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Göttinger Gruppe (Securenta AG)

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GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 654

BeitragVerfasst am: 19.Aug 2007 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

„Alles ist weg!“ Mit der ernüchternden Feststellung bei gerade einmal noch knapp 17.000 Euro in der Kasse und einer mit Grundschulden belasteten Immobilie als zur Zeit greifbare Vermögenswerte hat Insolvenzverwalter Rolf Rattunde heute Vormittag (16. August 2007) die Gläubigerversammlung der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding begonnen. Rund 40 Gläubiger waren ins Amtsgericht Charlottenburg gekommen, um zu erfahren, was aus der Mutter des Finanzkonzerns Göttinger Gruppe geworden ist. In der Vergangenheit hatten sich etwa 93.000 Anleger an dem Finanzkonzern beteiligt.

Vom gesamten Zeichnungsvolumen in Höhe von 388 Millionen Euro waren eingenommene Gelder größtenteils in „weiche“ Kosten und Verlustobjekte gegangen – das Geld schmolz damit weg wie Schnee in der Sonne. „Es scheint sich zu bestätigen, dass Anlegergelder in ein modifiziertes Schneeballsystem flossen“, so Rechtsanwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg.

Dieser Verlustkurs war bereits ab dem Jahre 2001 erkennbar. „Drei Punkte wurden den Göttingern im Wesentlichen zum Verhängnis: das Millionengrab Tennis Borussia, die Änderung bankrechtlicher Vorschriften sowie die Insolvenz der konzerneigenen Bank Partin“, meint Anwalt Christian Thum aus Ottweiler. Beide Rechtsanwälte vertreten zusammen mehrere hundert Anleger und haben für diese bereits vor Jahren Gelder zurück erlangt.

Die Chancen, noch weitere Vermögensteile für das Insolvenzverfahren einzunehmen, sieht Insolvenzverwalter Rattunde in einem möglichen Rückgriff auf die Initiatoren und gegebenenfalls in der Anfechtung von an Anleger geleisteten Zahlungen. Ob auf die Anleger weitere Belastungen zu kommen, hängt davon ab, wie weit sich diese mit Schadensersatzansprüchen zur Wehr setzen. Deshalb ist eine Auszahlquote derzeit noch nicht absehbar.

Aussichten auf einen Teil an der Quote haben Anleger, wenn sie ihre eigenen Schadensersatzansprüche anmelden. Laut des Insolvenzverwalters bedarf es für einen juristischen Laien fachkundiger Hilfe, damit die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen präzise dargestellt und die Formalien erfüllt werden.

Angesichts der geringen Vermögensmasse dürfte auch der aus drei Mitgliedern gebildete Gläubigerausschuss künftig nur wenige Funktionen wahrnehmen können. Der Ausschuss soll eigentlich Insolvenzverwalter Rattunde beratend zur Seite stehen.

Kanzleikontakt:
Kanzlei Göddecke
RA Hartmut Göddecke
Auf dem Seidenberg 5
D - 53721 Siegburg
www.rechtinfo.de
www.kapital-rechtinfo.de
Fon: +49-2241-17 33 0
Fon: +49-163 - 73 24 846
Fax: +49-2241-17 33 44
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2944

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2007 5:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Pressemitteilung von: Deutsche Anlegerstiftung

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG in Göttingen wird sich wegen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Insolvenzgericht verzögern. Anlegern ist dennoch zu raten, die aktuelle Entwicklung wachsam zu beobachten. Während der Insolvenzverwalter der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA zutreffend erkannt hat, dass den geschädigten Gesellschaftern in überwiegendem Maße ein Schadensersatzanspruch zusteht, möchte der Insolvenzverwalter der Securenta AG die betroffenen Gesellschafter lediglich als nachrangige Gläubiger betrachten.

