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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2945
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Verfasst am: 1.Jun 2006 7:40 Titel: Aktionärsschützer Tilp: Pleite, fast amtlich |
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Kleinaktionäre, die sich geprellt fühlen, nehmen gern die Dienste von Andreas Tilp in Anspruch. Sich selbst vertritt der prominente Anwalt in einem Rechtsstreit seit fast fünf Jahren. Es geht um 400.000 Euro, eine ehemalige Neue-Markt-Firma und die Ehre. Nun scheint der Kampf verloren – doch Tilp gibt nicht auf.
Seit fast fünf Jahren liegt der prominente Aktionärsschützer Andreas Tilp von der gleichnamigen Kanzlei im Streit mit der ehemaligen Neue-Markt-Firma Globalware (ehemals Intraware). Dabei geht es um viel Geld und die Ehre.
Um Ersteres steht es bei Tilp in diesem Fall nicht gut. Die Aussichten nämlich, eine hohe Summe wiederzubekommen, sind drastisch gesunken. Zum Hintergrund: Im Mai 2000 kaufte der damals 36-Jährige vorbörslich nicht weniger als 15.000 Aktien von Intraware, das internetfähige, plattformübergreifende Standardsoftware für das Electronic Management erstellte. Tilp bezahlte dafür genau 437.003,56 Euro. Sein Pech: Im Verlauf des Jahres verloren die Aktien etwa 90 Prozent an Wert.
Mitte 2001 reichte der Rechtsanwalt Prospekthaftungsklage gegen das Unternehmen ein. Er warf Intraware vor, dass der Börsenprospekt in wesentlichen Punkten unrichtig und unvollständig gewesen sei. Unter anderem beschuldigt er das Unternehmen der "fehlerhaften Darstellung von Umsatzprognosen im Prospekt", der "fehlerhaften Darstellung der Risikofaktoren im Verkaufsprospekt" sowie der "fehlerhaften Darstellung der finanziellen Lage der Beklagten". Kurz, Tilp forderte sein Geld zurück - plus einem Zinsaufschlag von 5,4 Prozent.
Zwei Gerichte widersprechen Tilp
Doch das Landgericht Frankfurt am Main schloss sich Tilps Meinung nicht an und wies die Klage Mitte November 2004 in allen Punkten ab. Tilp gab nicht auf. Damals hatte er gegenüber manager-magazin.de gesagt: "Ich kämpfe in eigener Sache genauso wie in den Sachen unserer Mandanten - notfalls bis zum Bundesgerichtshof". Seine Begründung: "Auch ich bin Opfer einer Firma am Neuen Markt geworden".
Tilp legte also Berufung ein. Doch das Frankfurter OLG schloss sich seiner Meinung nicht an. Wie erst jetzt bekannt wurde, wies die höhere Instanz am 9. Mai dieses Jahres die Klage ab. Die Richter schreiben in dem Urteil, das manager-magazin.de vorliegt, dass "die angefochtene Entscheidung nicht auf einer Rechtsverletzung beruht". Auf 16 Seiten bejaht das OLG keinen der vielen Vorwürfe von Tilp, der sich vor Gericht selbst vertrat.
"Wir halten das Urteil für falsch"
Im Grunde kann gegen das Urteil nicht Revision eingelegt werden. Und doch gibt es ein juristisches Vehikel, sich zu wehren. Das Instrument heißt Nichtzulassungsbeschwerde und muss vor dem höchsten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), eingelegt werden. Genau diesen Schritt hat nun Tilp gewählt. Der Jurist gegenüber manager-magazin.de: "Ich habe den auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BGH-Anwalt Achim Krämer mit der Nichtzulassungsbeschwerde beauftragt." Der Rechtsanwalt weiter: "Wir halten das Urteil für falsch."
Tilps Kontrahenten nehmen die Reaktion gelassen. Sebastian Rakob, Rechtsanwalt von der internationalen Sozietät Clifford Chance, der Globalware vor dem Landgericht Frankfurt erfolgreich vertrat, sagt: "Die Klage von Herrn Tilp war von Anfang an aussichtslos, da keine Prospektfehler vorlagen. Das haben die Gerichte eindeutig festgestellt. Wir sind davon überzeugt, dass der Bundesgerichtshof dies bestätigen wird."
Quelle: Manager Magazin |
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fischersfritze Newbie
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 4.Jun 2006 17:24 Titel: Wer hat der hat ... |
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Hallo,
wer im Mai 2000 EUR 437.000 (oder waren das DM?) in die Internetblase reinschießen konnte musste tierisch viel Kohle, und wenig Ahnung von den Märkten gehabt haben.
