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Sicherheit?

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Mark Vornkahl
Specialist


Anmeldungsdatum: 15.02.2002
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 11.März 2002 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Sie machen sich Gedanken über die Sicherheit Ihrer Geldanlage? Wer mag diese Hochglanzprospekte mit der garantierten 100 %igen Sicherheit über die Einlage?

Was zum Teufel ist wirklich sicher?

Ein unbebautes Grundstück kann nicht abbrennen und nicht weglaufen. Es bietet also eine hohe Sicherheit. Doch selbst in diesem scheinbaren extrem sicheren Anlagegut liegen Risiken. Die Steuerbelastung kann steigen, Haftungsrisiken können bestehen. Ein Einbruch der Wirtschaftsleistung in einem Land kann auch die Grundstückspreise ruinieren.

Der Orkan Lothar hat gezeigt, daß sogar Wald schlagartig an Wert verlieren kann.

Das "Krisenmetall" Gold gewinnt bei Krisen meist nur ganz kurz an Wert. Es bietet offenbar keine wirkliche Sicherheit. Im Gegenteil. Nach dem 2. Weltkrieg brachte ein goldener Ehering manchmal nur ein Pfund Butter. Wertvoll war dagegen die Währung des Siegers...

Keine Anlageform ist absolut sicher! Eines ist aber sicher, Ihr letztes Hemd hat keine Taschen!

Euer xxxx
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Jim Phelps
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 11.März 2002 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, sicher ist nun wirklich nichts. Es erwartet allerdings auch keiner.

Jeder weiß (sollte wissen!), daß es, wie Fuzzi schon schrieb, die 100%-Sicherheit-Anlage nicht gibt.

=> Jeder ist bereit, ein gewisses Risiko einzugehen, um eine Wertsteigerung seiner Anlageform zu erzielen.

Der Knackpunkt ist immer nur die Risikoaufklärung. Welcher Anleger (auch der Geld-aufs-Sparbuch-Bringer ist ein solcher) wird denn über seine Risiken schon vernünftig aufgeklärt?

Fesser hatte da letzthin eine nette Story über die "Beratung" eines "Vermögensberaters" eines bekannten deutschen Strukturvertriebes zur Hand. Ergebnis: Das sauer verdiente Geld des Anlegers war fast vernichtet.

Ein Einzelfall? Wohl kaum.

Da wird hier im erweiterten Bekanntenkreis einer 75-jährigen Dame in 2001 ein Neuer-Markt-Fond als Einmalanlage am Telefon verkauft. Ohne Risikoaufklärung, ohne alles. Weshalb? Weil die junge Frau gesehen hat, daß ein Betrag von damals 15.000 DM wieder frei wurde. Von wem? Na, von der Bank. Nein, keine Sparkasse oder Volksbank, eine auf ihr Image bedachte deutsche Großbank.

Nur zwei Beispiele, aber anscheinend typisch für Deutschland. Der Verkäufer arbeitet ausschließlich provisionsorientiert und der Käufer schaut sich seinen neuen Gebrauchtwagen für 2.500 Euro um ein Vielfaches genauer an als seine Anlage für 50.000 Euro. Gesucht und gefunden.

Und mein Freund, der Jupp, der mal vor 20 Jahren eine Banklehre gemacht hat und jetzt der örtliche Versicherungsvertreter am Ort ist, der weiß schon, was gut für mich ist ...

Na dann, der Letzte macht das Licht aus.

Buona notte,
Phelps
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Fesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 89
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.März 2002 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Ich mag die traurige "Geschichte" meines Kunden mal zu Protokoll geben:

Mein Kunde ist Pole, 27 Jahre alt und hat seit seiner Kindheit für seinen Traum, ein eigenes Haus, insgesamt 80.000,- DM gespart. Teilweise auf Sparbüchern, Konten, Bausparverträgen usw. Von Geldanlage oder ähnlichem hat er so gut wie keine Ahnung.

Eines Tages klingelt die DVAG (Schumi´s Sponsor) bei ihm. Irgendwann war da mal die Hausrat abgeschlossen worden.

Man einigt sich auf ein Gespräch.

