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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3333
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Verfasst am: 2.Aug 2006 7:15 Titel: Deutschlandfonds - Verluste begrenzen |
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Pressemitteilung von: Hahn Rechtsanwälte
Anleger müssen Kredite u.U. nicht zurückzahlen
Glück im Unglück für die Anleger der Beamtenvorsorge-Deutschlandfonds: Bei einer Pleite ihrer Fonds werden sie zwar ihre Einlage verlieren, ihre Kredite aber voraussichtlich nicht zurückzahlen müssen. "Die Kreditverträge sind nach unserer Ansicht unwirksam", erklärt Anlegeranwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. Den Fonds der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG droht im Zuge der möglichen Schließung der Privatbank Reithinger in Singen am Bodensee das Aus.
Wie aktuell bekannt wurde, erwägt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Privatbank Reithinger die Lizenz zu entziehen. Bereits im Februar diesen Jahres hatte die BaFin der Privatbank untersagt, bis auf weiteres an Unternehmen und Personen, die der Klaus D. Thannhuber-Gruppe angehören oder dieser nahe stehen, Kredite im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG zu gewähren. Die Schließung des Bankhauses hätte insbesondere auch erhebliche Auswirkungen auf die Deutschlandfonds der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG. Nach einem Bericht des Handelsblatts haben diese rund 20 Mio. EUR in Inhaberschuldverschreibungen der Privatbank Reithinger investiert.
Mehrere tausend Anleger haben Anteile der verschiedenen Immobilienfonds der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG erworben. Viele Anleger nutzten dazu ein gleichzeitig angebotenes Bankdarlehen der Privatbank Reithinger. "Für Anleger ist die Rechtslage günstig", meint Anwalt Peter Hahn: "Gerichte sehen bei umfassenden Vollmachten an Geschäftsbesorger - hier der Procuratur Treuhand GmbH - in der Regel einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz."
Die betroffenen Anleger haben nach Ansicht von Hahn Rechtsanwälte daher gute Aussichten, den möglichen finanziellen Schaden zu begrenzen: "Wegen der aktuellen Entwicklungen sollten sich die Anleger dringend über die rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen", empfiehlt Anwalt Hahn.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte |
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