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doerrt Newbie
Anmeldungsdatum: 17.10.2003 Beiträge: 13
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Verfasst am: 18.Dez 2004 17:21 Titel: vorzeitige Auflösung eines Rentenfonds - Fragen! |
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Hallo,
da ich zur Zeit einen finanziellen Engpass habe und mir nicht noch mehr Schulden aufladen möchte, hab ich vor, eine im Jahre 2001 abgeschlossene Rentenfondsversicherung aufzulösen.
Seit August 2001 wurden monatlich 100€ eingezahlt, die Laufzeit sollte 12 Jahre sein.
Hab mich nun durch die AGBs gelesen, eine vorzeitige Auflsöung ist möglich - aber was muss ich dabei beachten, insbesondere im Bezug auf den Rückkaufswert. Wie hoch wird dieser sein?
Wäre für Hilfe sehr dankbar, |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 18.Dez 2004 17:24 Titel: |
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Den aktuellen Rückkaufswert teilt Ihnen Ihr Versicherer bei Anruf mit - aber einen finanziellen Engpaß werden Sie damit nicht füllen können - richten Sie sich mal auf Rückkaufswert in Höhe eines netten Abendessens zu zweit ein.
Eine Alternative, wenn die 100 € im Monat drücken: beitragsfrei stellen lassen. |
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doerrt Newbie
Anmeldungsdatum: 17.10.2003 Beiträge: 13
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Verfasst am: 18.Dez 2004 21:02 Titel: |
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HI,
danke für die Antwort, auch wenn es keine gute ist.
Hatte im Herbst ein Schreiben bekommen, dass sich der Wert (Stand wie gesagt im Herbst) auf ca. 3300€ beläuft.
Im Schreiben stand dieser Satz:
Ein Abzug bei Rückkauf gemäss § 6 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung wurde bei den oben genannten Werten nicht berücksichtig.
Daher dachte ich, dass mehr als ein Abendessen bekommen würde.
Auch dieser Satz:
Bitte beachten Sie, dass die Investment Rente keine kurzfirstige Kapitalanlage ist. Um den steuerlichen Vorteil dieser fondsgebundenen Rentenversicherung voll auszuschöpfen, ist eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren erforderlich.
Thorsten |
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unbelievable Specialist
Anmeldungsdatum: 29.04.2004 Beiträge: 205
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Verfasst am: 18.Dez 2004 21:24 Titel: |
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Hallo Thorsten,
lassen Sie sich von der Antwort des verehrten Moderators mhmoeller bitte nicht erschrecken; ich nehme an, er speist ausschließlich in den exklusivsten Fresstempeln dieses Kontinents und hat die Anreise- und Übernachtungskosten ebenfalls mit berücksichtigt.
Sofern Sie diese fondsgebundene Rentenversicherung bei einer der besseren Gesellschaften haben und ein gutes Händchen bei der Fondsauswahl mitgewirkt hat, wird das Ergebnis gar nicht so schlecht ausfallen. Schließlich haben z. B. durchschnittlich gute Rentenfonds in den letzten 3 Jahren (also in der Zeit, während mit Ihren Beiträgen Fondsanteile zugekauft wurden) eine Performance von 20-25% hingelegt; einige positive Ausnahmen sogar 35-40%.
Sollten Sie allerdings auf Aktienfonds und auf einen der eher schwachen Anbieter gesetzt haben, könnte unter Umständen meine Essensgewohnheit (Currywurst mit Pommes) gerade mit dem Ergebnis zu befriedigen sein. Lassen Sie es sich einfach ausrechnen und entscheiden Sie dann - ich wünsche Ihnen jedenfalls das maximale Ergebnis. |
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doerrt Newbie
Anmeldungsdatum: 17.10.2003 Beiträge: 13
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Verfasst am: 18.Dez 2004 21:33 Titel: |
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Hallo,
danke dir für deine Antwort.
Also werde ich um einen Anruf nicht herum kommen.
Die Fonds sind nicht schlecht, hätten aber mehr erreichen können - hatten im Herbst wie ich geschrieben hatte eine ca. Höhe von 3300€.
Bin mal gespannt, was davon noch übrig bleibt.
Thorsten |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 18.Dez 2004 21:48 Titel: |
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@unbelievable
Hier geht es wohl weniger um die Frage, wie renditeträchtig die einbezogenen Fonds waren, als vielmehr um die Frage, ob es sich um einen gezillmerten oder ungezillmerten Tarif handelt.
Und wenn die Frage geklärt ist, können wir uns über den Freßtempel unterhalten - beim gezillmerten gibt es wahrscheinlich die Mayo zu ihrer geliebten C-Wurst mit Pommes (habe im übrigen gerade zwei davon verdrückt) nur noch auf Kredit. |
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doerrt Newbie
Anmeldungsdatum: 17.10.2003 Beiträge: 13
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Verfasst am: 18.Dez 2004 21:49 Titel: |
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Hallo,
kann mir jemand die Fachbegriffe erklären?
Was ist gezillmert?
Thorsten |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 18.Dez 2004 21:52 Titel: |
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Sorry, aber Erklärung folgt anbei:
| Zitat: |
Rendite-Killer: Zillmerung
Die Abschlussvergütung/Abschlussprovision wird bereits nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages an den Vermittler der Privaten Rentenversicherung bezahlt. Dieser Betrag wird zusammen mit den Kosten für die Einrichtung und Verwaltung des Versicherungsvertrages dem Versicherungskonto des neuen Kunden belastet. Der Versicherungsnehmer beginnt seinen Vertrag also erst einmal mit Schulden, da allein die Provision für eine Rentenversicherung mit 30 Jahren Laufzeit bereits mehrere tausend Euro betragen kann.
Dieses Verfahren nennt man Zillmerung. Es hat zur Folge, dass in den ersten Jahren auch der Rückkaufswert der Privaten Lebensversicherung im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen sehr niedrig ist und auch die Rendite der Rentenversicherung darunter leidet. Schließlich müssen erst die Schulden auf dem Versicherungskonto beglichen werden, bevor überhaupt eine Rendite erwirtschaftet werden kann.
Es gibt auch Versicherungsverträge mit ungezillmerten Tarifen. Dann wird die Abschlussvergütung, bzw. die Provision des Vermittlers über die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages verteilt. Das Versicherungskonto wird also zum Vertragsbeginn nicht so stark belastet. Gerade in der Anfangsphase der Vertragslaufzeit führt dies zu höheren Rückkaufswerten.
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert einer Privaten Rentenversicherung ist vor allem davon abhängig, wie lange der Vertrag bereits besteht. Wenn Sie eine Private Rentenversicherung in den ersten Jahren nach Vertragsschluss kündigen, bekommen Sie bei den meisten Versicherungen nichts oder nur eine geringe Auszahlung zurück.
Wenn der Vertrag noch nicht lange lief, wurden die eingezahlten Prämien von der Versicherungsgesellschaft allein für die Bestreitung der Provisionen und Kosten verbraucht. Dies ist ein Effekt, der auf die bereits beschriebene Zillmerung zurückgeht.
Der Rückkaufswert einer Rentenversicherung steigt mit den Jahren und eingezahlten Beiträgen natürlich weiterhin an. Es ist allerdings in den seltensten Fällen ratsam, eine Rentenversicherung vor der Beendigung der Vertragslaufzeit zu kündigen. |
aus: www.Banktip.de |
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