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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 9.Aug 2006 10:34 Titel: Bayern wird zum Eldorado für Anlagebetrüger |
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In den Fällen Comroad, EM.TV und Infomatec haben Staatsanwälte in Bayern die Skandale am Neuen Markt konsequent strafrechtlich aufgearbeitet. Doch der Eifer lässt offenkundig nach.
Die Urteile konnten sich sehen lassen: "Sieben Jahre Haft für Comroad-Gründer", "Geldstrafen für Haffa-Brüder" und "Haftstrafen im Fall Infomatec" – so lauteten die Schlagzeilen nach den spektakulären Strafverfahren vor den Landgerichten München und Augsburg in den Jahren 2003 und 2004. Damals erwarb sich die bayerische Justiz den Ruf, die Anlegerskandale am Frankfurter Börsensegment Neuer Markt konsequent strafrechtlich zu verfolgen.
Inzwischen scheint das Interesse der Strafverfolger im Freistaat erlahmt zu sein. Mehrfach haben sie in letzter Zeit Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs eingestellt – mit der Begründung, die Straftaten seien bereits verjährt.
Verjährung
Nach dem Strafgesetzbuch verjährt Kapitalanlagebetrug zwar erst nach fünf Jahren. Doch die Staatsanwälte bedienten sich einer Vorschrift, die es so nur in Bayern gibt: Artikel 14 des Bayerischen Pressegesetzes. Nach diesem verjähren Straftaten, "welche durch Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts begangen werden", schon nach sechs Monaten.
Und da Kapitalanlagebetrug in aller Regel mittels "Druckwerken", zum Beispiel Prospekten, begangen wird, verjährt er nach Ansicht der Staatsanwälte in Bayern schon nach einem halben Jahr. "In den Pressegesetzen der anderen Bundesländer ist das anders geregelt", sagt der Münchner Anwalt Peter Mattil.
Der Süddeutschen Zeitung liegen drei Bescheide aus den vergangenen zwölf Monaten vor, in denen Münchner Staatsanwälte Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs mit Hinweis auf die kurze Verjährungsfrist abgelehnt haben.
"Der Freistaat entwickelt sich inzwischen tatsächlich zu einem Eldorado für Kapitalanlagebetrüger", sagt Mattil. Damit spielt der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Jurist auf eine Aussage des Richters an, der im Infomatec-Prozess im Jahr 2003 den Vorsitz am Landgericht Augsburg hatte.
Mehr: sueddeutsche.de |
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Akimo User gebannt
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 319
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Verfasst am: 11.Aug 2006 8:41 Titel: |
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| ich werd mir jetzt nen Laserdrucker holen und ne Bude in Bayern . Und dann gehts los..... |
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Pat Newbie
Anmeldungsdatum: 12.08.2005 Beiträge: 41 Wohnort: Alsbach
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Verfasst am: 11.Aug 2006 16:20 Titel: |
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lach !!!
kann ich mitkommen ? hätte da einige vorschläge
gedruckte grüße
pat |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 8.Feb 2007 10:19 Titel: |
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| Die Bayerische Staatsregierung teilte in einer Pressemitteilung mit, dass die kurze strafrechtliche Verjährung von Delikten des Kapitalanlagebetruges von 6 Monaten abgeschafft wird. Das Bayerische Pressegesetz wird entsprechend geändert und den Regelungen im übrigen Bundesgebiet angepasst. Künftig verjähren in Bayern, wie auch in allen anderen Bundesländern, diese Delikte in 5 Jahren. |
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GoMo&Pa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2182
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Verfasst am: 9.Feb 2007 8:55 Titel: |
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Bayern kippt Standortvorteil für Anlagebetrüger
Von Stefan Ruhkamp
Bayern wird in den kommenden Wochen mit einer Gesetzesänderung den bisherigen Standortvorteil für Anlagebetrüger abschaffen. Die Angleichung an bundesweit übliches Recht hätte es schon seit Jahren geben können, und sie hätte so manchen Betrug schwieriger gemacht oder zumindest die Aufklärung erleichtert.
Eine Besonderheit im bayerischen Pressegesetz bewirkt bisher, dass Anlagebetrüger im Freistaat weniger riskieren als in allen anderen Bundesländern. Der Freistaat wendet das Pressegesetz auf Betrugsfälle an, die mit Wertpapierprospekten zu tun haben, weil anders als in anderen Bundesländern im Pressegesetz eine Bestimmung fehlt, die gewerbliche Veröffentlichungen wie zum Beispiel Verkaufsprospekte ausnimmt. Deshalb sind die Straftaten - zumindest nach dem Verständnis der bayerischen Staatsanwälte - schon nach sechs Monaten verjährt und nicht, wie es bundesweit üblich ist und wie es das Strafgesetzbuch vorsieht, nach fünf Jahren. In Sachen Kapitalanlagebetrug haben die bayerischen Staatsanwaltschaften in den vergangenen Jahren mit dieser Begründung die Ermittlungen meistens eingestellt, bevor sie richtig begonnen hatten.
