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volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
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Verfasst am: 29.März 2004 4:47 Titel: Blinde Wächter? Affäre um Devisenschuldenverwaltung FMS |
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Die Affäre um die Wiener Devisenschuldenverwaltung FMS wirft ein ungünstiges Licht auf die Finanzmarktaufsicht FMA.
Art. FONDS-professionell 01/04
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Walter V. spart nicht mit Kritik: „In der Geschichte haben diese hoch bezahlten Experten alle wieder einmal bewiesen, was ihre Arbeit wert ist.“ Der 45-jährige Wiener Unternehmer meint mit den „hoch bezahlten Experten“ die Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht und die Buchprüfer der internationalen Wirtschaftsprüfungskanzlei Ernst & Young. Und V. hat tatsächlich allen Grund, frustriert zu sein – einmal weil er nach aktuellem Stand der Dinge einen Verlust von einer dreiviertel Million Euro erlitten hat, und dann weil er das Gefühl hat, dass ihm dieser Verlust zumindest teilweise erspart geblieben wäre, wenn die verantwortlichen Behörden und Buchprüfer sorgfältiger gearbeitet hätten. V. hatte sich sogar bei ihm bekannten Bankern erkundigt, bevor er der Wiener Devisenschuldenverwaltung FMS Geld anvertraut hatte. Durchwegs sei ihm erklärt worden, dass das Unternehmen zuverlässig sei. Und das hatte er bis zuletzt glauben wollen, obwohl ihm bereits ab dem Frühjahr 2003 langsam klar geworden war, dass nicht alles mit rechten Dingen zuging bei FMS – dass die Gesellschaft über gar keine entsprechende Konzession verfügt hatte, um Vermögensverwaltungsleistungen anzubieten, war weder ihm noch seinen Informanten aufgefallen. Endgültig klar war das Ausmaß der Katastrophe erst, als die Geschäftsleiter der Gesellschaft, Brigitte Svoboda und Bernd Pankonin, kurz vor Jahreswechsel wegen des Verdachts der Veruntreuung in Untersuchungshaft genommen wurden. Heute zittern mehr als 100 Geschädigte – darunter auch zwei Banken – um ihr Geld.
14 Monate nichts passiert
Dabei hätte man den Verdachtsmomenten gegen das FMS-Management bereits mehr als ein Jahr früher nachgehen können, denn Ende Februar 2002 hatte der leitende Angestellte Thomas R. das Unternehmen verlassen, weil er – so seine Aussage bei der Wirtschaftspolizei – nicht nur entdeckt habe, das die Gesellschaft nicht nur keine aktuelle Buchführung hatte, sondern erstens unerlaubterweise die Verwaltung fremder Vermögen übernahm und dabei zweitens systematisch das Geld ihrer Kunden unterschlug.
R. erklärte gegenüber FONDS professionell wie zuvor gegenüber der Wirtschaftspolizei, dass er die Finanzmarktaufsicht mittels Sachverhaltsdarstellung im Sommer 2002 über die Vorkommnisse bei der Firma FMS informiert und auch entsprechende schriftliche Unterlagen zur Beweisführung vorgelegt hatte. Auch Ernst & Young wurde demnach mündlich über die Ungereimtheiten bei FMS informiert. Passiert sei danach scheinbar dennoch nichts. Ernst & Young habe auch im Anschluss an den Weggang des Mitarbeiters noch einmal eine Bilanz der FMS testiert und die FMA offensichtlich ebenfalls nicht sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Fall detailliert zu überprüfen und allfällige Schäden zu verhindern. Die einzige von außen erkennbare Veränderung nach R.s Meldung ist die Niederlegung der Konzession durch die FMS – sie war von 1999 bis 2002 berechtigt gewesen, Vermögensberatungen durchzuführen, Wertpapiergeschäfte zu vermitteln und dabei mit freien Mitarbeitern zusammenzuarbeiten. Es erfolgte auch keine wie immer geartete Warnung an potenzielle Anleger, um sie vor einem Investment bei der FMS zu warnen.
Glück im Unglück?
Aus Sicht der geschädigten FMS-Kunden könnte sich nun gerade Letzteres aber fast schon als Glück erweisen, denn soweit der Masseverwalter des FMS-Konkurses bisher feststellen konnte, sind keinerlei nennenswerte Mittel mehr da, mit denen die Anlegeransprüche abgedeckt werden könnten. V.s Rechtsvertreter, der Wiener Anwalt Johannes Schmidt, will daher nun versuchen, über ein Amtshaftungsverfahren gegen die Finanzmarktaufsicht bzw. ihre Vorgängerorganisation, die Bundes-Wertpapieraufsicht, zumindest einen Teil des Schadens seiner Klienten ersetzt zu bekommen.
Probleme im Jahr 2000
Laut Schmidt waren bereits im Jahr 2000 im Rahmen einer BWA-Prüfung erhebliche Mängel bei der FMS festgestellt worden, ohne das dies nachhaltige Konsequenzen gehabt hätte. Allerspätestens die Anzeige des früheren FMS-Mitarbeiters hätte aber die Behörde in Gang setzen müssen, nicht zuletzt auch deshalb, weil es, so Schmidt, auch eine Reihe weiterer Anzeigen von Anlegern bei der FMA gegeben habe.
Republik würde haften
Sollten sich diese Vorwürfe als haltbar erweisen, müsste die Republik die Haftung für die Versäumnisse der Aufsichtsbehörde übernehmen. Das entsprechende Schreiben wurde bereits im Vorjahr an die zuständige Finanzprokuratur der Republik gerichtet, die zulässige dreimonatige Beantwortungsfrist lief bei Redaktionsschluss noch.
Schmidt, der mit der Erwirkung des VwGH-Urteils, wonach die ehemalige Bundes-Wertpapieraufsicht verfassungswidrig war, bereits einmal demonstriert hat, dass er die Interessen seiner Mandanten zu vertreten weiß, glaubt aber bereits im Ausbleiben einer Antwort von der Finanzprokuratur erkennen zu können, dass diese den Fall nicht auf die leichte Schulter nimmt. Schmidt: „Meiner Erfahrung nach bekommt man in aussichtslosen Fällen binnen zwei Wochen ein Schreiben, in dem man auf den Rechtsweg verwiesen wird. Dass hier bereits ein Großteil der Frist verstrichen ist, ohne dass das passiert ist, zeigt mir, dass man unser Begehren ernst nimmt.“ Die Finanzprokuratur sei bei der Beurteilung des Falls natürlich von der Stellungnahme der FMA abhängig.
Die, so erklärt FMA-Sprecher Klaus Grubelnik, hat ihre Sachverhaltsdarstellung Mitte März bereits an die Finanzprokuratur übermittelt: „Da bereits Ersatzansprüche gegen die Republik geltend gemacht worden sind, können wir zu konkreten Punkten dieses Falls nicht Stellung nehmen. Wir haben aber der Finanzprokuratur als Rechtsvertreter der Republik eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt, in der wir die aufsichtsbehördliche Tätigkeit der BWA/FMA in dieser Causa dokumentieren und die Rechtmäßigkeit eines Ersatzanspruchs bestreiten.“
Haften die Buchprüfer?
Wie die Geschichte ausgehen wird, ist derzeit natürlich nicht abzusehen, aber fest steht, dass sie sich lange Zeit hinziehen wird. In einem anderen Fall, in dem bereits seit 2002 versucht wird (FONDS professionell berichtete in Ausgabe 4/02), ein schuldhaftes Verhalten der Aufsichtsbehörde nachzuweisen, musste erst ein komplexes Gutachten erstellt werden, derzeit wartet man auf einen Prozessbeginn. Im Fall FMS dürfen die Geschädigten aber nicht nur hoffen, von der Republik eine Entschädigung zu bekommen, sondern auch, dass sie eventuell „einen zweiten Haftungsfonds“, wie es Rechtsanwalt Schmidt formuliert, anzapfen können. Ob die Buchprüfer von Ernst & Young nämlich korrekt gearbeitet haben, sollte der vom Gericht bestellte Gutachter Thomas Keppert herausfinden. Ernst & Young hatte das Unternehmen ab dem Zeitpunkt, zu dem es über eine „kleine“ BWA-Konzession verfügte, geprüft.
Keppert unterliegt als Gutachter der Verschwiegenheitspflicht und kann daher keinerlei Informationen über seine bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse herausgeben. Auch wann er das Gutachten vorlegen könne, sei offen. Er selbst habe die Begutachtung zwar schon abgeschlossen, weil aber noch Informationen aus dem Ausland ausständig seien, könne kein Termin für die endgültige Vorlage des Gutachtens genannt werden. Sollte den Buchprüfern ein Fehler unterlaufen sein, so Rechtsanwalt Schmidt, dann müssten sie der vorliegenden OGH-Judikatur gemäß für entstandene Schäden haften – skurriles Detail am Rande: Auch Ernst & Young steht mit einer Forderung im Gläubigerverzeichnis.
FMS-Geschäftsführerin Brigitte Svoboda genoss das besondere Vertrauen von Kammerfunktionär Göltl
Dass die Geschichte ausgerechnet so knapp vor der nächsten Wirtschaftskammerwahl passieren musste, ist für Wolfgang Göltl, Kommerzialrat und multifunktionaler Wirtschaftskämmerer, äußerst unangenehm.
Sein langjähriger „Schützling“ Brigitte Svoboda, Geschäftsführerin der Devisenschuldenverwaltung Financial Management Services Gesellschaft m.b.H. (FMS), wurde zusammen mit ihrem früheren Lebensgefährten und Geschäftspartner Bernd Pankonin wegen des Verdachts der Veruntreuung von Kundengeldern wenige Wochen vor Weihnachten in Untersuchungshaft genommen.
Göltl hatte die FMS-Geschäftsführerin nicht nur wiederholt als Vortragende zum Thema Fremdwährungskredite für die Fachakademie für Finanzdienstleister eingeladen, sondern auch als Marketingberaterin für die Fachakademie engagiert.