Einige werden vielleicht sagen, es ist beruhigend, dass auch ein im Anlegerschutz versierter Jurist reingefallen ist. Ich finde es eher beunruhigend. Denn was treibt einen vernunftbegabten Menschen in so ein Abenteuer? In aller Regel Profitgier!
Was wäre vom Leiter einer Entwöhnungsanstalt zu halten, der selbst gekokst hat? Viel, wenn er dabei entdeckt hat, wie man die Sucht besiegt; andernfalls: wenig. |
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Profi! Specialist
Anmeldungsdatum: 15.09.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 13.Jul 2006 0:15 Titel: |
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Eigentlich lernt jeder Jurastudent im ersten Semester, was die Advokatenzunft oft schmunzelnd über sich selbst eingesteht: "judex non calculat" - frei übersetzt: "Juristen können nicht rechnen".
Und genau das ist die Krux, wenn Anwälte in der Finanzdienstleistungsbranche mitmischen. In diesem Geschäft muß man eben nunmal rechnen können und Ahnung von wirtschaftlichen Zusammenhängen haben - Mathematik gehört aber ebensowenig zum Jurastudium wie BWL, VWL oder gar noch weiter spazialisiertes Finanz-Fachwissen (Immobilien, Versicherungen, Finanzierung, Investment, Leasing, etc.).
Anwälte verstehen wohl etwas von Rechtsnormen und Vertragswerken (oder sollten es zumindest) - und sicherlich ist nicht zu bestreiten, dass auch die rechtliche Konzeption bei z.B. einem Beteiligungsmodel auch ein wesentlicher Aspekt ist - aber eben nur einer von mehreren. Mindestens ebenso wichtig ist z.B. die steuerliche Konzeption - und bereits hier ist bei den allermeisten Juristen Schluß (obwohl sie kurioserweise rein rechtlich zur Steuerberatung berechtigt sind). Völlig zappenduster wirds dann, wenn es um wirtschaftliche Zusammenhänge geht - der wohl wichtigsten Komponente, die zumeist ursächlich über Gedeih oder Verderb einer jeden Kapitalanlage entscheidet.
Prominente Beispiele wie Herr Tilp sind hier nur die Spitze des Eisbergs. So kommt es sicherlich nicht von ungefähr, dass in der Hochzeit der Warentermin-Telefonkeiler, Anwälte neben Ärzten die beliebteste Zielgruppe waren - eben weil sie von dieser Materie absolut keinen Schimmer haben, aber arrogant genug sind, sich selbst die Kompetenz anzumaßen.
Die schlimmsten ihrer Zunft und zu 90% eine Schande ihres gesamten Berufsstandes sind die sog. "Anlageanwälte". Dazu muß man wissen, dass es für dieses Fachgebiet kurioserweise keine Definition als Fachanwalt gibt, wie das z.B. in anderen Rechtsgebieten der Fall ist (z.B. Arbeitsrecht, Familienrecht, etc.).
Und so greifen natürlich vermehrt die Winkeladvokaten zu diesem ungeschützten Titel, bei denen es zu einer Qualifikation zum Fachanwalt nicht reicht. (Übrigens eine traurige Parallele zur Branche selbst, wo sich ja leider auch jeder Vermittler mit tollen Titeln wie z.B. "Vermögensberater" etc. schmücken kann, ohne über eine entsprechende Qualifikation zu verfügen.)
Besonders schlimm dabei ist, dass den Herren Rechtsanwälten leider ein hohes Maß an Vertrauen entgegengebracht wird, welches jedoch häufig durch nichts gerechtfertigt ist. Und so werden dann nicht selten bereits einmal gebeutelte Anleger noch ein zweites mal gerupft, indem sie sich in die Hände eines solchen honorargeilen Dilettanten begeben, der sich aus reinen Marketing-Gesichtspunkten in das Mäntelchen des "Verbraucherschützers" gehüllt hat.
Der durch diese "Anlegeranwälte" verursachte Schaden dürfte dem durch Anlagebetrüger volumensmäßig nicht großartig nachstehen. |
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habmalnefrage Newbie
Anmeldungsdatum: 22.10.2005 Beiträge: 17 Wohnort: Saxony
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Verfasst am: 24.Jul 2006 14:19 Titel: |
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@Profi!
Endlich mal jemand, der meine leidvollen Erfahrungen mit dieser Zunft so direkt und absolut treffend niederschreibt. |
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