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Falschberatung bei der Bank - Nachteíle für Kunden?

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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 7.Okt 2003 21:25    Titel: Falschberatung bei der Bank - Nachteíle für Kunden? Antworten mit Zitat

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Wer hinter die mächtigen Fassaden großer deutscher Banken blickt, entdeckt man so manchen Fall der Abzocke. Und die hat ihre Hintergründe. Denn einige große Kreditinstitute beschäftigen zunehmend Bankberater, die eigentlich selbständige Handelsvertreter sind und ausschließlich auf Provisionsbasis arbeiten.

Experte warnt: Vorsicht bei selbständigen Finanzberatern
Professor Wolfgang Gehrke vom Institut für Bank- und Börsenwesen in Nürnberg hat beobachtet, dass die Banken den kleinen Mann wieder entdeckt haben, nachdem der Investmentbereich so katastrophal eingebrochen ist. In der Beratung setzen die Geldhäuser dabei zunehmend auf selbständige Finanzberater. Gehrke sieht darin Gefahren: "Ein Berater, der auf Provisionsbasis bezahlt wird, der schaut nur noch auf die Maximierung seiner Provision und nicht mehr auf die Qualität seiner Beratung. Für uns Bankkunden heißt das, wir bekommen nicht unbedingt das, was wir optimal bekommen sollten, was wir brauchen, sondern wir bekommen das, was für uns möglicherweise schlechter ist und nur dem Berater nützt."

Trend bei deutschen Banken: Berater auf Provisionsbasis
Branchenprimus Deutsche Bank beispielsweise bedient sich bereits des Systems mit selbständigen Beratern. Über 1000 so genannte mobile Berater fahren von Filiale zu Filiale, durchforsten den Kundenbestand, vereinbaren Termine mit den Kunden und - denken wohl nur an eines: Umsatz, damit die Kasse klingelt. Übrigens gehen immer mehr Banken und Sparkassen dazu über, Geldanlageberater auf Provisionsbasis zu beschäftigen, so auch die Commerzbank.

Der Beispielfall: 9000 Euro Schaden für Kundin der Deutschen Bank
Lore Richardt, 75 Jahre, hatte sechs Sparverträge und rund 78.000 Euro auf der hohen Kante. Die Zinsen waren gut: Von 4, 6 Prozent für den rentierlichsten Sparvertrag bis zu 2,25 Prozent für die beiden Bonus-Sparverträge, bei denen am Ende der Sparzeit noch ein Bonus oben drauf kommt. Doch das war einmal, denn sie ließ sich auf ein Beratungsgespräch der Deutschen Bank ein. Was ihr dabei widerfuhr, hat wenig mit professioneller Beratung im Kundeninteresse zu tun: Der Finanzberater überredete sie, die Sparverträge vorzeitig zu kündigen und mit dem Geld Anteile an zwei offenen Immobilienfonds der Deutschen Bank zu erwerben, für monatlich 400 Euro. Dazu "vermittelte" ihr der Berater noch einen Bausparvertag über 105.000 EURO.

Beratung im Kundeninteresse? Wohl kaum! Schließlich würde doch niemand eine gute Geldanlage kündigen, neue Kosten produzieren und obendrein eine Anlage mit ungewissem Ertrag erwerben.
Durch die vorzeitige Kündigung der Sparverträge entgehen Frau Richardt nach Berechnung der Verbraucherzentrale Hamburg jetzt Zinseinnahmen in Höhe von 3.710 Euro! Zudem soll sie wegen der vorzeitigen Kündigung 400 Euro Vorzuschusszinsen zahlen. Doch damit der finanziellen Nachteile nicht genug: Für den neu abgeschlossenen Bausparvertrag zahlte Frau Richardt 1.055 Euro Abschlussgebühr. Für die frisch erworbenen Immobilienanteile musste sie einen Ausgabeaufschlag von 3.800 Euro hinblättern. Kosten und entgangene Zinsen summieren sich für Frau Richardt nun auf einen Gesamtschaden von knapp 9.000 Euro.