Damit wären sie auch bei der Vermögensverteilung benachteiligt. Dieser Schachzug des Insolvenzverwalters wird jedoch von Experten kritisch betrachtet. Viele Gesellschafter machen als geschädigte Anleger Schadensersatzansprüche geltend und fordern nicht nur ein Auseinandersetzungsguthaben von der Gesellschaft. Diese Ansprüche auf Schadensersatz können die Anleger nach allgemeiner Meinung jedoch als Insolvenzgläubiger geltend machen. Anlegern ist daher unbedingt zu einer fachkundigen Beratung zu raten, damit sie in der Verteilung nicht bereits wegen eines formalen Begründungsfehlers leer ausgehen.
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Silverio
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Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 29.Nov 2007 0:18    Titel: Göttinger Securenta Anlagebtrug Antworten mit Zitat

Ich frage mich wie lange sollen sich geprellte Bürger noch diese stattlich gedekte Mafia Methode noch bieten lassen?

Wir Anleger haben unser schwer verdintes Geld auch auf Empfehlung von stattlicher (dammalls unteranderem noch von hochrangigen Politikern) für eine gute Sache gehalten.

Und nun will der Statt nichts von uns wissen....

Eine Anzeige gegen die Göttinger Gruppe meinerseits wurde von Gesetzeswegen abgewiesen.

Zeitungen interesieren sich nicht hierfür.....

Gerichtsverfahren werden hinausgezögert...



Verdammt noch mal was können wir gegen den Göttinger Vermögensbetrügern noch machen?


Wer hat eine Antwort?
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2944

BeitragVerfasst am: 7.Dez 2007 6:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Doch noch Hoffnung für Anleger der Göttinger Gruppe?

Der 2. Senat des Bundesgerichtshofs hat neue Wege in Richtung Anlegerschutz beschritten.

Ein Anleger hat die Vorstandsmitglieder der nunmehr insolventen Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG wegen Fehlern im Emissionsprospekt erfolgreich letztinstanzlich auf Schadensersatz (Erstattung seiner geleisteten Einlage) und Freistellung von seinen Ratenverbindlichkeiten gegenüber der vorgenannten Gesellschaft in Anspruch genommen (BGH Urteil vom 03.12.2007, Az: II 21/06).

Der Anleger hatte sich 1999 als atypisch stiller Gesellschafter an der Securenta AG beteiligt. Ein Prospekt sei fehlerhaft, wenn bankrechtliche Zweifel an der angekündigten ratierlichen Auszahlung der späteren Guthaben nicht erwähnt werden. Dieser Ungewißheit lag eine Änderung des Kreditwesensgesetzes zum 01.01.1998 zugrunde. Der Prospekt schwieg hierüber. Jedoch sei die Gefahr groß, so die Richter, daß bei einem Bekanntwerden einer eventuell nicht möglichen ratenweisen Auszahlung viele Anleger kündigen könnten und der Bestand der Gesellschaft selbst in Gefahr sei. Dies gelte auch dann, wenn der Anleger selbst keine solche Auszahlung des Guthabens in Raten gewählt habe.

Die Vorinstanz hatte dem Anleger nicht Recht gegeben, da der Prospekt –wie so oft- erst nach Vertragsschluß übergeben wurde, mithin für die Anlageentscheidung keine Rolle gespielt haben könne. Nicht so der Bundesgerichtshof: Der Prospekt sei hier entsprechend dem Vertriebskonzept der Anlagegesellschaft bestimmungsgemäß die Grundlage für die Unterrichtung der Anleger durch die Vermittler geworden. Wenn dies der Fall ist, wirken sich Prospektfehler aber ebenso aus, als wäre der Prospekt dem Anlageinteressenten persönlich ausgehändigt worden. Dies kann als großer Schritt in Richtung Anlegerschutz gewertet werden, da dies letztlich heißt, daß der Anleger den Propekt nicht erhalten und gelesen haben muß um sich erfolgreich auf Prospekthaftungsansprüche berufen zu können. Dies wurde bisher zum Teil anders gesehen. Wermutstropfen ist jedoch, daß Ansprüche aus Prospekthaftung zum Teil einer kurzen Verjährung unterliegen.

Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Weigert & Wolf
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5885

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2007 9:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat das Rechenzentrum der insolventen Kapitalanlagefirma Göttinger Gruppe durchsucht. "Wir haben Daten und Buchungsunterlagen der Jahre 2005 bis 2007 beschlagnahmt", sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen mehrere ehemalige Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte des Unternehmens wegen des Verdachts auf Betrug und Insolvenzverschleppung. Die Göttinger Gruppe war im Sommer 2007 pleite gegangen. Dabei ist bei etwa 250.000 Anlegern ein Schaden von insgesamt mehr als einer Milliarde Euro entstanden.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, liegen den Ermittlern etwa 250 Strafanzeigen gegen verantwortliche Manager der Göttinger Gruppe vor. Die Anzeigenerstatter fühlten sich betrogen, weil ihnen zum Beispiel das Unternehmen Zahlungen, denen es zuvor in einem Vergleich zugestimmt hat, vorenthalten habe. Die Staatsanwaltschaft will nun herausfinden, wann die Göttinger Gruppe tatsächlich zahlungsunfähig war.

Für diese Aufgabe seien zwei Wirtschaftsreferentinnen eigens abgestellt worden. Dabei geht es offenbar auch um angeblich hohe Zahlungen an ein niedersächsisches Hotel, das dem Ehemann einer ehemaligen Vorstandsfrau der Securenta AG gehört und inzwischen ebenfalls Insolvenz angemeldet hat. Die Securenta war das Kernunternehmen der Göttinger Gruppe.

Mitglieder des ehemaligen Vorstands haben sich zu den Vorwürfen bislang nicht öffentlich geäußert. Dazu zählt auch Jürgen Rinnewitz, zuletzt der Kopf der Gruppe, gegen den ebenfalls ermittelt wird.
Quelle: Thomas Öchsner
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2944

BeitragVerfasst am: 16.Feb 2008 9:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Göttinger Gruppe - Anlageberaterin haftet auf Schadensersatz

Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts München I vom 29.01.2008 muss eine Anlageberaterin dem Kläger, der von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, vertreten wurde, den Schaden, den der Anleger in Höhe der geleisteten Einzahlungen abzüglich erhaltener Auszahlungen und Steuervorteile erlitten hat, ersetzen.

Der geschädigte Anleger hatte mehrere Beteiligungen an der Göttinger Gruppe gezeichnet. Der Beklagten hatte er vorgeworfen, dass diese Anlagen nicht seinen Anlagezielen entsprachen und er auch nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Beteiligung aufgeklärt worden sei.

Nach Ansicht des Gerichts ist zwischen dem Anleger und der Beraterin ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen und die Beklagte hat ihre daraus resultierenden Pflichten verletzt, da die Beratung nicht anlegergerecht erfolgt war. Nach den Feststellungen des Gerichts waren die Anlageziele des Anlegers vor allem auf eine Anlage zur Altersvorsorge ausgerichtet. Eine Pflichtverletzung der Beklagten sah das Gericht insbesondere darin, dass es sich bei derartigen Kapitalanlagen in Form von atypisch stillen Beteiligungen um hochriskante Unternehmensbeteiligungen handelt, die kein zur Altersvorsorge geeignetes Anlageprodukt darstellen würden. Außerdem habe die Beklagte auch den Anleger nicht auf diese Risikolage hingewiesen, sondern bei ihm vielmehr die Vorstellung erweckt, dass die Göttinger Gruppe nur in Immobilien investieren würde und dadurch die Substanz gesichert sei.

Wie dieses Urteil belegt, bejahen Gerichte zunehmend auch eine Haftung von Beratern, wenn die Grundsätze der sog. anlegergerechten Beratung nicht beachtet werden, also die persönlichen Verhältnisse, Erfahrungen und Kenntnisse, die Risikobereitschaft und insbesondere die Anlageziele nicht oder fehlerhaft berücksichtigt werden.

