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CLLB Rechtsanwälte Specialist

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 73 Wohnort: München
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Verfasst am: 5.Jun 2008 15:32 Titel: EECH Group AG - Insolvenzverfahren eröffnet- |
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EECH Group AG - Insolvenzverfahren eröffnet- Anleger der Anleihe „Art Invest“ können nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden
München/Berlin, 05.06.2008
Am Sonntag, den 01.06.2008 wurde nun auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EECH Group AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Anleger können aufgrund der Eröffnung des Verfahrens nun die ihnen zustehenden Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. „Anleger, die bereits erfolgreich gegen die EECH Group AG geklagt haben, können neben den Forderungen aus den Inhaberteilschuldverschreibungen „Art Invest“ auch sämtliche bisher entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten beim Insolvenzverwalter anmelden“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits über 600 Anleger der EECH Gruppe vertritt.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte übernimmt für Anleger der EECH AG die vollständige Vertretung im Insolvenzverfahren. Sofern Anleger der EECH Group AG bereits anwaltlich vertreten sind, sollten Sie ihren Anwälten umgehend das Original der Forderungsanmeldungsformulare des Insolvenzverwalters zukommen lassen, damit eine reibungslose Abwicklung garantiert ist.
Nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte kommen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (Anleihe Solar / Anleihe Frankreich) neben der Möglichkeit der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auch Haftungsansprüche gegen den Vorstand der EECH in Betracht. „Wenn die von den Gerichten bereits rechtskräftig festgestellte vertragswidrige Mittelverwendung seitens des Vorstands von vornherein geplant war, stehen die Chancen gut, das eingesetzte Kapital vom Vorstand persönlich zurück zu erhalten, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
Nach dem nun erfolgten Abschluss der rechtlichen Prüfung wurden zwischenzeitlich seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erste Zahlungsklagen gegen Tarik Ersin Yoleri beim Landgericht Hamburg eingereicht.
Zwischenzeitlich konnte seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte für einen Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH AG) vor dem Landgericht Hamburg ein Arrestbeschluss gegen den Vorstand Yoleri erwirkt werden. „Der Arrest ist der erste Schritt in Richtung der erfolgreichen Durchsetzung der seitens der Anleger erhobenen Schadenersatzforderungen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, der den Arrest für seine Mandantin erstritten hat.
Wie bereits der Presse zu entnehmen ist, werden auch seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH AG geführt. „Sollten diese Ermittlungen in einer Verurteilung der Verantwortlichen münden, ergeben sich daraus weitere Schadenersatzansprüche der Anleger“, so Rechtsanwalt Cocron.
Sollten die Ansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH AG gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können, haften diese für die den Anlegern zustehenden Schadenersatzansprüche persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. _________________ CLLB Rechtsanwälte
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Tel.: 089 552 999-50
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CLLB Rechtsanwälte Specialist

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 73 Wohnort: München
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Verfasst am: 22.Jul 2008 15:24 Titel: Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Tarik Ersin Y |
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Mit Beschluss vom 15.07.2008 hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Privatvermögen des Vorstandes der EECH European Energy Consult Holding AG eröffnet.
München/Berlin. Mit Beschluss vom 15.07.2008 hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Privatvermögen des Herrn Tarik Ersin Yoleri eröffnet. Bei Herrn Yoleri handelt es sich um den Vorstand der EECH European Energy Consult Holding AG. Seitens der EECH European Energy Consult Holding AG wurden in den Jahren 2004 bis 2005 zwei Inhaberteilschuldverschreibungen mit den Bezeichnungen „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“ ausgegeben. Bei der EECH European Energy Consult Holding AG handelt es sich um das ehemalige Tochterunternehmen der börsennotierten EECH Group AG. Herr Yoleri war bis zum Jahr 2007 auch Vorstand der EECH Group AG.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in der Vergangenheit im Auftrag einer Vielzahl von Schuldverschreibungsgläubigern der EECH European Energy Consult Holding AG Herrn Yoleri vor dem Landgericht Hamburg auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Auch konnte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zahlreiche obsiegende Urteile gegen die EECH European Energy Consult Holding AG vor dem Landgericht Hamburg erstreiten, die durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigt wurden.
Auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Privatvermögen des Herrn Yoleri prüft die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nunmehr das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegenüber weiteren Verantwortlichen der EECH European Energy Consult Holding AG. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehrere hundert Anleger der EECH European Energy Consult Holding AG vertritt, rät allen Betroffenen, kurzfristig kompetenten anwaltlichen Rat einzuholen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Darüberhinaus rät die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte allen Schuldverschreibungsgläubigern der EECH European Energy Consult Holding AG unbedingt, ihre Forderungen beim Insovenzverwalter anzumelden. Auf Grund der von Herrn Yoleri beantragten Restschuldbefreiung sollten betroffene Anleger unbedingt von einer spezialisierten Anwaltskanzlei überprüfen lassen, ob Forderungen auf Grund einer deliktischen Anspruchsgrundlage bestehen. Diese würden u.U. von einer Restschuldbefreiung nicht umfasst. _________________ CLLB Rechtsanwälte
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CLLB Rechtsanwälte Specialist

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 73 Wohnort: München
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Verfasst am: 30.Jul 2008 15:00 Titel: EECH AG – Erste Gläubigerversammlung am 29.07.08 in Hamburg |
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Rechtsanwalt István Cocron einstimmig in den Gläubigerausschuss gewählt. Gläubiger können mit Ausschüttungen rechnen
München/Berlin, 30.07.2008
Am gestrigen Dienstag, den 29.07.2008 fand im Hamburger Kongresszentrum CCH die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG statt.
Von den über 7300 Gläubigern waren ca. 150 persönlich anwesend. Von der Kanzlei CLLB wurden im Rahmen der Gläubigerversammlung Forderungen in Höhe von € 4,8 Mio. von der Kanzlei BGKS Forderungen in Höhe von € 2,4 Mio. und von der Kanzlei Resch-Rechtsanwälte Forderungen in Höhe von € 0,5 Mio. anwaltlich vertreten. Die Gesamtforderungen aller Gläubiger der EECH belaufen sich vorläufig auf einen Betrag in Höhe von ca. € 67,00 Mio. Es wurden insgesamt 7012 Forderungen zur Tabelle angemeldet. Der weitere Prüfungstermin für Insolvenzforderungen wurde auf den 09.09.2008 bestimmt.
Die Gläubigerversammlung wurde vom Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Reimer aus Hamburg geleitet und von Seiten der Hamburger Justiz durch diverse Rechtspflegerinnen und die Insolvenzrichterin begleitet.
Der Insolvenzverwalter erstattete den versammelten Gläubigern zunächst Bericht über die aktuelle Situation der EECH und die von ihm ermittelten Vermögenswerte, die zur Verteilung an die Gläubiger ermittelt werden konnten.
Bereits zu Beginn der Versammlung wies der Insolvenzverwalter auf die chaotische Buchführung und die Versäumnisse der Geschäftsführung der EECH hin. Hauptursache für die Insolvenz der EECH seien u.a. unternehmerische Fehlentscheidungen in den Jahren 2002 bis 2005 gewesen, es hätte insbesondere an einem ordentlichen Kontrollsystem gefehlt, erklärte der Verwalter, den anwesenden Gläubigern. Auch der dem Verwalter vorliegende Betriebsprüfungsbericht des Finanzamts Hamburg bestätigte die eklatanten Buchführungsmängel auf Seiten der EECH.
Nach den Ausführungen des Insolvenzverwalters war es nur mit großem Aufwand möglich, im Einzelnen zu ermitteln, welche Vermögenswerte, welcher Teilgesellschaft der EECH Gruppe zuzuordnen sind. Die Ermittlungsarbeit wurde zusätzlich dadurch erschwert, dass seitens der EECH eine fast unüberschaubare Zahl an Zweckgesellschaften gegründet wurden, die ihrerseits keine Geschäftstätigkeiten entfaltet haben.
