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Göttinger Gruppe (Securenta AG)

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2936

BeitragVerfasst am: 11.Jun 2007 3:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das Amtsgericht Göttingen (Az.: 74 IN 222/07) hat am 07.06.2007 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG eröffnet und den Steuerberater Peter Knöpfel (Hamburg) zum Insolvenzverwalter bestellt.
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Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 11.Jun 2007 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

veraltete Info.
Mittlerweile läuft das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg. Eigenantrag der Securenta AG.
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2172

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2007 7:19    Titel: Antworten mit Zitat

Was das Handelsblatt gestern schrieb, das dürfte einigen Anlegern vielleicht einige schlaflose Stunden bereiten, denn Anlegerschützer und Anwälte befürchten, dass der Insolvenzverwalter nun von den GG-Sparern, die zwischenzeitlich Rückzahlungen erhalten haben, Geld zurückfordern wird!

Stille Beteiligungen ähneln Gesellschafterdarlehen. Im Prinzip werden vom Ergebnis abhängig Zinsen gezahlt. Die von der GG überwiegend vertriebenen so genannten atypischen stillen Anteile beteiligen die Anleger allerdings auch am Verlust. Dass so spät erst Anzeigen wegen nicht ausgezahlter Beteiligungen eintreffen, liegt an der langen Laufzeit der Verträge.

Der Insolvenzantrag hat auch den Wettbewerb der Anwälte um Mandanten aus dem Kreis der GG-Geschädigten noch einmal verschärft. Ihre Tipps zur Rettung der Anlegergelder fallen unterschiedlich aus. Den Zeichnern der „Pensions-Sparplan“ und „Securente“ genannten Anlageprodukte rät Jan-Henning Ahrens, Anwalt in der Kanzlei KTAG Rechtsanwälte in Bremen, „sofort alle Zahlungen an die Göttinger Gruppe und die Securenta AG einzustellen“.

Kein guter Rat nach Ansicht von Angelika Jackwerth von der Göttinger Kanzlei Machusky & Jackwerth: „Zahlungsverpflichtungen bestehen in der Insolvenz weiter“, sagt sie. Wer allein die Zahlungen einstelle, riskiere für Schäden aus verspäteter Zahlung (Verzugsschaden) haftbar gemacht zu werden. Zunächst sollten die Verträge genau geprüft werden. Es gebe Verträge, die unter bestimmten Umständen die Beitragsfreistellung ermöglichten. Nicht mehr zu helfen ist den Aktionären der außerbörslich gehandelten Securenta AG. Die inzwischen abgestellte Web-Site nannte schon vor Wochen als Kurs einen Cent je Aktie.

Wer sein Geld in eine typisch stille Beteiligung steckte, kann seine Einlage als Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. „Nach der langen Agonie der Göttinger Gruppe dürfte dort mittlerweile nichts mehr zu holen sein“, schätzt Medard Fuchsgruber, Detektiv und Vorstand im Bund der Kapitalanleger e.V. Die atypisch stillen Gesellschafter können nicht einmal darauf hoffen, nach einem langjährigen Insolvenzverfahren Geld zu bekommen. Sie sind an den Verlusten beteiligt.

Der Insolvenzverwalter hat mehrere Ansatzpunkte, Geld von GG-Anlegern zurück zu fordern. Einer sei gegeben, wenn Anleger gewinnunabhängige Auszahlungen erhalten hätten, warnt der Siegburger Anwalt Hartmut Göddecke. Es gab Vertragsvarianten, die solche Zahlungen vorsahen. Einen weiteren Ansatzpunkt für Rückforderungen liefert § 136 der Insolvenzordnung. Er erlaubt dem Insolvenzverwalter, binnen eines Jahres – vom Datum des Insolvenzantrags zurückgerechnet – erhaltene Zahlungen der GG an die stillen Gesellschafter – einzufordern. Das könnte vor allem die treffen, die aufgrund gewonnener Schadenersatzklagen oder vereinbarter Vergleiche Zahlungen von der GG erhielten.

