GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



VIP Medienfonds 3 und 4

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Kapitalanlage
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
CLLB Rechtsanwälte
Specialist


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 103
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.Jun 2008 13:18    Titel: VIP Medienfonds 3 und 4 Antworten mit Zitat

Keine Verlängerung des Verjährungsverzichts durch die Commerzbank AG


Am heutigen Tag hat die Commerzbank AG die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein weiterer Verjährungsverzicht von Seiten der Commerzbank AG gegenüber den Anlegern der VIP Medienfonds 3 und 4 nicht erfolgen wird.

Die Commerzbank AG begründet dies damit, dass ihr zum Einen keine Plausibilitätsprüfungspflichtverletzung bezüglich der Verkaufsprospekte vorgeworfen werden könne und zum Anderen das Verschweigen von kick-back Zahlungen keine zum Schadenersatz verpflichtende Handlung darstelle.

Diese Auffassung ist nach Meinung von Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der über hundert VIP - Mandanten vertritt, keinesfalls zwingend.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat als erste Kanzlei mit Entscheidung vom 19.05.2008 vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 17 U 4828/07) ein klagestattgebendes Urteil gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit einer VIP 4 Medienfondsbeteiligung erstritten.

Ferner wurden auch mehrere Klageverfahren I. Instanz bereits erfolgreich für die Anleger gestaltet. Die Entscheidungen wurden teilweise vom Gericht darauf gestützt, dass die von der Commerzbank AG vereinnahmten kick-back-Zahlungen von über 8 % verschwiegen worden waren.

Auch ist die Frage, ob die Commerzbank AG eine ordnungsgemäße Plausibilitätsprüfung durchgeführt hat, noch nicht endgültig geklärt. Hierzu haben viele Gerichte noch keine Entscheidung getroffen, da diese zunächst die Urteile in den KapMuG Verfahren, in denen die Richtigkeit der VIP 3 und 4 Prospekte vor dem Oberlandesgericht überprüft wird, abwarten wollen.

Für die Zeichner der VIP Medienfonds 3 und 4 bedeutet die Erklärung der Commerzbank AG, den Verjährungsverzicht nicht zu verlängern, dass sie nunmehr bis 30.06.2008 verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen sollten, um sich nicht in einem späteren Verfahren mit der Einrede der Verjährung auseinandersetzen zu müssen.

Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Anlegern vor dem 30.06.2008 verjährungshemmende Maßnahmen gegenüber der Commerzbank AG zu ergreifen.

Zwar ist es nach Auffassung von Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht in jedem Falle so, dass nach dem 30.06.2008 die VIP 3 und 4 Anleger keine Ansprüche mehr erfolgreich gegen die Commerzbank AG geltend machen können, jedoch dürfte nach derzeitigem Kenntnisstand dann die Commerzbank AG die Einrede der Verjährung erheben und vor Gericht müsste in jedem Einzelfall geklärt werden, wann eine Verjährung der begehrten Schadensersatzansprüche eingetreten ist.

Dieser Gefahr können alle Zeichner der VIP Medienfonds 3 und 4, die ihre Beteiligung über die Commerzbank AG erworben haben dadurch begegnen, dass sie noch rechtzeitig vor dem 30.06.2008 aktiv werden.


Pressekontakt: Ra Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: [E-Mail anzeigen]; web: www.cllb.de
_________________
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München
Tel.: 089 552 999-50
Fax: 089 552 999-90

CLLB Berlin
Diercksenstr. 47
10178 Berlin
Tel.: 030 288 789 6 0
Fax.: 030 288 789 6 20

Internet: http://www.cllb.de
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7542

BeitragVerfasst am: 19.Aug 2008 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zeit wird knapp: Klagen wegen Falschberatung bei Medienfonds verjähren zum Jahresende.

Prognosen sind immer ein Wagnis, doch glaubt man Rechtsanwälten, die schon lange im Anlegerschutz tätig sind, dann stehen die Klagechancen von Käufern der VIP Medienfonds mittlerweile recht gut.

11.000 Anleger sind betroffen. Sie haben 2003 und 2004 insgesamt 650 Millionen Euro in die beiden Fonds VIP3 und VIP4 gesteckt. Die Produkte wurden als Steuersparmodell mit Kapitalgarantie verkauft - beides trifft nicht zu, was Investoren durch hohe Steuernachforderungen teuer bezahlen.

Bei der Schuldfrage haben sich viele Juristen nun auf die Commerzbank fokussiert. In den Filialen des zweitgrößten deutschen Kreditinstituts wurde das Gros der Fondsanteile vermarktet. Der Vorwurf: Angestellte der Commerzbank hätten die Kunden falsch beraten und damit zum Kauf verleitet.

In jüngsten Fall wurde dem Kläger vom Commerzbankberater damals ein Faltblatt zur Risikoeinschätzung des VIP Medienfonds gegeben. Demnach riskierte der Anleger bei einer Anlagesumme von 100.000 Euro angeblich nur rund 12.400 Euro. Das OLG München hat nachgerechnet und schrieb in ihrem Urteil, dass im ungünstigsten Fall ein Totalverlust zu befürchten war. Die Richter verurteilten die Commerzbank deshalb zu 33.000 Euro Schadenersatz (Aktenzeichen: 5 U 4018/07).