Die Entscheidung bedeutet nach Ansicht von Rechtsanwalt Oliver Busch aber auch eine Chance und eine Hoffnung für viele Anleger, die durch Anlagen über die Göttinger Gruppe geschädigt worden sind. In den Insolvenzverfahren der Gesellschaften der Göttinger Gruppe können die Anleger allenfalls eine Quote erwarten, wenn ihre Forderung anerkannt wird. Auch dafür muss aber eine Schadensersatzforderung angemeldet werden, der reine Abschluss des Beteiligungsvertrages begründet keine Insolvenzforderung. Wenn der Anleger allerdings von seinem Berater oder Vermittler fehlerhaft beraten bzw. unzureichend über die Risiken aufgeklärt worden ist, kann er von diesem Schadensersatz in Höhe der geleisteten Zahlungen abzüglich erhaltener Vorteile fordern. Wie das aktuelle Urteil zeigt, ist eine Haftung des Beraters insbesondere dann begründet, wenn die Beteiligungen an der Göttinger Gruppe als zur Altersvorsorge taugliche Anlagen empfohlen wurden oder der Anleger nicht über die hohen Risiken einer derartigen Unternehmensbeteiligung aufgeklärt worden ist.

Oliver Busch
Rechtsanwalt
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2944

BeitragVerfasst am: 27.Feb 2008 7:54    Titel: Antworten mit Zitat

Securenta - Gläubigerversammlung am 25.03.2008

25. März 2008 um 9.00 Uhr
Dabei wird es um den Bericht des Insolvenzverwalters Knöpfel gehen. Schon im Vorfeld hat er angekündigt, dass er die Ansprüche der über hunderttausend Anleger grundsätzlich nur nachrangig anerkennen will. Das wird vermutlich keine großen praktischen Auswirkungen haben. Wo nichts ist, kann man nichts holen, gleich ob man formell vor- oder nachrangiger Gläubiger ist. Für die Anleger wird es wichtiger sein, ob sie Nachschusszahlungen leisten müssen. Das kann diejenigen treffen, die noch nicht vollständig alle Raten eingezahlt oder aber Ausschüttungen erhalten haben.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2944

BeitragVerfasst am: 12.März 2008 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Anleger sollen bei Göttinger Gruppe-Insolvenz leer ausgehen

Im Insolvenzverfahren der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG, einer Gesellschaft der Göttinger Gruppe, sollen die Anleger offenbar leer ausgehen. Nach Angaben der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg, steht der Insolvenzverwalter Peter Knöpfel auf dem Standpunkt, dass alle Anleger, die sich an der Göttinger Gruppe/Securenta AG beziehungsweise an den Tochtergesellschaften beteiligt haben, keine Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können.

Er begründet das damit, dass der Anleger bei der Göttinger Gruppe wie ein ‚normaler’ Geldgeber zu behandeln sei, der in einer Unternehmenskrise eben auf seine Einlage verzichten müsse“, sagt KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Dies sei schlicht und ergreifend ein Skandal: „Es kann nicht sein, dass insolvenz-rechtliche, gläubigerschützende Vorschriften zu Lasten der Anleger ausgelegt werden.“ Letztlich seien alle Anleger tatsächlich Gläubiger der Securenta AG beziehungsweise der Göttinger Gruppe und könnten deshalb Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Aufklärung über das Anlageprodukt verlangen.

Der Insolvenzverwalter führt laut Ahrens die Rechtssprechung zum so genannten „Eigenkapital ersetzenden Darlehen“ ins Feld. Das sind Finanzspritzen, die ein Gesellschafter seinem eigenen oder einem anderen mit ihm verbundenen Unternehmen gewährt, um es in der Krise zu stützen. Es handle sich dabei aber um einen echten unternehmerischen Vorgang, „der mit dem eigentlichen Geldanlageprodukt bei der Göttinger Gruppe/Securenta AG nun überhaupt nichts zu tun hat“.

