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Lebensversicherung mit Fondsparen 3Säule b??!!

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mavebox
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.08.2003
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.Sep 2004 8:06    Titel: Lebensversicherung mit Fondsparen 3Säule b??!! Antworten mit Zitat

Hallo

Bin in der Schweiz wohnhaft und habe als ich noch 20 Jahre alt war eine Lebensversicherung abgeschlossen, die ich heute bereue...

Die Nachteile habe ich erst mit der Zeit bemerkt, als ich zum ersten mal meine Steuern ausfüllte.
Diese Art von Sparen kann ich von den Steuern nicht abziehen. Die Zinssätze sind in den letzten Jahren massiv gesunken, obwohl die mir von den statistiken gezeigt haben, dass die Zinsen von 8 bis 18% sein können. Jedoch erzielten die in den letzten paar Jahren 5.5%!

4 Jahre habe ich jährlich 3200sFr. (2064Euros) einbezahlt. Nun wollte ich den vertrag (den ich für 35 Jahren abgeschlossen hatte) künden. Ich musste 3.5 Jahren warten, bis ich überhaupt was machen durfte. Gestern habe ich mich erkundigt und die haben mir das ganze in eine prämienfreie Fondsparen umgewandelt. Ehrlich gesagt bringt mir das nicht gerade viel im Moment.
Nun wollte ich den Rückkaufswert von meinen total einbezahlten 12800sFr. (8260 Euros) wissen. Super, die boten mir NUR NOCH 5240sFr. (3380 Euros) an!

Nun will ich in diesem Forum fragen, was ich machen soll! Prämien muss ich nicht bezahlen. Jedoch will ich mein Geld nicht mehr bei denen stehen lassen. Gibt es eine andere möglichkeit an meine vielleicht ganzen einbezahlter Betrag zu kommen?

Was soll ich tun?????....

Ach ja, für diejenigen die es wissen wollen. Meine Lebensversicherung mit Fondsparen habe ich damals bei der PAX abgeschlossen.

Thanks

Grüsse
Marc
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mibu
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Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 30
Wohnort: im schönen Süden...

BeitragVerfasst am: 15.Sep 2004 11:04    Titel: Schwierig.. Antworten mit Zitat

*seufz*

Was Sie hier schildern, ist das klassische Problem einer ohne gründliche Überlegung getätigten Investition. Der Abschluss einer LV lohnt sich nur unter ganz bestimmten Umständen, die aber _vor_ Unterzeichnung geklärt werden müssen (z.B. steuerliche Vergünstigungen bei Personen mit hohem ESt-Satz etc.).
Grundsätzlich sind LVs bei den heute üblichen niedrigen Zinssätzen wenig ratsam (vorsichtig ausgedrückt). Die Tatsache, dass die Assekuranzwirtschaft derzeit vor dem Hintergrund des Auslaufens des doppelten Steuerprivilegs von Kapitallebensversicherungen intensiv
um Neuabschlüsse wirbt ("Retten Sie jetzt noch ..."), kann leider keinen Rückschluss auf Sinn und Rentabilität einer solchen Anlage zulassen. Für die Versicherung und die Vertreter rechnet sich jeder Neuvertrag natürlich sehr wohl; für den Kunden und Versicherungsnehmer nur selten.

Die von Ihnen festgestellte Diskrepanz zwischen Rückkaufswert und eigezahlten Beträgen ist eine Folge der Konstruktion und des Vertriebs des Produktes LV selbst. Da in den ersten Jahren jeder LV zunächst die Kosten für Vermittlung und Provision abgezahlt werden, liegt der Rückkaufswert der Verträge stets weit unter den rechnerischen Beträgen, die der VN selbst in diesen Jahren getätigt hat. Wird der Vertrag also zu einem sehr frühen Zeitpunkt gekündigt, wird der VN doppelt bestraft: Nicht nur muss er mit Verlusten von weit über 50% rechnen, es verfällt zugleich auch die Steuerfreiheit (nach dt. Recht). In D ist es daher üblich, die Verträge bis zum Ablauf der Sperrfrist von 12 Jahren beitragsfrei zu stellen, und erst dann das Kapital auszuzahlen. Eine LV ist daher überhaupt nur dann sinnvoll, wenn sie auch über den kompletten Zeitraum hin aufrecht gehalten wird, _und_ bestimmte steuerliche Faktoren zur Geltung kommen können.

In Ihrem speziellen Fall ist m.E. leider kaum noch etwas zu retten; den Fehlbetrag sehen Sie nie wieder, und zudem werden Sie für die Zeit bis zum Ablauf der Sperrfrist (3,5 Jahre nach Ihren Angaben) auch nicht nicht an das Restvermögen kommen. Wäre der Vertrag noch aktiv, würde sich der Fehlbetrag über die Jahre ausgleichen, aber eine ordentliche Rendite würden Sie auch hier nicht erzielen.

Falls Sie der Bank nicht nachweisen können, Ihrer Informationspflicht nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nachgekommen zu sein, werden Sie mit den Verlusten sich abfinden müssen. In Unkenntnis der schweizerischen Bestimmungen würde ich aber dringend raten, hier einen spezialisierten Anwalt um Rat zu fragen; evtl. lässt sich die Versicherung zu einem Handel überreden, bei dem Sie das restliche Vermögen in einen lukrativeren Fondssparplan oder ein alternatives Produkt überführen können. Damit liesse sich zumindest der Verlust begrenzen; mit einer Einbusse von wenigstens 3500 - 4000 Euro werden Sie aber mit Sicherheit leben müssen.

mibu
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mibu
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 30
Wohnort: im schönen Süden...

BeitragVerfasst am: 15.Sep 2004 14:19    Titel: Nachtrag Antworten mit Zitat

Zum Thema "Rückkaufswert" ist sicherlich auch der folgende Artikel hilfreich: http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=93581

"Höhere Rückzahlung bei vorzeitiger LV-Kündigung"

Inwieweit sich allerdings dieses Urteil auf die Schweiz anwenden laßt, kann wohl nur ein Anwalt bzw. das zuständige Gericht klären.

mibu
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