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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2266
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Verfasst am: 26.Mai 2006 9:12 Titel: Prospekthaftung gilt auch für Kunden ! |
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Wenn Sie sich falsch beraten fühlen, dann können Sie mittlerweile auf eine Reihe von Gerichtsurteilen zurückgreifen, die die Rechte der Verbraucher stärken. Allerdings wahren die Gerichte auch die Fairness gegenüber den Beratern. Wenn Sie pauschal behaupten, der Vermittler habe die Anlage als risikolos dargestellt, haben Sie schlechte Karten mit Ihrer Klage. Vor allem dann, wenn die Prospektangaben im Widerspruch zur Aussage des Finanzvermittlers stehen. Auf der Basis pauschaler Behauptungen können Sie keinen Schadenersatz begründen, entschied kürzlich das Oberlandesgericht Celle (Az.: 11 U 191/05).
Wenn man Ihnen allerdings unrichtige Prospekte vorlegt, dann steht Ihnen als Anleger grundsätzlich Schadenersatz zu. Das gilt auch bei unrichtigen Angaben über die Provision für die Vermittlung von Kapitalanlagen. Sie waren in einem anderen Fall im Prospekt mit 20 Prozent angegeben, tatsächlich betrugen sie aber 25 Prozent. Der Bundesgerichtshof entschied: Angaben in einem Prospekt müssen der Wahrheit entsprechen (Az.: III ZR 20/05). |
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