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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5417
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Verfasst am: 4.Dez 2004 9:16 Titel: Die feinen Zutaten der privaten Vorsorge |
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Hallo!
Selbstständige sichern sich mit einem Mix aus Versicherungen, Sparplänen und Steuersparanlagen für den Ruhestand ab. Selbstständige müssen im Gegensatz zu Angestellten ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. "Wenn gesetzliche und betriebliche Renten ausfallen, bleibt dem Selbstständigen nur die private Vorsorge", sagt Martin Faust, Professor für Bankbetriebslehre an der Hochschule für Bankwirtschaft.
Andererseits sind Freiberufler und Unternehmer in der glücklichen Lage, dass "sie vom Staat nicht gezwungen werden, Vorsorgeverträge abzuschließen, die sich weniger rechnen", sagt Tom Friess, Vermögensberater bei der VZ Vermögenszentrum GmbH.
Bei der Absicherung für Alter sollte der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Risikolebensversicherung für den Todesfall oberste Priorität genießen, sagt Friess. Eine Todesfall-Versicherung sei nötig, wenn Lebenspartner oder Kinder wirtschaftlich vom Hauptverdiener abhängig sind. Dann sei eine Absicherung in Höhe von drei bis fünf Jahresbruttogehältern sinnvoll.
Die Rente ersetzen beide Policen indes nicht. Damit im Alter keine Versorgungslücke entsteht, sollten Freiberufler bis zu 25 Prozent ihres Einkommens beiseite legen, sagt Stefan Ramstetter von der Privatbank Reuschel. Vermögensberater Friess rät, dieses Geld auf drei Töpfe zu verteilen. Als Basisrente sei der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ratsam, da diese eine Mindestverzinsung und die Chance auf eine Überschussbeteiligung bietet. Unterschreibt der Anleger noch in diesem Jahr, erhält er die Auszahlungen steuerfrei. Und wenn das Alterseinkünftegesetz am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft tritt, können Sparer abzüglich der Beiträge zur Krankenversicherung bis zu 20 000 Euro im Jahr als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen - zunächst 60 Prozent dieses Höchstbetrages und bis zum Jahr 2025 jedes Jahr zwei Prozent mehr.
Das neue Gesetz bietet noch eine zusätzliche Lücke zur Steuerersparnis während der Ansparphase, sagt Friess. Die Beiträge von Lebensversicherungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, gelten ab dem kommenden Jahr als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Und die kann der Anleger in Höhe von bis zu 2 400 Euro ebenfalls von der Steuer absetzen. Insgesamt winkt dem Freiberufler damit ein Freibetrag von bis zu 22 400 Euro im Jahr.
Im zweiten Vorsorgetopf geht es weniger um die sicherheitsorientierte Anlage, als um die langfristige Renditeoptimierung mittels Fonds oder Indexzertifikaten auf Aktien, Renten oder beide Anlageformen. "Sparpläne sind die flexibelste Anlage für einen Selbstständigen, weil er dieses Instrument jederzeit an sein monatliches Einkommen anpassen kann", sagt Faust, "nach oben und nach unten". Egal für welchen Sparplan sich der Anleger entscheidet, er sollte früh mit dem Sparen beginnen. Denn der Zinseszinseffekt poliert die Rendite mit jedem zusätzlichen Ansparmonat auf: Wer zum Beispiel mit 33 anfängt, monatlich 100 Euro zu sparen, verfügt im Alter von 60 bei einer durchschnittlichen Rendite von sieben Prozent im Jahr über ein Vermögen in Höhe von 92 735 Euro. Beginnt er nur sechs Monate später, zahlt er 600 Euro weniger ein, hat am Ende aber 3 677 Euro weniger auf dem Konto. Schon Albert Einstein bezeichnete den Zinseszinseffekt als "größte mathematische Entdeckung aller Zeiten".
Des Deutschen liebstes Anlagevehikel, die Immobilie, fällt ebenfalls in Topf zwei - "allerdings nur vermietet in Toplagen und auch nur für Anleger, die viel Geld haben, sagt Friess. Ansonsten sei es schwierig, das Risiko entsprechend zu streuen. Die Eigennutzung einer Immobilie sei hingegen weniger eine Anlage denn eine Steigerung der Lebensqualität, sagt Friess. Die gesparte Miete sollten Anleger wegen der Instandhaltungskosten und Abschreibungen bei der Kalkulation ihrer Altersvorsorge außen vor lassen.
