtsanwalt André Tittel das Vorgehen. „Die erste Klage gegen Herrn Rasch wurde am 7. September 2005 eingereicht."

Aber auch die Vertriebsfirmen könnten haftbar gemacht werden. Hier sei jeder Einzelfall individuell zu prüfen. Vermittelt wurden die Beteiligungen überwiegend von der Futura Finanz AG, deren Vorstand, Michael Turgut, bereits 2004 wegen Steuerhinterziehung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt wurde, so Tittel weiter. Die Futura Finanz AG biete derzeit Beteiligungen an einem so genannten Multi Advisors Fund an, dessen Konzept dem des MSF auffallend ähnelt. Zur Vermeidung einer Erlaubnispflicht sei der neue Fonds jetzt allerdings als BGB-Gesellschaft konzipiert. „Vorsicht“, rät Rechtsanwalt Tittel: „Die Rechtsfolge dieser Konstruktion ist, dass die Anleger nicht nur ihre Beteiligung verlieren können, sondern möglicherweise darüber hinaus mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Deshalb warne er vor einer derartigen Beteiligung.



Quelle: FONDS professionell
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4947
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 21.Sep 2005 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Deutscher Vermögensfonds I: Anlegern droht Totalverlust

Laut Mitteilung des Amtsgerichts Hamburg wurde über das Vermögen des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I das Insolvenzverfahren eröffnet. Darauf weist die Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hin. Der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I war in die Schlagzeilen geraten, weil die Fondsgesellschaft nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unerlaubt Bankgeschäfte betrieb und deshalb von der BaFin geschlossen wurde.

Die Schließung des Fonds schlug insbesondere deshalb hohe Wellen, weil prominente Persönlichkeiten wie der ehemalige Verteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz oder der ehemalige Berliner Schulsenator Walter Rasch für den Fonds geworben hatten und Posten in dessen Gremien besetzten.

Nur noch 5,3 von 43 Millionen Euro übrig

Den von der Fondsgesellschaft eingesammelten Anlegergeldern in Höhe von circa 43 Millionen Euro stehen nach Angaben der CLLB-Anwälte lediglich Vermögenswerte in Höhe von 5,3 Millionen Euro gegenüber, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens an die Anleger ausgeschüttet werden können. Henning Leitz, Partner der CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Anlegern zu unverzüglichem Handeln. Den Anlegern drohe sonst der Totalverust ihrer Beteiligung.

Infolge der Insolvenz der Fondsgesellschaft könne der Anleger vermutlich nur mit einer relativ bescheidenen Insolvenzquote rechnen. „Schadenersatz in voller Höhe können die geschädigten Anleger auch gegenüber den handelnden Personen, wie Herrn Senator a.D. Walter Rasch oder gegen Prospektverantwortliche wie den ehemaligen Bundesverteidigungsminister Herrn Prof. Dr. Rupert Scholz persönlich geltend machen“, so Leitz.

Auch die Vermittler stehen in der Haftung

Dr. Henning Leitz rät Anlegern darüber hinaus Schadenersatzansprüche gegen die Anlagevermittler prüfen zu lassen. „Auch Anlagevermittler haben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kapitalanlage auf Plausibilität hin zu überprüfen und die Kunden richtig und vollständig, insbesondere über die Risiken einer derartigen Beteiligung, aufzuklären“, so Leitz. „Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, sind die Vermittler verpflichtet, den Anlegern den daraus entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen.“

Walter Rasch weist alle Vorwürfe zurück

Der von den Rechtsanwälten ins Visier genommene, frühere Schulsenator Walter Rasch weist als Fondsgeschäftsführer alle Vorwürfe von sich. „Die KTAG-Anwälte tischen erneut ungeheuerliche Falschbehauptungen auf, um eine Strafanzeige zu erstatten“, so Rasch. Es sei vollkommen unerfindlich, wie die Anwälte darauf kommen, dass rund 37,3 Millionen Euro ausschließlich für „graue Kosten“ aufgebraucht worden wären. Ebenso falsch sei, dass mit den Anlegergeldern keine Investitionen getätigt wurden, sondern das komplette Kapital für so genannte „graue Kosten“ verbraucht wurde. „Skandalös ist nicht das Verhalten des Fonds“, so Rasch, „sondern von Anwälten, die sich als Vertreter der Anleger-Interessen ausgeben, aber mit bewussten Falschbehauptungen Strafanzeigen stellen.“

Rasch stellte noch einmal klar, dass alle Gelder nach Freigabe durch den Mittelverwendungskontrolleur Deloitte, München, entsprechend der prospektierten Planung verwendet wurden. „Der Vorstand der DPM und alle Organe haben nach Recht und Gesetz ihre Pflichten erfüllt“, so Rasch. Nicht einmal die BaFin behaupte, dass Anlegergelder von uns veruntreut worden sind. (hh)

Quelle: FONDS professionell
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4947
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 24.Sep 2005 8:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. mitteilt hat am 12.09.2005 das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren für den MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG eröffnet. Der Eröffnungsbeschluss ist im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufbar.