Heftige Kritik von Verbraucherschützern
Die Verbraucherzentrale Hamburg meint, dass dies keine Beratung zugunsten von Frau Richardt war, sondern zugunsten der Deutschen Bank und eines Finanzberaters, der von Provisionen lebt. Dabei hatte sich der Berater der Deutschen Bank über die Anlageziele von Frau Richardt informiert. Gesetzlich ist nämlich vorgeschrieben, das im Beratungsgespräch die Risikobereitschaft und die Anlageziele eines Anlegers ermittelt werden müssen. Deshalb wusste der Finanzberater der Deutschen Bank ganz genau, dass Frau Richardt eine "gesicherte Ertragserwartung" hat und eine Anlegerin mit "geringer Risikobereitschaft" ist. Er wusste auch, dass das Geld "sicher" und "verfügbar" angelegt werden sollte. Der neue Bausparvertrag von Frau Richardt ist zwar sicher, das Geld aber nur mit Verlusten verfügbar. Bei den Immobilienfonds ist gar keine Aussage möglich darüber, wie die sich entwickeln werden. Hier sind sowohl Gewinne als auch Verluste möglich. Die Anlageziele der Kundin, die auch nach dem Bankgespräch nicht weiß, was ein Immobilienfonds ist, - durch die Beratung konterkariert.

Wertpapierhandelsgesetz: Bank muss Anlageziele der Kunden verfolgen
Banken haben die Pflicht zur anleger- und anlagegerechten Beratung. Das ist in den Paragrafen 31 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes festgeschrieben. Darin ist unter anderem geregelt, dass die Banken die Kunden nach ihren bisherigen Anlageerfahrungen, nach ihren Anlagezielen und ihrer Risikobereitschaft befragen müssen. Die Antworten müssen dokumentiert werden.
Verstößt eine Bank gegen diese Auflagen oder werden Anlagen vermittelt, die nicht den Zielen der Kunden entsprechen (Falschberatung), besteht Anspruch auf Schadenersatz. Mehrere Kunden konnten sich damit auch schon bei Gericht durchsetzen, ihnen wurde in Urteilen Schadenersatz zugesprochen.

Tipps für Anleger
1. Nie sofort unterschreiben
Wenn man von seiner Bank zu einem Beratungsgespräch über seine Geldanlage eingeladen wird, sollte man ruhig hingehen. Doch wenn der Berater einem neue Produkte empfiehlt, auf keinen Fall sofort unterschreiben! Nehmen Sie die Verkaufsprospekte mit nach Hause und lesen Sie sich das Angebot genau!

2. Unbedingt vergleichen
Fast immer ist es so, dass der Bankberater Ihnen Finanzprodukte verkaufen möchte, die von Ihrem Geldhaus angeboten werden. Doch das sind nicht unbedingt die Besten. Deshalb empfiehlt es sich immer, die beiden folgenden Fragen zu stellen:
a) Passt das empfohlene Finanzprodukt überhaupt zu meinen Bedürfnissen?
b) Wo gibt es dieses Produkt vielleicht mit besseren Konditionen.

3. Rat einholen!
Grundsätzlich kann man sich nur dann wirklich entscheiden, wenn man sich informiert und das Geldanlageprodukt auch wirklich verstanden hat. Oftmals sind diese Produkte aber sehr kompliziert. Guten und günstigen Rat bekommen Sie bei Ihrer Verbraucher-Zentrale oder in verbraucherorientierten Publikationen, zum Beispiel" FINANZTEST"

Achtung: Das Argument "Steuern sparen" zieht oft nicht
Oft kommt es vor, dass Anlageberater ihre Produkte dem Kunden mit dem Hinweis auf mögliche Steuerersparnisse schmackhaft machen. Doch häufig halten diese Argumente einer genauen Prüfung nicht stand. Rentner beispielsweise zahlreiche Freibeträge, so dass die angepriesenen Steuervorteile am Ende gar keine sind.

Quelle:
ARD PLUSMINUS
http://www3.mdr.de/plusminus/bank.html
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volare
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 406
Wohnort: Melk/ Niederösterreich

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2003 6:14    Titel: Falschberatung vs. Haftung Antworten mit Zitat

Diesem Thema möchte ich noch folgendes Hinzufügen:

Sollte es in bestimmten Fällen zu einer Falschberatung gekommen sein, so hat der Konsument die Möglichkeit seine Verluste einzuklagen.

Das der Kunde auch keine Angst haben muß zu verlieren, bestätigen einige Urteile zu Ungunsten Großer Banken sowie Strukturvertriebe.

