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wilhelmshoehe_capital Newbie
Anmeldungsdatum: 06.10.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 6.Okt 2005 14:16 Titel: Fragestellungen zur Selbstständigkeit im Portfoliomanagement |
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Guten Tag,
ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und war von Anfang an von der hohen Qualität der Beiträge überrascht. Eine seltene Ausnahme im Internet.
Ich hoffe deshalb auch, dass ich der Antwort einer oder mehrer Fragen, die mich derzeit beschäftigen, hier näher kommen kann.
Vielleicht einige einleitende Worte zu meiner Person:
Ich verfüge über mehrjährige Kapitalmarkterfahrung, teils privater teils professioneller Natur, insbesondere in den Teilbereichen Private Banking und Portfoliomanagement. Die berufliche Seite erschöpfte sich jedoch bisher in abhängiger Beschäftigung. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist das Ziel.
Nun wird es aber weitgehend bekannt sein, dass die Selbstständigkeit im Finanzsektor in Deutschland dank Bafin alles andere als einfach ist.
Meine ersten Ideen (Gründung einer Vermögensverwaltung und Auflegung eines offenen Fonds) musste ich daher vorerst auf Eis legen, da ich die hierfür notwendigen formalen Kriterien der Bafin nicht erfülle und da ich die Aufnahme eines Partners nur zur Erlangung einer entsprechenden Genehmigung eigentlich nicht anstrebe.
Basierend auf diesen Erkenntnissen bin ich auf zwei Vehikel gestoßen, die meines Wissens nach einer Genehmigung der Bafin nicht bedürfen:
1.)geschlossener Fonds, d.h. statt eines Sondervermögens im Falle offener Fonds wird der Weg über eine KG gewählt.
2.)Ausgabe von Genussrechten
Investiert wird in der Regel am Aktienmarkt über ausgewählte offene Zielfonds. Bei Bedarf geschieht eine Umschichtung in den Geld- oder Rentenmarkt. Die Aktienquote kann somit auch 0% betragen. Ferner müsste das Vehikel direkt oder indirekt die Möglichkeit zulassen, LBO-Transaktionen und/oder Mezzanine-Finanzierungen durchzuführen.
Für mich ergeben sich somit zunächst für die oben genannten Vehikel die folgenden Fragen:
1.)Ist eine Genehmigung/Zulassung durch die Bafin wirklich nicht notwendig?
2.)Kann man eine indikative Summe für die Gründungskosten nennen? Ich zähle dabei zu den Gründungskosten nur diejenigen Kosten, die unmittelbar mit der Gründung verbunden sind, d.h. Kosten für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kosten für die Prospekterstellung, eventuelle Gebühren an staatliche Stellen etc. Kosten die den Vertrieb und das Portfoliomanagement betreffen zählen für mich nicht zu den Gründungskosten.
Für Hilfestellungen bei der Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus. |
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Doktor Kniebeuge Newbie
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 8.Okt 2005 18:56 Titel: |
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hallo,
ich glaube durch die Ausgabe von Genussscheinen kann man einige rechtliche Aspekte "umgehen". soweit ich mich erinnere hat das Quadriga(hedge fond österriehc) zu beginn so gemacht. Genaues dazu kann ich leider nicht sagen, ein gang zum fachkundigen anwalt wird ihnen wohl nicht erspart bleiben
lg
doc |
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