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GoMo&Pa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2182
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Verfasst am: 26.Mai 2006 9:11 Titel: Falsche Beratung: Der neue Standard bei Banken? |
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Haben Sie auch eine Kapitallebensversicherung? Bestimmt, denn sie zählte bisher zu den beliebtesten Anlageprodukten. Wenn Sie noch arbeiten, Ihre Rente aber in Sicht ist, dann bekommen Sie Ihre Lebensversicherung bald ausbezahlt. Haben Sie sich schon überlegt, was Sie mit dem Kapital machen möchten? Das sollten Sie tun, denn die Berater bei den Banken sind meist nur schlecht vorbereitet. Das geht zu Ihren Lasten, denn schließlich sind Sie es, die zahlen. Was Bankberater einem im Anschluss an fällige Lebensversicherungen raten, hat das Fernsehmagazin Wiso berichtet:
Ein 57-Jähriger will mit 65 Jahren in Rente gehen. Seine Kapitallebensversicherung ist aber jetzt fällig. Immerhin stolze 78.000 Euro haben sich angesammelt. Das angesparte Geld soll als zusätzliche Monatsrente ausgezahlt werden. Der angehende Rentner wohnt mit seiner Frau in einer Eigentumswohnung, die der monatlich mit 1.000 Euro abbezahlt und die noch mit einem Kredit von 44.000 Euro belastet ist.
Bei den meisten Banken war die Beratung schlecht. Von einer Rentenversicherung, bei der die monatliche Auszahlung sofort beginnt und die Ehefrau im Todesfall des Mannes mittellos lässt, über eine teure Vermögensverwaltung bis hin zur risikoreichen Geldanlage in Fonds wird alles angeboten.
Einzig die SEB Bank riet das Naheliegende: Als erstes die gesamten Schulden zu tilgen. Kreditzinsen von sieben Prozent kann kein seriöser Anlageberater als Rendite garantieren. Die monatlichen Tilgungsraten von 1.000 Euro sollen in einen sicheren Sparplan eingezahlt werden. Daraus ergibt sich nach acht Jahren eine schöne monatliche Zusatzrente.
Es ist offensichtlich: Viele Banken sind nur an Ihrem Vermögen, aber nicht so sehr an Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen orientiert. Mit diesem Wissen sollten Sie in die Beratung gehen. Protokollieren Sie die Beratung. Denn um für Sie eine passende Anlage zu finden, ist viel Zeit nötig.
Achten Sie auch im Gespräch darauf, wie der Berater mit Ihnen umgeht. Fragt er Sie nach Ihren Zielen? Erklärt er Ihnen wirklich, was Sache ist? Oder benutzt er nur Fachbegriffe? Erkundigt er sich nach Ihrem Einkommen und Ihrer Vermögenssituation? Halten Sie alle wesentlichen Ergebnisse in einem Protokoll fest, das Sie und der Berater anschließend unterschreiben. Denn Anlageberater können sich in ihren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) nicht von jeglicher Haftung freisprechen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Danach hat der Fachmann die Aufgabe, die Anlageempfehlung selbst auf Wirtschaftlichkeit und Plausibilität zu prüfen (BGH, Az.: III ZR 62/99). |
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