Beispiele:
AWD- Drei Länder Fonds
AWD geklagt und Rechtmässig verurteilt und Schaden bezahlt (weitere dieser Art werden vermutlich folgen)

Auch gibt es Kulanzmöglichkeiten.

Beispiel:
AWD Österreich- Verlustbeteiligung META-Hotels in Österreich
Aus der Verlustbeteiligung wurde ein reeller Verlust.
AWD zahlte!

Sollten Sie, bei gewissen Vertrieben, einen starken Hang zu einem bestimmten Produkt merken, so gehen Sie den Weg über das Internet und versuchen Sie mehr über das Unternehmen, das Produkt und die eventuellen Klagen heraus zu finden.
Sollte es denn soweit sein eine Klage eingereicht ist, so haben Sie die Möglichkeit sich einer Sammelklage anzuschließen und dadurch Ihre eigene Tasche vor größeren Schaden durch hohe eigene Anwaltskosten zu bewahren.
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daniel280
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 12
Wohnort: Germersheim

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2003 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

@volare:
gibt es schon BGH Urteile bezüglich eienr Falschberatung? Da man davon ausgehen kann, daß im Falle eines Zuspruchs für den Kunden, die eingezahlten Beiträge zurücerstattet bekommt, würde mich interessieren, ob auch noch entgangene Zinsen seitens des Kundens zurückgezahlt werden müssen.

@Klaus Maurischat:
man sollte aber auch zugeben und selektieren, daß es solche und solche Berater gibt, die freiberuflich auf Provosionsbasis arbeiten. Nicht alle sind Abzocker und/oder schwarze Schafe.

Gruß,

Daniel Graf
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volare
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 406
Wohnort: Melk/ Niederösterreich

BeitragVerfasst am: 1.Dez 2003 4:20    Titel: Antworten mit Zitat

Urteile gibt es ausreichend!

Welche Urteile suchst du genau?
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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 6.Apr 2005 8:02    Titel: Antworten mit Zitat

falschberatung wie sie "falscher" nicht sein kann. aber doch leider wahr.
besonders häufig "im visir der falschberater" die älteren kunden.

Zitat:
Zitat:
Der schlimmste Fall, der geschildert wurde, handelt von einem Mann, der 1899 geboren wurde. Zwischen 1995 und 2003 wurden ihm insgesamt fünf geschlossene Fonds verkauft. Die Laufzeiten enden zwischen 2012 und 2020. "Selbst die Erben, die schon deutlich über 70 sind, werden kaum das Ende der Laufzeit erleben", schreibt der Leser.


Zitat:
von einer 83jährigen, der im März 2000 Aktienfonds im Wert von 15 000 Mark verkauft wurden, oder von einer 84jährigen, der vor kurzem eine Rentenversicherung aufgeschwatzt wurde. Vorgesehen waren fünf Einzahlungen zu je 5000 Euro. Fälligkeit: 2016. Dem Neffen gelang es, das Geschäft rückabzuwickeln, die Bank behielt jedoch 600 Euro als Gebühren zurück. Die versucht er derzeit, auf dem Klageweg zurückzuerhalten.


Zitat:
Ein Anwalt schilderte den Fall einer Mandantin, die sich mit dem Gedanken getragen hatte, in Zusammenarbeit mit ihrer Bank ein Testament zu machen und eine Stiftung einzurichten. Sie wandte sich dann aber doch lieber direkt an einen Anwalt. Die Bank jedoch wollte sich das Geschäft nicht entgehen lassen. Der Berater spielte Notar und verfaßte für die Kundin einen Testamentsentwurf und einen Entwurf für eine Stiftungssatzung. Die Vorstandsmitglieder wären danach selbstredend von der Bank ernannt worden. Vor zwei Wochen wollte der Berater dann sogar mit einem Notar bei ihr zu Hause vorbeikommen.

_________________
die meisten "der großen fische" im haifischbecken sind größenwahsinnige heringe die sich für piranhas halten
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Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 463
Wohnort: Bad Homburg

BeitragVerfasst am: 6.Apr 2005 8:17    Titel: Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. Antworten mit Zitat

Sie wollen mehr über dieses Thema u.a. wissen?

Lesen Sie auf den Seiten der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. http://www.schuvoba.de/
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