Anwälte raten nun, Forderungen des Insolvenzverwalters mit eigenen Schadenersatzforderungen zu kontern. Schadenersatz kann sowohl wegen fehlender Risikoaufklärung als auch unter Umständen wegen Betruges gefordert werden. Betrug sei es auch, wenn trotz fehlenden Vermögens Vergleiche abgeschlossen werden, die hinterher nicht zu bedienen sind, gibt Anwalt Göddecke zu bedenken.

Darüber hinaus können Anleger versuchen, Geld von Vermittlern wegen falscher Beratung zurückzuholen. „Bei den Vermittlern werden weitere Insolvenzen folgen“ prophezeit der Recklinghausener Rechtsanwalt Hauke Maack, der GG-Geschädigte vertritt.

Quelle: Handelsblatt
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2936

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2007 7:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kaufangebot hat folgendes geschrieben::
veraltete Info.
Mittlerweile läuft das vorläufige Insolvenzverfahren ...

Steht bereits auf Seite 2 in diesem Thread:
GM&P Info hat folgendes geschrieben::
Verfasst am: Sa Jun 09, 2007 / 10:37

Die Hauptgesellschaft Securenta AG und andere Gesellschaften des Konzerns stellten bereits am Donnerstag Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, .... Mit dem Antrag habe sich ein Insolvenzverfahren des Amtsgerichts Göttingen erledigt.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2936

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2007 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Haftbefehle richten sich gegen Jürgen Rinnewitz und Marina Götz als gesetzliche Vertreter und Vorstandsmitglieder der Securenta AG. Mit Martin Vaupel, dem ehemaligen Geschäftsführer der Holding, steht das Amtsgericht mittlerweile über dessen Anwalt in Kontakt. Vaupel ließ verlauten, daß er das Amt des Geschäftsführers bereits im Februar 2007 niedergelegt habe, was seit April auch im Handelsregister vermerkt ist. Die 10.000 Geschädigten müssen nun entscheiden, ob sie die gegen Vaupel gerichteten Haftbefehle auf Rinnewitz oder Götz umschreiben lassen. Unbestätigten Gerüchten zufolge wurden die beiden noch am Sonntag am Göttinger Bahnhof gesichtet, den sie in unbekannter Richtung verließen.
'markt intern'
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Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2007 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

GM&P Info hat folgendes geschrieben::

Steht bereits auf Seite 2 in diesem Thread:


Das bezog sich auf Ihr Posting:

Zitat:
Das Amtsgericht Göttingen (Az.: 74 IN 222/07) hat am 07.06.2007 das vorläufige Insolvenzverfahren über .....
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Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2007 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement Aktiengesellschaft-, Pacelliallee 19 - 21, 14195 Berlin, ist gemäß § 21 InsO am 08.06.2007 um 13.00 Uhr angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin. Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Untersagung und Einstellung der Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen.

AZ: 36s IN 2619/07
Berlin, 8. Juni 2007
Amtsgericht Charlottenburg
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2936

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2007 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Still und heimlich hat die Securenta AG ihren Sitz in die Podbielskiallee in Berlin- Dahlem verlegt. Jetzt residiert sie in einem alten palastartigen Gebäude mit großem gepflegten Park und altem Baumbestand. Es ist wohl eines der schönsten und feudalsten privaten Anwesen in Berlin. Dieser Umzug erfolgte fast unbemerkt von der Öffentlichkeit. So kam es denn, dass ahnungslose Anlegeranwälte immer noch –bekanntlich vergebens- in Göttingen an die Tür klopften. Auch das Insolvenzgericht in Göttingen nahm den Insolvenzantrag eines geschädigten Anlegers an und setzte sogar einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein.

Auszug: Pressemeldung - RA Resch
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Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2007 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

GM&P Info hat folgendes geschrieben::
ihren Sitz in die Podbielskiallee in Berlin- Dahlem


Der Anwalt wollte wohl auf wissend machen.
Pacelliallee 19 - 21, 14195 Berlin ist die korrekte Adresse.
Hier residierte die bereits verkaufte Versicherungstochter der GG, die Gutingia.