Als Insolvenzverwalter wurde
Herr Rechtsanwalt Jens-Sören Schröder, Raboisen 38, 20095 Hamburg
bestellt.

Aufgrund der Abwicklungsverfügung der BaFin stehen allein Anlegern Rückzahlungsansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft in Höhe der bislang geleisteten Einlagen zu. Allerdings wird die Vermögensmasse des Fonds nicht ausreichen, um die Ansprüche aller Gesellschafter zu befriedigen. Von den eingezahlten knapp 43 Mio. Euro sind nur noch rund 5,3 Mio. Euro vorhanden. Von letzt-genanntem Betrag müssen zudem die Kosten des Insolvenzverfahrens beglichen werden. Deshalb werden alle Gesellschafter wahrscheinlich nur einen geringen Teil ihrer Einlage zurück erhalten.

Zur Wahrung dieser Rückzahlungsansprüche ist es erforderlich, dass die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Das Amtsgericht Hamburg hat hierfür eine

Frist bis zum 12.11.2005 bestimmt.

Für die Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle ist es nicht erforderlich, dass sich die Geschädigten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Soweit diese gleichwohl, um Fehler zu vermeiden o.ä., eine anwaltliche Vertretung wünschen, sind die Rechtsanwälte der BSZ® Interessengemeinschaft Deutsche Vermögensfonds hierzu gerne bereit.

Geschädigte die wünschen, dass die Anlegerschutzanwälte der BSZ® Interessengemeinschaft ihre Rechte gegenüber der Fondsgesellschaft wahrnehmen sollen, werden um schnellstmögliche Nachricht gebeten, spätestens bis zum 17.10.2005. Um die Höhe der jeweiligen Einlagen beziffern zu können, benötigen die Anwälte eine genaue Aufstellung der an die Fondsgesellschaft gezahlten Beträge sowie der von der Fondsgesellschaft geleisteten Ausschüttungen.

Eine Versäumung der Anmeldefrist kann dazu führen, dass Betroffene ihre Ansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft verlieren. Die Beachtung der vom Amtsgericht Hamburg bestimmten Frist ist daher unbedingt erforderlich. Für alle Anleger, die dieses Angebot wahrnehmen übernehmen die Rechtsanwälte selbstverständlich die Fristenkontrolle.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“ bietet Betroffenen die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchgesetzt werden.



http://openpr.de/news/61766.html
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 24.Sep 2005 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

mmmhhhh.... Insolvenzverwalter aus Hamburg?

Ob vielleicht RA Hennigsmeier wieder einem seiner Freunde eine Verwaltervergütung zukommen lässt? Neben seiner eigenen Abwicklervergütung?

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Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 27.Sep 2005 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Beim Amtsgericht Hamburg ist unter dem Aktenzeichen 67 c IN 312/05 das Insolvenzverfahren über den MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I der Berliner DA Deutsche Anlagen AG eröffnet worden. Grund: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Fonds.

Laut Bericht des Amtsgerichts stehen Passiva von rund 49 Millionen Euro lediglich rund 5,3 Millionen Euro Guthaben des Fonds gegenüber. Allein die Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Fondsanlegern belaufen sich demnach auf rund 43 Millionen Euro.

Bemerkenswert: Laut Gericht wurden mit den Geldern der Anleger bis heute lediglich so genannte „graue Kosten“ bezahlt. Wertpapiere seien nicht wie geplant erworben worden. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung haben verschiedene Anwaltskanzleien dies bereits zum Anlass genommen, im Namen ihrer Mandanten (Fondsanleger) gegen Verantwortliche des Fonds Strafanzeige wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug zu erstatten.

MSF-Geschäftsführer Walter Rasch weist die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück: „Es ist vollkommen unerfindlich, wie die Anwälte darauf kommen, dass rund 37,3 Millionen Euro ausschließlich für „graue Kosten“ aufgebraucht worden wären“, so der Manager. „Ebenso falsch ist, dass mit den Anlegergeldern keine Investitionen getätigt wurden, sondern das komplette Kapital für so genannte „graue Kosten“ verbraucht wurde.“ Laut Rasch wurden alle Gelder nach Freigabe durch den Mittelverwendungskontrolleur Deloitte, München, entsprechend der prospektierten Planung verwendet.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens-Sören Schröder aus Hamburg ernannt. Am 14. Oktober findet im Amtsgericht Hamburg eine Gläubigerversammlung statt, auf der über den weiteren Gang des Verfahrens beraten werden soll.

