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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2933
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Verfasst am: 27.März 2008 8:33 Titel: SEB AG - Absolute Diversified Homm Select 1-A Index |
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| Zitat: |
SEB bleibt ihren Gesellschaftern die Rückzahlung geleisteter Einlagen schuldig
Die SEB AG hatte die „Alternative – Investment – Zertifikate bezogen auf The Absolute Diversified Homm Select 1-A Index“ ab Mitte 2006 emittiert – mit einem beachtlichen Volumen von immerhin 100 Mio. Euro. Mit Wirkung zum 31.Oktober 2007 erklärte die SEB AG die Kündigung der Zertifikate. Zur Kündigung veranlasst wurde die SEB AG ganz offensichtlich durch den überraschenden Rückzug des Fondsmanagers Florian Homm, der maßgeblich am Aufbau und an der Verwaltung des „Absolute Diversified Homm Select 1-A Index“ mitgewirkt hat.
Die SEB AG schien durchaus zur Kündigung der Zertifikate berechtigt zu sein. § 5.2 der Zertifikatsbedingungen räumt eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 40 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ein. Man mag der SEB AG auch durchaus edle Motive bei der Kündigung der Zertifikate unterstellen. Wahrscheinlich vermuteten die Verantwortlichen im Rückzug der Schlüsselfigur Homm – ob zu Recht oder zu Unrecht - eine nachhaltige Gefährdung der eingesetzten Anlegergelder.
Die Anleger sahen indes nach erfolgter Kündigung der Zertifikate erwartungsgemäß der Auszahlung ihrer Zertifikatswerte entgegen – und wurden enttäuscht. Eine Ermittlung der Zertifikatswerte, ließ die SEB AG verlauten, sei derzeit nicht möglich. Aus diesem Grund müssten sich die Anleger bis auf weiteres gedulden. Kein Wort davon, dass die Zertifikatsbedingungen der SEB AG eine solche Wartefrist bis zur Auszahlung nicht zugestehen. Zwar kann die die Ermittlung des Zertifikatswertes aufgrund einer „Marktstörung“ verschoben werden – worin vorliegend die „Marktstörung“ bestehen soll, bleibt jedoch anhand der Äußerungen der SEB AG verborgen. Der Rückzug eines einzelnen Fondsmanagers aus dem operativen Geschäft kann in jedem Fall nicht zur Unbewertbarkeit des vollständigen Anlagemodells führen.
Abgesehen von einem möglichen Verstoß gegen die eigenen Zertifikatsbedingungen stößt auch die Prospektierung der „Alternative – Investment – Zertifikate bezogen auf The Absolute Diversified Homm Select 1-A Index“ vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung auf erhebliche Bedenken. So heißt es im Kapital „Risikofaktoren“ unter der Überschrift „Vorzeitige Einlösung der Zertifikate“:
„ Die Emittentin kann die Zertifikate unter bestimmten Umständen (…) vor dem vereinbarten Laufzeitende ohne Angabe von Gründen oder ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und an die Zertifikatsinhaber zurückzahlen. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung der Zertifikate durch die Emittentin oder eines vorzeitigen Einlösungsverlangens durch die Zertifikatsinhaber kann unter Umständen zwischen der Kündigungserklärung bzw. dem Einlösungsverlangen und der Auszahlung des vorläufigen Einlösungsbetrages ein nicht unerheblicher Zeitraum liegen, in dem der vorzeitige Einlösungsbetrag nicht verzinst wird.“
Der freundlich gemeinte Risikohinweis auf die fehlende Verzinsung des Einlösungsbetrages klingt wie Hohn in den Ohren der Anleger, wenn, wie hier, eine Auszahlung des Einlösungsbetrages unter Verweis auf eine ominöse Markstörung gleich ganz ausbleibt und auf eine ungewisse Zukunft verschoben wird.
Fazit:
Noch liegt es in den Händen der SEB AG, ob sie den eingeschlagenen Kurs tatsächlich fortführen oder den Anlegern ein vernünftiges Angebot zur Auszahlung eines Zertifikatswertes unterbreiten will – und dies vor allem zeitnah. Sollte Die SEB AG jedoch auf ihrer Theorie der „Unbewertbarkeit aufgrund Marktstörung“ verbleiben und die Auszahlung gegenüber ihren Anlegern verweigern, sollte die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der SEB AG in Erwägung gezogen werden.
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Marc Ellerbrock |
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