Schön hat er es da, der Herr Rinnewitz: http://www.goettinger-gruppe.de/admin/uploads/files/137/Newsletter_GG_2-2005-final.pdf (Seite 6)
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2936

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2007 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

ARGE Securenta AG - Gesellschafterveranstaltung (Insolvenz)
am 15.06.07, 18.00 h - Hotline 01724107745

Dieses Initiative von den PWB Rechtsanwälten Jena und den Rechtsanwälten Robert, Kempas, Segelken, hat fast sämtliche Securenta-Geschädigten instruktionsgemäß schriftlich zu einer Gesellschafterveranstaltung nach Bremen eingeladen.
Das Thema lautet:
Die Insolvenz der Securenta AG von der Göttinger Gruppe, Göttingen.
Der Ort der Veranstaltung ist das Hotel Maritim, Hollerallee 99, 28215 Bremen,
der Zeitpunkt ist der 15. Juni 2007, die Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr.

Die Veranstalterin ist die ARGE Securenta AG,
Referenten sind die Rechtsanwälte Segelken,

Morgenstern --- und --- Geißler.
-

Die Vermögensverluste bei der Securenta AG waren mit Aktionen von speziellen, aber änderbaren Risiken nach dem Kreditwesengesetz korreliert. Referiert werden wird über die Historie der von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Haftungsgründe in Sachen Securenta AG, die Frage, wie Rückzahlungsanfechtungen und Nachschusspflichten vermieden werden können, ebenso darüber, für welche materiell-rechtliche Variante in einem Insolvenzplan optiert werden könnte sowie über aktuelle Verjährungsfristen. Referiert wird aber auch über Initiativen hinsichtlich von Schadensersatz und Entschädigungen - insbesondere wegen der unzähligen Verstöße gegen das Kreditwesengesetz. Veranstaltungsinteressenten werden gebeten, sich telefonisch unter den Telefonnummern 0421/321121 oder 0421/321122 oder 03641/510623 oder 03641/510624 oder 03641/510625 anzumelden.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2936

BeitragVerfasst am: 13.Jun 2007 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen Verantwortliche des umstrittenen Finanzkonzerns Göttinger Gruppe Strafverfahren eingeleitet. «Wir ermitteln wegen des Verdachts des Betruges und des Kapitalanlagenbetruges», sagte Sprecher Klaus Ziehe.
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HWG
GELBE KARTE!


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 13.Jun 2007 14:21    Titel: STA ermittelt gegen Göttinger Gruppe-Verantwortliche Antworten mit Zitat

Eigentlich müsste es richtig heissen:

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft ermittelte bereits vor einigen Jahren wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetruges, doch wurden die Ermittlungen eingestellt. Begründung: keine hinreichenden Beweise!

Darüber regten sich viele ehemalige Securenta-Beteiligte auf, deren Auszahlungsbeträge bereits von der Göttinger Zentrale schriftlich mitgeteilt worden waren. Mit fadenscheinigen Ausreden schob die Securenta-Verwaltung die zugesagten Auszahlungen hinaus, und die Staatsanwaltschaft Braunschweig schlief weiter!

Erst jetzt, wo das Kind total in den Brunnen gefallen ist, wird so getan, als ob der Verdacht auf Betrug erstmals aufgetreten ist. Ein unerträglicher Schlag gegen das Rechtsempfinden in diesem Lande, wenn die selbe Staatsanwaltschaft, die vor Jahren den Tatbestand des Betrugs verneinte, jetzt erneut ermittelt. Schon damals, als noch viel Geld in der Kasse des Göttinger Konzerns war, forderten Verbraucherschützer und die Fachmedien die Braunschweiger Staatsanwaltschaft auf, das Vermögen der Göttinger Gruppe zu beschlagnahmen.

Ich meine, dass durch die Schlafmützigkeit der Staatsanwaltschaft der immense Anlageschaden und die nun offenkundig werdenden Betrugsmanöver erst möglich geworden sind. Aus diesem Grund sollten Geschädigte sich Spitzen-Anwälte aussuchen und Mitschuldigen in Braunschweig in die Haftung nehmen.