Hintergrund: Der MSF-Fonds wurde 2004 emittiert und sollte ursprünglich ein Volumen von rund 200 Millionen Euro erreichen, das in ein Portfolio aus Immobilien, Wertpapieren, Hedgefonds und Private-Equity-Beteiligungen investiert werden sollte.

Mitte 2005 jedoch schloss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Fonds unter dem Vorwurf, der Fonds betreibe Finanzkommissionsgeschäfte ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der Bonner Aufsichtsbehörde. Bis zu dem Zeitpunkt hatten Anleger bereits die rund 43 Millionen Euro in den Fonds eingezahlt, über die nun gestritten wird.


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Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 466
Wohnort: Bad Homburg

BeitragVerfasst am: 12.Okt 2005 17:14    Titel: Aus ... Millionenschaden für Anleger Antworten mit Zitat

Wieder ist ein Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche ist ein Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche in den Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geraten. Es handelt sich um den MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG und deren persönlich haftende Gesellschafterin, die Deutsche Portfolio Management AG.

Beiden hat die BaFin am 15.06.2005 das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die Kontrolle über die Gesellschaftsvermögen, also auch über die verbliebenen Anlegergelder, einem Insolvenzverwalter übergeben. Der erst im März 2004 aufgelegte Deutsche Vermögensfonds I mit einem geplanten Investitionsvolumen von 200 Mio. € wurde wegen des Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte aufgelöst.

Der Vermögensfonds bot zur Altersvorsorge eine breite Streuung der Kundengelder in Investmentfondsanteilen und Unternehmensbeteiligungen an, die zwischen 10 und 30 Jahren im Fonds investiert bleiben sollten. Bei diesem Angebot , das erst seit März 2004 auf dem Markt ist und schon 40 Mio. Euro Kundengelder eingesammelt hat, betreibt die Fondsgesellschaft das sogenannte Finanzkommissionsgeschäft. Hierunter versteht man die Anschaffung und die Veräußerung von Wertpapieren im eigenen Namen für fremde Rechnung. Der Betreiber dieser Geschäfte bedarf einer Erlaubnis der BaFin. Eine solche lag dem Vermögensfonds nicht vor.

Bereits am 15.11.2004 hatte das Brancheninformationsblatt „kapital-markt intern“ darauf aufmerksam gemacht, dass die Fondsgesellschaft Finanzkommissionsgeschäfte betreibe, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Die Gesellschaft selbst weist diesen Vorwurf von sich und hat auch im Gesellschaftsvertrag erläutert, keine erlaubnispflichtigen Wertpapiergeschäfte zu betreiben. Auch die Zeitschrift „Finanztest“ hatte auf das Risiko dieser Geldanlage bereits 2004 hingewiesen und den Fonds auf ihre Warnliste gesetzt.

Die Gesellschaft wird nun erklären müssen, warum sie das Geldanlageprodukt zur Altersvorsorge und mit breiter Streuung beworben hat, obwohl die Kundengelder offenbar nahezu ausschließlich ohne wirtschaftliche Absicherung in eine ebenfalls vom Fonds neu gegründete Vertriebsfirma mit der Bezeichnung MI Invictum geflossen sind.

Völlig unzutreffend ist die derzeit von Vertriebsmitarbeitern verbreitete Behauptung, der Bundesgerichtshof habe die Schließungsanordnung der BaFin wieder aufgehoben und die Anleger müssten sich keine Sorgen um ihre eingezahlten Gelder machen. Vielmehr hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit dem noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom 25.7.2005 (Az. 1 G 1938/05(V)) die Anordnung der BaFin ausdrücklich bestätigt. Der Deutsche Vermögensfonds I darf daher weiterhin seine Geschäfte nicht aufnehmen.

Da davon auszugehen ist, dass bereits Kapital, welches Anleger in diesen Fonds investiert haben, verloren gegangen ist, raten wir, auch anwaltlich prüfen zu lassen, ob Ansprüche gegen den Anlagervermittler beziehungsweise die mit dem Vertrieb der Beteiligungen beauftragte Futura Finanz AG bestehen. Wir prüfen derzeit auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG und deren persönlich haftender Gesellschafterin, der Deutsche Portfolio Management AG. Auch ist es ratsam, sich bei der Anmeldung von Forderungen gegenüber dem Verwalter anwaltlich beraten zu lassen.
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P.Wilhelm
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Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 12.Okt 2005 19:25    Titel: Re: Ist das nicht lächerlich...? Antworten mit Zitat

Et hat folgendes geschrieben::
[.....]

Beiden hat die BaFin am 15.06.2005 das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die Kontrolle über die Gesellschaftsvermögen, also auch über die verbliebenen Anlegergelder, einem Insolvenzverwalter übergeben. Der erst im März 2004 aufgelegte Deutsche Vermögensfonds I mit einem geplanten Investitionsvolumen von 200 Mio. € wurde wegen des Betreibens unerlaubter Bankgeschäfte aufgelöst.

[.....]

Hier soll(t)en 200 Mio. Euro bewegt werden und dabei wird / wurde vergessen, die Erlaubnis des BaFin einzuholen...?

Nun denn - an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten...

PW
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A. Henneberg
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BeitragVerfasst am: 13.Okt 2005 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Landgericht untersagt Anwälten „falsche Behauptungen“

Nach Angaben der Deutsche Anlagen AG hat das Landgericht Berlin der Rechtsanwaltskanzlei KTAG und deren Berliner Partnern Dietmar Kälberer und André Tittel „ehrenrührige Behauptungen“ gegenüber dem Geschäftsführer des Master Star Fonds und ehemaligen Berliner Schulsenators, Walter Rasch, bei Androhung von Geldstrafen oder Ordnungshaft untersagt.

In dem Fall geht es geht um den Verbleib von mehr als 36 Millionen Euro Anlegergelder der „MSF Master Star Fund Deutscher Vermögensfonds I AG & Co. KG“. Im Juni hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der „MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG“ (DVF) und deren Komplementärin DPM Deutsche Portfolio Management AG (DPM) das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Deutsche Anlagen AG ist Initiatorin des Master Star Fonds für den neben Rasch unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) geworben hatten.

Die KTAG-Anwälte, so die Deutsche Anlagen AG in ihrer Mitteilung, hatten Walter Rasch vorgeworfen, dass „36 Millionen Euro verschwunden“ seien, und daraufhin Strafanzeigen angekündigt. Rasch habe die Vorwürfe der KTAG-Rechtsanwälte von Beginn an zurückgewiesen und es als „skandalös“ bezeichnet, dass Anwälte, „die sich als Vertreter der Anleger-Interessen ausgeben, mit bewussten Falschbehauptungen Strafanzeigen stellen“, heißt es weiter. Das Landgericht Berlin habe Rasch nun in einem Beschluss Recht gegeben.

„Uns ist noch nichts zugestellt worden“, kommentiert Rechtsanwalt André Tittel den Beschluss auf Nachfrage von FONDS professionell – kündigte aber gleichzeitig an, sich in jedem Fall dagegen zu wehren. Seine Kanzlei habe nur durch die Pressemitteilung von dem Beschluss des Landgreicht Berlins erfahren. Eine vorab Anhörung, die laut Tittel in solch einem Verfahren gängig sei, habe es ebenfalls nicht gegeben.



Quelle: FONDS professionell
http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=203404&nlc=DE
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moonlight
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BeitragVerfasst am: 15.Okt 2005 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Berliner Fondsskandal: Anlegeranwälte lassen sich nicht „mundtot machen“
14.10.2005

Nachdem der Geschäftsführer des „MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG“ und ehemalige Berliner Schulsenator Walter Rasch beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen KTAG Rechtsanwälte erwirkt hat, kündigen diese nun die Einlegung von Rechtsmitteln an. Mit Beschluss vom 11. Oktober hatte das Gericht den KTAG Rechtsanwälten die Behauptung untersagt, Anlegergelder in Millionenhöhe seien „verschwunden“. (FONDS professionell berichtete)

„Das Gericht hat unserer Kanzlei vor der Beschlussfassung nicht einmal Gelegenheit gegeben, zu den Vorwürfen von Herrn Rasch Stellung zu nehmen“, erklärt Rechtsanwalt André Tittel, der nach eigenen Angaben die Interessen von mittlerweile mehr als hundert Geschädigten vertritt. „Dieser Versuch, die Anlegervertreter mundtot zu machen und die Anleger so von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abzuhalten, passt zum bisherigen Verhalten der Verantwortlichen.“ In diesem Zusammenhang verweist Tittel auch darauf, dass bereits der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingesetzte Abwickler Zweifel an der Kompetenz des Fondsmanagements und der korrekten Abwicklung der Zahlungen geäußert hatte. Dies sei dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main zu entnehmen.