Das Sahnehäubchen der privaten Vorsorge eines Selbstständigen sind Anlagen, mit denen er seine Steuerlast reduziert. Im dritten Topf sollten geschlossene Fonds liegen, mit denen der Anleger mit hohem Grenzsteuersatz seine Einnahmen ins Rentenalter verschiebt, weil er sie dann mit einem niedrigeren Steuersatz versteuern kann. Eine beliebte Variante ist die Teilhabe an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die nur in Anleihen mit sehr guter Bonität investiert, sagt Friess. Die Bondkäufe mindern als Aufwand den Gewinn des Unternehmens. Steuern werden erst bei Verkauf der Anleihen fällig.
Eine weitere Variante bietet sich geschäftsführenden Gesellschaftern, die sich eine eigene Pension zusagen können, die als Rückstellung in der Bilanz den Gewinn mindert, sagt Jürgen Kropp, Berater für betriebliche Altersvorsorge bei der Profion GmbH (siehe Kasten).
Wie sich Mittelständler eigene Pensionen genehmigen können.
Pensionszusage: Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH können sich unter bestimmten Voraussetzungen die eigene Pension zusagen. So kann der typische Mittelständler die Pensionszusage als Rückstellung in seiner Bilanz verbuchen und mindert damit die Steuerlast seines Unternehmens.
Voraussetzungen: Was wie eine Einladung zum verminderten Gewinnausweis daherkommt, wird in der Praxis durch strenge Rechtsgrundsätze der Finanzämter kontrolliert. Zunächst gilt das Nachzahlungsverbot, was bedeutet, dass die Pensionszusage nur für künftige Arbeitsjahre gilt, nicht aber rückwirkend. Zudem sollte die GmbH mindestens fünf Jahre bestehen und der Geschäftsführer drei Jahre in Lohn und Brot stehen. Der früheste Auszahlungstermin für die Rente ist das 60. Lebensjahr, der späteste Zeitpunkt für die Zusage der Pension ebenso. Letztlich muss die Altersrente angemessen sein, weil die Finanzämter ansonsten eine versteckte Gewinnausschüttung wittern. Die Höhe der Rente darf daher 75 Prozent des aktuellen Gehalts nicht überschreiten. Die Finanzämter prüfen zudem, ob die Höhe der Pension vergleichbar mit der eines Fremdgeschäftsführers ist.
Finanzierbarkeit der Pension: Die Finanzämter verlangen eine Rückdeckung der Pensionszusage. Die Finanzierbarkeit der Rente über Fonds oder Immobilien muss also nachgewiesen werden. Im Einzelfall kann der Geschäftsführer das Geld auch im Unternehmen belassen, wenn er glaubhaft nachweisen kann, dass die Kapitalrendite im Unternehmen höher ist als die der Finanzanlagen, und auch die Nachfolge geregelt ist. Die Finanzbehörden sind in diesem Fall allerdings sehr restriktiv, damit die Pensionszusage nicht allein dafür missbraucht wird, die Gewinne zu reduzieren.
Rürup-Rente lohnt sich nur bedingt.
Idee: Mit der Rürup-Rente sollen neben den Arbeitnehmern erstmals auch Selbstständige eine Möglichkeit haben, Beiträge für eine private Rentenversicherung voll von der Steuer abzusetzen. Im Ruhestand werden die Renteneinkünfte dann besteuert (nachgelagerte Besteuerung).
Ausführung. In der Ansparphase kann der Versicherte ab 2005 sechzig Prozent seiner Beiträge geltend machen. Dieser Satz wird bis zum Jahr 2025 stufenweise auf 100 Prozent erhöht. Gefördert werden bis zu 20 000 Euro Vorsorgebeitrag pro Jahr. Die private Rente wird ab 2005 zu 50 Prozent versteuert. Schrittweise wird die Steuer bis 2040 auf 100 Prozent erhöht. Jüngere Leute, die jetzt nur einen Teil ihrer Rentenbeiträge absetzen können, zahlen später volle Steuer auf die Rente.
Attraktivität. Für Selbstständige kann sich die Rürup-Rente eher lohnen als für Arbeitnehmer, weil sie keine staatlichen Rentenbeiträge zahlen und so den Freibetrag besser ausschöpfen können. Allerdings sind jüngere Sparer auch hier im Nachteil. Das Steuergeschenk des Staates ist jetzt noch relativ mager, bei der Rente langt er dagegen später kräftig zu. Alleinverdiener ab 45 mit einem Einkommen von mehr als 40 000 Euro sollten die Rürup- Rente erwägen. Ein Nachteil ist aber, dass die Ersparnisse nicht vererbbar sind und nicht auf einen Schlag ausbezahlt werden können. Außerdem ist der Sparer auf viele Jahre an einen Versicherer gebunden. Vorsicht, Fallstricke!