Zuletzt möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass meiner Meinung nach auch die "Vertriebskoordinatoren" der Göttinger Gruppe trotz heftiger Warnungen der Verbrauchermedien (DFI-Report, KMI, Finanztest u.ä.)
weiter für steigende Geldzuflüsse in dieses Betrugssystem gesorgt haben. Mir liegen Beweise vor, dass Vermittler ausgeschwärmt sind, um z.B. Fondsgebundene Lebensversicherungen ihrer Kunden aufzukündigen, um die Auszahlungssummen und die Versicherungsbeiträge bei der Göttinger Gruppe anzulegen. Auch diese Vermittler sollten nicht verschont werden.

HWG
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Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 13.Jun 2007 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Leitartikel Wirtschaft

Keine Chance ohne Risiko

VON JOACHIM JAHN




10. Juni 2007
Nach dem Fall der Göttinger Gruppe zählt für manche der Verdacht mehr als der Beweis.


Am "Grauen Kapitalmarkt" bahnt sich ein neues Desaster an - dort also, wo Geldanlagen noch nicht durch staatliche Direktiven aus Berlin und Brüssel bis ins allerletzte Detail geregelt sind. Die Göttinger Gruppe hat Insolvenz angemeldet, ein Amtsrichter aus Berlin-Charlottenburg einen vorläufigen Konkursverwalter eingesetzt. Mehr als 100 000 Investoren droht jetzt der Verlust ihrer Einlagen im Gesamtwert von mehr als einer Milliarde Euro. Mehr noch: Nachschusspflichten und Rückforderungen könnten auf die Anleger zukommen, die mit ihren "atypisch stillen Beteiligungen" neben den Gewinnchancen nämlich auch die Risiken ihrer Stellung als Mitunternehmer tragen müssen.


Besonders schmerzlich ist dies, weil viele Privatleute bei dem dubiosen Finanzkonzern eigentlich für ihr Lebensalter vorsorgen wollten. Dies trifft keineswegs nur Menschen aus "bildungsfernen Schichten", wie es heutzutage politisch korrekt gern heißt. Auch Akademiker, etwa Rechtsanwälte und Zahnärzte, sind typische Opfer von Kapitalanlagebetrug. Dem Vorwurf einer solchen Straftat geht die Staatsanwaltschaft jetzt auch in Göttingen wieder nach, bewiesen ist er aber keineswegs.


Schon vor Jahren hat sich ein Wirtschaftsprofessor aus der Universitätsstadt auf einer Veranstaltung mit mehr als 1000 Geschädigten dazu bekannt, auf das Anlagemodell der Göttinger Gruppe hereingefallen zu sein. Denn schon damals geriet der Finanzdienstleister immer wieder durch Strafverfahren, Gerichtsurteile und Behördenverfügungen in die Schlagzeilen. Kein Wunder, dass sich nun abermals Anlegerschützer, Rechtsanwälte und ihre publizistischen Hilfstruppen sammeln. Sie fordern eine stärkere Kontrolle des einzigen Segments für Geldanlagen, in dem noch Kapital für innovative, aber natürlich auch riskante Finanzmodelle eingesammelt werden kann.


An dieser Freiheit aber darf sich nichts ändern. Anbieter müssen weiterhin die Möglichkeit haben, auch ungewöhnliche Projekte auf die Beine zu stellen - und Geldgeber die Gelegenheit, dort einzuzahlen. Schließlich kann und muss jeder wissen, worauf er sich einlässt, wenn er fremden Menschen sein gutes Geld gibt. Eine Lebensweisheit, die Eltern schon kleinen Kindern beibringen. Das Wesen des "Grauen Kapitalmarkts" liegt eben gerade darin, dass Vertrauen in diese Dienstleister nicht durch ein strenges Kontrollsystem staatlicher Behörden abgesichert wird. Dafür bieten sie aber eben auch Gewinnaussichten, die oberhalb der Garantiezinsen von Sparbüchern oder Bundesschatzbriefen liegen. Dass dies mit höheren Gefahren einhergeht, ist ein ehernes Naturgesetz der Finanzwirtschaft wie etwa das ewige Wirken der Erdanziehungskraft in der Physik. Unregulierte Finanzdienstleister sind nun einmal keine Banken oder Versicherungen.


Natürlich sieht das anders aus, wenn Finanzdienstleister sich nicht an die Spielregeln halten. Der Staat hat die Pflicht, Geldanleger vor gerissenen Betrügern zu schützen. Dies dient zugleich der ganzen Volkswirtschaft, weil es das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärkt und brachliegende Ersparnisse mobilisiert. Doch in einem Rechtsstaat muss die Staatsanwaltschaft ein Delikt unzweifelhaft nachweisen können. Die Strafverfolger in Niedersachsen haben dies über etliche Jahre und mehrere Instanzen hinweg vergeblich versucht; im Wege stand nicht zuletzt, dass eine Riege namhafter Professoren der Göttinger Gruppe Korrektheit bescheinigt hatte. Denn dass die Rechnung des Finanzkonzerns im Nachhinein kläglich gescheitert ist, bedeutet noch lange nicht, dass die Initiatoren von vornherein mit bösen Absichten gehandelt und ihre Kunden getäuscht hätten.


Wer selbst dies jetzt den Strafverfolgern ankreidet, redet einem Staat das Wort, in dem der Verdacht mehr zählt als der Beweis. Nach Gutdünken könnten Behörden Unternehmen stilllegen und vom Markt fernhalten. Die Aufseher müssten Kohorten von Wirtschaftskundigen einstellen, die Anlagemodelle nachrechnen. Dabei ist der Markt ein Experimentierfeld. Und Juristen dürfen sich auch nicht für weiser bei der Beurteilung wirtschaftlicher Entwicklungen halten, als Ökonomen es mit ihren begrenzten Erkenntnismitteln sind.


So darf man jede Wette darauf eingehen, dass die schon angekündigten Staatshaftungsprozesse wegen angeblich mangelnder Aufsicht nur eines bringen werden - nämlich die Kläger oder ihre Rechtsschutzversicherungen weiteres Geld zu kosten. Vollends hanebüchen ist es, wenn nun allen Ernstes sogar Vermutungen geäußert werden, die zuständigen Staatsanwälte seien von Politikern an einem forscheren Vorgehen gehindert worden. Wer so etwas propagiert, kann nicht mitbekommen haben, wie die Justiz etwa den Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann ein halbes Jahr lang im Gerichtssaal eingesperrt hat. Wie sie den VW-Personalvorstand Peter Hartz abgeurteilt und - irrtümlich - die Wohnung von SAP-Mitbegründer Dietmar Hopp durchsucht hat, so dass dieser eine Stiftung gegen "Justizunrecht" gegründet hat. An Mut im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen und ihren Managern mangelt es den Anklägern wahrlich nicht.


Das Risiko des Geldverlustes wird sich also bei Geldanlagen ebenso wenig wie aus dem sonstigen Wirtschaftsleben eliminieren lassen - und das ist gut so. Eher war es ein Fehler, dass der Bundestag vor zwei Jahren mit dem "Anlegerschutzverbesserungsgesetz" eine rein formale Aufsicht über solche Finanzprodukte eingeführt hat. Dies könnte zu dem Missverständnis führen, diese Anlagen seien umfassend von der Allfinanzaufsicht Bafin geprüft worden. Dabei ist eine inhaltliche Kontrolle von Gewinnaussichten weder möglich noch sinnvoll. Diese Erkenntnis ist es, die Anlegerschützer ihren Mitbürgern beibringen sollten.