Die "Vermögensberaterin" (wie sich später herausstellte, nur nebenberufliche Mitarbeiterin. Im Hauptberuf Zahnarzthelferin!) anaysierte den Kunden.

Er erklärte ihr auch ganz klar: "Liebe DVAG, ich will in 2 Jahren bauen. Ich lege gern mein Geld bei Euch an, aber es soll sicher sein!!" Kein Problem für unser DVAGlerin...

Der gute Kunde bekam also erstmal einen Softwarefonds vom DIT. Dann wurden die Bausparer (zuteilungsreif in 13 Monaten!!!!!) gekillt. Der Hammer war, als die Vermögensvernichterin.. äh Vermögensberaterin ihm vorschlug, er solle zur Bank gehen und ein Darlehen über 50.000,- DM aufnehmen, dass die DVAG dann in einen weiteren DIT gesteckt hätte. Na Mahlzeit. Zum Glück hat der Bänker (obwohl Sparkasse )ihm davon abgeraten.

Dann wurden den Eltern von meinem Kunden ebenfalls 30.000,- DM abgenommen und in den DIT investiert. Auflage der Eltern: Die Anlage solle kurzfristig (6 Monate) laufen und sicher sein. (Bei 5% Aufgabeaufschlag hätte der Fonds in dem Jahr min. 10% einfahren müssen, um die Aufschläge auszugleichen!)

Die Mutter (Hausfrau) hat laut Beratungsprotokoll Erfahrungen mit Optionsscheinen usw. Hat sie aber nicht... Aha.. (Wie sagten Sie schon so treffend, Phelps? §263?)

Der Fonds wurde dauern geswitched, mal in BioTech, mal Neuer-Markt, usw. Gab es mal Anzeichen für Gewinne, die der Kunde hätte einfahren können, wurde nichts gemacht.

Die 80.000,- DM haben heute noch einen Wert von ca. 7.000 €, das Geld der Eltern ist noch ca. 2.000,- € wert.

Zusätzlich wurde mit dem Kunden eine LV bei der AM abgeschlossen. Monatsbeitrag: DM 800,- (!). Laufzeit bisher: 2,5 Jahre. Rückkaufswert: 0,- (Eingezahlte Summe bisher: 24.000,- DM). Wenn der Kunde am heutigen Tage eine Summe von DM 1.600,- einzahlt, dann erst kann die LV beitragsfrei gestellt werden!

Fazit: Die Bausparer, die ganz klar hätten für eine Baufinanzierung, die ja ganz klar angedacht war, hätten verwendet werden können, sind platt. Das Geld ist weg. Dem Kunden fehlt die Grundlage für einen Hauskauf. Das Geld der Eltern ist auch weg.

Der Kunde hat Freitag Klage gegen die DVAG eingereicht. Denn die Advocard hatten sie ihm auch verkuaft...und die nutzt er jetzt voll aus.

Fesser
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Schimmelreiter
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.02.2002
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.März 2002 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Und wir warten gespannt auf den Ausgang...Glaubt einer, dass das Geld von der besagten Firma wieder zu erstreiten ist?

Ich bin da eher skeptisch die Anwälte wohl kaum, selbst wenn wird sich das wohl noch hinziehen bis in alle Ewigkeit (wer weiss, ob es dann das Internet überhaupt noch gibt)!

Gruss
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Fesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 89
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.März 2002 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dass der gute Mann den Rechtsstreit gewinnt, davon gehe ich ja gar nicht aus. Ich erhoffe mir für ihn eher einen Vergleich.

Und die Rechtsschutz bringt ihm hier auf jeden Fall was. Haben das Ding schon zugesagt. Also kein grosses Risiko für ihn dabei.

Fesser
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Jim Phelps
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 11.März 2002 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Besagter Strukturvertrieb hat sehr ungerne negative Presse. Erst recht nicht, wenn diese auch noch ein Aktenzeichen hat.

Und als "Vermögensberater" hat man/frau ja doch wohl einer Beraterhaftpflicht. Oder etwa nicht? Aua, noch eine Existenz hinüber.