Svobodas Aufgabe bestand dabei vor allem in der Akquise von außerordentlichen Mitgliedern – im Klartext: Sie war damit beauftragt, Unternehmen dazu zu bewegen, die Fachakademie finanziell zu unterstützen.
Diese Funktion hatte Svoboda allem Anschein nach auch Mitte März dieses Jahres noch inne, denn zu diesem Zeitpunkt konnte man sich den nebenstehenden Info-Folder immer noch von der FAF-Homepage downloaden.
Neben ihren Funktionen in der Fachakademie für Finanzdienstleister trat Brigitte Svoboda auch als Autorin und Expertin für Fremdwährungs-kredite in der mit Kammergeldern finanzierten Publikation „facts“ in Erscheinung und hatte dabei nicht nur reichlich Gelegenheit, für die Dienstleistungen ihres Unternehmens zu werben, sondern tat dies auch.
Zeitweise, so berichten Insider, sei Svoboda sogar als Nachfolgerin Wolfgang Göltls in der Wiener Sektion der Berufsgruppe der Finanzdienstleister gehandelt worden.
Quelle: FONDS professionell |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 24.Mai 2006 12:25 Titel: |
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FMS-Prozess wegen Selbstmordgefahr abgesagt
Der für Dienstag den 23. Mai anberaumte Prozess gegen die früheren FMS-Manager Brigitte Svoboda und Bernd-Peter Pankonin wurde kurzfristig abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben, weil der Anwalt der früheren Geschäftsführerin dem Gericht mitteilen musste, dass sich seine Mandantin wegen akuter Suizidgefährung in ärztliche Behandlung begeben hat. Die Verhandlung wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit vertagt
Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betrugs, der Untreue und der Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen durch die die frühren Devisenschuldenverwalter. FMS soll überdies ohne die notwendige Konzession gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz Vermögensverwaltungen durchgeführt haben, der Schaden für die betroffenen Anleger wird mit 6,6 Millionen Euro beziffert.
Quelle: FONDS professionell |
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2319
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Verfasst am: 5.März 2007 7:47 Titel: |
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Neue Anklage gegen Ex-Chefs der Finanzfirma FMS
Der Prozess um Millionen-Malversationen bei der Finanzfirma FMS wird nach langer Pause jetzt fortgesetzt. Neu ist dabei eine zweite Anklage wegen Finanzdelikten.
Der Anlagebetrugsprozess um den Millionen-Bankrott der Wiener Firma Financial Management Service (FMS) wurde Mitte Mai 2006 unterbrochen, noch bevor er richtig angefangen hatte. Während der beschuldigte FMS-Zampano Bernd-Peter Pankonin damals pünktlich zur Hauptverhandlung erschienen war, liess sich die ehemalige FMS-Chefin Birgitta Svoboda wegen Suizidgefahr ins Krankenhaus einweisen. Mittlerweile ist Svoboda nach Angaben ihres Strafverteidigers Wolfgang Brandstetter wieder so weit gesundet, dass sie Ende März an der Verhandlung teilnehmen wird. Auch Bernd-Peter Pankonin, der derzeit in Deutschland wohnt und neuerdings eine neuen Namen trägt, wird zur Hauptverhandlung erscheinen, bestätigt seine Pflichtverteidigerin Christa-Maria Scheimpflug dem WirtschaftsBlatt.
Neue Vorwürfe
Doch zur ursprünglichen Anklage, in der dem Finanz-Duo ein Betrugs-Schaden von 6,6 Millionen € vorgeworfen wird, davon 4,9 Millionen € zu Lasten von Anlegern, müssen sich Svoboda und Pankonin jetzt auch einer Anklage nach dem Finanzstrafrecht stellen. Laut Anklage sollen durch verdeckte Gewinnausschüttungen 569.400 € Kapitalertragssteuer, knapp 600.000 € Körperschaftssteuer, 124.000 € Lohnsteuer sowie Dienstgeberbeiträge hinterzogen worden sein. „Mein Mandantin wird im Wesentlichen geständig sein“, kündigt Svobodas Verteidiger Brandstetter an. Laut Anklage bekannte sie sich nur teilweise schuldig. Sie bestreitet, dass „alle im Gutachten genannten Beträge ihr zugekommen sind. Sie habe einige Geldbeträge Kunden in bar übergeben.“ Laut Staatsanwältin Beatrix Winkler „stützt die derzeitige Beweislage diese Behauptung nicht“. Sollte Svoboda Zeugen nennen oder Unterlagen vorlegen, werde neu berechnet.
Wie berichtet war Pankonin in Sachen Anlagebetrug von Anfang an geständig. Das Finanzdelikt bestreitet er aber laut Winkler: „Er gestehe zwar ein Chaos in der Buchhaltung ein, sei aber dafür nicht verantwortlich, da er nur zwei Monate für die Buchhaltung zuständig gewesen sei.“
Quelle: Wirtschaftsblatt |
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