Text: F.A.Z., 11.06.2007, Nr. 132 / Seite 13
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Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2007 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Göttinger Gruppe/Securenta
Buhlen um Göttinger-Geschädigte
[09:50, 14.06.07]


Seite 1 | 2Von Nadine Oberhuber


Kaum sind die Zahlungsschwierigkeiten der Anlagegesellschaft Göttinger Gruppe offensichtlich und der Insolvenzantrag gestellt, schon buhlen diverse Anlegeranwälte um die Geschädigten. Derzeit bieten einige Kanzleien Informationsveranstaltungen an - ganz schnelle Vertreter ihrer Zunft haben auch schon eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die sich an die Geprellten richtet. Mit Informationsveranstaltungen wollen die Anwälte aber nicht nur aufklären, sondern auch Mandanten akquirieren.

http://www.boerse-online.de/steuern-recht/aktuell/489810.html?mode=print
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2936

BeitragVerfasst am: 21.Jun 2007 7:03    Titel: Antworten mit Zitat

In den Büroräumen der Anwaltskanzlei Leonhardt, Westhelle & Partner am Berliner Kurfürstendamm fand am 14.06.2007 das erste Vorgespräch der führenden in Sachen Göttinger Gruppe tätigenden Anwaltskanzleien statt. Rattunde stellte seine Sicht über den Ablauf des Insolvenzverfahrens dar, insbesondere über die rechtliche Problematik der Doppelanträge.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 24.Jun 2007 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Amtsgericht Göttingen wirft der Securenta AG Zuständigkeitserschleichung vor

Das Amtsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.06.2007, das dem BSZ® vorliegt, seine örtliche Zuständigkeit im Insolvenzverfahren der Securenta AG festgestellt. Außerdem hat es das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Entscheidung enthält darüber hinaus interessante Details über das Verhalten der Göttinger Gruppe in den Tagen und Wochen vor der Insolvenzeröffnung. So hätten die Verantwortlichen der Securenta AG in Berlin einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, obwohl das Amtsgericht Göttingen bereits einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt hatte. Dies hätten sie dem Gericht in Berlin bei der Erläuterung des Eigenantrags aber nicht mitgeteilt. Umgekehrt hätten die Vorstände den vorläufigen Insolvenzverwalter im Göttinger Verfahren nicht über ihren Antrag in Berlin informiert. Deshalb drängte sich dem Gericht der Eindruck auf, dass die Securenta AG die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg erschleichen wollte.

Derjenige Antrag, der letztendlich zur Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters führte, sei auch nicht etwa von einem geschädigten Anleger sondern von ehemaligen Rechtsanwälten der Securenta AG gestellt worden. Den Antragstellern hätten gegen ihre Ex-Mandantin noch offene Forderungen in Höhe von ca. € 20.000,00 zugestanden. Zuvor habe es 2007 bereits 44 Insolvenzanträge gegen die Gesellschaft gegeben, die alle durch Antragsrücknahmen oder durch Erledigungserklärungen beendet worden seien.

Immerhin ist dem Urteil zu entnehmen, dass die Kosten des Verfahrens voraussichtlich gedeckt sind. Für die Anleger wird es jetzt darauf ankommen, ob von dem ursprünglichen Vermögen der Göttinger Gruppe noch etwas übrig ist, das an sie verteilt werden kann. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter die stillen Gesellschafter zur Kasse bitten wird. Es wird aber noch eine Weile dauern, bis die Betroffenen verlässliche Antworten auf diese Fragen erhalten.

BSZ®
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5829

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2007 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Göttinger Gruppe schädigt mehr Anleger als erwartet

Das Gericht rechnet mit bis zu 270.000 Betroffenen . Die Anleger werden ihr eingezahltes Kapital wohl nie wieder sehen. Im Gegenteil: Die Finanzämter prüfen, ob die Sparer ihre auf Securenta-Einlagen gewährten Steuervorteile zurückzahlen müssen.

Die Göttinger Gruppe hat weitaus mehr Anleger geschädigt als bislang angenommen. Außerdem drohen sich die Verluste für die Betroffenen weiter auszuweiten. Von der Insolvenz der wichtigsten Tochterfirma Securenta könnten bis zu 270.000 Anleger betroffen sein, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Göttingen. Bisher war von rund 100000 Betroffenen die Rede, die mehr als eine Mrd. Euro bei der Göttinger Gruppe eingezahlt haben sollen.