Gruß,
Phelps
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Schimmelreiter
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.02.2002
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.März 2002 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die beschriebene Vermögensberaterin wird bei so viel Unwissenheit wohl nie eine Existenz durch Beratungsleistung aufbauen können und hat dadurch auch keine verloren... höchstens Ihre "..."-berechtigung! (uuups)

So bleibt doch die Hoffnung (stirbt bekanntlich zuletzt) dass nicht alle Berater so sind.

Gruss
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william_hill
Gast





BeitragVerfasst am: 12.März 2002 5:55    Titel: Antworten mit Zitat

gelöscht, um mißbrauch zu verhindern

Zuletzt bearbeitet von william_hill am 1.Dez 2002 18:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Fesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 89
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.März 2002 8:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo William,

das Problem bei den lieben Deutschen ist leider, dass niemand bereit ist, für eine Beratung einen Obolus zu zahlen.

Ich halte ja eigentlich auch nichts davon, mich für eine Beratung im Versicherungsbereich bezahlen zu lassen.

Aber ich bin der Meinung, dass man wirklich nur mit Zertifikat (z.B. BWV) verkaufen dürfte....da schliesee ich mich ganz Ihrer Meinung an.

Fesser
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Jim Phelps
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 12.März 2002 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Schimmelreiter,

natürlich ist eine Existenz verloren.

Nehmen wir mal folgende Arbeitshypothese an:

Sie hätten einem meiner Kunden diese "Beratungs"-dienstleistung angedeihen lassen. Der Fakt wäre, daß Sie derzeit in der örtlichen Presse genügend darüber lesen könnten und gleichzeitig sich mit zwei Anwaltskanzleien (eine gegen Ihren Vertrieb, eine gegen Sie persönlich) herumschlagen müßten. Schadensersatzpflicht des Maklers für Vermögensschaden durch Falschberatung. Außerdem in so einem Fall noch eine Strafanzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung (die Risikoaufklärung, sie erinnern sich?).

Was hieße das für Sie, wenn Sie die rund 130.000 DM zzgl. 7% Zinsen nicht zahlen (können)?

- Ihre Maklerhaftpflicht (so überhaupt vorhanden) wird wohl nicht zahlen (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
- Die Privatklage wird erfolgreich durchgefochten und endet mit einem vollstreckbaren Urteil gegen Sie.
- Sie legen Ihre EV ab.
- Verbraucherinsolvenz kommt wegen des Strafverfahrens nicht zum Tragen.
- Sobald Sie irgendwo einen neuen Job anfangen, kommt die Lohnpfändung.
- Sobald Sie in Gütergemeinschaft heiraten, wird diese auf Ihren Ehepartner ausgedehnt.

Fazit: Sie leben die nächsten 30 Jahre UND KEINEN TAG WENIGER vom Sozialamt und liegen damit Ihrer Verwandtschaft auf der Tasche.

Oder Sie zahlen.

Fragen Sie doch Ihren "Vorgesetzten" des Strukturvertriebes Ihrer Wahl, ob er/sie oder die Gesellschaft Ihnen ein Darlehen gibt. Selten so gelacht.

Wer gerne wissen möchte, wie Strukturvertriebe arbeiten, dem empfehle ich das Buch "Rattenfänger in Designerklamotten" von Peter Weghorn. Das Buch ist wieder erschienen und derzeit nur bei Peter Weghorn selber unter http://www.weghorn.de erhältlich. Preis: 15 Euro.

Mit freundlichem Gruß,
Phelps
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Schimmelreiter
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.02.2002
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.März 2002 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie es so sehen stimme ich Ihnen natürlich gerne zu.
Ich meinte eher die Existenz die durch den besagten Vertrieb aufgebaut werden sollte.

Es ist doch nun einmal Fakt, dass diese so genannten Strukturvertriebe Lemminge anheuern, diese dann Ihren Bekanntenkreis terrorisieren bis dann die Erleuchtung kommt, dass die Produkte nicht den Hund taugen!

Und für solche Produkte findet man halt nur Neueinsteiger die keine Erfahrung mitbringen.

Gewinnen können da nur die oberen Vertriebsschädel und natürlich die "Kapitalvernichtungsfirmen".