Am 19. September dieses Jahres hatten KTAG Rechtsanwälte Strafanzeige wegen des Verdachts auf Untreue gegen die Verantwortlichen des „MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG“ eingereicht. (FONDS professionell berichtete). Dabei geht es um den Verbleib von eingezahlten Anlegergeldern in Höhe von 42,6 Millionen Euro, wovon laut KTAG nunmehr nur noch circa 5,3 Millionen Euro übrig sind. Zusätzlich, so die Anwälte, ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die oben genannten mittlerweile auch wegen Kapitalanlagebetrugs.

KTAG Rechtsanwälte wollen nun schnellstmöglich Akteneinsicht beantragen, um ihren Mandanten die Erkenntnisse daraus zugänglich zu machen, heißt es. (rmk)

Quelle: FONDS professionell
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A. Henneberg
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BeitragVerfasst am: 27.Okt 2005 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Berliner Fondsskandal: Welle der einstweiligen Verfügungen reißt nicht ab

Nach zwei einstweiligen Verfügungen, die der „Master Star Fund“ und sein Geschäftsführer Walter Rasch bereits gegen die Rechtsanwaltskanzlei KTAG erreicht hatten, hat das Landgericht Berlin laut einer Mitteilung der DA Deutsche Anlagen AG nun auch dem Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein „ehrenrührige Behauptungen“ gegenüber dem Fonds-Geschäftsführer und ehemaligen Berliner Schulsenator, Walter Rasch, bei Androhung von Geldstrafen oder Ordnungshaft untersagt.

In dem Fall geht es geht um den Verbleib von mehr als 36 Millionen Euro Anlegergelder der „MSF Master Star Fund Deutscher Vermögensfonds I AG & Co. KG“. Im Juni hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der „MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG“ (DVF) und deren Komplementärin DPM Deutsche Portfolio Management AG (DPM) das Finanzkommissionsgeschäft untersagt und die unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Deutsche Anlagen AG ist Initiatorin des „Master Star Fund“ für den neben Rasch unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) geworben hatten.

Der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ) hatte ähnlich wie die KTAG-Anwälte Kälberer und Tittel behauptet, dass der Verbleib der eingezahlten Anlegergelder „ungeklärt“ sei. 38 Millionen Euro seien „verschwunden“. Diese Falschbehauptungen darf der BSZ nicht weiter verbreiten, hat das Landgericht jetzt auf Antrag der Anwaltskanzlei Hogan & Hartson Raue wiederum ohne mündliche Verhandlung verfügt.

Laut Fonds-Geschäftsführer Rasch ist die Ähnlichkeit der Behauptungen des BSZ und der KTAG-Anwälte nicht überraschend: „Der BSZ funktioniert als scheinbar neutrale Vorfeld-Organisation der Rechtsanwälte“, wird Rasch in der DA-Mitteilung zitiert. „Er treibt unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit die Anleger in die Arme der Anwälte. Die machen dann ihr Geschäft mit Klagen, über deren Chancen und Risiken die Anleger nicht objektiv informiert werden.“

Die Ankündigung der Anwälte Kälberer und Tittel, gegen die einstweilige Verfügungen des Landgerichts Rechtsmittel einzulegen, könne Rasch nicht beeindrucken: „Wir merken ja an den bisherigen großspurigen Behauptungen, dass die KTAG-Anwälte sich überhaupt nicht die Mühe gemacht haben, den wahren Sachverhalt zu prüfen. Deshalb sehen wir auch dem weiteren Verfahren gelassen entgegen.“



Quelle: FONDS professionell
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A. Henneberg
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BeitragVerfasst am: 10.Nov 2005 7:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Anleger sollten an der Gläubigerversammlung des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG am 14.11.2005 unbedingt teilnehmen


Am 14.11.2005 findet in Hamburg um 12.25 Uhr die Gläubigerversammlung für die MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG statt. Nach Angaben des Insolvenzverwalters sind derzeit noch liquide Mittel von 5,2 Mio. Euro vorhanden. Die Rechtsanwälte der BSZ® Interessengemeinschaft Deutsche Vermögensfonds rechnen damit, dass auf der Gläubigerversammlung ein Gläubigerausschuss gewählt wird. Über den Gläubigerausschuss können die Gläubiger Einfluss auf das Insolvenzverfahren und auf den Insolvenzverwalter nehmen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die geschädigten Anleger ihre Rechte wahrnehmen.

