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Schinderhanne Specialist
Anmeldungsdatum: 05.04.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 25.Jun 2005 10:11 Titel: Ungleiche Brüder -- Offene und geschlossene Immobilienfonds |
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Ungleiche Brüder -- Offene und geschlossene Immobilienfonds
Zwar klingen ihre Namen ähnlich, aber im Konzept sind sie grundverschieden. Offene und geschlossene Immobilienfonds werden wegen ihres relativ geringen administrativen Aufwands und der guten Möglichkeit zur Vermögensstreuung häufig als Anlagevariante angeboten. Worin genau die Unterschiede liegen, ist so manchem Investitionswilligen im Vorfeld allerdings nicht immer klar.
Denn so ähnlich ihr Name auch klingen mag, vom Konzept her sind sie grundverschieden. Gemein haben sie eigentlich nur den Grundgedanken. Über die Fondsschiene können sich Privatanleger an renditeträchtigeren Gewerbeimmobilien wie Bürogebäuden oder Einkaufszentren beteiligen, die für sie alleine unerschwinglich wären.
Während bei geschlossenen Fonds die Investitionssumme feststeht und meist nur in ein bis drei Objekte investiert wird, können die offenen Fonds unbegrenzt Anlegergelder einsammeln und dafür Immobilien erwerben. Auch in Bezug auf die Mindestanlagesumme und die Haltedauer gibt es eklatante Unter-schiede. Während sich Anleger an offenen Fonds bereits ab 100 Euro beteiligen können, liegt die Einstiegssumme bei geschlossenen Fonds regelmäßig bei über 5000 Euro. Das Kapital ist dann häufig 20 bis 25 Jahre gebunden. Für einen geregelten Zweitmarkt gibt es an den Börsen in Hamburg und Düsseldorf erste Ansätze, das gehandelte Volumen jedoch ist klein. Offene Fondsanteile dagegen können täglich veräußert werden. Durch den meist fünfprozentigen Ausgabeaufschlag rechnet sich eine sehr kurze Anlagedauer aber nicht wirklich. Auch die Rahmenbedingungen sind sehr unterschiedlich. Dies beginnt schon bei der Kontrolle. Während die offenen Fonds durch das Investmentgesetz streng geregelt sind, unterlagen geschlossene Fonds bisher keiner staatlichen Aufsicht. Viele Initiatoren halten sich jedoch auf freiwilliger Basis an die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer bei der Prospekterstellung. Ab 1. Juli müssen die Prospekte außerdem formal von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt werden. Schattenseiten haben beide Produkte. Während die offenen Fonds mit Transparenz- und Bewertungsproblemen zu kämpfen haben, leiden die geschlossenen Fonds an den zunehmenden Steuerrestriktionen und dem Renditedruck in der Branche.
Anlegern ist daher dringend anzuraten, sich nicht nur von Renditeversprechen locken zu lassen, sondern die Angebote auf Herz und Nieren zu prüfen. Denn sowohl bei offenen als auch geschlossenen Fonds handelt es sich trotz aller Sicherheit durch den Faktor Immobilie immer noch um eine risikobehaftete Beteiligung. Unvorhersehbare Entwicklungen am Standort sowie bei den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen können die prognostizierten Werte eines Fonds schnell verändern - sowohl in positiver wie auch in negativer Hinsicht. Lassen die Anleger bei der Auswahl genügend Sorgfalt walten, bieten sich mit beiden Produkten natürlich durchaus Chancen.
Kriterium Offener Geschlossener Immobilienfonds Immobilienfonds Begrenzt durch Fondsvolumen. Fondskauf Kauf in ein Depot Ist die Summe eingesammelt, bei der Bank oder sind weitere Beteiligungen der nicht mehr möglich Fondsgesellschaft Breite Streuung durch großes In der Regel nur Mindest-Immobilienportfolio ein bis drei beteiligung Objekte Veräußerbarkeit der Anteile Täglich, außer die Verkauf nur Rücknahme wird bis möglich, wenn sich zu zwei Jahre ein Käufer findet. ausgesetzt Zweitmarkt im Aufbau Nur wenige Steuervorteil Keine steuerlichen Gesetzesvorschriften, Verluste möglich BaFin-Genehmigung erst ab 1. Juli 2005 Einkünfte aus Einkünfte aus Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb - Kriterium Investoren Unbegrenzt Begrenzt durch Fondsvolumen. Zeichnung eines Streuung Ist die Summe eingesammelt, Kommanditanteils sind weitere Beteiligungen nicht mehr möglich Breite Streuung durch großes Ab 50 Euro Ab 5000 Euro Immobilienportfolio zuzüglich zuzüglich einem Ausgabeaufschlag meist von 5 bis 5,5 fünfprozentigem Prozent Ausgabeaufschlag (Agio) Veräußerbarkeit der Anteile Rechtsvorschrift Rechtlich genau geregelt durch das Investmentgesetz, Kontrolle durch Bundesamt für Finanzdienstleistu ngsaufsicht (BaFin) Nur wenige Geringe Einkunftsart Gesetzesvorschriften, anfängliche BaFin-Genehmigung erst ab 1. Verlustzuweisungen Juli 2005 möglich Einkünfte aus Kapitalvermögen
Quelle: SD |
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