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monxx77 User gebannt
Anmeldungsdatum: 06.05.2004 Beiträge: 1604
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Verfasst am: 30.Jan 2005 11:01 Titel: Risiken beim Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen |
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Kapitalanleger kennen oftmals nicht die Risiken beim Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen
(Zitat)
urbs-media, 17.1.2005: In den letzten Monaten werden verstärkt Unternehmensanleihen in Form von Inhaberschuldverschreibungen bzw. von Inhaber-Teilschuldverschreibungen angeboten. Von den üblichen verzinslichen Sparanlagen unterscheiden sich diese Schuldverschreibungen dadurch, dass die versprochenen Zinszahlungen deutlich über dem für Sparbriefe oder Sparbüchern üblichen Sätzen liegen. Aktuell bietet z.B. die "Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" eine derartige Inhaber-Teilschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 30. September 2009 und einem Zins von 6,75 Prozent jährlich. Ebenso gibt es ein Angebot der Firma "DM Beteiligungen AG" mit Sitz in Düsseldorf für eine Inhaber-Teilschuldverschreibung mit gleicher Laufzeit für einen Zinssatz von 6,85 Prozent. Zum Vergleich: Bei der Kreissparkasse Düsseldorf gibt es für derartige Kapitalanlagen derzeit nur einen Festzins von ca. 3 Prozent.
Anleger, die derartige Inhaberschuldverschreibungen zeichnen, kennen jedoch oftmals die mit dieser Anlageform verbundenen speziellen Risiken nicht. Denn im Falle der Unternehmensinsolvenz droht den Anlegern ein Totalverlust. Dies gilt auch dann, wenn die Schuldverschreibung von einem Kreditinstitut herausgegeben wurde, denn die gesetzliche Einlagensicherung greift in diesen Fällen nicht ein. Der Inhaber der Schuldverschreibung ist also nachrangiger Gläubiger und geht bei einer Insolvenz im Regelfall leer aus...
(Zitat Ende)
Weiter hier:
http://www.urbs.de/aktuell/anlage95.htm |
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spassvogel Newbie
Anmeldungsdatum: 08.02.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 11.Feb 2005 11:46 Titel: Meine Meinung |
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Ich teile Ihre Auffassung zu Inhaberteilschuldverschreibungen nur teilweise.
Wenn diese Inhaberteischulverschreibungen mit einem Total Return of Invest versehen sind, kann zwar die Zinsszahlung im Falle einer Insolvenz ausfallen, aber der Anleger erhält nach Ablauf zumindest seine Anlagesumme zurück. |
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