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Luciano Newbie
Anmeldungsdatum: 09.07.2003 Beiträge: 18
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Verfasst am: 11.Jan 2004 21:25 Titel: Kapitalanlage 40% p.a. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 11.Jan 2004 22:03 Titel: Re: Kapitalanlage 40% p.a. |
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Taeaen User gebannt
Anmeldungsdatum: 10.08.2003 Beiträge: 1940 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 11.Jan 2004 22:47 Titel: 40% p.A. durch Teilnahme an "Programmen" |
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@ Caligula
Wo bleibt der Kommentar des personifizierten Schreckens aller Programmanbieter ??
Immerhin - abgesichert durch eine schweizerische Grossbank !
Neugierige Grüsse
Taeaen |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 11.Jan 2004 23:01 Titel: Mal ins BGB schauen |
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§ 21
Nicht wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
§ 22
Wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Bundesstaate zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat. |
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Crashcard Specialist
Anmeldungsdatum: 29.09.2003 Beiträge: 98 Wohnort: 1150 Wien
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Verfasst am: 11.Jan 2004 23:16 Titel: Hoppala! |
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Zum ersten Teil habe ich gedacht GOMOPA Forum bekommt Konkurenz mit dem ehrlichen Ansinnen, Allen hilfreich zu Sein.
Beim zweiten Teil fehlt mir Irgendwo der Zusammenhang mit dem Vertrieb von den selben Produkten auf die ja zuvor noch aufgepasst wird.
Beim letzten Teil fehlt mir wie auch @Taeaen schon schrieb
CALIGULA
Sitzt wieder irgendwo und hebt die schweren Damen!?!?
belustigte Grüße
Josef Huscava |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 11.Jan 2004 23:20 Titel: Re: Mal ins BGB schauen |
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ähmm...
Herr Moeller,
das wurde bereits vor Wochen getan
§ 22 BGB können Sie vergessen; dann besser gleich als OHG...
§ 21 BGB kneift sich wohl mit dem "Nicht wirtschaftlichen Verein"?
Es ging hier auch weniger um die Rechtsfähigkeit, eher um den Geschäftszweck...
Der von Luciano propagierte Verein ist nach seinen Worten ein eingetragener Verein, aber sicherlich ein nicht "Nicht wirtschaftlicher Verein"
Gruß
| mhmoeller hat folgendes geschrieben:: |
§ 21
Nicht wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
§ 22
Wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Bundesstaate zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat. |
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caligula Insider
Anmeldungsdatum: 06.12.2003 Beiträge: 884 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 12.Jan 2004 0:15 Titel: Investmentklub |
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@ Taeaen
Mein Freund, ich habe doch noch gar nichts Böses gesagt! Und überdies: was hat die Arbeit dieses Investmentklubs - und darum handelt es sich bei dieser Konstruktion nach herrschender Lehre und Rechtsprechung - mit "Programmschwachsinn" zu tun? Ich sehe da keine Ansatzpunkte zur Kritik, denn was "Programmschwachsinn" ist, kennen wir ja von Dr. Dittel:
www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=1125
Daraus folgt, dass der obige Investmentklub wie tausende andere Investmentklubs europaweit (ggf. über google andere Investmentklubs kennenlernen!) die Klubgelder an der Börse oder in Hedge Funds investiert, ggf. in Managed Futures, Nebenwerte, Forexhandel oder Optionen. Denn nur um diese Finanzprodukte kann es sich handeln, wenn die bisherige Performance bei 40 % gelegen hat und weiter liegen soll. Das hat doch nichts mit "Programmschwachsinn" à la "Dr. Dittel" zu tun.
Mein Tipp:
Wer noch nicht in einem anderen Investmentklub ist, sollte die Portfolioleute oder die Bank kennenlernen und sich die monatlichen oder wöchentlichen Anlagestrategien detailliert schriftlich vorlegen lassen. Bei einer Garantiekonstruktion - die ein Investmentklub in D übrigens nicht machen darf, es sei denn, der Verein kauft Garantieprodukte bestimmter Fonds - sind 40 % Rendite international nicht erreichbar, das ist bekannt und in jeder am Kiosk erhältlichen Börsen- oder Fondszeitung nachzulesen. Deshalb ist der Knackpunkt bei diesem Angebot der Garantiegeber. Der wird natürlich im Prospekt oder auf der Website mit Stolz immer ganz groß veröffentlicht, z.B. die Quadriga hat die "Erste Bank", eine österreichische Großbank.
Ich warte auf die Website des Investmentklubs und seine Portfoliostrategie, d.h. die Kernfrage lautet, auf welchen Märkten die Rendite erzielt wird: Aktien? Dow oder Nasdaq? Futures? Forex?
Ihr caligula |
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caligula Insider
Anmeldungsdatum: 06.12.2003 Beiträge: 884 Wohnort: Wien
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