Das Interesse der von den BSZ® Anlegerschutzanwälten vertretenen Anleger geht dahin, dass von den beim Insolvenzverwalter vorhandenen Geldern möglichst viel an die Anleger erstattet wird. Die Anwälte rechnen mit einer Insolvenzquote von bis zu 10 %. Andere Gläubiger können jedoch das Interesse haben, dass die geplanten Investitionen weiter durchgeführt werden oder die Anleger sogar noch weitere Nachschüsse leisten sollen. Derartiges sollte aus unserer Sicht verhindert werden.
Leider nimmt nach der Erfahrung der Anwälte aber nur ein Bruchteil der Anleger an derartigen Gläubigerversammlungen teil. Abstimmen dürfen i.d.R. nur die Anleger, die entweder selbst bei der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich durch einen bevollmächtigten Dritten vertreten lassen. Damit besteht aber vorliegend die Gefahr, dass die Gläubiger aus dem Anlegerkreis von anderen Gläubigern dominiert werden.

Die Anleger müssen wissen: Die MI Invictum GmbH & Co. KG hat Ansprüche in Höhe von ca. 6,4 Mio. Euro angemeldet. Deshalb ist zu befürchten, dass die Invictum möglicherweise in der Gläubigerversammlung die Mehrheit erlangen wird, wenn die Mehrzahl der Anleger ihr Stimmrecht nicht wahrnimmt.

Die Anwälte befürchten zudem, dass viele Anleger ihre Stimmrechte an Vertriebsmitarbeiter übertragen haben. Dies ist nicht zu beanstanden, soweit diese allein im Interesse der Anleger abstimmen. Wenn aber Vertriebsleute primär oder auch Interessen der Futura Finanz AG oder sonstiger dritter Personen verfolgen, ist dies äußerst bedenklich.

Deshalb: Bitte nehmen Sie unbedingt Ihre Interessen und Ihre Stimme als Gläubiger und Anleger der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG entweder selbst wahr oder beauftragen Sie hiermit einen unabhängigen und zuverlässigen Dritten.

Es besteht keine Anwaltspflicht, d.h. Sie benötigen keinen Anwalt.
Im Insolvenzeröffnungsbeschluss des AG Hamburg, dem ein entsprechendes Gutachten vorausging, wurde festgestellt, dass nicht nachvollziehbar ist, inwieweit die Beteiligung an der MI Invictum GmbH & Co. KG werthaltig ist. Auch wenn sich - was die Rechtsanwälte eher nicht glauben - in der Zukunft herausstellen sollte, dass eine weitere Investition in die Invictum o. ä. sinnvoll sein sollte, ist es wichtig, dass hierüber ein Gläubigerausschuss mitentscheidet, der Ihre Interessen verfolgt. Dies können Sie aber nur erreichen, wenn Sie Sorge dafür tragen, dass Ihre Stimme bei der Gläubigerversammlung abgegeben wird.

Die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft Deutsche Vermögensfonds werden an der Gläubigerversammlung teilnehmen und dort drei Kandidaten für den Gläubigerausschuss (zwei erfahrene Kapitalanlagerechtsanwälte und einen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) vorschlagen. Die Namen und Adressen werden wir kurzfristig veröffentlichen.

Wir möchten jedoch betonen, dass Sie Ihre Rechte durchaus auch selbst oder durch einen Dritten, der auch nicht als Anwalt tätig ist, in der Gläubigerversammlung vertreten lassen können.
Soweit Sie einen ehemaligen/jetzigen Mitarbeiter des Vertriebes von Futura Finanz oder ähnliche Personen beauftragen, sollte Sie sich vorab vergewissern, dass es zu keiner Interessenkollision kommt. Nach der rechtlichen Wertung der Anwälte können die Anleger Haftungsansprüche gegen die Vertriebsunternehmen und die Verantwortlichen des Fonds geltend machen. Einschlägige Gerichtsentscheidungen stützen diese Auffassung.


http://openpr.de/news/67217.html
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
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BeitragVerfasst am: 10.Nov 2005 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Fondsmanager des Master Star Fund sieht mit GAMAG-Beschluss der BaFin-Entscheidung gegen sein eigenes Produkt ebenfalls den Boden entzogen

Richtungsweisendes Urteil

Mit dem Urteil des VG Frankfurt sehen auch andere Anbieter dem Vorwurf des unerlaubten Bankgeschäfts den Boden entzogen. Als „richtungweisend“ bezeichnet beispielsweise Walter Rasch, Geschäftsführer der Master Star Fund AG & Co. KG das Urteil. „Wir haben die Auffassung der BaFin immer für eine willkürliche Auslegung der Gesetzeslage gehalten, die so auch nicht vorhersehbar war“, erklärt Rasch. „Jetzt korrigiert sich das erstinstanzliche Gericht, das uns noch vor gut drei Monaten bescheinigt hatte, wir würden ein ungenehmigtes Investmentgeschäft betreiben, auf ganzer Linie.“

Sein Master Star Fund und die GAMAG seien als kollektive Anlagefirmen rechtlich identisch. „Deshalb ist der Vorwurf, ich hätte ein ungenehmigtes Finanzkommissions- oder Investmentgeschäft betrieben, vom Tisch“, so Rasch.