Wenn das Konzept fehlt: Selbstständige haben oft einen Steuerberater, einen Unternehmensberater, einen Rechtsanwalt und einen Bankberater. Doch wenn das Vorsorgekonzept fehlt, passen deren Empfehlungen nicht zusammen. Ein Plan für das Pensionsalter sollte alles einschließen: Einkommensquellen, Firmennachfolge, Erben oder auch eine Regelung, wer die Geschäfte im Krankheitsfall übernimmt.
Konzept auf dem Prüfstand: Alle fünf Jahr sollten Freiberufler und Unternehmer ihr Vorsorgekonzept auf den Prüfstand stellen. Eine Analyse ist zusätzlich immer dann angebracht, wenn Veränderungen eintreten, wie zum Beispiel die Gründung einer Familie, der Kauf einer Immobilie, eine Scheidung oder der Ruhestand. Kein Netz im Konkursfall: Im schlimmsten Fall kann der Firmeninhaber alles verlieren. Lebensversicherungen mit Konkursschutz gibt es bis jetzt nur in Liechtenstein, in der Schweiz oder in Luxemburg.
ANLEGER-AKADEMIE: Altersvorsorge.
Das Rentenloch in Deutschland wird immer größer. Jetzt versucht der Staat, diesem Trend mit umfassenden steuerlichen Änderungen entgegenzuwirken. Grundgedanke: Die Menschen sollen sich um ihr Ruhegeld stärker selbst kümmern.
In einer siebenteiligen Serie stellt das Handelsblatt die verschiedenen Wege der Altersvorsorge vor. In der letzten Folge lesen Sie heute: Altersvorsorge für Selbstständige - wie Freiberufler ohne gesetzliche und betriebliche Rente dennoch gut fürs Alter vorsorgen können.
Na denn ... |
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Torpedo Specialist
Anmeldungsdatum: 22.12.2003 Beiträge: 58 Wohnort: CH-Dietikon
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Verfasst am: 8.Dez 2004 16:43 Titel: Feine Zutaten der privaten Vorsorge |
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| http://www.vorsorge.us zeigt interessante Möglichkeiten mit nachvollziehbarer Rendite-History auf. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 27.Feb 2008 6:25 Titel: |
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Was Liechtenstein sonst noch bietet
Bringen sie ihr Wertpapierdepot (als Einmaleinlage) in eine Liechtensteiner Kapitallebensversicherung ein.
Vollkommen legal (auch z.B. in Luxemburg oder anderen Steueroasen)können sie sich vor der 2009 einzuführenden Abgeltungsteuer drücken. Wenn sie aufmerksam sind, sparen sie auch noch die Quellensteuer auf die Zinserträge. Am Ende der Laufzeit müssen sie nur die Hälfte des Ertragsanteils mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Voraussetzung:
- Einlagesumme ab 50.000 Euro
- der Vertrag muss mindestens 12 Jahre laufen
- die Auszahlung erfolgt erst nach dem 60. Geburtstag
Vorteil:
- freie Wahl des Begünstigten im Todesfall
- für Erben - es werden nur 2/3 der eingezahlten Summe für die Erbschaftssteuer herangezogen
Tip am Rande: achten sie unbedingt auf die Verwaltungskosten
und lassen sie sich umfassend von einem Spezialisten beraten.
Service für Secret-Clubmitglieder: Wenn Finanzdienstleister zum Versicherungsmantel raten
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Bullpower Specialist
Anmeldungsdatum: 01.02.2002 Beiträge: 102 Wohnort: Bodensee
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Verfasst am: 27.Feb 2008 11:21 Titel: ... |
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Liechtensteinischer Versicherungsmantel aber keine Lust auf schnöde Aktienfonds im Hintergrund?
Wie wäre es damit...
Freundlicher Gruß
bullpower
"Dumm ist der, der Dummes tut!" |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 572
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Verfasst am: 27.Feb 2008 12:29 Titel: |
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Hallo GM&P Info,
das ist nichts neues!
Das kann man mit jeder LV in D genauso.
Allerdings ist die Prismalife eine der besten Gesellschaften.
Es rentiert sich auf alle Fälle dort einen Teil seiner Anlagen zu investieren.
Ein gut gemischtes Portfolio ist immer breit gestreut.
Wie sagt der Volksmund: "auf mehreren Hochzeiten tanzen!"
Grüße
Brendle |
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Bullpower Specialist
Anmeldungsdatum: 01.02.2002 Beiträge: 102 Wohnort: Bodensee
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Verfasst am: 27.Feb 2008 12:41 Titel: |
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@ gomopa
Äh sorry..wurde mein Link schon als Werbung verstanden?
Wollte nur aufzeigen, daß sich noch interessantere Produkte als Aktien in eine Liechtensteiner LV integrieren lassen
Freundlicher Gruß
bullpower |
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