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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1198 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 29.Dez 2006 13:40 Titel: Steuersparmodelle Kreditinstitut muss informieren! |
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Banken und Sparkassen müssen Sie bei der Vermittlung steuersparender Geldanlagemodelle darauf hinweisen, wenn die steuerliche Behandlung noch ungeklärt ist – und zwar ungefragt. Ansonsten würden die Geldinstitute ihre Informationspflichten verletzen, weil für Sie und viele andere Bankkunden die steuerlichen Folgen Ihre Entscheidung bei der Kapitalanlage beeinflussen. Klärt Ihre Bank Sie nicht darüber auf, können Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 6 U 150/06).
Im vorliegenden Fall musste eine Sparkasse einem Kunden immerhin 5.750 Euro Schadenersatz leisten, weil bei einem von der Bank angepriesenen Filmvertriebsfonds die Erwartung von erheblichen Steuerabschreibungsmöglichkeiten nicht eintraf. Im Gegenteil: Das Finanzamt akzeptierte lediglich eine begrenzte Abschreibung der Verluste in Höhe von zehn Prozent. Obwohl sich die Sparkasse des steuerlichen Risikos bewusst war, hatte sie ihren Kunden darüber nicht informiert.
Haben Sie selber in eine Kapitalanlage investiert, die steuerliche Sparmöglichkeiten bietet, dann überprüfen Sie, ob die Versprechen Ihres Geldinstituts auch wirklich eintreten. Fragen Sie im Zweifel bei einem Steuerberater nach. Stellt sich heraus, dass Ihre Bank Sie nicht richtig informiert hat, haben Sie gute Aussichten, zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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