Beratungsfehler verjähren drei Jahre nach Kenntnis, und die Zeit wird knapp.

Die Commerzbank hatte jahrelang auf den Verjährungseinwand bei VIP Medienfonds verzichtet. Doch damit ist nun Schluss, weil man davon ausgehe, dass die Bank ihren Verpflichtungen nachgekommen sei, so ein Sprecher. "Die VIP-Anleger können das Institut noch bis 31.Dezember 2008 verklagen", sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer, der das jüngste OLG-Urteil erstritten hat.

Der Fall VIP Medienfonds hat viele Facetten. Fonds-Gründer Andreas Schmid wurde 2007 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er kam aber gegen eine Kaution von vier Millionen Euro frei. Sein Fall liegt zur Revision beim Bundesgerichtshof.

Derweil fordern die Finanzämter von der VIP-Anlegern Steuerschulden in Höhe von 270 Millionen Euro ein. Das Finanzamt MünchenII hat Anfang 2007 die steuerlichen Grundlagenbescheide gegenüber dem VIP Medienfonds 4 und den Vorgänger VIP 3 geändert. Der Status als Steuersparmodell war fortan passé, da für Verlustanrechnung die unternehmerische Zielsetzung des Fonds fehlte. Der Grund: 80 Prozent der Gelder flossen damals nicht in die Filmproduktion sondern in die Absicherung der Schuldübernahmen von Dresdner Bank und der HypoVereinsbank. Auch gegen diese beide Banken laufen Klagen.

Die Rechtsprechung zu VIP divergiert, je nach Kammer. Die relevanten Urteile des Bundesgerichtshof zur Beraterhaftung sind noch nicht sehr alt. Anleger brauchen gerade deshalb einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die Argumentationskette richtig aufbaut.

"Oftmals versuchen Banken bei einer drohenden Verurteilung durch Vergleichsangebote mit Stillschweigensklauseln negative Musterurteile zu verhindern. Wir müssen im Interesse des Mandanten bei hohen Vergleichsangeboten zuraten," sagt Rechtsanwalt Kälberer. "Auf ein gewonnenes Verfahren kommen oft Dutzende von verglichenen Verfahren", so Kälberer. Auch andere Anwälte bestätigen diese Taktik.

Hoher Vertriebsdruck.

Eine Falschberatung seitens der Commerzbank lässt sich auch über das Verschweigen von Kickbacks beweisen. Kickbacks sind Zahlungen an die beratende Bank von der Fondsfirma, als Gratifikation für den Verkauf. Das muss nach aktueller Rechtsprechung dem Kunden mitgeteilt werden.

Die Commerzbank argumentiert, dass die Kickbacks nicht offengelegt werden mussten, weil es sich bei VIP um eine Vermittlung und keine Beratung gehandelt habe. Allerdings wirbt die Commerzbank mit dem Slogan "Besser beraten mit der TÜV-geprüften Fondsauswahl". Man sei im Kundengeschäft eben in unterschiedlichen Rollen unterwegs, kommentiert ein Banksprecher.

Gegen eine Vermittlung könnte folgender Aufruf sprechen: "Machen Sie VIP Medienfonds3 zum Mittelpunkt ihrer Vertriebsgespräche", heißt es in einem internen Schreiben an Commerzbankfilialen, das der SZ vorliegt. Vertriebsaktivität setzt eine Beratung voraus.

In einem Verfahren vor dem LG München (Az. 28 O 11023/07) sagte ein ehemaliger Berater aus, dass der Vertriebsdruck für den VIP Medienfonds hoch war.

"Wenn es schlecht lief, hat der Vorgesetzte gefragt, ob man immer noch nicht begriffen hatte, wie gut das Produkt sei", so der Zeuge in dem Prozess, den die Commerzbank verloren hat.
Quelle: M.Zydra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Kapitalanlage Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge VIP Medienfonds:Urteil vor dem OLG Mü... CLLB Rechtsanwälte Versicherungen, Aktien, Fonds 1 20.Mai 2008 12:06 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Medienfonds-Anleger müssen weiter bangen CLLB Rechtsanwälte Versicherungen, Aktien, Fonds 0 27.Nov 2007 12:33 Letzten Beitrag anzeigen
Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten. VIP Medienfonds: Landgericht München ... CLLB Rechtsanwälte Urteile & Recht 1 15.Okt 2007 18:40 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Anlagevermittler verurteilt (wg. Medi... GM&P Info Urteile & Recht 0 16.Mai 2006 18:48 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Apollo Medienfonds - Schadenersatz GM&P Info Kapitalanlage 3 30.März 2006 22:42 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Medienfonds - Bank zum Schadenersatz ... GM&P Info Urteile & Recht 0 2.März 2006 20:29 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Living Pictures Medienfonds Mope Versicherungen, Aktien, Fonds 0 26.Jan 2006 14:57 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Staatsanwaltschaft geht VIP-Medienfon... GM&P Info Versicherungen, Aktien, Fonds 38 29.Sep 2005 5:27 Letzten Beitrag anzeigen


 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen