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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 17.Feb 2006 19:04 Titel: Betrug durch Blind-Pool-Fonds |
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Presse-News 2-2006 / Anlegerschutz & Grauer Kapitalmarkt
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen
Veröffentlicht auf openPR
EuropLeasing AG – Marktführer ohne Umsätze
Das Unternehmen geht derzeit mit einer Fondstochter (EuropLeasing AG & Co. Financial Solution KG) auf Anlegersuche. Man kann sich als Kommanditist an einer ausweislich diverser Vertriebe „sicheren und renditestarken Kapitalanlage“ beteiligen. Vorgegaukelt wird, dass die Gelder zum Aufbau eines Leasingunternehmens für Investitionsgüter eingesetzt würden. Tatsächlich werden kaum derartige Verträge abgeschlossen, die eigenen Prognosen zum Teil um den Faktor 40 verfehlt. Das Unternehmen mit Sitz in Haar bei München tritt nach außen äußerst großspurig auf. Tatsächlich wird vor der EuropLeasing in Fachkreisen schon seit dem Jahr 2000 gewarnt, die Umsatz- und Gewinndefizite wurden vom Branchenmedium „kapital-markt intern“ bereits massiv kritisiert (vgl. k-mi 23/00 und 01-02/04).
Hier ist ein Schaden in mehrfacher Millionenhöhe entstanden. Das Unternehmen ist derzeit noch aktiv und plant angeblich bereits den nächsten Fonds. „Wir können die Vermittler und Interessenten vor diesem Angebot nur warnen“, so Wilhelm Lachmair von der Rechtsanwaltskanzlei Lachmair & Kollegen. „Der vollständige Verlust der Anlegergelder steht auf dem Spiel. Wer bereits investiert hat, sollte dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.“
Immer wieder Betrug durch Blind-Pool-Fonds
Ungebrochen ist die Welle von neuen und bereits länger bestehenden Gesellschaften, die Kapitalanlagen in der Form von so genannten Blind-Pools anbieten. Bei dieser Form der Anlage steht nicht von Anfang an fest, in welche Investitionsgüter investiert wird. Ein solches System bietet sich daher für Manipulationen zum Nachteil der Kapitalgeber geradezu ideal an – und wird entsprechend gern und häufig genutzt. Waren es am Anfang vor allem stille Gesellschaften wie die Securenta, die Südwestrentaplus und die Frankonia, so dominieren heute Kommanditgesellschaften den Markt, weil die Anbieter sich hier eine rechtlich günstigere Position erhoffen und die stille Gesellschaft durch zahlreiche, bereits öffentlich in der Kritik stehende, Unternehmen diskreditiert ist.
Angeboten wird zumeist ein breites Spektrum von Immobilien, Wertpapieren und unternehmerischen Beteiligungen, weil dies die Anbieter am wenigsten einschränkt. Dabei ist die Anlage in Wertpapieren heikel, da hier Konflikte mit dem Kreditwesengesetz auftreten können. Aus diesem Grund wurden einzelne Fonds bereits durch die Aufsichtsbehörden geschlossen (beispielsweise Master Star Fund, F & R). Es kommen aber gelegentlich auch besonders exotische Gestaltungen vor, wie z.B. die WES GmbH & Co. 2. KG, die Jachten und Luxushäuser auf Ibiza finanzieren und auf diesem Weg Traumrenditen erzielen möchte.
Ein echter Dauerbrenner, da ehrliche Gestaltungen eher die Ausnahme sein dürften.
Britisch Roulette mit CMI-Lebensversicherungen
Eine Police bei einem britischen Lebensversicherer – und das auch noch beim Branchenprimus Clerical Investment Group Ltd. (CMI) - galt bis Ende der 90er Jahre als sichere Anlage mit zweistelliger Renditeerwartung.