Anlegerschützer hielten diese Schätzung schon länger für zu niedrig. „In ihren Berichten hat die Göttinger Gruppe teilweise von 300.000 Anlegern gesprochen“, sagt Volker Pietsch vom Deutschen Institut für Anlegerschutz (Dias). Nur rund 50000 Sparer hätten auf Anraten von Anwälten und Verbraucherschützern ihre Sparverträge vorzeitig gekündigt und zumindest einen Teil ihrer Einzahlungen zurückerhalten. Inzwischen laufen gegen mehrere Tochtergesellschaften der Göttinger Gruppe Insolvenzverfahren.
Die als sichere Altersvorsorge verkauften Unternehmensbeteiligungen erwiesen sich als hoch spekulativ. Die verbliebenen Anleger können daher kaum noch auf Auszahlungen hoffen.

Im Gegenteil: Neben dem Verlust ihrer Ersparnisse müssen sie womöglich Steuern nachzahlen. Die Finanzämter prüften, ob die Sparer ihre auf Securenta-Einlagen gewährten Steuervorteile zurückzahlen müssen, erklärte der Gerichtssprecher. Das Finanzamt Göttingen wollte dies nicht kommentieren. Kapitalmarktexperten halten Nachforderungen des Fiskus jedoch für wahrscheinlich. „Damit muss man in solchen Betrugsfällen immer rechnen“, sagte der Münchner Anlegeranwalt Peter Mattil. Die Göttinger Gruppe beteiligte sich an verlustträchtigen Unternehmen und wies die Fehlbeträge den Anlegern zu, die diese von der Steuer absetzten. Die Steuerbehörden könnten nun unterstellen, dass diese Unternehmen nie ernsthaft vorhatten, Gewinne zu erwirtschaften, erklärt Mattil. „Wenn aber eine Firma nur darauf ausgerichtet ist, Geld zu vernichten, dann erkennt das Finanzamt die daraus entstandenen Steuervorteile nicht an.“

Für die Sparer wäre dies ein harter Schlag. Denn für die meisten waren die Steuerrabatte die einzigen Erträge, die ihre Anlage bei der Göttinger Gruppe jemals abwarf. In den Neunzigerjahren sparte so mancher Anleger durch die Verlustzuweisungen mehr als 30 Prozent Steuern pro Jahr. Ihr eingezahltes Geld sahen sie dagegen in der Regel nicht wieder, weil die Göttinger Gruppe schon vor Ablauf der auf mindestens zehn Jahre ausgelegten „Pensionssparpläne“ in Schieflage geriet.

Viele Sparer haben daher im Laufe der letzten Jahre aufgehört, ihre monatlichen Beiträge an die Göttinger Gruppe zu zahlen. Ihnen drohen nun nicht nur Nachforderungen vom Finanzamt, sondern auch vom Insolvenzverwalter der Securenta, dem Hamburger Notar Peter Knöpfel. Nach Angaben von Anwalt Mattil wird Knöpfel ausstehende Beiträge einfordern, die entsprechenden Schreiben dürften die Sparer demnächst erreichen. Der Insolvenzverwalter war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. „Die Anleger haben aber durchaus Chancen, sich dagegen zu wehren“, meint Mattil.

Hoffnung machen den Sparern auch neue Urteile des Landgerichts Leipzig und des Amtsgerichts Neukölln. Anleger hatten gegen die Futura Finanz geklagt, einen der wichtigsten Vertriebspartner der Göttinger Gruppe. Sie warfen den Vertretern vor, nicht ausreichend über den von ihnen angebotenen „Master Star Fonds“ informiert zu haben. Die Betroffenen hätten die Verträge nicht unterschrieben, wenn sie von der Verbindung des Fonds zur Göttinger Gruppe gewusst hätten, so Mathias Corzelius von der Siegburger Kanzlei Göddecke, die das Urteil erstritten hat. Die Richter folgten der Argumentation und sprachen den Anlegern Schadenersatz zu. Ähnliche Urteile sind gegen andere Vertriebsgesellschaften zu erwarten. Wie viel die Anleger von den juristischen Erfolgen haben, ist allerdings fraglich: Viele der kleineren Vertriebspartner der Göttinger Gruppe sind längst selbst zahlungsunfähig.
Quelle: Welt



Erwin Zacharias, einer der geistigen Väter des unseriösen Anlagemodells der Göttinger Gruppe (GG) ist festgenommen worden und soll in Haft genommen werden. Hintergrund ist ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung, das gegen den Privatmann Zacharias bereits seit Jahren läuft.