Kritik von Anlegerschützern
Verbraucheranwälte kritisieren, dass nach diesem Verständnis Betrug im Zusammenhang mit einem Verkaufsprospekt in Bayern fast immer verjährt ist, zumal die Frist nicht erst mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Geschädigte investiert hat, sondern schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Prospekts. Erstmals ist der Gedanke der frühen Verjährung offenbar im Fall Infomatec benutzt worden. Der Gründer des Neuen-Markt-Unternehmens Alexander Häfele wurde wegen Kursbetrugs verurteilt. Die Verteidigung hatte sich auf das Pressegesetz berufen und mit Verjährung argumentiert. Das Landgericht Augsburg wies aber damals das Ansinnen zurück, weil es fürchtete, Bayern könne zu einem Eldorado für Kapitalanlagebetrüger werden.
Die Untätigkeit der bayerischen Staatsanwälte in Fällen von Anlagebetrug hat schlimme Folgen für die Betrogenen. Wenn kein Staatsanwalt ermittelt, wird es schwierig, für den Zivilprozess genügend Beweise zu sammeln. „Die dubiosen Geschäftspraktiken des Klaus Thannhuber mit seinen DBVI-Fonds hätten zum Beispiel früher beendet werden können, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht eingestellt hätte. Auch den Geschädigten eines Doba-Fonds des Herrn Doblinger hätte geholfen werden können“, sagt Rechtsanwalt Ralph Veil von der Kanzlei Mattil in München.
Gesetz tritt wohl im März oder April in Kraft
Seit Jahren hat Veil gemeinsam mit anderen Anwälten die seltsame Verjährungsfrist des Freistaats angegriffen. Innenminister Günther Beckstein (CSU) dankte per Brief für das Engagement im Verbraucherschutz, ließ aber ausrichten, dass „wir keinen drängenden Gesetzgebungsbedarf sehen“. Das war im Sommer 2006. Die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Bayern mit Standortvorteil für Anlagebetrüger) und einer anderen Tageszeitung brachte Bewegung in den politischen Apparat.
Das neue bayerische Pressegesetz hat inzwischen die erste Lesung passiert, die SPD ist einverstanden und die zweite Lesung wohl nur noch eine Formalie, so dass das überarbeitete Gesetz voraussichtlich Ende März oder Anfang April in Kraft treten wird. Von da an sind die Straftatbestände Anlagebetrug und Insiderhandel vom Geltungsbereich des Pressegesetzes ausgenommen. In solchen Fällen wird künftig auch in Bayern Bundesrecht gelten, also eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.
„Bayern erhöht den Verfolgungsdruck auf Kapitalanlagebetrüger“
Es bleibt aber die Frage, was mit den schon begangenen Betrügereien geschieht. Anwalt Veil fordert, die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) solle als oberste Dienstherrin die Staatsanwaltschaften anweisen, in Fällen von Kapitalanlagebetrug die wegen vermeintlicher Verjährung eingestellten Ermittlungen wiederaufzunehmen. Auf diesen Vorschlag habe die Landesregierung bislang nur ausweichend geantwortet.
Möglicherweise lässt sich die Ministerin aber noch für eine Anweisung an ihre Staatsanwälte begeistern. Auch ihr Parteifreund Beckstein schließlich hatte sein Interesse für den Anlegerschutz im Freistaat erst spät entdeckt. Inzwischen urteilt er anders als im August über den „Gesetzgebungsbedarf“. Beckstein erwartet ein starkes Signal für effektiven Verbraucherschutz in Bayern. „Bayern erhöht den Verfolgungsdruck auf Kapitalanlagebetrüger“, verspricht er in einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei.
Quelle: F.A.Z., 08.02.2007, Nr. 33 / Seite 20 |
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Observatorium Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2006 Beiträge: 136 Wohnort: Ostsee
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Verfasst am: 9.Feb 2007 9:02 Titel: |
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Und wenn sie aufräumen, dann räumen sie auf, die Bayern! Es wird - der Mentalität nach - nicht das Einzige bleiben.
MhG
Observator |
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