Für Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, dessen Kanzlei mehrere Hundert Anleger der Göttinger Gruppe vertritt, werden dabei „Äpfel mit Birnen“ verglichen: „Es dürfte sich hier möglicherweise um eine eklatante Gesetzeslücke handeln, da die Anleger der Göttinger Gruppe zwar formal juristisch vergleichbar sind mit so genannten ‚partiarischen Darlehensgebern’, gleichwohl die Anwendung dieser Rechtssprechung dazu führen würde, dass man die Anleger ein zweites Mal im Regen stehen lässt.“

Anleger der Göttinger Gruppe würden quasi gleichgestellt mit Gesellschaftern, die in einer Krise in ihr Unternehmen Geld pumpen. Sie würden behandelt, wie ein Mitunternehmer, der über die Geschicke der Gesellschaft mitbestimmen kann, wie ein ganz normaler Gesellschafter, der unter Umständen in Kauf nehmen muss, dass sein Kapital letztlich für die Gläubigerbefriedigung drauf geht. „Diese Situation ist aber in keiner Weise mit der von Anlegern vergleichbar“, sagt Rechtsanwalt Ahrens. „Hier ist es Sache der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Insolvenzverfahrens, dem Anleger, wenn auch nur quotal, Befriedigung zu verschaffen.“

Unabhängig von der rechtlich schwierigen Frage, ob die Auffassung des Insolvenzverwalters richtig ist, bleibe festzustellen, dass die Anleger der Göttinger Gruppe wieder Mal mit juristischen Spitzfindigkeiten aufs Glatteis geführt werden sollen. Tatsächlich habe keiner der Anleger in irgendeiner Weise beabsichtigt, Mitunternehmer der Göttinger Gruppe oder der Securenta AG zu werden: „Im Gegenteil - die Anleger wollten einfach ihr Geld anlegen, das aufgrund der blumigen Versprechungen der Securenta-Initiatoren und der für sie tätig gewordenen Vermittler nicht nur als absolut sicher dargestellt wurde, sondern vor allem als ein extrem renditeträchtiges Anlagegeschäft.“ In der Vergangenheit habe sich in einer Vielzahl von Fällen gezeigt, dass diese Versprechungen im Nachhinein nichts als Verkäufergerede gewesen sind. „Die Dummen sind wieder mal die Anleger, die Initiatoren der Anlage haben profitiert“, sagt KWAG-Rechtsanwalt Ahrens.

Alle Anleger, die sich mit der Auskunft des Insolvenzverwalters nicht zufrieden geben wollen, sollten prüfen, ob eine Feststellungsklage auf Eintragung ihrer Forderung in der Insolvenztabelle möglich ist. Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, den Vermittler der Kapitalanlage in Anspruch zu nehmen. Hierbei sei jedoch zu beachten, dass eine kurze Verjährung von drei Jahren, gerechnet ab Kenntnis des Anlegers von Schaden und Person des Schädigers, berücksichtigt werden muss. (ir)

Quelle: FONDS professionell
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2944

BeitragVerfasst am: 25.März 2008 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kaum Hoffnung für 200.000 Securenta-Anleger - 900 Millionen Euro weg

Im Finanzskandal um die Securenta AG hat sich für die rund 200.000 betroffenen Kleinanleger die Hoffnung auf Rückzahlung ihrer eingezahlten Beträge weitgehend zerschlagen. Von etwa 900 Millionen Euro, die die Hauptgesellschaft der insolventen «Göttinger Gruppe» eingenommen habe, seien nur rund eine Million Euro übrig geblieben, sagte Insolvenzverwalter Peter Knöpfel am 25.03.2008 während einer Gläubigerversammlung in Göttingen. Hinzu komme noch etwas Geld aus Immobilienverkäufen. Mit mehr als zwei bis drei Prozent ihres Geldes könnten die Anleger nicht rechnen.

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