Der Manager des Master Star Fund wies jedoch zugleich auf den Handlungsbedarf beim Master Star Fund hin: „Durch das Vorgehen der BaFin, deren Verfügungen ja auch noch ohne Rechtskraft sofort vollziehbar sind, ist jetzt schon erheblicher Schaden entstanden.“ Schlimm sei insbesondere, dass die organische Fortentwicklung des ersten Private Equity Objekts für den Master Star Fund seit einem halben Jahr in der Luft hänge. „Das hält auf die Dauer kein neu gegründetes Unternehmen aus“, meinte Rasch und forderte schnelle Entscheidungen. Rasch: „Am besten wäre es, wenn die BaFin angesichts der klaren Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Verfügungen gegen uns bis zur endgültigen Klärung der Sachlage durch das Bundesverwaltungsgericht aussetzen würde, um die Investitionen zu schützen.“

Quelle: FONDS professionell
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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
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BeitragVerfasst am: 18.Nov 2005 9:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Master Star Fonds: Außer Spesen nichts gewesen - Insolvenzverwalter legt Bericht über Promi-Fonds vor

Pressemitteilung von: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte & Röhlke

(openPR) - Am 14.11.2005 legte der Hamburger Insolvenzverwalter Jens-Sören Schröder den Bericht zur Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über den als „Promi-Fonds“ bekannten Master Star Fund I vor. Bereits mit Beschluss vom 12.9.2005 hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG (DVF) eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat unlängst alle Anleger zur Forderungsanmeldung aufgefordert und angeschrieben. Zuvor hat bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Unternehmen und deren Komplementärin, die DPM Deutsche Portfolio Management AG (DPM), beide mit Sitz in Braunschweig, das Finanzkommissionsgeschäft untersagt. In der Folge musste der Master Star Fund I rückabgewickelt werden, da das dahinter stehende Unternehmen nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein unerlaubtes Finanzkommissionsgeschäft betrieb, nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Frankfurt unerlaubte Investmentgeschäfte. Dem Initiatoren war es zwar gelungen, bekannte Politiker als gut beleumundete Werbeikonen in einem Boot mit „Vertriebsgrößen“ des „grauen Kapitalmarktes“ zu gewinnen. Doch nun wird durch den Bericht des Insolvenzverwalters deutlich, dass die MSF tatsächlich so gut wie keine Geschäfte betrieb. Von den über 43 Mio. Euro, die von knapp 7.000 Anlegern eingezahlt worden sind, wurde bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Löwenanteil für so genannte graue Kosten und sonstige Gebühren aufgewendet. Das verteilungsfähige Vermögen der Fondsgesellschaft beläuft sich nur noch auf circa 5 Mio. Euro, so dass mit einer Zahlungsquote von nicht mehr als 10% für die geprellten Anleger zu rechnen ist.

Eine Rechtfertigung lautet nun, dass man Steuern bei einem geschlossenen Fonds nur dadurch sparen könne, dass Gelder der Kapitalanleger in der Anlaufphase der Gesellschaft für hohe Vertriebsprovisionen und andere Anlaufkosten verwendet werden. Auf diese Weise macht die Gesellschaft zunächst Verluste, die den Anlegern steuerlich zugewiesen werden können. Wenn eine Gesellschaft also in den ersten Jahren ihrer Existenz rückabgewickelt werden müsse, sei das Geld bereits in die Unkosten geflossen. So liege es auch hier bei dem Master Star Fonds. Doch selbst wenn man diese Argumentation als richtig unterstellt, ergeben sich hier einige pikante Besonderheiten:

