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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 13.Apr 2005 17:32 Titel: Arbeitsamt vermittelt Jobsuchende an flüchtigen Häftling |
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Ein Stellenangebot des Arbeitsamtes Berlin-Ost ist für Daniela B. Mitte Februar der Einstieg in einen Krimi, den sich ein Schriftsteller ausgedacht haben könnte. Die 41-Jährige geht zum Vorstellungsgespräch ins Forum Hotel. «Das war wie eine Kaffeefahrt», erzählt Daniela B. Mittelpunkt der chaotischen Veranstaltung ist der Firmengründer Rainer F., 43 Jahre alt, eloquent und seit mehr als 400 Tagen bundesweit per Haftbefehl gesucht.
Von einem Freigang war er nicht in die Strafvollzugsanstalt Meppen (Ostfriesland) zurück gekehrt, wo er wegen Anlagebetrugs einsaß. Das ARD-Magazin «Kontraste» berichtete über den Fall: Rainer F. bietet Daniela B. einen Arbeitsvertrag im Call-Center an. Sie unterschreibt den Vertrag - andernfalls hätte sie ihre Arbeitslosenhilfe riskiert. Denn zum Jobangebot schickt das Arbeitsamt eine Rechtsbelehrung mit: «Wenn Sie ohne wichtigen Grund die angebotene Arbeit nicht annehmen, tritt eine Sperrzeit ein.»
Am 1. März findet sich Daniela B. im angeblichen Call-Center ein - aber dort gibt es keine Telefone, geschweige denn Computer. In den Folge-Wochen werden die Neuen geschult, stellen selber neue Mitarbeiter ein. Außerdem sollen sie für sich Unfallversicherungen zum Preis von 45 Euro abschließen - die Provision kassierte F. ab. Daniela B. wird misstrauisch und wendet sich ans Arbeitsamt Berlin-Ost.
Dort bekommt sie nur zu hören: «Wenn Sie jetzt kündigen, müssen Sie zum Sozialamt.» Bis Ende März gehen beim Arbeitsamt weitere Hinweise ein; das Berliner Arbeitsamt setzt sich mit dem Arbeitsamt Lingen/Papenburg, wo sich F.'s Hauptsitz befindet, in Verbindung. Doch nur ein einziges Mal taucht dort ein Vermittler vom Arbeitsamt auf. «Er war begeistert, obwohl er eindeutig gesehen hat, dass noch keine Computer dort standen», sagte Ex-Angestellter Joachim B. Als sich die Gehaltsauszahlungen immer wieder verzögern, forschen die Mitarbeiter auf eigene Faust im Vorleben des Chefs. Bei einem Anruf hört F. mit, dass seine Angestellten vom Haftbefehl wissen, und er verschwindet Hals über Kopf. Am 22. April meldet er sich über Handy bei Büroleiter Helmut K. Daraufhin gibt dieser der Polizei einen Hinweis, dass Rainer F. auf dem Weg ins Emsland ist. Dort wird er kurze Zeit später festgenommen. Die Mitarbeiter stellen Strafanzeigen wegen Betrugs.
«Wenn ihn das Arbeitsamt geprüft hätte, dann wäre das alles nicht passiert», sagt Daniela B. Reinhard Müller, Abteilungsleiter im Arbeitsamt Berlin-Ost: «Es gibt so viele Firmen, wir haben einfach keine Möglichkeit, alle zu prüfen.»
Das nicht gezahlte Gehalt für die Aprilwochen hatte Daniela B. schon abgeschrieben, als das Arbeitsamt sie auffordert, die für März bezogene Arbeitslosenhilfe von 650 Euro zurückzuzahlen. Ihr Einwand, sie habe kein Gehalt erhalten, wird abgewiesen: «Wer einen Arbeitsvertrag hat, hat keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen.» Daniela B. hat Klage eingereicht. |
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