Seitdem hat sich das Blatt gewendet. Die Lebensversicherungen der CMI wurden fortan aggressiver, mitunter mit Renditeversprechen längst vergangener Tage und irrwitzig langen Laufzeiten, vermarktet. Vermittler boten die Versicherung nun auch in Kombination mit einer Fremdfinanzierung durch ein Bankendarlehen an, so dass bei diesen so genannten Hebelgeschäften nur ein geringer Eigenkapitalanteil erbracht werden sollte. Die Anleger wurden dabei in der Regel nicht über die enormen Risken informiert, die nicht nur zu einem Totalverlust des Eigenkapitals, sondern auch noch zu erheblichen Schulden am Ende der Laufzeit führen können.
Ein juristisches Vorgehen gegen den Vermittler und unter Umständen auch gegen die CMI kann sich für Geschädigte lohnen.
Gute Aussichten für Thomae und Partner-Geschädigte
Thomae und Partner gaben zwischen 1993 und 2000 insgesamt acht Immobilienfonds heraus, mit denen vor allem Kleinanleger angesprochen wurden. Insgesamt wurden ca. 160 Mio. Euro von mehreren zehntausend Beteiligten eingesammelt. Die Anteile wurden durchgängig über Banken und Bausparkassen finanziert. Das Modell ist aber für die Anleger nicht rentabel. Hohen Finanzierungskosten stehen nur geringe Ausschüttungen gegenüber, die teilweise ganz eingestellt werden mussten, denn die Mieteinnahmen waren von Anfang an zu hoch kalkuliert. Hohe weiche Kosten, ein Fremdkapitalanteil von ca. 30 % sowie eine fragwürdige Immobilienauswahl lassen erhebliche Zweifel an der Plausibilität des gesamten Modells aufkommen. Geschädigte können sich jetzt bei der Auseinandersetzung mit den finanzierenden Banken und Bausparkassen auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 23.08.2005 (Az. 17 U 7/05) stützen. Diese betraf zwar ein anderes Beteiligungsverhältnis und die Ansprüche der Verbraucher wurden im Ergebnis auch zurückgewiesen. Das Gericht führte aber in seiner Entscheidung auch aus, dass die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes zum verbundenen Geschäft trotz grundpfandrechtlicher Absicherung zur Anwendung kommen und folgte damit der Auffassung des zweiten Zivilsenats des BGH.
Dadurch erhöhen sich die Chancen für Anleger, die sich an dem fragwürdigen Modell der Thomae und Partner-Fonds beteiligt haben, deutlich. Für die Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe entfällt so ein entscheidender Einwand und vermeintlicher „Heimvorteil“, auf den man bei der Bank immer gesetzt hatte. Auch die BHW Bausparkasse AG, die die Fondsbeteiligungen in noch größerem Umfang finanziert hat, gerät zunehmend in Argumentationsschwierigkeiten.
Die Aussichten für Geschädigte, zumindest einen Teil des an die Bank gezahlten Geldes zurückzuerhalten und keine weiteren Zahlungen mehr erbringen zu müssen, sind durch diese konsequente Umsetzung der BGH-Rechtssprechung seit dem 14.06.2005 zu Fondsfinanzierungen nochmals deutlich gestiegen.
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Zu allen angesprochenen Fällen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für weitere Einzelheiten und Hintergrundinformationen zur Verfügung.
Kontakt:
Kanzlei Lachmair & Kollegen
Wilhelm Lachmair
Ismaninger Str. 19
D – 81675 München
Tel.: 089-2163-330
Fax: 089-2163-3331
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
Web: www.ra-lachmair.de
Über Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen: Die Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen wurde 1993 gegründet und hat sich von Beginn an auf die Verfolgung von Anlegerinteressen spezialisiert. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz der Anleger vor unseriösen Angeboten im Bereich des „Grauen Kapitalmarktes“. Die Münchener Kanzlei zählt in diesem Segment zu den führenden Adressen in Deutschland und legt besonderen Wert auf eine kompetente und bedarfsgerechte Beratung der Mandanten.