Eine Sprecherin des Landgerichts Göttingen bestätigte Informationen aus Anwaltskreisen, wonach gegen Zacharias, der zuletzt Aufsichtsrat der GG war, ein Sicherungshaftbefehl vorliegt, weil er eine Geldauflage nicht gezahlt hat. Diese Geldauflage steht im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen die Privatperson Zacharias.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig kündigte an, den Festgenommen zu befragen. Zacharias war im Ausland untergetaucht. Im Umfeld der GG hieß es in den vergangenen Jahren, Zacharias habe sich nach Kanada abgesetzt. Er war bereits im August 2002 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vorläufig festgenommen worden. Bereits damals war vermutet worden, er wolle nach Kanada fliehen.

Ein Sicherungshaftbefehl kann erlassen werden, wenn eine Person zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde und es Gründe zur Annahme gibt, dass die Bewährung widerrufen wird. Mit dem Sicherungshaftbefehl soll die Vollstreckung einer Strafe sichergestellt werden.
Quelle: HB
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2007 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

GM&P Mod. Team hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Erwin Zacharias Mitbegründer des Finanzkonzerns Göttinger-Gruppe


Aktueller Bericht auf: N-TV

Zitat:
Göttinger Gruppe
Mitbegründer wieder frei

Der ehemalige Chef des insolventen Finanzunternehmens Göttinger Gruppe, Erwin Zacharias, ist wieder auf freiem Fuß. Wie das Amtsgericht in Göttingen am Donnerstag mitteilte, wurde ein auf ein Steuerstrafverfahren zurückgehender Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Der Ex-Göttinger-Gruppe-Chef habe 240.000 Euro aus einem Grundstücksverkauf an die Justiz abgetreten, um damit große Teile einer Geldauflage zu bezahlen, sagte Gerichtssprecher Dietmar Brosche. Zudem habe er seine Aussagebereitschaft bei der Staatsanwaltschaft "ernsthaft deutlich gemacht".

Nach Angaben des Gerichtssprechers darf Zacharias Deutschland nicht verlassen und muss sich der Justiz zur Verfügung halten. Der Ex-Chef der Göttinger Gruppe wurde vor einem Monat auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls in Amsterdam festgenommen, weil er eine Geldauflage von 400.000 Euro aus einem privaten Steuerstrafverfahren nicht bezahlt hatte. In dem Verfahren wurde er im Juni 2005 zu 16 Monaten Haft verurteilt, die gegen die Auflage zur Bewährung ausgesetzt wurden. Nachdem er zu einem Anhörungstermin über die Zahlung der 400.000 nicht erschien war, erließ das Amtsgericht Göttingen im Juni 2006 schließlich gegen ihn Haftbefehl.
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GM&P Mod. Team
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2007 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Insolvenzverwalter hält Göttinger-Gruppe-Anlagen für verloren

Die Gläubiger des Finanzkonzerns Göttinger Gruppe müssen ihre Anlagen nach Ansicht des Insolvenzverwalters des Unternehmens komplett abschreiben. Doch damit nicht genug: Weil sich die Gesetze inzwischen geändert haben, wird der Fiskus die Anleger wohl für Geld zur Kasse bitten, das sie verloren haben.

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Mr_Durchschnitt
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 308

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2007 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

.....und in der Sueddeutschen wird das auch schon berichtet:

Zitat:

Der Insolvenzverwalter der Göttinger Gruppe macht 250.000 geprellten Anlegern keine Hoffnung. Den Schaden schätzt er auf gut eine Milliarde Euro.





http://www.sueddeutsche.de/,tt2m2/wirtschaft/artikel/654/128443/
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