Wie der Insolvenzverwalter Schröder mitteilte, hatte die Fondsgesellschaft zum 15.1.2005 das erste Mal gegenüber dem BaFin Rechnung gelegt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Fondsgesellschaft mit dem BaFin bereits seit fast vier Monaten in Auseinandersetzungen über die aufsichtsbehördliche Zulassungsfähigkeit, was auch in der zweiten Auflage des Emissionsprospektes bei den Risikohinweisen vermerkt worden war. Trotz der ungewissen Genehmigungschancen wurde seit Oktober 2004 fleißig weiter Geld eingesammelt. Im Januar 2005 waren von den eingesammelten 27,5 Mio. Euro 99,8% (!) bereits wieder in die Unkosten gezahlt worden, wovon 11,4 Mio. Euro auf eine direkte Unternehmensbeteiligung an der umstrittenen MI Invictum GmbH & Co. KG entfielen. Weitere 16 Mio. Euro wurden für andere Unkosten verbraucht, insbesondere wurden Vermittlungsprovisionen an die DVM Deutsche Vertriebs Marketing AG gezahlt. Diese Gesellschaft wiederum gehört der Deutschen Anlage AG, deren Gesellschafter zum Bereich der umstrittenen Göttinger Gruppe gehören und in deren Beirat sich der ehemalige Bundesverteidigungsminister und emeritierte Jura-Professor Rupert Scholz eine Zeit lang exponierte.

Weitere Unkosten wurden an die Treuhänder Germanicum GmbH, an weitere externe Dienstleistungsunternehmen und an die angeblich geschäftsführende Gesellschafterin des Fonds, die Deutsche Portfolio Management KG, gezahlt. Als Geschäftsführer fungiert der ehemalige Berliner Senator Walther Rasch. Der Insolvenzverwalter stellte jedoch fest, dass die Schuldnerin zu keinem Zeitpunkt an ihrer Adresse in der Frankfurter Straße 4 in Braunschweig einen eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhalten hat, sondern das es sich um eine reine Büroadresse gehandelt hat. Für sämtliche auszuführenden Arbeiten inklusive der eigenen Verwaltung beauftragte die Fondsgesellschaft externe Dritte. Kein Wunder, dass hier extreme Unkosten zu Lasten der Anleger entstanden sind.

Von den nach dem Stichtag Januar 2005 eingehenden Geldern der Kapitalanleger wurden weiterhin graue Kosten finanziert und kaum Investitionen vorgenommen. Fragt man sich, wem die als Kosten ausgewiesenen Gelder der Anleger zu Gute kommen, stößt man auf neue Ungereimtheiten. Obwohl es schon befremdlich erscheint, dass die DVM Deutsche Vertriebs Marketing AG über ein weiteres zwischengeschaltetes Unternehmen offensichtlich in die Kasse der Hintermänner des Konzernverbunds der Göttinger Gruppe wirtschaftet, sind die Mittelflüsse bei dem Investitionsobjekt MI Invictum GmbH & Co. KG noch weniger zu verstehen. Der “Promi-Fonds“ ist Gründungsgesellschafter der MI Invictum GmbH & Co. KG mit einer Einlage von 18 Mio. Euro, von denen bereits 11,4 Mio. Euro gezahlt sind. Die Invictum wiederum bot ausschließlich Produkte aus dem zum Göttinger Gruppe Konzern gehörenden Gutingia Lebensversicherungs AG - Portfolio an, welche nach Mitteilung des Insolvenzverwalters hohe Provisionsvorschüsse zugunsten der Vertriebsmitarbeiter gewährleistet, sowie eine über dem Marktdurchschnitt liegende Provision. So etwas kurbelt zwar den Vertrieb an. Trotzdem hatte die Invictum KG nach Mitteilung des Insolvenzverwalters 2004 einen Verlust von 12,5 Mio. Euro erwirtschaftet. Hiervon gingen allein 9,9 Mio. Euro an eine Firma aus Lüneburg, die neue Mitarbeiter für die Invictum rekrutiert haben soll. Allerdings handelt es sich bei dem Empfänger der Zahlungen, der Firma Finance Business GmbH aus Lüneburg, um ein Unternehmen, welches seinen Sitz in der Lüneburger Innenstadt in der Apothekenstraße 4 hat. Unter dieser Anschrift haben auch der Geschäftsführer und Gesellschafter Helmut Greßmann und die von ihm betriebene Unternehmensberatung Greßmann & Partner ein Domizil, ebenso wie seine Ehefrau Claudia Greßmann-Orzegowski, Heilpraktikerin und ebenfalls Gesellschafterin der Finance Business GmbH. Vieles spricht dafür, dass es sich lediglich um eine kleine Wirtschaftseinheit handelt, bei der fraglich ist, welche Leistungen für 9,9 Mio. Euro erbracht worden sein sollen?

Weitere Fragen stellen sich, wenn man das weitere Planungsvorhaben der Invictum KG betrachtet. Es war vorgesehen 2.500 Mitarbeiter anzuwerben, die hauptberuflich ausschließlich und exklusiv als Handelsvertreter (