www.ra-lachmair.de |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 6.Feb 2007 8:14 Titel: |
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EuropLeasing-Pleite - Dreiste Täuschung der Anleger
Kurz vor Weihnachten kam für die Anleger die Hiobsbotschaft: Sowohl die EuropLeasing AG & Co. Financial Solutions KG als auch die Fonds-Komplementärin EuropLeasing AG mussten Insolvenz anmelden. Wer den vollmundigen Renditeversprechen der Firma sein Vertrauen geschenkt hatte, steht nun vor dem Totalverlust seiner Anlage. Verbraucherschützer werfen den Verantwortlichen Verdacht auf Betrug und Untreue vor.
Überraschend kommt die EuropLeasing-Pleite nicht. Seit vielen Jahren wurde die Gruppe in der Wirtschaftspresse heftig kritisiert. Das Branchenblatt kapital-markt intern (k-mi) warnte seit mehr als sechs Jahren immer wieder vor einer Beteiligung. Mittelpunkt der Kritik waren ganz erhebliche Abweichungen der prospektierten Zahlen von der tatsächlichen Unternehmensentwicklung.
So wunderte sich k-mi beispielsweise, dass von den für 2004 angekündigten Erlösen von 102 Millionen Euro in Wirklichkeit nur ein Umsatz von 3,95 Millionen herauskam. Für die Anlageexperten „waren die prospektierten Planzahlen und damit das gesamte Geschäftsmodell (...) mit dicken Fragezeichen versehen.“ k-mi-Fazit schon im Juni 2000: „Riskante unternehmerische Beteiligungen mit Totalverlustrisiko, bei der sich uns nicht erschlossen hat, warum man sich ausgerechnet an diesem Unternehmen beteiligen sollte. Wir raten Vermittlern und Anlegern zur Vorsicht!“
Offenbar gezielte Verharmlosung des Risikos
Obwohl das Geschäft von Anfang an schlecht lief, wurden Warnungen der Wirtschaftspresse hinsichtlich offenkundiger ökonomischer Schwierigkeiten sowie die Risiken für die Anleger nach Ansicht von Branchenkennern offenbar gezielt verharmlost. Noch 2006 priesen Vermittler Beteiligungsangebote der EuropLeasing als „renditestarke Anlage mit geringem Risiko“ an sowie eine angeblich „hohe Sicherheit bei hoher Rendite“. Nachrichten und die Unternehmenszahlen wurden offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen.
Verbraucherschützer wundern sich über die Dreistigkeit, mit der Anleger noch letzten Sommer offenbar gezielt getäuscht wurden. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS e.V.) aus Erfurt mitteilt, habe es auf der Website der EuropLeasing noch lange geheißen, das Vertrauen der Banken sei ungebrochen, die Finanzierungen gesichert und ausreichend Liquidität vorhanden. „Die Verantwortlichen haben ihre Anleger anscheinend jahrelang mit falschen Behauptungen hinters Licht geführt“, sagt Torsten Geißler, Vertrauensanwalt des DVS aus Jena. Längst bekannte Informationen über die fatale Umsatzentwicklung und Diskrepanzen zu den Fondsprospekten seien von vielen Anlageberatern und Vermittlern ganz offensichtlich ignoriert worden. Geißler: „Im Gegenteil wurden die Beteiligungsangebote als ‚renditestarke Anlage mit geringem Risiko’ angepriesen. Dabei verwies die EuropLeasing AG regelmäßig darauf, dass sie ‚seit mehreren Jahren erfolgreich im Leasing-Geschäft’ tätig sei.“
Für die Verantwortlichen dürfte die bequeme Zeit auf Kosten der Anleger endgültig vorbei sein. Obwohl viele Mittel bereits vernichtet sind, müssen sich laut DVS im Prinzip alle Gruppen von Verantwortlichen einer möglichen Haftung stellen.
- Den Initiatoren muss aufgrund ihrer Kenntnis des Unterschieds zwischen prospektierten Erwartungen und tatsächlichem wirtschaftlichen Erfolg allem Anschein nach der Vorwurf des Betruges gemacht werden.