Die grossen Looser sind die ahnungslosen Verbraucher, welche davon ausgehen, dass so eine "bekannte (schon seit 60 Jahren usw.)Firmengruppe" auch nur Top-Leute beschäftigt...

Falls dann einmal geklagt werden sollte stürzt sich sodann die gesamte Rechtsabteilung auf das Problem. Da es aber ja kein Einzelfall sein wird werden dem Kläger sofort Urteile von vergleichbaren Verfahren um die Ohren gehauen...so werden Kläger mit Ihrem Dorfrechtsanwalt eingeschüchtert!

Was bleibt ist die Bekanntmachung der Kapitalvernichter im Bekanntenkreis - der Depp ist der Vertriebler, denn sein Kreis ist bedeutend kleiner geworden...

Gruss
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william_hill
Gast





BeitragVerfasst am: 12.März 2002 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

gelöscht, um mißbrauch zu verhindern

Zuletzt bearbeitet von william_hill am 1.Dez 2002 18:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Der böse Wolf
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 14.05.2002
Beiträge: 281
Wohnort: Lüneburger Heide

BeitragVerfasst am: 2.Jun 2002 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

DVAG hat vor kurzem so eine Klage verloren...
die sog. Berater haben mit fast 100 % iger Sicherheit keine Beraterhaftungsversicherung ! DVAG zahlt so etwas nicht und empfiehlt es wohl auch nicht... So ein Ding kostet nämlich rchtig Geld( über 1000,-Dm / Jahr für 1 mio DM )
Auch die BWV-Prüfung bringt in diesem Bereich fast nichts ! Ich habe auch so eine schöne Karte... Bischen versicherungen, bischen Fonds, bischen Recht...

Aber der Kunde ist auch selber Mitschuld ! Wer sich nicht informiert, bleibt immer der Dumme... Beim Auto oder auch kleineren Dingen geht man von Hinz zu Kunz aber bei 50000 Euro und mehr zu jedem dahergelaufenen
"Vermögensberater"...
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dallmeyer
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2003
Beiträge: 136
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 26.Feb 2003 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die "Vermögensberaterin" (wie sich später herausstellte, nur nebenberufliche Mitarbeiterin. Im Hauptberuf Zahnarzthelferin!) anaysierte den Kunden.

Er erklärte ihr auch ganz klar: "Liebe DVAG, ich will in 2 Jahren bauen. Ich lege gern mein Geld bei Euch an, aber es soll sicher sein!!" Kein Problem für unser DVAGlerin...

Der gute Kunde bekam also erstmal einen Softwarefonds vom DIT. Dann wurden die Bausparer (zuteilungsreif in 13 Monaten!!!!!) gekillt. Der Hammer war, als die Vermögensvernichterin.. äh Vermögensberaterin ihm vorschlug, er solle zur Bank gehen und ein Darlehen über 50.000,- DM aufnehmen, dass die DVAG dann in einen weiteren DIT gesteckt hätte.

Wenn ich mich recht erinnere, gab es in der letzten Zeit ein Urteil,
da hatte eine Renterin ebenfalls "auf Anraten" investiert,
obwohl Sie ausdrücklich eine sichere Anlage wünschte, wegen der Alterssicherung. Die Bank ( der Berater ) wurden verurteilt - mussten zahlen. Schadenersatz + Zinsen.
( Leider finde ich das Urteil nicht - hatte es in der Euro am Sonntag gelesen)
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 26.Feb 2003 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

ftd.de, Do, 14.3.2002, 12:43

Anlageberater muss finanziellen Schaden ersetzen


Bei fehlerhafter Beratung muss ein Anlageberater für einen Teil des finanziellen Verlustes seines Kundens aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht Bamberg.


In dem Fall hatte der Käufer eine sichere Anlage gewünscht und sich von dem Finanzvermittler umfassend beraten lassen. Der Berater habe jedoch eine hochspekulative Anlage empfohlen und als sicher hingestellt. Damit habe er gegen seine Beratungspflichten verstoßen, entschied das Gericht. Er sei zu einer "anleger- und objektgerechten Beratung" verpflichtet gewesen, die für den Kunden "verständlich, inhaltlich richtig und sorgfältig geprüft" sein musste. Die Entscheidung wurde am Donnerstag veröffentlicht (Az. 4 U 204/01).