Dennoch konnte der Verwalter Vermögenswerte der EECH in einer Größenordnung von ca.
€ 18,7 Mio. feststellen und zu Gunsten der Gläubiger sichern. Unter diesen Vermögenswerten befinden sich u.a. auch die von der EECH angeschafften Kunstwerke mit einem geschätzten Wert von ca. € 3,0 Mio. Der Verwalter beabsichtigt, diese Kunstwerke über Versteigerungen zu veräußern, damit der daraus entstehende Erlös an die Gläubiger verteilt werden kann. Nach einer vorläufigen Schätzung des Verwalters, können die Anleger aller Voraussicht nach, mit einer Rückzahlung in Höhe von 10-30% der erlittene Verluste rechnen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits über 600 Anleger gegenüber der EECH vertritt. Voraussetzung für eine solch hohe Insolvenzquote ist jedoch u.a., dass ein Teilbereich des Geschäftsbetriebs der EECH fortgeführt und die festgestellten Vermögenswerte zu den bereits ermittelten Schätzwerten veräußert werden können. Nach den Ausführungen des Insolvenzverwalters ist jedoch frühestens in 12 Monaten mit einer ersten Auszahlung an die Gläubiger zu rechnen.
Im Rahmen der Versammlung wurde sodann ein aus fünf Personen bestehender Gläubigerausschuss gewählt, der sich aus drei Rechtsanwälten, einem Mitarbeiter des Hamburger Finanzamts und einem Anleger der EECH zusammensetzt. Neben Herrn Rechtsanwalt Andreas Eickhoff von der ebenfalls im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Kanzlei Resch-Rechtsanwälte aus Berlin wurden Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin sowie Rechtsanwalt Matthias Gröpper aus Hamburg einstimmig in den Gläubigerausschuss gewählt.
Aufgabe des Gläubigerausschusses ist die Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters. „Aufgrund der Vielzahl der von uns vertretenen Anleger und der sich daraus ergebenden Informationsdichte und der bereits mehrjährigen Erfahrung mit der Fallgruppe „EECH“ sind wir überzeugt, den Insolvenzverwalter bei der Ermittlung und Sicherung weiterer Vermögenswerte der EECH tatkräftig unterstützen zu können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, weiter.
Der Gläubigerausschuss wird sich voraussichtlich noch im August dieses Jahres zu einem ersten Treffen zusammenfinden, um die weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Ansprüche der Gläubiger zu besprechen.
Aufgrund des zwischenzeitlich eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ehemaligen Vorstands der EECH, Herrn Tarik Ersin Yoleri, sind die bis jetzt seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte durchgeführten über 250 Klage- und Arrestverfahren vorläufig unterbrochen. Derzeit wird geprüft, ob die bereits anhängigen Klagen gegen weitere Verantwortliche der EECH AG erweitert werden, um den Anlegern neben dem Insolvenzverfahren die Möglichkeit zu geben, 100% der erlittenen Verluste erstattet zu bekommen. Aufgrund der bereits vorliegenden ersten Urteile gegen Herrn Yoleri, gehen wir davon aus, dass gute Chancen bestehen, auch weitere Verantwortliche der EECH in die persönliche Haftung nehmen zu können.
Wie bereits der Presse zu entnehmen ist, werden auch seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg bereits umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH geführt. „Sollten diese Ermittlungen in einer Verurteilung der Verantwortlichen münden, sehen wir darin zusätzliche Argumente für Schadenersatzansprüche“, so Rechtsanwalt Cocron.
Sollten die Ansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH AG gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können, haften diese für die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Anleger sollten neben der Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren daher auch diese Haftungsansprüche unbedingt prüfen lassen. _________________ CLLB Rechtsanwälte
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