- Wegen der frühzeitigen Warnungen kommt auch eine Haftung der Anlageberater und Vermittler in Betracht, da diese gesetzlich verpflichtet sind, sich über alle Haftungsrisiken zu informieren und interessierte Anleger auf solche Warnungen hinzuweisen.
- Auch der Mittelverwendungskontrolleur, die T.O.R. Treuhand-Organisation-Revision GmbH sitzt mit im Boot. So soll die T.O.R. 2005 testiert haben, dass das Leasinggeschäft im angegebenen Umfang getätigt worden sei. Offenbar ein glatter Schwindel, wie k-mi herausfand. So zitiert das Blatt ein Protokoll einer Aktionärsversammlung vom 23.05.2006, in dem es heißt: „Dem Unternehmen stehen nur noch sehr geringe flüssige Mittel zur Verfügung, die im wesentlichen aus den eingehenden Mietzahlungen der eigenfinanzierten Leasingverträge resultieren.“
Der Deutsche Verbraucherschutzring rät allen Betroffenen, möglichst frühzeitig prüfen zu lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.
Pressemitteilung von: DVS e.V. |
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Lachmair Newbie
Anmeldungsdatum: 20.10.2004 Beiträge: 9 Wohnort: München
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Verfasst am: 7.Feb 2007 15:10 Titel: |
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Wir haben uns in dieser Angelegenheit schon vor einem jahr engagiert und sind unteranderem mit einstweeiligen Verfügungsverfahren und Klagen überzogen worden - erfolglos.
Unsere Kosten können wir nun zur Insolvenzmasse anmelden. Gerlach und k-mi haben schon lange vor den Praktiken der Gesellschaft gewarnt, was nun wohl den Weg zur Haftung von Vertrieben und Verantwortlichen führt. Die Hamburger Ermittlungsbehörden sind jetzt wohl an dem Fall "dran". Den Geschädigten kann man nur die Daumen drücken. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 15.Jun 2008 15:54 Titel: |
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Das Landgericht Kiel hat einen Vermittler zur Zahlung von Schadensersatz zugunsten eines von der Kanzlei BGKS vertretenen EuropLeasing-Anlegers verurteilt (noch nicht rechtskräftig). Damit hat der Anleger gute Aussichten, den Kaufpreis für die Beteiligung zuzüglich Agio, Zinsen und Verfahrenskosten erstattet zu bekommen.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Das Urteil, das von uns erstritten wurde, ist unseres Wissens eine der ersten stattgebenden Entscheidungen gegen EuropLeasing-Vermittler und könnte für alle anderen EuropLeasing-Geschädigten eventuell über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bekommen. Denn wir hatten vorgetragen, dass der Schadensersatzanspruch auch aus der Pflicht des Vermittlers zur Mitteilung negativer Presseberichte (hier u.a. kapital markt-intern) zu der Kapitalanlage, die hier u.E. verletzt wurde, folgt. Wenn dies bestätigt werden würde, könnten danach unter bestimmten Voraussetzungen alle EuropLeasing-Anleger, die nicht über die deutlichen Warnungen in mehreren Presseberichten hingewiesen wurden, Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler geltend machen."
Rechtsanwalt Gröpper rät unabhängig davon allen EuropLeasing-Geschädigten, die Rechtslage von einem unabhängigen und auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen: "Wir wissen, dass Vermittler viele EuropLeasing-Geschädigte angeschrieben und auf die Dienste eines Münchener Rechtsanwalts verwiesen haben, der aber tatsächlich Ansprüche gegen Vermittler in diesem Fall nicht prüft. Da wird der Bock zum Gärtner gemacht."
Erschwerend kommt hinzu: In der Zwischenzeit drohen bei vielen Anlegern die Schadensersatzansprüche zu verjähren.
** Auszug / Pressemitteilung von: BGKS |
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