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Knitterface Specialist
Anmeldungsdatum: 12.04.2002 Beiträge: 72 Wohnort: Campione
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Verfasst am: 18.Aug 2002 18:33 Titel: Tafelgeschäfte - "die Rückabwicklung" |
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Hallo!
Tafelgeschäfte. Mal schnell die Barschaft auf den Schalter der Bank gelegt und dafür aktien mitgenommen. paar Gebühren drauf bezahlt und weg waren so manche steuerneutralen Gelder...
Aber jetzt kommts: Banken verweigern jetzt die Ausgabe effektiver Stücke. Selbstverständlich können sie Coupons einlösen, oder Wertpapiere über die Bank veräußern. Sie müssen aber dann damit rechnen, dass sie in der Geldwäschedatei des Institutes erfasst werden.
Bei Finanzinnovationen, wie ausgelieferten Zero Bonds, wird bei Einlösung die Zinsabschlagssteuer fällig. Sie müssen ungeachtet der besitzzeit damit rechnen, dass die Bank den maximallen Zinsertrag einbehält. Also einfach den Emissionspreis zu Grunde legt, obwohl zu wesentlich höheren Kursen eingekauft wurde. Dem entgehen sie nur, wenn sie ihrem Finanzamt die Kaufabrechnungen vorlegen können.
Dieses Problem stellt sich nicht nur bei selbst erworbenen Wertpapieren, sondern auch wenn diese geerbt werden. |
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