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EECH AG - LG Hamburg entscheidet am 08.10.2007

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CLLB Rechtsanwälte
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Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 61
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.Sep 2007 14:57    Titel: EECH AG - LG Hamburg entscheidet am 08.10.2007 Antworten mit Zitat

EECH AG – LG Hamburg hält nach vorläufiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage die von der Kanzlei CLLB für ihre Mandanten eingereichten und am 17.09.2007 verhandelten Klagen für begründet. Urteilsverkündung am 08.10.2007

München/Hamburg, 18.09.2007 – Wie die Kanzlei CLLB bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH AG nach vorläufiger Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“ mit einer Verzinsung von 8,15 % und einer Laufzeit bis zum 19. August 2008.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte die bereits mehr als 350 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, wurde für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Derzeit sind über 200 Klagen gegen die EECH beim Landgericht Hamburg anhängig.

Das Landgericht ließ in der zweiten mündlichen Verhandlung vom 17.09.2007 klar erkennen, dass es auch die nun verhandelten weiteren 16 verhandelten Klagen mit einer Gesamtforderung von über € 240.000,00 für begründet hält.

Im Rahmen der ersten, am 21.05.2007, vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren, verpflichtete sich die EECH nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts noch freiwillig zur vollständigen Rückzahlung der jeweiligen Nennbeträge. Die Anleger waren damals bereit, auf 10% ihrer Forderungen zu verzichten, sofern die EECH bis zum 09.07.2007 die Forderungen erfüllt. Nachdem die EECH innerhalb der gerichtlichen vereinbarten Zahlfrist den Forderungen der Anleger nicht nachkam, wurden von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber der EECH eingeleitet.

Erst nach erfolgter Kontensperrung im Rahmen eines von der Kanzlei CLLB erwirkten vorläufigen Zahlungsverbots nebst gleichzeitiger Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers überwies die EECH einen Betrag in Höhe von € 199.156,14. „Damit haben wir für unsere Mandanten nun 100% des Nennbetrags der jeweiligen Inhaberteilschuldverschreibungen nebst Verzugszinsen erfolgreich vollstreckt,“ erklärte Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. „Hätte die EECH innerhalb der gerichtlich vereinbarten Frist zum 09.07.2007 bezahlt, hätte sie sich über
€ 20.000,00 sparen können. Warum die EECH trotz gerichtlichem Vergleich nicht freiwillig zahlte, obwohl nach Ausführungen der EECH immer ausreichend Geldmittel zur Verfügung standen, ist für uns völlig unverständlich“, so Rechtsanwalt Cocron weiter.

Obwohl der Vorstand der EECH AG im Rahmen einer nach wie vor abrufbaren Presseerklärung im Internet verkünden ließ, dass weitere Vergleiche nicht geschlossen würden, bot die EECH AG im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 18.09.2007 den Klägern an, im Rahmen eines Vergleichs 50% des Nennbetrags auszubezahlen, wenn die Anleger im Gegenzug auf ihre Darlehensrestforderungen aus der Inhaberteilschuldverschreibung verzichten.

Die Anleger sollten also nach dem Vorschlag der EECH auf die Rückzahlung von 50% ihres eingesetzten Kapitals verzichten, obwohl der Vorsitzende Richter zuvor ausführte, dass er die Klagen derzeit in vollem Umfang für begründet hält.

Das Gericht erklärte, am 08.10.2007 ein entsprechendes Urteil zu verkünden, sollten sich die EECH AG und deren Anleger in der Zwischenzeit nicht doch noch einvernehmlich einigen können.

Es bleibt nun abzuwarten, wie die EECH auf die weiteren außerordentlichen Kündigungen ihrer Anleger reagiert.

Pressekontakt: RA István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: [E-Mail anzeigen] Web: www.cllb.de
_________________
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Tel.: 089 552 999-50
Fax: 089 552 999-90

CLLB Berlin
Diercksenstr. 47
10178 Berlin
Tel.: 030 288 789 6 0
Fax.: 030 288 789 6 20

Internet: http://www.cllb.de
E-Mail: kanzlei@cllb.de
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momonza
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2007 9:39    Titel: Stellungnahme der EECH Antworten mit Zitat

Schon aus Fairnisgründen sollte hier die Stelungnahme der EECH nicht fehlen. Ich zitiere von der Website der EECH:
September 2007

Mandantenakquise mit Journalisten

Am 11. Juli berichtet die Süddeutsche Zeitung im Wirtschaftsteil „Börse und Finanzen“ erneut über die EECH. Auffällig ist, dass sich die größte deutsche überregionale Tageszeitung in diesem Jahr bereits zum vierten Male in nennenswertem Umfang mit unserem Unternehmen beschäftigt. Die Veröffentlichungen stehen immer in direktem Zusammenhang mit Verlautbarungen und direktem Verweis auf die selbsternannten Anlegerschützer CLLB Rechtsanwälte und Rechtsanwälte Resch beziehungsweise ihre als Anlegerschützer getarnten Akquisevereine BSZ e.V. und DIAS e.V.

Die Artikel des Redakteurs Thomas Öchsner der Süddeutschen Zeitung bieten selten wirkliche Neuigkeiten. Anstatt dessen wird bereits Geschriebenes noch einmal wiedergegeben und mit unterschwelligen Behauptungen der auf Mandantenfang befindlichen Kanzleien vermischt.

Bezeichnenderweise hat genau dieser Redakteur erst im vergangenen Winter einen Preis in Höhe von 10.000 Euro vom Deutschen Institut für Anlegerschutz (DIAS) bekommen. Der Verein mit dem interessanten Namen „Deutsches Institut“ firmiert/e mit der Anwaltskanzlei Resch unter derselben Anschrift. Der Kanzleichef Resch bekleidet/e ferner auch Schlüsselpositionen in dem Verein.

Die Rechtsanwälte CLLB und Resch lassen sich in ihren eigenen Angelegenheiten wiederum von derselben Anwaltskanzlei gegen die EECH vertreten.

Wer würde hier kein abgestimmtes Vorgehen der beschriebenen Personen vermuten? Unsere daraus resultierenden Annahmen dürfen wir aus juristischen Gründen leider nicht detaillierter darlegen.

Die mehr als fragwürdigen Methoden der Mandantenakquise von Anlegerschutzanwälten haben im Frühjahr bereits das Manager Magazin (Nr. 4/07, S.174-180) und das Fachmagazin Fonds & Co (Nr. 2, S. 6-10) zu ausführlichen Artikeln veranlasst, die sich mit den Tricks und Machenschaften der Anlegeranwälte und ihrer Netzwerke – nicht zum Schutze der Anleger, sondern zur eigenen Gebührensteigerung – beschäftigen.
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MACHTNIX
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 111
Wohnort: Hinter den 7 Bergen

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2007 9:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr interessant ...
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gerd
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 203

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2007 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ Machtnix,
neu ist das nicht, im Forum hier wird bereits seit März 2004
schau hier EECH AG Hamburg - diskutiert.
Auch die Informationen und Stellungsnahmen der EECH finden sich dort.
Also, nix neues.
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MACHTNIX
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 111
Wohnort: Hinter den 7 Bergen

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2007 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wer schrieb etwas von neu? Ich schrieb interessant ...
Danke für den Link.
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