Die Hälfte des Schadens muss der Käufer dem Urteil zufolge in dem konkreten Fall aber selbst tragen. Ihn treffe erhebliches Mitverschulden, da er dem Berater "blind" vertraut und die im Emissionsprospekt der Anlage enthaltenen Warnhinweise nicht beachtet habe. Über die Höhe des entstandenen Schadens machte das Gericht keine Angaben. Das Urteil ist rechtskräftig.

© dpa

URL des Artikels: http://www.ftd.de/ub/fi/1014398896215.html
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gnom
Specialist


Anmeldungsdatum: 10.12.2002
Beiträge: 113
Wohnort: stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.Feb 2003 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Da wäre auch noch dieses:
Zitat:
Deutsche Bank zu Schadenersatz verdonnert

Wegen falscher Anlageberatung muss die Deutsche Bank einer Kundin
150.000 Euro Schadenersatz zahlen. Ein Berater des Instituts hatte die
Unkenntnis der Frau im Aktiengeschäft ausgenutzt und spekulative Aktien
als absolut sichere und risikoarme Anlageform empfohlen. Nach Angaben
des Oberlandesgerichtes Karlsruhe wurden keine Rechtsmittel gegen den
Richterspruch des Landgerichts Mannheim eingelegt, so ist das Urteil
nun rechtskräftig (AZ: 3 O 100/02).

Ein Berater hatte der Frau aus Heidelberg jedoch zu Wertpapieren
geraten. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Berater
auf das hohe Sicherheitsbedürfnis der Frau nicht ausreichend Wert
gelegt habe. Diese soll in den Gesprächen erklärt haben, keinerlei
Interesse an riskanten Anlageformen zu haben, weil ihr Geld für die
Altersversorgung gedacht war. Die Richter erklärten in ihrer
Begründung, dass die Frau, die keine Erfahrung mit riskanten
Wertpapiergeschäften besaß, kaum beurteilen konnte, dass die gekauften
Papiere zu einer Risikogruppe gehörten.
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Re@lDude
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.10.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.Okt 2003 9:49    Titel: DVAG & Co. Antworten mit Zitat

1. Es gibt überall schwarze Schafe
2. Die Dame war keine ausgebildete Vermögensberaterin da sie im Nebenberuf war.
3. Der Betreuer sollte verantwortliche gemacht werden dafür.
4. Vermögensberater haben eine Vermögenshaftpflicht oder können sie bekommen, es wird angeraten vom Unternehmen.
5. Details der Beratung sind doch garnicht bekannt ! Wir haben hier 1 Aussage darüber wie es gelaufen ist - also sehr einseitig.
6. "Dahergelaufener Vermögensberater" halte ich für einen Ausdruck der nicht angebracht ist. Es sind durchaus nicht alle so (siehe 1).
7. "dass die Produkte nicht den Hund taugen!" Da scheinst Du etwas schlecht informiert zu sein. Konkrete Erklärung im Detail könnte helfen.
8. Schimmelreiter: Wo und welche Erfahrungen hast Du gemacht ?
9. Warten wir ab was 2005 bringt
10. Ja, die DVAG arbeitet für mich *winkmitdemzaunpfahl* nicht ich für sie !

Die Frage die mich beschäftigt ist, ist es bei euch so anders. Will mir jemand erzählen das in seinen Kreisen keine "Berater" sind die "Unsinn" machen. Leute, niemals wird es so sein.
In den Beiträgen liest man eine gewisse Freude das die Dame verklagt wird, dies kann ich auch nicht nachvollziehen. Viele reden über Unternehmen und deren Berater ohne Details zu kennen, geschweige denn deren Arbeitsweise, Ausbildungsstufen usw..

... macht euch darüber mal Gedanken und bleibt bei Fakten. Pauschalisieren ist nicht die richtige Einstellung !

PS.: Kopieren können alle, die Philosophie hat aber keiner verstanden.
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